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Fiktive Abrechnung Unfallschaden, nicht schuld
(3 Leser) hoffeck, Timico, (1) Besucher
Hier geht es um die Themen Versicherungen, Einstufungen, Prämien, Typklassen, Regulierung im Schadenfall etc.
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THEMA: Fiktive Abrechnung Unfallschaden, nicht schuld
#679108
Fiktive Abrechnung Unfallschaden, nicht schuld 25.08.2021 14:46 - vor 2 Jahren, 8 Monaten  
Hallo zusammen,

Unser Prius+, 9 Jahre alt, wurde letzte Woche leider Opfer eines LKW, der die Spur gewechselt und uns nicht gesehen hat. Zum Glück ist niemandem etwas passiert. Das auto sieht eigentlich gar nicht so schlimm aus:
Hintere linke Tür eingedellt, Kotflügel eingedellt, hinterer Stoßfänger muss wohl neu lackiert werden, genauso das Seitenblech. Dazu kommt eine neue Alu-Felge und ein Reifen. Das auto fährt einwandfrei.
Nun möchte meine Frau die Gelegenheit nutzen, das Auto abzustoßen und noch einmal einen neuen P+ holen, bevor es keine mehr gibt. Gefunden hat sie bereits eine Tageszulassung, fast identische Ausstattung.
Nun zu unserem Problem:
Der Wiederbeschaffungswert laut Gutachten liegt bei knapp 13000EUR, der Restwert laut Angeboten, welche der Gutachter gefunden hat, bei 6050EUR. Für die Reparatur sind 8500netto/10250EUR brutto veranschlagt. Laut Gutachter handelt es sich also nicht um einen wirtschaftlichen Totalschaden.
Unser Plan wäre jetzt, die netto Reparaturkosten auszahlen zu lassen, das Fahrzeug für den angegebenen Preis abzugeben und beides zusammen als Anzahlung für den Neuen zu nehmen.
Leider sieht das die Versicherung etwas anders. Sie möchte anstelle fiktiver Abrechnung nur den Wiederbeschaffungswert auszahlen, abzüglich des Restwerts. Dabei behält sie sich vor, noch höhere Angebote zu berücksichtigen bzw. einzuholen.
Ist das so korrekt? Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass wir, da kein Totalschaden vorliegt, Anspruch auf Auszahlung der netto-Reparaturkosten abzgl. der üblichen Verhandlungsmasse hätten.
Die Schuld des Unfallgegners ist zweifelsfrei geklärt und bestätigt, es handelt sich also um einen Haftpflichtschaden, der über die gegnerische Versicherung geregelt werden soll.
Hat hier jemand schon einmal so einen Fall gehabt oder kennt sich damit aus?

Viele Grüße
Markus
PHX75
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#679128
Aw: Fiktive Abrechnung Unfallschaden, nicht schuld 25.08.2021 16:09 - vor 2 Jahren, 8 Monaten  
bei einschalten eines RA deines vertrauens - welchen ja die gegnerische versicherung (des am unfall schuldigen) zu bezahlen hat - wird sie gleich klein beigeben - ein versuch günstig auszusteigen ist deren tgl brot - wenn ein anwalt die dinge übernimmt ist es meist gleich umgekehrt - erkundige dich - erstanwaltliche beratungen werden meist kostenlos für den unschuldigen erteilt und zudem wissen die auch genau welche kosten du noch zusätzlich in rechnung stellen kannst - ein anruf lohnt sich...

peterAL
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Letzte Änderung: 25.08.2021 16:11 von peterAL.
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#679135
Aw: Fiktive Abrechnung Unfallschaden, nicht schuld 25.08.2021 16:45 - vor 2 Jahren, 8 Monaten  
Danke für die Antwort. Wir haben gerade einen Beratungstermin für morgen gemacht. Ich poste dann, was er gesagt hat.
PHX75
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#679138
Aw: Fiktive Abrechnung Unfallschaden, nicht schuld 25.08.2021 17:09 - vor 2 Jahren, 8 Monaten  
Bin gespannt. Würde mich wundern, wenn mehr als der Wiederbeschaffungswert bezahlt wird. Evtl. wird ein anderer Gutachter einen höheren Wiederbeschaffungswert ansetzen.
ex_happyyaris
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#679145
Aw: Fiktive Abrechnung Unfallschaden, nicht schuld 25.08.2021 17:34 - vor 2 Jahren, 8 Monaten  
Das erste Gutachten haben wir beim Autohaus vom unabhängigen Gutachter machen lassen. Kosten ca 1300EUR, von der Versicherung übernommen, aber unser Gutachter. Ein neues Gutachten müssten wir wohl selbst bezahlen, damit wäre die Differenz ohnehin fast abgedeckt und wir könnten gleich das Geld nehmen, was sie uns anbieten.
PHX75
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#679635
Aw: Fiktive Abrechnung Unfallschaden, nicht schuld 28.08.2021 21:54 - vor 2 Jahren, 8 Monaten  
Hier mal ein paar Infos: laut Anwalt haben wir 3 Möglichkeiten:
1. Abrechnung als Totalschaden, die Versicherung muss uns die Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert erstatten, wobei sie sich auf die vorliegenden Angebote beschränken muss.
2. Fiktive Abrechnung: wir bekommen den Netto-Reparaturwert, allerdings müssen wir das Fahrzeug dann zumindest in einen verkehrssicheren Zustand versetzen und dann nachweislich für 6 Monate weiternutzen.
3. Reparatur: dann bezahlt die Versicherung diese und zusätzlich die Wertminderung.
PHX75
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#679702
Aw: Fiktive Abrechnung Unfallschaden, nicht schuld 29.08.2021 11:37 - vor 2 Jahren, 8 Monaten  
Und nicht vergessen, bei Reparatur steht Dir ja auch noch ein Mietwagen zu, falls Du einen brauchst? Ansonsten erhältst Du da eine entsprechende Pauschale...
Ich könnte mir vorstellen, dass der Prius schon eine Weile in der Werkstatt steht!

Gruß
Martin
weinfux
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Letzte Änderung: 29.08.2021 11:38 von weinfux.
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#679878
Aw: Fiktive Abrechnung Unfallschaden, nicht schuld 30.08.2021 14:54 - vor 2 Jahren, 7 Monaten  
Danke Martin!
Wir haben heute nochmal mit unserem Anwalt telefoniert und er hat uns auch nochmals alles aufgeschlüsselt. Mietwagen ist drin, bei Neukauf auch die Gebühren für die Anmeldung, Nummernschilder etc.
PHX75
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