Versicherung: Marderbiss 22.11.2008 12:45 - vor 15 Jahren, 5 Monaten
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In meiner Teilkaskoversicherung bei Aioi sind Marderbissschäden abgesichert. Nicht gedeckt sind Folgeschäden hiervon.
Was genau bedeutet das?
Angenommen, ein Marder nagt den Kühlwasserschlauch an. Klarer Fall, die Versicherung bezahlt den Austausch des Schlauches.
Angenommen, der Schlauch ist komplett durchgenagt und das Kühlwasser ist ausgelaufen. Hier kommt zum Wechsel des Schlauches noch ein Abschleppdienst zur Werkstatt hinzu. Wer bezahlt das?
Angenommen, der angenagte Schlauch hält noch ein wenig und bricht erst während der Fahrt. Das Kühlwasser geht erst verloren und der Motor erleidet einen Überhitzungsschaden. Wer bezahlt dann was?
Andere Frage: Marder zernagt Stromkabel, es gibt einen Kurzschluss und andere Bauteile gehen daran kaputt. Der zerfressene Kabelbaum ist ein klarer Fall und muss von der Versicherung ersetzt werden. Was ist mit den kaputt gegangenen anderen Bauteilen?
Wo hört der eigentliche Bissschaden auf und fangen Folgeschäden an? Im Prinzip ist verlorengegangene Kühlflüssigkeit ja schon eine Folge eines zerbissenen Schlauches.
Nun noch ein Vorteil der Marderbissversicherung speziell für Prius-Fahrer: Das Stromkabel des Klimakompressors ist als Ersatzteil nicht einzeln erhältlich. Das zerstörte Bauteil ist also "Einheit aus Kompressor mit Anschlusskabel". Zernagt ein Marder das relativ gut zugängliche orangefarbene Kabel des Kompressors, ist ein komplett neuer Klimakompressor für 1.000 Euro fällig. Grund genug, dieses Risiko zu versichern.
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01/05-03/05: Prius II Executive, arctisblau, mit Navi, fiel einem Auffahrunfall von hinten zum Opfer
04/05-05/20: Prius II Executive, arctisblau, mit Navi und Einparkhilfe TPA400
Seit 05/20: Prius IV Comfort (Facelift), reflex blau, mit Einparkassistent, MM17, Toyota Touch 2 Plus
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Re: Versicherung: Marderbiss 22.11.2008 13:58 - vor 15 Jahren, 5 Monaten
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Wer sagt denn das der Marder das Kühlmittel nicht getrunken hat
Und wer sagt das der Marder nicht auch an den beschädigten elektrischen Bauteilen genagt hat
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Re: Versicherung: Marderbiss 23.11.2008 17:33 - vor 15 Jahren, 5 Monaten
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Hallo Holger,
Unter Folgeschäden werden idR. die Schäden verstanden, die nicht eingetreten wären,wäre das Auto nach dem Biss nicht mehr bewegt worden. D.h.:
die defekten el. Bauteile sind beim Biss kaputt gegangen --> gehören zum Marderschaden dazu (weil zeitgleich)
Das Abschleppen muss gesondert in der Versicherung erwähnt werden, da es sich nicht um eine Reparaturleistung handelt --> (stehts nicht ausdrücklich drin, musst du es selber bezahlen)
Die Motorüberhitzung ist ein typischer Folgeschaden, wärst du nicht gefahren, gäbs den Schaden nicht --> (hier wird dann gern darauf verwiesen, dass der Autofahrer Sorgfaltspflichten hat, sein Auto vor Fahrtantritt checken soll ... sagt dir "WOLKE" noch was?, dann wäre dir ja der Schaden am Schlauch aufgefallen, und du wärst nicht mehr gefahren)
Gruß Christian
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