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"Unfallfrei" vom FTH hatte nachweislich Unfall
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Erfahrungen, Hinweise, Tipps und Diskussionen rund um den Themenkomplex Werkstätten, Vertragshändler, Garantie, Beseitigung von Unfallschäden etc.
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THEMA: "Unfallfrei" vom FTH hatte nachweislich Unfall
#383357
Aw: "Unfallfrei" vom FTH hatte nachweislich Unfal 01.02.2017 15:07 - vor 7 Jahren, 3 Monaten  
Hier mal was zum Thema was heute durch die Nachrichten lief:
Quelle: N-TV
joker4791
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Letzte Änderung: 01.02.2017 17:24 von KSR1.Grund: Titel angepasst
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#383396
Aw: "Unfallfrei" vom FTH hatte nachweislich Unfall 01.02.2017 17:23 - vor 7 Jahren, 3 Monaten  
Hallo liebe Priusfreunde.

Ich bin mit dem Threadtitel "Unfallfrei von Toyota hatte nachweislich Unfall" nicht einverstanden und habe das mal geändert. Der FTH hat die Türen getauscht, oder nicht? Dann sehe ich den Hersteller nicht in der Pflicht.

LG
Klaus
KSR1
Moderator
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#383458
Aw: "Unfallfrei" vom FTH hatte nachweislich Unfall 01.02.2017 19:37 - vor 7 Jahren, 3 Monaten  
Servus.

Prius3TÖL schrieb:
Was würdet Ihr machen?
Der Austausch der Türen ist erst einmal offenbarungspflichtig.
Ich würde vmtl. eine Kaufpreisnachlass heraus handeln. Wie hoch oder ob zwei Inspektionen "ausreichend" sind, hängt vom Alter und der Laufleistung deines P3 ab. In welchem Bereich bewegen sich diese denn?
Denn, siehe nächster Abschnitt:

gcf schrieb:
D.h. auch bei einer fachgerecht durchgeführten Reparatur muss man einen permanenten Wert Verlust hinnehmen?
Je älter und/oder desto höher die Laufleistung, desto geringer fällt eine Wertminderung aus, die nicht statisch bleibt sondern ebenso mit verstreichender Zeit sinkt, wie der Fahrzeugwert auch.

Daihatsu-Fahrer schrieb:
Deswegen habe ich meine Unfälle immer gleich an einen Anwalt gegeben, denn der weiß was mir zusteht
Nur ist der Anwalt für die Wertminderung ebenso der falsche Ansprechpartner, wie z.B. auch um den Schaden und dessen Höhe zu beurteilen.

... bzw. der Tausch nicht zwangsläufig auf einen groben Unfallschaden zurückzuführen, sondern kann auch bei kleineren Bagatellschäden (z.B. Parkrempler, Einkaufswagen gg. Tür etc.) erfolgen.
Der Austausch von Türen zählt sicher nicht mehr als unerheblich im Sinne deines zitierten Urteils.
Ebenso zählt weder ein Parkrempler noch ein Einkaufswagen gegen das Fahrzeugblech mit hierdurch verursachter Verformung als unerheblich.


Grüße ~Shar~
Shar
Moderator
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Letzte Änderung: 01.02.2017 19:39 von Shar.
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#383463
Aw: "Unfallfrei" vom FTH hatte nachweislich Unfall 01.02.2017 19:52 - vor 7 Jahren, 3 Monaten  
..ich bin mit meinem NX300h mit offener Heckklappe gegen den Carport gefahren, ziemlich langsam, war starke Sonne und hab übersehen, dass das Ding noch offen war.... . Die Heckklappe wurde getauscht...
Ist das jetzt ein Unfallschaden, der meldepflichtig wäre? Es waren ja nur ein paar Dellen drin, hätte man auch ausbeulen können, aber neue Klappe war mir lieber. Was ist das denn nun für ein Schaden?
Edgar
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#383473
Aw: "Unfallfrei" vom FTH hatte nachweislich Unfall 01.02.2017 20:10 - vor 7 Jahren, 3 Monaten  
Ich seh schon, wenn man ein Auto verkauft braucht man auch einen Anwalt der einen rechtssicheren Text verfasst, sonst wäre man am Ende besser dran es verschenkt zu haben.
gcf
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#383481
Aw: "Unfallfrei" vom FTH hatte nachweislich Unfall 01.02.2017 20:23 - vor 7 Jahren, 3 Monaten  
Prius3TÖL schrieb:
Die Türen wurden nach dem Toyota-Nachweis, auf den alle Händler zugreifen könnengetauscht Wenn nur die Türen komplett getauscht wurden, dann geht es auf die alte Frage zurück, inwiefern neue Teile, welche zu 100% geschraubt wurden, als Unfallschaden angegeben werden müssen. Was jedoch ein Verkäufer niemals verleugnen darf, wäre eine diesbezügliche Angabe, wenn explizit nach getauschten Teilen gefragt wurde (sofern es ihm bekannt ist).

Allerdings fehlt es mir irgendwie an der Vorstellung, wie es hergehen musste, dass 2 Türen so beschädigt wurden, dass ein Tausch erforderlich war, ohne dass andere Teile mitbeschädigt wurden.

Edgar schrieb:
Es waren ja nur ein paar Dellen drin, hätte man auch ausbeulen können, aber neue Klappe war mir lieber. Was ist das denn nun für ein Schaden?Genau hier liegt dasselbe Problem vor. Die Meinungen im Netz gehen hier eindeutig auseinander.

Es gilt zwar die Regel, dass z.B. eine erhebliche Nachlackierung im Werk nicht mehr als Neuwagen verkauft werden darf, aber der Begriff "Unfallwagen" ist irgendwie eine andere Hausnummer.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass in den beiden o.g. Fällen im Zweifelsfall um 180 Grad verschiedene Gerichtsurteile herauskommen können. Insbesondere vor dem Hintergrund, welches Fahrzeugalter vorliegt, das dürfte wohl ein entscheidender Parameter sein.

Ab einem gewissen Fahrzeugalter würde ich den Zustand als Unfallwagen eindeutig verneinen, weil ebenso eine infolge von Durchrostung getauschte Tür bzw. Heckklappe vorliegen könnte. Aber wie gesagt nur dann, wenn keine weiteren Schäden vorlagen.

eppf
eppf
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#383523
Aw: "Unfallfrei" vom FTH hatte nachweislich Unfall 01.02.2017 20:58 - vor 7 Jahren, 3 Monaten  
Servus.

@Edgar: Ja.

@gcf: Du brauchst nur solche Dinge angeben bzw. sollte es derartige Reparaturen gegeben haben, den Wagen nicht als unfallfrei verkaufen.

@eppf: Solchen Schäden sind Offenbarungspflicht, d.h. sie müssen unaufgefordert angegeben werden.

Ich bekomme regelmäßig Schäden zur Beurteilung, wo nur ein oder zwei Türen alleine einen Schaden aufweisen. Solche Konstellationen sind nichts ungewöhnliches.


Grüße ~Shar~
Shar
Moderator
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#383533
Aw: "Unfallfrei" vom FTH hatte nachweislich Unfall 01.02.2017 21:12 - vor 7 Jahren, 3 Monaten  
Ich weiß das Alter und den km-Stand nicht, als er ihn gekauft hatte, aber es müssen zwei Schäden gewesen sein, da beide Türen 2013 vom selben Händler, der den Yaris später verkauft hat, im Abstand von knapp einem halben Jahr getauscht wurden!
Loui
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#383535
Aw: "Unfallfrei" vom FTH hatte nachweislich Unfall 01.02.2017 21:16 - vor 7 Jahren, 3 Monaten  
..da kann alles Mögliche passiert sein, ein wenig Vandalismus, eine heftig aufgeschlagene Tür des Nachbarn auf dem Parkplatz...Solange es den Rahmen nicht verbogen hat, ist das doch nicht tragisch. Besser neue Türen als ausgebeulte, oder?
Edgar
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#383541
Aw: "Unfallfrei" vom FTH hatte nachweislich Unfall 01.02.2017 21:27 - vor 7 Jahren, 3 Monaten  
Kenne keine Werkstatt, die wegen einer Bagatelle komplette Türen tauscht - und erst recht keine Versicherung, die das bei Bagatellschäden, wie das Anschlagen einer Türe bezahlt!

Da wird eher Spotrepair verwendet, oder die Delle angeschliffen, verzinnt/gespachtelt, verschliffen und dann neu lackiert ...
Loui
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#383544
Aw: "Unfallfrei" vom FTH hatte nachweislich Unfall 01.02.2017 21:31 - vor 7 Jahren, 3 Monaten  
Shar schrieb:
@eppf: Solchen Schäden sind Offenbarungspflicht, d.h. sie müssen unaufgefordert angegeben werden.Wie siehst du das dann z.B. bei einem 10 Jahre alten Auto, dessen Heckklappe wegen Durchrostung getauscht wurde?

Wenn man das auch noch anzugeben hat, dann muss man irgendwie zwingend den Sprachgebrauch "Unfallwagen" ersetzen und zwar für jedermann verständlich.

Unfall impliziert immer einen Schaden durch Fremdeinfluss.

Wenn ich mir z.B. den Musterkaufvertrag des ADAC ansehe, dort steht:
Der Verkäufer erklärt:
... dass das Kfz in der übrigen Zeit – soweit ihm bekannt –
keinen Unfallschaden, keine sonstigen Beschädigungen
folgende Unfallschäden oder sonstige Beschädigungen hatte


Da kommt jeder normaldenkende Verkäufer NICHT auf die Idee, eine durchgerostete Heckklappe reinzuschreiben, weil niemand Rost als eine Beschädigung ansieht, weil es sich von selbst ergeben hat. Auch Beschädigung impliziert einen Vorfall.

Jetzt ein ganz anderes Beispiel von früher. Vor langer Zeit war die Motorhaube des roten Fords meines Bruders dermaßen durch die Sonne ausgebleicht, dass sie sich farblich vom Rest des Autos abhob. Ihm war es egal, mir wäre es auch vollkommen egal gewesen, aber es gibt garantiert Leute, die hätten über diese vollkommen UNBESCHÄDIGTE ORIGINAL-Motorhaube drüberlackieren lassen. Dann kommt womöglich der Käufer dieses 8 Jahre alten Gebrauchtwagens mit dem Lackmessgerät und ruft "Unfallwagen"! Geht's noch?

Nein, wir in D sollten schön langsam lernen, nur das als einen Schaden zu bezeichnen, der auch wirklich einer ist.

eppf
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#383547
Aw: "Unfallfrei" vom FTH hatte nachweislich Unfall 01.02.2017 21:37 - vor 7 Jahren, 3 Monaten  
Einfach auch unfallfreie als Unfallfahrzeuge verkaufen....das hab ich jetzt so aus dem Text gelesen...
DonC
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#383553
Aw: "Unfallfrei" vom FTH hatte nachweislich Unfall 01.02.2017 21:43 - vor 7 Jahren, 3 Monaten  
DonC schrieb:
Einfach auch unfallfreie als Unfallfahrzeuge verkaufen....das hab ich jetzt so aus dem Text gelesen... Ja, soweit kommen wir irgendwann noch, wenn Leute jeden Fliegenschiss auf dem Lack als halben Totalschaden betrachten.

eppf
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#383556
Aw: "Unfallfrei" vom FTH hatte nachweislich Unfall 01.02.2017 21:48 - vor 7 Jahren, 3 Monaten  
Deiner Aussage nach ist ein Hagelschaden also auch nichts/keine Beschädigung, da er sich, wie auch Rost, "von alleine ergeben hat"?!? Sowohl Rost, als auch Hagelschäden oder der von dir erwähnte verblichene Lack sind Witterungseinflüsse.

Wenn etwas nicht original ist, sollte es auch erwähnt werden, erst recht von einem Händler, der vom Schaden weiß! Sonst kann man auch beim Händler vom Schotterplatz kaufen!

Wenn du zwei identische Fahrzeuge zum selben Preis zur Wahl hättest und bei einem davon - egal was - an der Karosserie gerichtet und lackiert wäre, welchen würdest du nehmen?!?

Genau darum geht es! Du entscheidest und greifst vermutlich zu dem originalen, außer der andere ist, nicht nur im Preis, sondern auch im Verhältnis zu dem behobenen Schaden, günstiger ...
Loui
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#383565
Aw: "Unfallfrei" vom FTH hatte nachweislich Unfall 01.02.2017 22:34 - vor 7 Jahren, 3 Monaten  
Loui schrieb:
Deiner Aussage nach ist ein Hagelschaden also auch nichts/keine Beschädigung, da er sich, wie auch Rost, "von alleine ergeben hat"?!? Sowohl Rost, als auch Hagelschäden oder der von dir erwähnte verblichene Lack sind Witterungseinflüsse.Im Gegensatz zu einem früher lange Zeit üblichen und leider teilweise heute wieder verstärkt aufkommenden normalen Autoverhaltens, nämlich mit der Zeit durchrostende Teile, ist ein Hagelschlag sehr wohl ein Ereignis, das man auch als solches wahrnimmt! Es ist ja nicht so, dass täglich ein einzelnes Hagelkorn vom Himmel fällt, was dann irgendwann zu einem unübersehbaren Hagelschaden wird.

Mir erschließt sich immer noch nicht, wo bei einem 8 Jahre alten Auto bei einer infolge von Rost ausgetauschten Heckklappe ein Schaden entstanden sein soll.

Nein, man müsste wirklich zu der allgemeingültigen Feststellung kommen, dass rein durch Schrauben ausgetauschte Teile in Verbindung mit einem gewissen Fahrzeugalter (sagen wir einmal ab 5 bis 6 Jahren) auf Grund einer damit verbundenen (fachgerecht) ausgeführten Lackierung NICHT als Beschädigung zählt.

Wenn man davon ausgeht, dass ein Auto innerhalb der ersten 4 Jahre ohnehin ca. 50% seines Wertes verliert, braucht man über solche Lappalien nach 5 oder 6 Jahren wirklich nicht mehr ernsthaft zu diskutieren.

Ich bin sofort bei dir, von einem unzulässigen Verschweigen zu sprechen, wenn nicht ausschließlich schraubbare Teile getauscht wurden, sondern auch Bleche geradegezogen oder gespachtelt wurden. Alleine deshalb kann auch eine Hagelschlagreparatur niemals unter eine verschweigbare Kategorie fallen.

Wer bei einem älteren Auto unbedingt den Originallack auf allen Teilen haben will, muss dann halt selbst sein Lackdickenmessgerät mitnehmen und nachmessen. Aber bei einem ALTEN Auto alleine infolge einer Nachlackierung ohne irgendein geradegezogenes Teil von einer Beschädigung zu sprechen, ist für mich nur noch daneben und das sollte durch keinen Rechtsanspruch mehr abgedeckt sein.

eppf
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Letzte Änderung: 01.02.2017 22:44 von eppf.
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