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Sollte ich hier mein Auto zum Kauf anbieten...
(2 Leser) tom1963, (1) Besucher
Erfahrungen, Hinweise, Tipps und Diskussionen rund um den Themenkomplex Werkstätten, Vertragshändler, Garantie, Beseitigung von Unfallschäden etc.
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THEMA: Sollte ich hier mein Auto zum Kauf anbieten...
*
#301081
Sollte ich hier mein Auto zum Kauf anbieten... 26.09.2015 21:00 - vor 8 Jahren, 7 Monaten  
... dann werde ich wohl auch keine Angaben zur Unfallfreiheit machen

Guten Abend werte Priusfreunde!

Nun im Ernst: Leider wurde heute mein geparkter Prius angefahren. Ein Autofahrer nahm seine erhöhte Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren wohl etwas nachlässig wahr und übersah mein Auto



Allerdings war er sehr pflichtbewusst, hat die Unfallstelle nicht verlassen, sondern auf mich gewartet. Bin sehr froh, dass es nach wie vor viele Leute gibt, die sich regelkonform verhalten. Wir haben die Versicherungsdaten ausgetauscht und sind beide weiter gefahren. Am Montag werde ich beim vorstellig und werde vorsichtig erfragen, wie hoch der Schaden beziffert wird. Ich vermute, dass hier keine 2000 reichen werden...

Was die anderen an dieser Stelle auch interessieren dürfte: Sollte ich das Auto später zum Kauf anbieten, werde ich nicht mehr den Preis erzielen können, den ich für einen vergleichbaren unfallfeien Prius erzielt hätte (der Fachbegriff hierzu schimpft sich "merkantiler Wertausgleich" bzw. "merkantiler Minderwert"). Ich dachte, dass mir unter Umständen eine Entschädigung zustünde und habe etwas darüber recherchiert. So wie es aussieht, werde ich diesbezüglich leer ausgehen, da die Voraussetzungen für den merkantilen Wertausgleich recht restriktiv sind:
    - Fahrzeug darf nicht älter als 5 Jahre sein (meiner wird in zwei Monaten 5 Jahre alt sein)

    -Laufleistung bis zu 100.000 km (meiner 163.000 km)



Wünsche allen einen schönen Abend!
ex_Rema
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Letzte Änderung: 27.09.2015 09:25 von ex_Rema.Grund: Rechtschreibfehler, Ergänzungen
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#301115
Aw: Sollte ich hier mein Auto zum Kauf anbieten... 27.09.2015 03:01 - vor 8 Jahren, 7 Monaten  
Servus.

rema schrieb:
da die Voraussetzungen für den merkantilen Wertausgleich recht restriktiv sind:
    - Fahrzeug darf nicht älter als 5 Jahre sein (meiner wird in zwei Monaten 5 Jahre alt sein)
    -Laufleistung bis zu 100.000 km (meiner 163.000 km)

Das ist veraltet.
Auf Grund der mittlerweile länger haltenden Fahrzeuge belaufen sich die Grenzwerte zur Orientierung auf:
- bis zu 10 Jahre Fahrzeugalter
- bis zu 200.000km Gesamtlaufleistung

In Ausnahmefällen kann man auch bei deutlich älteren Fahrzeugen über einen merk. Minderwert nachdenken; sind dann aber Fahrzeuge die in Richtung Oldtimer gehen oder auch besondere Youngtimer.

Dennoch sehe ich die Chancen mit der Laufleistung in Bezug auf den Schaden als recht gering an.

An Schaden:
- Türe lackieren, ggf. Instandsetzen (sieht man auf den Bild nicht gut genug) (mit An-/Abrüstarbeiten)
- Seitenwand hinten links (ggf. mit Innenradhaus) instand setzen + lackieren (mit An-/Abrüstarbeiten)
- Reifen hinten links + Achsvermessung
- ggf. Felge (sieht man auf dem Bild nicht)


Grüße ~Shar~
Shar
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#301130
Aw: Sollte ich hier mein Auto zum Kauf anbieten... 27.09.2015 09:23 - vor 8 Jahren, 7 Monaten  
Guten Morgen @Shar,

vielen Dank für Deine Berichtigung und Dein Kommentar! Übrigens: Den Schaden bzw. den Reparaturaufwand hast Du sehr präzise umschrieben, trotz des relativ kleinen Bildes Das Bild habe ich ja nur für mich gemacht, die mit der Reparatur beauftragte Werkstatt wird sicherlich bessere Bilder machen.

Morgen früh werde ich mit der gegnerischen Versicherung telefonieren und im Anschluss den FTH meines Vertrauens aufsuchen. Danach weiss ich vermutlich mehr.
ex_Rema
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Letzte Änderung: 27.09.2015 10:34 von ex_Rema.
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#301147
Aw: Sollte ich hier mein Auto zum Kauf anbieten... 27.09.2015 10:52 - vor 8 Jahren, 7 Monaten  
Hier kann man eigentlich nicht von einem "Unfallschaden" sprechen. Das hat doch meiner Meinung nach, wenn es ordentlich repariert wird, bei einem Auto mit diesem Kilometerstand keinen Einfluss mehr auf den Wiederverkaufswert.
ex_VIP
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#301154
Aw: Sollte ich hier mein Auto zum Kauf anbieten... 27.09.2015 11:10 - vor 8 Jahren, 7 Monaten  
Hallo @VIP,

dieser Aspekt, ob nun "unfallfrei" oder nicht, lässt sich meiner Meinung nach nicht mehr so einfach beantworten. Da es sich um einen Blechschaden handelt, lässt es sich nicht mehr als Bagatellschaden einstufen. Weiterhin würde ich diesen Unfall nicht verheimlichen, falls ich das Auto eines Tages tatsächlich verkaufen möchte (habe ich gegenwärtig nicht vor).
ex_Rema
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Letzte Änderung: 27.09.2015 11:11 von ex_Rema.
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#301160
Aw: Sollte ich hier mein Auto zum Kauf anbieten... 27.09.2015 11:42 - vor 8 Jahren, 7 Monaten  
Servus.

VIP schrieb:
Hier kann man eigentlich nicht von einem "Unfallschaden" sprechen.
Extremst dünnes Eis.

Bei dem Schaden handelt es sich zu 100% um einen offenbarungspflichtigen Unfallschaden, ohne jeglichem Interpretationsspielraum.


Grüße ~Shar~
Shar
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Letzte Änderung: 27.09.2015 11:42 von Shar.
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#301169
Aw: Sollte ich hier mein Auto zum Kauf anbieten... 27.09.2015 12:01 - vor 8 Jahren, 7 Monaten  
Shar schrieb:

Bei dem Schaden handelt es sich zu 100% um einen offenbarungspflichtigen Unfallschaden, ohne jeglichem Interpretationsspielraum.


Hallo @Shar,

bin ganz Deiner Meinung.

Was für den eventuellen Verkauf sehr hilfreich ist: Die Bilder vor der Instandsetzung. Dann kann der Käufer den tatsächlichen Ausmaß des Schadens selbst erkennen.
ex_Rema
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#301170
Aw: Sollte ich hier mein Auto zum Kauf anbieten... 27.09.2015 12:02 - vor 8 Jahren, 7 Monaten  
Shar schrieb:
Servus.

VIP schrieb:
Hier kann man eigentlich nicht von einem "Unfallschaden" sprechen.
Extremst dünnes Eis.

Bei dem Schaden handelt es sich zu 100% um einen offenbarungspflichtigen Unfallschaden, ohne jeglichem Interpretationsspielraum.


Grüße ~Shar~


Die Rechtsprechung ist anders:

Gebrauchtauto: "Parkschaden" nur Bagatelle
ex_VIP
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Yaris Hybrid
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#301178
Aw: Sollte ich hier mein Auto zum Kauf anbieten... 27.09.2015 12:25 - vor 8 Jahren, 7 Monaten  
Servus.

VIP schrieb:
Die Rechtsprechung ist anders:
Nein ist sie nicht. Deine Interpretation des verlinkten Artikels ist schlicht falsch.

a, waren die Schäden an dem Fahrzeug noch dran, womit sich das Thema schon gar nicht um einen verschwiegenen Unfallschaden im Sinne offenbarungspflichtiger Schäden dreht.
b, ist die Rede von "kleinen Beulen" im Sinne der Parkdellen. Wenn überhaupt sind nur diese als geringfügige Blechschäden einzustufen, zumal bzw. sofern sie mit einer lackschadenfreien Instandsetzung (sog. "sanfte Instandsetzung") zu beheben sind.


Grüße ~Shar~
Shar
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#301180
Aw: Sollte ich hier mein Auto zum Kauf anbieten... 27.09.2015 12:53 - vor 8 Jahren, 7 Monaten  
Hallo allerseits!

Zitat aus dem verlinkten Artikel:

Unfallschadenfreiheit bedeute, dass das Fahrzeug keinen Schaden erlitten habe, der als erheblich anzusehen sei.

Somit stellt sich bei solchen Angelegenheiten immer die Frage, ab wann ein Schaden als "erheblich" einzustufen ist.

Rechtssprechung (steht alles auch im Wiki, Gebrauchtwagen):

- Auch ohne entsprechende Beschaffenheitsvereinbarung darf der Käufer eines Gebrauchtwagens erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfallschaden erlitten hat, der über einen Bagatellschaden hinausgeht (= (juristisch) sogenannte übliche Beschaffenheit).

- Bei PKW fallen unter Bagatellschäden nur ganz geringfügige Lackschäden, Blechschäden generell nicht. (BGH, Urteil vom 10.10.2007, Az. VIII ZR 330/06)

- Ein Rücktritt wegen fehlender Unfallfreiheit ist unter anderem nur dann möglich, wenn der reparierte Vorschaden eine Erheblichkeitsgrenze von 1.000 Euro überschreitet. (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2008, Az. I-1 U 169/07)
ex_Rema
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#301218
Aw: Sollte ich hier mein Auto zum Kauf anbieten... 27.09.2015 17:59 - vor 8 Jahren, 7 Monaten  
Also handelt es sich bei dem im Bild gezeigten Schaden um einen - möglicherweise erheblichen - "Blechschaden" und das Auto wird beim Verkauf als Unfallwagen deklariert.

Alles klar.
ex_VIP
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#301460
Aw: Sollte ich hier mein Auto zum Kauf anbieten... 29.09.2015 11:53 - vor 8 Jahren, 7 Monaten  
Hallo allerseits,

weitere Erkenntnisse im vorliegenden Fall. In der Zwischenzeit habe ich den Kostenvoranschlag erhalten: Voraussichtliche Reparaturkosten belaufen sich auf knappe 2.500 €. Also ist es gewiss, dass es sich hierbei um einen erheblichen Unfallschaden handelt, der auch offenbarungspflichtig ist.

Die spannendste Frage nach dem merkantilen Minderwert ist noch nicht geklärt, das entscheidende Telefonat mit der gegnerischen Versicherung steht mir noch bevor. Ich werde berichten...
ex_Rema
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#301488
Aw: Sollte ich hier mein Auto zum Kauf anbieten... 29.09.2015 16:15 - vor 8 Jahren, 7 Monaten  
www.finanztip.de/wertminderung-unfallschaden/

Zur Vereinfachung der Schadensabwicklung hat jedoch der Deutsche Verkehrsgerichtstag Richtlinien entwickelt, nach denen pauschal beurteilt werden kann, wann eine Wertminderung nicht in Frage kommt. Danach wird eine Wertminderung wird dann nicht erstattet, wenn

ein so genannter Einfachschaden vorliegt, d.h. ein Schaden an der Außenhaut und/oder an Anbauteilen des Fahrzeugs, der mit einfachen Mitteln so behoben werden kann, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird. Darunter fallen z.B. alle Schäden, bei denen das beschädigte Teil durch ein Neuteil ersetzt wird.

das beschädigte Fahrzeug älter als 5 Jahre ist. Dann nämlich hat ein nach Reparatur am Fahrzeug verbliebener Restschaden in der Regel auf dessen Wert keinen Einfluss mehr.

das Fahrzeug im Unfallzeitpunkt eine Laufleistung von mehr als 100.000 km hat. Dann ist es nämlich schon so weit abgenutzt, dass eine Wertminderung durch einen Unfallschaden i.d.R. nicht mehr in Betracht kommt.


Wie du oben schon selbst geschrieben hast, das wird schwierig sein.
ex_VIP
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Letzte Änderung: 29.09.2015 16:19 von ex_VIP.
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#301491
Aw: Sollte ich hier mein Auto zum Kauf anbieten... 29.09.2015 16:26 - vor 8 Jahren, 7 Monaten  
Hallo @VIP,

genau diese Restriktionen habe ich auch im allerersten Beitrag dieses Threads genannt. Allerdings scheinen diese Zahlen inzwischen überholt sein, da die modernen Autos definitiv länger als nur 5 Jahre nutzbar sind (analog: 100.000 sind (zumindest für den Prius ) Peanuts).
ex_Rema
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#301503
Aw: Sollte ich hier mein Auto zum Kauf anbieten... 29.09.2015 18:43 - vor 8 Jahren, 7 Monaten  
Guten Abend werte Priusfreunde!

Vermutlich einer der letzten Einträge im diesem Thread, ich wollte nur kurz schildern, welchen Eindruck ich nach Beratungsgesprächen mit zwei Rechtsanwälten gewonnen habe.

Ganz generell: Telefonische Beratungen werden in der Regel nicht durchführt, falls ich den Rechtsbeistand wünsche - möchte ich bitte einem Rechtsanwalt das Mandat erteilen. Begründung: Mit telefonischer Beratung lässt sich kein Geld verdienen.

In meinem Fall würde es um eine Summe von etwa 200 bis 400 € gehen, und selbst dieser Betrag würde vermutlich zu einem Rechtsstreit führen. Das ist es mir nicht wert. Falls mein Fahrzeug jünger wäre und eine geringere Laufleistung hätte - wäre ich um die Erteilung eines Mandats wohl nicht herum gekommen.

Wünsche allen einen schönen Abend und stets unfallsfreies Fahren und PARKEN
ex_Rema
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