Hallo zusammen,
Vor 11 Monaten habe ich euch hier von meinem Autounfall berichtet, bei dem mir auf der Autobahn ein Reifen geplatzt ist, der kurz zuvor von einem Toyota-Autohaus montiert worden war. Eure Unterstützung hat mir damals den Schub gegeben, den ich brauchte, um mir einen Rechtsanwalt zu nehmen. Nun gibt es Neuigkeiten!
Mein Bemühen um Schadenersatz ist in ein “selbständiges Beweisverfahren” beim Landgericht Stuttgart gemündet. Das ist ein Rechtsinstrument, das komplett im Schriftverkehr abläuft und in dem lediglich Beweise gesichert werden. Dadurch kann gegebenenfalls der Aufwand eines Zivilprozesses vermieden werden. Eine ausführliche Beschreibung findet ihr z.B. hier:
www.juraforum.de/lexikon/beweisverfahren-selbststaendiges
In meinem Beweisverfahren wurde ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen für Reifenschäden eingeholt. Inzwischen wurde der von mir vorläufig geltend gemachte Schadenersatz in voller Höhe gezahlt, und zwar von der Haftpflichtversicherung des Autohauses.
Ich schreibe das deshalb so knapp, weil ich den Rat erhalten habe, keinen Schriftverkehr zu zitieren. Das hätte offenbar eine urheberrechtliche Dimension und könnte mir Schwierigkeiten bringen. Da ich von diesen Dingen keine Ahnung habe und mir meine Probleme selbst wählen möchte, versuche ich einen möglichst großen Bogen darum zu machen.
Das Urheberrecht greift natürlich auch und vor allem bei dem Reifengutachten. Deshalb kann ich auch zu seinem Inhalt an dieser Stelle nichts schreiben. Ich habe aber vor, den Gutachter zu kontaktieren und um Erlaubnis zu bitten, ganz oder vielleicht auch nur auszugsweise daraus zitieren zu dürfen.
Ich danke euch noch einmal herzlich für eure Unterstützung. Gerade in den Wochen nach dem Unfall habt ihr mir damit sehr geholfen. Ich bin froh, dass ich auf euch gehört und mir einen Anwalt genommen habe.
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