Wenn hier schon Rechtsberatung durch die Hintertüre erfolgt, dann muss aber auch hinzugefügt werden, dass die Behörden dann eine Ermittlung einleiten könnten, um den tatsächlichen Fahrer zu erwischen. D.h. man wird befragt und muss wahrheitsgemässe Angaben machen. Will man sich als Fahrer verschweigen, müsste man lügen, was dann amtlich protokolliert ist. Sie können es dann nicht nachweisen, aber je nachdem wen du dann als Sachbearbeit hast, kommen sie Dir dann mit einer Anzeige oder der Verpflichtung Fahrtenbücher zu führen. Ob dies in dem Fall angeordnet werden kann, weiss Ich nicht zu 100% - in jedem Fall hat man aber eine Menge Lauferei, potenzielle Anwaltsgespräche und Ärger an der Backe.
Definitiv nicht zu empfehlen, um sich die paar Euros zu sparen!
Das einzig Zweckmässige ist, die Dame vom Amt anzurufen, ihr zu verstehen zu geben, dass sie eine tolle Telefonstimme hat und ihr dann den Sachverhalt zu erklären und sie zu fragen, wie man das anstellen könnte, die Strafe auf das tatsächliche Vergehen zu limitieren, weil man nur die Plakette verbummelt hat. Dann hat man eine 50% Chance, was zu erreichen. Mehr Aufwand lohnt sich nicht.
In Frankreich hat die Methode mal bestens funktioniert: Null Euro Strafe für das Überfahren eines Stoppschildes - statt dessen ein "ce n'est pas grave" durch die nette Dame der Gendarmerie d'Essone. Man muss nur gut in Französisch sein.