Aw: Neue Führerscheinregeln 24.06.2019 14:22 - vor 4 Jahren, 10 Monaten
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Wenn die Dinger 60 laufen dürfen sie auf die Autobahn, nur mal so nebenbei...
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Real men make twins!
Love ist: Staying together after trying to park the camper.
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Aw: Neue Führerscheinregeln 24.06.2019 15:11 - vor 4 Jahren, 10 Monaten
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Stimmt.
Dann 55km/h offiziell und ggf. noch 10% Überschreitung auf 60,5km/h geduldet. Halt irgend etwas praktikableres als 45km/h.
Wem mal beim Zweirad das Vorderrad weggegangen ist weiß, das einspurige Fahrzeuge was Anderes sind, als zweispurige Fahrzeuge.
LG
Klaus
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KSR1
Moderator
Beiträge: 32555
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Aw: Neue Führerscheinregeln 24.06.2019 23:06 - vor 4 Jahren, 10 Monaten
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KSR1 schrieb:
Diese Fahrzeuge werden oft von Menschen gefahren, die sich schlicht nichts anderes leisten können. Die haben nicht mal eben 2 oder 3 tausend Euro, für einen E-Roller.Dieser Preis kommt aber nur dadurch zustande, weil er künstlich hoch gehalten wird! Sobald Verbrenner in diesem Segment verboten sind, wird es schneller E-Alternativen (nahe) zum ehemaligen Verbrennerpreis geben, als du schauen kannst. Dann ist nämlich der E-Exklusivitätsaufschlag schlagartig vorbei und die Stückzahlen gehen automatisch massiv nach oben. Momentan gibt es doch gar keinen Konkurrenzkampf im E-Roller-Segment, weil die potenziellen Käufer gleich zur Verbrenneralternative greifen, sobald die E-Variante auch nur ein bisschen teurer ist und das Budget eine Rolle spielt.
schrubber schrieb:
Wenn die Dinger 60 laufen dürfen sie auf die Autobahn, nur mal so nebenbei...Dann schreibt man halt offiziell in die Fahrzeugpapiere 59kmh, oder wie Klaus schon sagte 55kmh mit einer erlaubten 10%-Toleranz, das ist doch wirklich kein Problem!
Ohne 60kmh in den Papieren bleibt die Autobahn dann jedenfalls tabu.
eppf
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Aw: Neue Führerscheinregeln 25.06.2019 09:57 - vor 4 Jahren, 10 Monaten
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Mir fällt dazu das hier ein,
Definition und Gesetzesgrundlage
Um verstehen zu können, worin der Zusammenhang zwischen der Autobahn und der Mindestgeschwindigkeit besteht, sollte die betreffende Gesetzesgrundlage bekannt sein. Diese befindet sich in § 18 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) und lautet wie folgt:
Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das Gleiche auch für diese.
Diese Gesetzespassage wirkt eindeutig, löst jedoch unter Verkehrsteilnehmern häufig Verwirrungen und Trugschlüsse aus. So schließen viele daraus, dass auf Fernverkehrsstraßen zu jeder Zeit mindestens eine Geschwindigkeit von 60 km/h gefahren werden muss. Dem ist jedoch nicht so.
In der Tat ist das Fahren einer Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h nicht vorgeschrieben. Dabei handelt es sich um eine Fehlinterpretation der Regelung in der StVO. Denn der Gesetzgeber betont hier explizit, dass die Bauart der Fahrzeuge eine Geschwindigkeit von 60 km/h oder mehr erlauben, nicht jedoch, dass dieses Tempo dauerhaft gehalten werden muss. Das bedeutet wiederum aber auch nicht, dass Autobahnbenutzer beliebig langsamer fahren dürfen.
Auch wer aus Beliebigkeit zu langsam fährt, riskiert ein Verwarngeld. Denn er verstößt auch dabei gegen die Straßenverkehrsordnung, genauer gesagt gegen § 3 Absatz 2 StVO. Darin heißt es:
Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
www.bussgeldkatalog.org/mindestgeschwindigkeit/
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Aw: Neue Führerscheinregeln 25.10.2019 21:29 - vor 4 Jahren, 6 Monaten
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Zitat:
Bundestagsbeschluss
Moped-Führerschein jetzt schon ab 15 Jahren
Der Bundestag hat das Mindestalter zum Mopedfahren um ein Jahr gesenkt. Aber nicht alle Jugendlichen dürften davon profitieren.
- www.spiegel.de/auto/aktuell/moped-fuehre...ahren-a-1293280.html
Grüße, Egon
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Egon
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Aw: Neue Führerscheinregeln 26.12.2019 21:31 - vor 4 Jahren, 4 Monaten
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Zitat:
Mit Pkw-Führerschein dürfen jetzt kleine Motorräder gefahren werden
Der Bundesverkehrsminister wollte es Autofahrern ermöglichen, auch ohne zusätzliche Prüfung kleine Motorräder fahren zu dürfen – woran es viel Kritik gegeben hatte. Nun hat der Bundesrat eine entsprechende Verordnung durchgewunken.
[...] Die Fahrer müssen aber mindestens 25 Jahre alt sein und seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B haben. Dann erhalten sie nach neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (vier Theorie und fünf Praxis) die Berechtigung, in Deutschland Leichtkrafträder der Klasse A1 zu fahren.
- www.rnd.de/politik/motorradfahren-mit-au...55IHU2SSZCTG45E.html
Das scheint mir keine große Vereinfachung darzustellen?!
Grüße, Egon
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Egon
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Aw: Neue Führerscheinregeln 26.12.2019 21:40 - vor 4 Jahren, 4 Monaten
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Ich find ja die Presse wieder köstlich
das sind keine Motorräder, auch keine kleinen Motoräder, das sind Leichtkrafträder.
Ich denke da hat die Lobby voll zugeschlagen, oder der Neid auf DDR-Bürger, die ja wenn sie den Autoführerschein vor.... gemacht hatten, ohne weitere Prüfung sich ein Leichtkraftrad zulegen und fahren dürfen.
Ich find Fahrstunden -Praxis- gut und nützlich, warum da noch Therie gelehrt wird ist wohl dem Verdienst der Fahrschulen geschuldet.
Ich find den Weg gut, es wird eh genug Probleme beim Ablegen der Praxisstunden geben.
Ich wollte meine 125´ Erlaubnis auf Motorräder aufstocken. Dies geht auch ohne Theorie. ABER für die praktischen Fahrstunden war ich angeblich nicht richtig ausgerüstet.
Verlangt wurden
- Motorradstiefel - neu
- ein neuer Helm
- Motorradhose - neu
- Motorradjacke mit mit mit - neu
- Motorradhandschuhe - neu
Ich hab es aufgegeben, der Spaß war mit zu teuer. Ich fahre mit meinem 125´Roller so weiter mit den alten Sachen und es geht doch
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Aktuell: Toyota P4
Vorgänger: ASX 1,8 Diesel
sorry für nicht googeln -
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Aw: Neue Führerscheinregeln 03.01.2020 15:28 - vor 4 Jahren, 3 Monaten
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derbarnimer schrieb:
das sind keine Motorräder, auch keine kleinen Motoräder, das sind Leichtkrafträder. Nunja, die Dinger sind deutlich über 100 km/h schnell.
oder […] DDR-Bürger, die ja wenn sie den Autoführerschein vor.... gemacht hatten, ohne weitere Prüfung sich ein Leichtkraftrad zulegen und fahren dürfen. BRD Bürger, die den Führerschein der Klasse 3 vor dem 01.04.1980 gemacht haben, dürfen ebenfalls ein Leichtkraftrad fahren.
Ich wollte meine 125´ Erlaubnis auf Motorräder aufstocken. Dies geht auch ohne Theorie.Die Regelung zur Aufstiegsprüfung von A1 zu A2, bzw. dann weiter von A2 zu A (unbegrenzt) sind unverändert. Neu ist nur die Erweiterung von Klasse B nach A1. Allerdings ist mit dieser Erweiterung (Schlüsselzahl 195) keine spätere Aufstiegsprüfung nach A2 möglich.
Seltsam, dass für die Erweiterung von Klasse B nach A1 Fahrstunden vorgeschrieben sind, aber keine Prüfung. Für die Aufstiegsprüfung aber keine Fahrstunden, dafür aber eine Prüfung. Die Logik ist be"scheuer"t.
ABER für die praktischen Fahrstunden war ich angeblich nicht richtig ausgerüstet. Wieso angeblich? Keine Fahrschule wird jemand ohne komplette Schutzkleidung auf das Motorrad lassen. Viele Fahrschulen verleihen aber die Ausrüstung.
Ich hoffe, ich habe nun nicht komplett verwirrt .
Viele Grüße, yarison
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Letzte Änderung: 03.01.2020 18:04 von yarison.
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Aw: Neue Führerscheinregeln 03.01.2020 17:05 - vor 4 Jahren, 3 Monaten
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Finde das ganze Quatsch.
Die Anzahl der Pflichtstunden für den B 196 ist fast gleich. Die fachspezifisch Theorie auch. (Was ich da noch verstehen kann).
Warum ich von B auf A die ganzen Theorie Stunden nochmal machen muss? ist eh nicht zu begründen und meiner Meinung nach völlige Willkür.
Was ich nur spare, sind die Prüfungen. Kurz um, ich denke das man bei ca. 70-80% endet, was sonst der A normal kostet.
Aber ob sich das lohnt, der B 196 gilt nur in Deutschland und nur eben für 125er. Wenn ich dann A2 oder A fahren möchte, darf ich dann bei Null, wieder von vorne anfangen.
Man hätte das deutlich schlanker gestalten können, so werden das wohl nur weniger machen.
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Aw: Neue Führerscheinregeln 03.01.2020 18:44 - vor 4 Jahren, 3 Monaten
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............ABER für die praktischen Fahrstunden war ich angeblich nicht richtig ausgerüstet. Wieso angeblich? Keine Fahrschule wird jemand ohne komplette Schutzkleidung auf das Motorrad lassen. Viele Fahrschulen verleihen aber die Ausrüstung..............
Ich fahre seit mind. 15 Jahren ein Leichtkraftrad. Habe also Jacke, Hose etc.
ABER für den Fahrerlehrer zu alt. Da würde dieses und jenes fehlen..... ERgo hätte ich eine vollkommen neue Ausrüstung kaufen müssen. Das war mir dann zu teuer.
Ja Leichtkrafträder fahren gegen 100km/h. Klar ist das schneller als die jämmerlichen 45km/h. Deswegen auch die praktische Fahrübungen. Muss allerdings sagen, das ruhig ein paar mehr Stunden sein könnten. Grad für die Leichtkraftradanfängerfahrer. Weil 100 ist eben 100.
ABER es sind und bleiben Leichtkrafträder -klar hört sich in der Presse nicht so gefährlich an wie Motorräder. Ist entweder Unwissen von den Schreiberlingen oder sie wollen dann doch die letzte OMA dazu veranlassen eine Zeitung zu kaufen.
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Aw: Neue Führerscheinregeln 22.04.2020 21:09 - vor 4 Jahren
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Zitat:
Elektrischer Schleudersitz
Regelungslücke bei Motorrädern
Autofahrer dürfen mit ihrem Führerschein nun auch leichte Motorräder fahren - elektrische Modelle können aber viel mehr PS haben als eigentlich erlaubt. Die Hersteller bewerben die gefährliche Gesetzeslücke offensiv.
- www.spiegel.de/auto/elektromotorraeder-i...6e-8f06-fc8f2edf023f
Grüße, Egon
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Aw: Neue Führerscheinregeln 22.04.2020 21:39 - vor 4 Jahren
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Quatsch Beitrag. Auch normale A1 Führerscheinbesitzer können diese "gefährlichen" elektrische Modelle fahren, wo ist da der Unterschied zu den, die den B196er machen. Obwohl erst mal geschaut werden muss, wie viele diese Möglichkeit überhaupt in Anspruch nehmen. Jeder Fahranfänger gleich welcher Art, also auch E-Autos, können sich mit "PS Monstern" tot fahren wenn die Leistung nicht beherrscht wird. Mit dem Führerscheinart hat das überhaupt nichts zu tun.
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Aw: Neue Führerscheinregeln 22.04.2020 22:17 - vor 4 Jahren
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Nun ja, Quatsch finde ich den Beitrag nicht. Nur hat er, wie Du auch selbst sagst, nur am Rande mit der neuen Führerscheinregelung etwas zu tun. Ansonsten stimmt er m.M.n. inhaltlich.
yarison
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Aw: Neue Führerscheinregeln 11.08.2020 12:36 - vor 3 Jahren, 8 Monaten
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Zitat:
Fünf Renner für die neue Freiheit
Motorradfahren mit Pkw-Führerschein
Autofahrer dürfen mit ihrem Führerschein seit diesem Jahr leichte Motorräder fahren - manche halten das für gefährlich, doch die Nachfrage boomt bereits. Wir zeigen, für welchen Fahrertyp sich welches Bike eignet.
- www.spiegel.de/auto/motorradfahren-mit-p...74c8d95?d=1597114431
Grüße, Egon
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