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Radfahrer und Autofahrer
(1 Leser) (1) Besucher
Umwelt-Themen, Vergleich von Antriebstechniken etc.
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THEMA: Radfahrer und Autofahrer
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#768451
Aw: Radfahrer und Autofahrer 23.06.2023 06:36 - vor 10 Monaten, 1 Woche  
In jeder Berufsgruppe gibt es 5 % Idioten! Habe ich immer gesagt .
Der Anteil scheint aber auf 20 % zu steigen .

Gruß Heinz!
heinz die speiche
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#768453
Aw: Radfahrer und Autofahrer 23.06.2023 07:08 - vor 10 Monaten, 1 Woche  
TF104 schrieb:
Er wurde dann nur vom Geräusch quietschender Bremsen (das Auto im Gegenverkehr und mein Hintermann war ja auch am Beschleunigen) von seiner Tätigkeit am Handy abgelenkt.
Geh öfter mal zu Fuß durch die Stadt und schaue dabei durch die Scheiben von an Ampeln stehenden Autos. Gefühlt daddelt hier jeder dritte Autofahrer auf seinem Handy rum, während er eigentlich die Ampel und die Kreuzung beobachten sollte…
marratj
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Letzte Änderung: 23.06.2023 07:08 von marratj.

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#768455
Aw: Radfahrer und Autofahrer 23.06.2023 08:24 - vor 10 Monaten, 1 Woche  
marratj schrieb:
...jeder dritte Autofahrer auf seinem Handy rum, während er eigentlich die Ampel und die Kreuzung beobachten sollte…
Ehrlich gesagt finde ich das weniger schlimm (falls wir dieselbe Situation vor Augen haben).
Mit Stehen gefährdet man üblicherweise keinen und im schlimmsten Fall verpasst man halt eine Grünphase (und verärgert andere - allerdings auch ohne Gefährdung ).

Aber es gibt genug, die auch beim (An-)Fahren das Handy nicht weglegen. DAS nimmt auch zu und geht echt gar nicht.

(ich verstehe bis heute nicht, warum noch sooo viele Leute mit dem Handy am Ohr telefonieren. Freisprechanlagen gibt's inzwischen wie Sand am Meer - und es ist auch viel bequemer)
PMueller
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#768535
Aw: Radfahrer und Autofahrer 23.06.2023 21:16 - vor 10 Monaten, 1 Woche  
In dem konkreten Fall war es aber so das dieser junge Mann am Handy getadelt hat, während er auf dem Rad saß und am Schild stand.
Allein dies ist im Falle eines Falles schon strafwürdig. In dieser Situation hat mein Sohn schon einmal 25€ Strafe bezahlt. Stehend auf dem Rad sitzend - nicht fahrend- wurde die Strafe erlassen.

Aber um ihn ging es nicht und ehrlich gesagt ist es mir auch bis zu dem Punkt völlig egal, wo er weiter den Blick aufs Handy richtet und losfährt. Direkt vor mein Auto, direkt vor den herannahenden Gegenverkehr.

Machen wir uns nichts vor, dieser junge Mensch wird sich im Auto genauso verhalten...
ex_TF104
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#768537
Aw: Radfahrer und Autofahrer 23.06.2023 21:49 - vor 10 Monaten, 1 Woche  
TF104 schrieb:
Machen wir uns nichts vor, dieser junge Mensch wird sich im Auto genauso verhalten...
Das ist nämlich des Pudels Kern. Das hat nichts damit zu tun, dass dieser Mensch Radfahrer ist, sondern einfach nur damit, dass ihn seine Umgebung nicht interessiert. Solche Menschen gibt's viele, nicht nur was den Straßenverkehr betrifft.
marratj
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#768540
Aw: Radfahrer und Autofahrer 23.06.2023 22:36 - vor 10 Monaten, 1 Woche  
TF104 schrieb:
In dieser Situation hat mein Sohn schon einmal 25€ Strafe bezahlt. Stehend auf dem Rad sitzend - nicht fahrend- wurde die Strafe erlassen.
Diese Regelung finde ich auch wenig sinnvoll. Ich habe z.B. nach der Arbeit als erstes eine Ampel, an der die Grünphasen vorhersehbar sind, besonders wenn es kurz vorher für mich auf rot gesprungen ist. Wenn ich da stehe und mir gerade einfällt, das ich Wochenende habe aber die Wecker-App noch eingeschaltet ist, dann ändere ich das schnell. Danach vertreibe ich mir die verbleibende Zeit damit, "die Gegend" in Richtung der Fußgängerampeln links und rechts anzusehen. Bevor die nicht rot werden, bekomme ich ganz sicher nicht grün. Ich kann da nicht auch nur 0,001% Verkehrsgefährdung erkennen. Aber Handy in der Hand, das reicht, soweit ich es verstanden habe.

LG
Klaus
KSR1
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#768559
Aw: Radfahrer und Autofahrer 24.06.2023 09:08 - vor 10 Monaten, 1 Woche  
Zumal er zu diesem Zeitpunkt noch ohne Einkommen war.
Er war in der 9. Klasse zu diesem Zeitpunkt und wir als Eltern durften das ja damit zahlen.
Die Polizisten waren halt Typ Arschlöcher, wie es sie überall gibt.
Aber genau wegen solcher Leute hat er sich für eine solche Berufslaufbahn entschieden und übrigens genau wegen solcher Leute diese Laufbahn auch wieder beendet.

Augenmaß gehört immer dazu.
Denn der Effekt der Erziehung muss greifen. Das passiert nicht über das Geld der Eltern.
Ein Effekt passiert über eine vernünftige Aufklärung über die möglichen Gefahren.

Und genau das ist bei diesem jungen Mann nicht passiert.
Da war mein Ruf aus dem offenen Fenster: Pack das Dreckshandy weg! mit der Antwort: Fick dich Alter! wohl eindeutig.
Ja und was hätte man machen können um diesem jungen Menschen klar zu machen wie gefährlich sein Verhalten war? Ich meine ich bin Tempomat 35 gefahren, es gibt genug Autofahrer die dort 50 oder schneller fahren, denn davor ist gut 1km 70 km/h erlaubt und wenn man da ausrollen lässt ist man schneller.

Dann piept es wieder bei mir und THP als Meldung verheißt nichts Gutes.
Möglicherweise ist das dann zu spät zum lernen.

Dabei muss man sagen das die örtliche Polizei an der örtlichen Schule durchaus sowas wie einen Fahrradführerschein macht. Regelmäßig jedes Jahr.
Aber je älter diese Kids dann werden, um so cooler ist es eben sich bewusst dem Risiko auszusetzen.
Und Radfahrer sind nun mal, egal wie stark die Gesetzgeber die Autofahrer in die Pflicht nehmen, der schwächere Verkehrsteilnehmer. Schritttempo beim Rechtsabbiegen von LKW ersetzt eben nicht den für Radfahrer unbekannten §1 StVO. Der langsam abbiegende LKW biegt langsam ab und ist somit länger am queren der vorfahrtberechtigten Radler. Wenn der dann Dank E-Unterstützung mit 25 (oder illeglerweise gut 50) über den Radweg fliegt hat er Vorfahrt...das stimmt.

Im übrigen gibt es kein Recht auf Vorfahrt, es gibt nur eine Pflicht die Vorfahrt zu gewähren.
ex_TF104
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#768562
Aw: Radfahrer und Autofahrer 24.06.2023 09:17 - vor 10 Monaten, 1 Woche  
Im übrigen gibt es kein Recht auf Vorfahrt, es gibt nur eine Pflicht die Vorfahrt zu gewähren.
Der Satz gefällt mir besonders gut.

LG
Klaus
KSR1
Moderator
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#768567
Aw: Radfahrer und Autofahrer 24.06.2023 09:33 - vor 10 Monaten, 1 Woche  
TF104 schrieb:
den für Radfahrer unbekannten §1 StVO.
So eine Pauschalaussage kann man auch in beide Richtungen treffen.

Besagter Paragraph hat nämlich zwei Absätze.

Der erste handelt von der vielzitierten gegenseitigen Rücksichtnahme.

Im zweiten Absatz steht dann, dass man sich im Verkehr auch so zu verhalten hat, kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Sortiert in absteigender Reihenfolge der Wichtigkeit. Sprich: Schädigung und Gefährdung sind schlimmer als Behinderung und Belästigung. Bei einer Abwägung muss also im Zweifelsfall eine Behinderung hingenommen werden, wenn durch diese eine Gefährdung verhindert werden kann.

Es gibt aber leider genug Verkehrsteilnehmer, die rein nach dem Motto "Ich muss hier durch!" unterwegs sind.

Dass der Radfahrer mit dem Handy in deinem Beispiel einfach nur ein Depp war, müssen wir nicht diskutieren, über den hätte ich mich auch aufgeregt.
marratj
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#768581
Aw: Radfahrer und Autofahrer 24.06.2023 12:50 - vor 10 Monaten, 1 Woche  
marratj schrieb:
...geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird....
Das ist zwar in der Allgemeinheit ein schönes Ziel, aber in der Praxis reiben sich Viele daran, wer denn eigentlich nun wen "mehr behindert" und welche Umstände als "vermeidbar" gelten.

Und um das Ganze anzuheizen wird dann mit "... ist mein Recht ..." argumentiert (und damit das Ziel "Behinderungen möglichst vermeiden" vom Tisch gefegt).
Wie eben in meinem obigen Beispiel: 1 Rennradler auf der Bundesstraße mit einem passablen Radweg, hinter dem sich 30 Autos stauen - vermutlich "sein Recht", aber auch "unvermeidbar"?

Oder mit dem Auto einen Radler vor der nächsten roten Ampel noch (mit ausreichend Abstand) überholen und dann davor ausrollen lassen (um Sprit zu sparen) - "Recht"? "unvermeidbar"?

Oder mit dem Auto auf der vollen zweispurigen Autobahn mit 110 km/h die nächsten 25 LKW überholen und damit die Autos auf der linken Spur auszubremsen und evtl. einen Stau produzieren - "Recht"? "unvermeidbar"?

Zu zweit nebeneinander mit 12 kmh auf der Fahrradstraße fahren und die nachfolgenden Radler ausbremsen ...
....

Gruß

PMueller
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Letzte Änderung: 24.06.2023 13:14 von PMueller.
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#768583
Aw: Radfahrer und Autofahrer 24.06.2023 12:59 - vor 10 Monaten, 1 Woche  
Was ist für dich ein passabler Radweg?

Wir haben hier Radwege, auf den ich schon mit gefederter Gabel das blanke Kotzen bekomme (Querrillen, Schlaglöcher, starke Unebenheiten, zu schmal bei Gegenverkehr), alleine schon, weil man dadurch sein Tempo reduzieren muss. Mit einem (meist) ungefederten Rennrad oder Gravelbike wöllte ich diese Wege nicht austesten und würde tatsächlich die Straße, welche dank der deutschen Verkehrspolitik und Autohörigkeit oft besser in Schuss ist, bevorzugen.
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Letzte Änderung: 24.06.2023 13:01 von ex_Daihatsu-Fahrer.
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#768585
Aw: Radfahrer und Autofahrer 24.06.2023 13:17 - vor 10 Monaten, 1 Woche  
Daihatsu-Fahrer schrieb:
Was ist für dich ein passabler Radweg?...
Genau DAS meinte ich: Du argumentierst wieder mit "Recht" und wischst damit "unvermeidbar behindern" vom Tisch.

"...weil man dadurch sein Tempo reduzieren muss.." bedeutet für dich "unvermeidbar"?
(oder gar eine andere Strecke wählen)
PMueller
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Letzte Änderung: 24.06.2023 13:25 von PMueller.
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#768587
Aw: Radfahrer und Autofahrer 24.06.2023 13:32 - vor 10 Monaten, 1 Woche  
1. Ich schrieb zum Tempo verringern "alleine schon", was impliziert, dass es noch weitere Nachteile durch entsprechende Radwege gibt.

2. Ja, wenn man massiv an der Beibehaltung seines Reisetempos gehindert wird bzw sich aus der Beibehaltung des Tempos massive Nachteile ergeben, dann ist ein Ausweichen auf einen besseren Untergrund unvermeidbar.

Wenn ich aufgrund eines schlechten Radweges Gefahren für die eigene Sicherheit und/oder Gesundheit erkenne, dann werde ich ihn nicht lange nutzen. Und da wähne ich §1 Nr. 2 StVO auf meiner Seite.


(oder gar eine andere Strecke wählen)


Meinst du das gerade ernst? Dir ist schon klar, dass das Radwegenetz in Deutschland nicht annähernd so dicht ist, wie das "Autowegenetz"? Umwege sind damit tatsächlich unzumutbar (von innerstädtischen Bereichen eventuell mal abgesehen und selbst da ist eine adäquate Umgehung mittels Radweg nicht garantiert), was in der Konsequenz wieder auf "unvermeidbar" (in Bezug auf Straßennutzung) hinausläuft. ...
ex_Daihatsu-Fahrer
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Letzte Änderung: 24.06.2023 15:18 von ex_Daihatsu-Fahrer.
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#768596
Aw: Radfahrer und Autofahrer 24.06.2023 16:34 - vor 10 Monaten, 1 Woche  
Daihatsu-Fahrer schrieb:
1. Ich schrieb zum Tempo verringern "alleine schon", was impliziert, dass es noch weitere Nachteile durch entsprechende Radwege gibt. ...
Die die anderen 10 Radler aber anscheinend nicht abhalten, ihn zu nutzen, sondern nur die 2 Rennradler.

Daihatsu-Fahrer schrieb:
...
2. Ja, wenn man massiv an der Beibehaltung seines Reisetempos gehindert wird ...

Was natürlich nur für den Radler gilt, der 20 statt 30 fahren müsste, nicht aber für die 40 Autofahrer, die deshalb 30 statt 100 fahren müssen.

Aber Summa Summarum bestätigt das genau meine These (immerhin hattest du ja auch nur an einem von 4 meiner Szenarien etwas auszusetzen - gute Quote):

Genau SOLCHE Diskussionen sind das eigentliche Problem, aus dem einen §1 nicht groß heraushilft. Weil jeder die Behinderung der anderen viel leichter als "unvermeidbar" einstuft als die eigene.
PMueller
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Letzte Änderung: 24.06.2023 16:38 von PMueller.
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#768628
Aw: Radfahrer und Autofahrer 25.06.2023 08:47 - vor 10 Monaten, 1 Woche  
Man muss sich in diesem Fall fragen, wer macht was und warum.
Und manchmal hilft es sich vorzustellen die Rollen zu tauschen um es zu verstehen, dann wird der §1 schon deutlicher. Natürlich ist es immer der §, wo man im Prinzip Jeden dran bekommen kann.

Der Rennradler auf der Bundesstraße.
Zuerst einmal die Frage: Darf er das? Das hängt dann von der Straße ab, vom tatsächlichen Zustand des Radweges und natürlich vom benutzten Gerät. Hat das Rad eine Straßenzulassung?
Letzteres hat sich eingebürgert, aber sehr oft erfüllen solche genutzten Geräte eben nicht die Bedingungen das sie auf öffentlichen Straßen benutzt werden dürften. Es sind reine Sport oder gar Wettbewerbsgeräte.

Einer solchen Diskussion begegne ich immer mit dem Hinweis darauf das ein Freund von mir auch ein Auto besitzt, mit dem er nur auf abgesperrten Straßen fahren darf. Nur um zu trainieren, darf er den Wagen nicht auf der Straße bewegen.

Nun letztlich, wenn klar ist dass das Geräte überhaupt benutzt werden darf, dann die Frage der Nutzung des Weges. Ist der Radweg tatsächlich so schlecht das er nicht nutzbar ist mit diesem Gerät, dann darf er tatsächlich dort fahren.
Und er fährt für seine Verhältnisse schnell. Und schneller als andere Radler auf dem Weg.
Aber für die, die diese Auswahl der Strecke nicht haben und die Straße benutzen müssen, ist es ggf. zu langsam. Priorität des Rennradlers ist schneller zu fahren als die anderen Radler. Priorität der anderen Verkehrsteilnehmer ist es normal voran zu kommen.
Tatsächlich hat hier das Interesse eines Einzelnen, Einfluss auf all die Anderen. Die eben nicht normal sondern langsamer unterwegs sind und ggf. Zeit verlieren, damit ein Anderer sein Hobby ausleben kann.
Nun kommt der § 1, denn der Einzelne kann durchaus die bessere Straße nutzen, hat aber auch seinerseits Sorge zu tragen, das die Anderen eben nicht mehr als nötig behindert werden. Das bedeutet eben in der Praxis das dieser eben auch mal anhalten muss und Fahrzeuge passieren lassen muss.

Nun drehen wir das Ganze einmal um.
Man hat ein Fahrzeug das aus irgendwelchen Gründen langsamer fahren muss.
Soviel langsamer das er den Verkehr und auch ggf. einen Rennradler behindert. Und er ist so schnell das dieser Radler ausgebremst wird, aber eben seinerseits nicht gefahrlos überholen kann.
Da dann einfach überholen wie in meinem oben erlebten Fall ist fraglos falsch. Also muss auch dieser auf die Einhaltung des § 1 hoffen, nämlich dass das langsamere Fahrzeug die anderen passieren lässt.

Und schon wird klar, das § 1 eher Pflicht als Recht ist. Nämlich Pflicht einen anderen nicht unnötig zu behindern.


Übrigens, meine Anwendung des §1 im Straßenverkehr ist die, das ich zB. immer versuche zu verhindern auf der Autobahn die dritte Spur links mit Gespann zu nutzen. Ich versuche immer Rechts bzw. Mittelspur zu bleiben und warte auch mal bis sich 2 LKW überholt haben. Weil ich eben da dran vorbei fahren könnte, aber die Richtgeschwindigkeit tabu ist. Ich muss Niemandem meine 100 aufzwingen (-30km/h) wenn ich selbst halt mal 10km/h "verliere".
ex_TF104
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