Aw: Was haltet ihr von dem? 08.03.2015 10:36 - vor 9 Jahren, 4 Monaten
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Ein Parkrempler macht ein Auto definitiv nicht zu einem Unfallwagen! Da muss schon mindestens ein Blechschaden vorliegen. Hier mehr dazu: www.zeit.de/auto/2013-01/unfallauto-recht
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Letzte Änderung: 08.03.2015 10:42 von Frufus.
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Aw: Was haltet ihr von dem? 08.03.2015 11:55 - vor 9 Jahren, 4 Monaten
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Zitat:
Bleibt die Frage, warum trotz unzähliger Unfälle auf den Straßen die Höfe der Autohändler überwiegend mit angeblich makellosen Gebrauchtwagen gefüllt sind, deren Blech bis dahin nie jemand zu nahe kam. Der Grund dafür liegt ebenfalls in der Differenz zwischen rechtlichen und alltäglichen Realitäten.
"Autohändler gehen da meist sehr entspannt ran"(*), fasst Anwalt Nicolas Eilers zusammen. Denn was Händler als erwähnenswerten Unfallschaden ansehen, ist oft weit entfernt von der Definition der Gerichte – die selbstverständlich auch für sie gilt. Schließlich wollen Händler verkaufen und nicht mögliche Kunden verunsichern.
(*) Das ist ja nichts anderes als eine vorsichtige Umschreibung dafür, dass das systematische Verschweigen von Vorschäden aller Art im Gebrauchtwagenhandel eher die Regel als die Ausnahme ist. Das deckt sich auch mit meinen persönlichen Erfahrungen.
Grüße, Egon
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Egon
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Aw: Was haltet ihr von dem? 08.03.2015 13:19 - vor 9 Jahren, 3 Monaten
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Servus.
frufus schrieb:
Ein Parkrempler macht ein Auto definitiv nicht zu einem Unfallwagen! Da muss schon mindestens ein Blechschaden vorliegen. Hier mehr dazu: www.zeit.de/auto/2013-01/unfallauto-recht
Was verstehst du denn bei deiner Aussage unter "Parkrempler"?
Und, auch selber das gelesen was du verlinkt hast?
"Nach aktueller Rechtsprechung ist im Grunde alles ein Unfallschaden, was über eine leichte Lackbeschädigung hinausgeht", sagt Nicolas Eilers von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Quelle: www.zeit.de/auto/2013-01/unfallauto-recht
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Zwischen Unfall- und Bagatellschäden gibt es eine klare Grenze. „Bagatellschäden sind die Schäden, bei denen nur der Lack verletzt ist“, sagte Wolfgang Ball, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, beim 3. Deutschen Autorechtstag am Freitag auf dem Petersberg bei Bonn. Entsprechend würde man unter Unfallschäden die Schäden verstehen, die keine Bagatellschäden seien.
Damit hat der BGH-Richter erstmals eine klaren Grenze zwischen den Schäden gezogen und entsprechende Charakteristika von Bagatellschäden aufgezeigt. Eine Differenzierung von Blechschäden lehnte Ball ab, „da kommt man ins Ungewisse.
Quelle: www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/255809/
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Definition ist eindeutig: "Nur ein Fahrzeug, das bisher keinen Unfallschaden erlitten hat, ist unfallfrei." Käufer von Neuwagen und Tageszulassungen werden sicher selten Probleme mit einem Unfallfahrzeug haben. Obwohl es auch schon vorgekommen ist, dass nagelneue Autos auf dem Transport oder dem Hof beschädigt wurden. Grundsätzlich sind alle Schäden, die durch äußere Einwirkung am Fahrzeug entstanden sind, "Unfallschäden". Dazu zählen keineswegs nur massive Schäden, die tragende Teile beschädigt haben, sondern auch typische Kleinschäden wie Parkrempler etc.
Quelle: www.stern.de/auto/service/autokauf-wisse...allfrei-1524862.html
Definition von Unfall:
Ein von außen her,
plötzlich
unmittelbar
mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis.
Grüße ~Shar~
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Shar
Moderator
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Letzte Änderung: 08.03.2015 13:21 von Shar.
{...} There's too many men, too many people, Making too many problems
And not much love to go'round, Can't you see this is a land of confusion? {...} .
It’s about how we live in a very nice world, and what a mess we’re making of it. How it should all be so easy and it’s all so difficult.
- Genesis 1986
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Aw: Was haltet ihr von dem? 08.03.2015 15:04 - vor 9 Jahren, 3 Monaten
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frufus schrieb:
Ein Parkrempler macht ein Auto definitiv nicht zu einem Unfallwagen! Da muss schon mindestens ein Blechschaden vorliegen. Hier mehr dazu: www.zeit.de/auto/2013-01/unfallauto-recht
Doch, ein einfacher Parkrempler mit 1-2 km/h wars nur, der mir eine neue Heckstoßstange und eine neue Felge bescherte - und 300€ Wertverlust.
Daher sehe ich es mit Unfallschäden generell nicht so eng, sofern nicht das halbe Auto zerlegt wurde.
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Letzte Änderung: 08.03.2015 15:06 von the_janitor.
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Aw: Was haltet ihr von dem? 08.03.2015 16:36 - vor 9 Jahren, 3 Monaten
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@shar
Alles was keine Blecharbeiten zur Folge hat, ist kein Unfallschaden. Sprich: Nachlackierung eines Kratzers ist kein Unfallschaden. Und ein Parkrempler geht in der Regel mit solchen Kratzern einher,
@Janitor
Ich finde keine rechtliche Definition für das Austauschen der Stoßstange. Es ist aber unrealistisch wegen dem nötigen Austausch eines Kunstoffteils, an Ende im Inserat "Unfallfahrzeug" anzuklicken.
Ich würde mir kein Wagen anschauen bei dem das steht, denn ich würde davon ausgehen, dass dort mindestens die Richtbank ranmusste und wir nicht von einen Parkrempler sprechen. So gesehn sind vermutlich 80% aller Fahrzeuge Unfallfahrzeuge.
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Aw: Was haltet ihr von dem? 08.03.2015 17:09 - vor 9 Jahren, 3 Monaten
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Servus.
@Kratzer: Das mag sein, wenn gleich ich dir garantiere, daß es hinterher Ärger gibt, wenn du einen Wagen als unfallfrei und auch frei an sonstigen Schäden verkaufst, an dem z.B. die Seitenwand schon einmal nachträglich lackiert wurde, als der Wagen in deinem Besitz war (sofern es dem Käufer natürlich auffällt).
@Parkrempler: Nur, was beim "Parkrempler" auch gerne passiert ist, daß der Stoßfänger instand gesetzt oder sogar erneuert werden muss. Zählt das für dich dann auch als dieser von dir angesprochene "Parkrempler"?
Daß die Eigenschaft "Unfallwagen" nicht an den von dir angesprochenen "Blecharbeiten" festzumachen sind, findet sich u.a. in einem der Links von mir in Form der Stellungnahme eines Richters des BGHs.
frufus schrieb:
Es ist aber unrealistisch wegen dem nötigen Austausch eines Kunstoffteils, an Ende im Inserat "Unfallfahrzeug" anzuklicken. Ich würde mir kein Wagen anschauen bei dem das steht, denn ich würde davon ausgehen, dass dort mindestens die Richtbank ranmusste und wir nicht von einen Parkrempler sprechen.
Dann gehst du schlicht und ergreifend von falschen Gegebenheiten aus.
Was meinst du, warum the_janitor 300€ Wertminderung bekommen hat. Weil es ein offenbarungspflichter Unfallschaden war. Aus sonst keinem anderen Grund!
Grüße ~Shar~
edit: @Richtbank: Ist dir klar, von welchem massiven Schäden du dann sprichst, wenn eine Richtbank schon erforderlich ist??
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Shar
Moderator
Beiträge: 6980
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Letzte Änderung: 08.03.2015 17:12 von Shar.
{...} There's too many men, too many people, Making too many problems
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Aw: Was haltet ihr von dem? 08.03.2015 17:28 - vor 9 Jahren, 3 Monaten
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@Shar
Wie in den Definitionen steht, ist die simple Nachlackierung eben kein Unfallschaden.
Schwieriges Thema, wenn es so strikt ist, dann muss man wirklich erstmal bei jedem Auto von einem Unfallfahrzeug ausgehen. Innerhalb der letzten 4 Wochen wurden 3 Fahrzeuge von uns angefahren. Alle 3 so genannte Parkrempler mit Lackierung und Kosten um 1000 Euro.
Theoretisch müsste ich also alle Wagen jetzt als Unfallwagen weiterverkaufen, weil alle nachlackiert wurden/werden. Bzw Kunstoffclips erneuert werden müssen.
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Aw: Was haltet ihr von dem? 08.03.2015 19:27 - vor 9 Jahren, 3 Monaten
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@Frufus
Viele Autos haben heutzutage Sollbruchstellen an den Stoßstangen. Wenn man da irgend wo leicht aneckt können die schon brechen. Wenn die Stoßstange zudem nicht lackiert ist, kann man sie einfach austausche. Wenn dahinter und auch sonst kein weiterer Schaden ist, dann ist das Auto nach dem Austausch kein Unfallfahrzeug. Bei ein Blechschaden, ohne Austausch sieht das anders aus. Dort wurde miz Zink ausgebessert bzw. gespachtelt. Natürlich zählen alle Unfälle, bei denen sich das Fahrgestell verzogen hatte auch als Unfallschaden. Aber alles, was sich komplett austauschen ließ und keinen Einfluss auf den Rest hat gilt nicht als Unfallschaden. Nach Lackierungen müssen angegeben werden.
Gruß Yaris Gerd
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Aw: Was haltet ihr von dem? 08.03.2015 20:15 - vor 9 Jahren, 3 Monaten
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YarisGerd schrieb:
@Frufus
Viele Autos haben heutzutage Sollbruchstellen an den Stoßstangen. Wenn man da irgend wo leicht aneckt können die schon brechen. Wenn die Stoßstange zudem nicht lackiert ist, kann man sie einfach austausche. Wenn dahinter und auch sonst kein weiterer Schaden ist, dann ist das Auto nach dem Austausch kein Unfallfahrzeug.
Da fängts dann ja schon an. Wer kann schon so genau sagen, ob dahinter noch alles heil geblieben ist? Selbst meine Toyota- Werkstatt konnte mir auf der Hebebühne nicht 100% sagen, dass bei meinem Aygo nach einem Parkrempler die Crashbox hinter der Stoßstange heil geblieben ist...
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Real men make twins!
Love ist: Staying together after trying to park the camper.
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Aw: Was haltet ihr von dem? 08.03.2015 20:42 - vor 9 Jahren, 3 Monaten
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Unter der Stoßstange war auch irgendne Halterung verbogen, ich weiß aber leider nicht mehr genau was
(ist schon wieder ein ganzes Jahr her merke ich gerade ![](https://priusfreunde.de/portal/components/com_kunena/template/priusfreunde15/images/german/emoticons/blush.png) )
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Aw: Was haltet ihr von dem? 09.03.2015 11:52 - vor 9 Jahren, 3 Monaten
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Wenn dort irgend was Verbogen ist, dann ist das ein Unfallschaden. Wenn die Stoßstange abgebaut ist, kann man sehen, ob da hinter ein Schaden ist.
Gruß Yaris Gerd
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Aw: Was haltet ihr von dem? 09.03.2015 20:45 - vor 9 Jahren, 3 Monaten
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Servus.
YarisGerd schrieb:
Wenn dort irgend was Verbogen ist, dann ist das ein Unfallschaden.
Wenn der Stoßfänger schon zu ersetzen oder instand zusetzen ist, handelt es sich bereits um ein Unfall im Sinne der Unfallfreiheit.
Grüße ~Shar~
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Shar
Moderator
Beiträge: 6980
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Letzte Änderung: 09.03.2015 20:45 von Shar.
{...} There's too many men, too many people, Making too many problems
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It’s about how we live in a very nice world, and what a mess we’re making of it. How it should all be so easy and it’s all so difficult.
- Genesis 1986
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