Aw: Gibt's einen Haken? 12.01.2012 00:24 - vor 12 Jahren, 5 Monaten
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Ich glaube, es muss kein Nachteil sein, im bzw. aus dem Ausland zu kaufen.
Ein Händler erklärte - und es erscheint nachvollziehbar - mir, dass er aus BeNeLux die besten Fahrzeuge bekommt. Alleine durch die dort vorliegenden Geschwindigkeitsbegrenzungen haben die wenigsten Fahrzeuge jemals ihre Höchstgeschwindigkeit gesehen - Ausnahmen bestätigen die Regel. Und wenn die Zielgruppe in Deutschland ältere Menschen sind, denke ich nicht, dass dies im Ausland völlig anders wäre.
Was das Anliegen hier angeht: Bei der Vorgabe "ab 2006 und unter 10.000" muss man flexibel und schnell sein. Ich wäre ganz schön sauer wenn ich einen mit 9.000km hätte haben können und jetzt wieder oberhalb von 100.000km gucke ... Das sollte Lehre genug sein.
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im Toyota Prius Sol-Travel
im Firmenwagen (sorry!)
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Aw: Gibt's einen Haken? 12.01.2012 22:07 - vor 12 Jahren, 5 Monaten
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Egon schrieb:
Wenn auch nur eine einzelne Inspektion im Wartungsheft fehlt oder zeitlich oder kilometermäßig nennenswert überzogen wurde (15.000 Kilometer oder einmal im Jahr, je nachdem, was zuerst eintritt) ist die achtjährige Garantie auf die Hybridkomponenten verfallen.
Ist das wirklich so? Mir wollten jetzt schon 3 Händler/Verkäufer erzählen, dass nur für 3 Jahre Werksgarantie auf das ganze Auto das Scheckheft entscheidend ist und für die Hybridkomponenten nur die Grenze 8 Jahre/160.000 km gilt, egal was im Scheckheft steht. Ich warte noch auf Antwort von Toyota Deutschland, aber vieleicht kann auch hier jemand eine zuverlässige Quelle nennen.
proprius
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Prius 2, Navi, IPA, platingrün metallic
![](http://images.spritmonitor.de/499179.png)
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Aw: Gibt's einen Haken? 12.01.2012 22:37 - vor 12 Jahren, 5 Monaten
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proprius schrieb:
Ist das wirklich so?
Ja. Lies einfach im Wartungsheft nach, da stehen die Garantiebedingungen drin.
und für die Hybridkomponenten nur die Grenze 8 Jahre/160.000 km gilt, egal was im Scheckheft steht.
Das würde ich Dir auch erzählen, wenn ich Dir ein Auto mit unvollständigem Wartungsheft verkaufen wollte. Das ist aber schlicht Blödsinn.
Generell: Das sind FREIWILLIGE Leistungen des Herstellers, die kann er an Bedingungen knüpfen wie immer es ihm beliebt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht des Händlers, die bleibt davon unberührt. Aber die wird jeder Gebrauchtwagenhändler per Vertrag auf das gesetzliche Minimum von einem Jahr reduzieren, und schon nach sechs Monaten bist Du in der Beweispflicht.
Grüße, Egon
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Egon
Admin
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Aw: Gibt's einen Haken? 13.01.2012 10:50 - vor 12 Jahren, 5 Monaten
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