Dass ein gewerblicher Käufer die MWSt. als Umsatzsteuer weiterreichen kann, ist mir schon klar.
Aber ist es denn wirklich so, dass auch Gebrauchtwagen (nicht Jahreswagen) mit MWSt. ausgewiesen werden? Stünde dann doch explizit dran "kann ausgewiesen werden", oder in der Mehrzahl der Fälle eben nicht.
Falls ich mich täusche, hieße das doch, dass - im Extremfall - ein Händler, zu dem ein bestimmter Gebrauchtwagen dreimal zurückkäme, für das gleiche Auto dreimal MWSteuer kassieren würde (um sie dann an den Staat abzuführen).
Und das hieße fernerhin, dass (nur?) gebrauchte Autos mit MWSt. beaufschlagt würden. Im vergangenen Jahr hab ich vom Händler ein gebrauchtes Fahrrad gekauft. Da war nirgendwo die Rede von MWSt., nicht mal auf dem offiziellen Zahlungsbeleg.
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