Nein nein, nicht verboten. Ohne Erlaubnis anbringen, ist verboten.
Ich könnte mir den Fall vorstellen:
P-R klagt, wegen des Zettelchens.
Vor Gericht: "Angeklagter, was sagen sie zu den Vorwürfen und wieso geben sie ein Angebot ohne Erlaubnis ab?"
Angeklagter: "Herr Richter, der Mann stieg aus und ich fragte leise, ob er von mir ein Angebot für sein Auto will. Er nickte und das heißt doch ja. Und jetzt behauptet er, er habe nur sein Auto betrachtet und geschaut, ob alle Fenster zu sind. Eine Frechheit!"
Richter: "Sie haben recht. Der Kläger muß schon wissen, ob er guckt oder nickt und sich der Folgen seines Tuns bewußt sein.
Freispruch und der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens!"
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