Was ich so ergoogelt habe:
Glasschaden
Es ist von der jeweiligen Versicherung abhängig, ob jeder Glasschaden, oder eventuell auch nur die Windschutzscheibe des Fahrzeuges, ohne die Anrechnung einer Selbstbeteiligung, repariert wird.
Oder:
Im Rahmen der Teilkaskoversicherung sind Glasbruchschäden (z.B. Steinschlag in der Windschutzscheibe) versichert.
Je nach Gesellschaft werden entweder alle Glasschäden oder nur die Windschutzscheibe ohne Anrechnung einer Selbstbeteiligung reguliert, sofern eine Reparatur der Scheibe möglich und kein Austausch erforderlich ist (z.B. über Carglas).
Darüber hinaus erstatten manche Gesellschaften die Reinigungskosten des Fahrzeuginnenraums nach einem Glasbruchschaden.
Bedeutet wohl: Hier könnte evtl. die Teilkasko einspringen, statt der Baumarkt
Gruß RP2008