Re: neue Kraftfahrzeugsteuer - nicht für uns 08.03.2009 12:02 - vor 15 Jahren, 4 Monaten
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Steffen23 schrieb:
Ich habe meine Zulassungspapiere nicht zur Hand, aber steht da nicht EURO 4/5?
Dort steht: Euro 4 / 5L.![](https://priusfreunde.de/portal/components/com_kunena/template/priusfreunde15/images/german/emoticons/sad.png)
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Re: neue Kraftfahrzeugsteuer - nicht für uns 08.03.2009 13:48 - vor 15 Jahren, 4 Monaten
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mlc schrieb:
Vor dem 5. November 2008 gab es doch noch gar keine Euro5?<br><br>Posting geändert von: mlc, am: 06/03/2009 21:52
Doch gab es. Am 20.06.07 wurde die Verordnung zur Euro 5 und 6 rechtsgültig. Nur muß die generelle Typzulassung Euro5 erst ab 1.09.09 erfolgen. Davor freiwillig. Somit hätte Toyota auch für den Prius nachträglich die Euronorm ändern können. Das wurde aber nicht getan. Ich vermute aus Kostengründen. Wir können somit nicht der Bundesregierung vorhalten, daß vor dem 05.11.08 zugelassene Prius auf der Altberechnung laufen.
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qwertzuiopü
![](http://images.spritmonitor.de/483204_2.png) Prius3, Navi, Komfort, Solardach, Abstandswarner, Po-Wärmer
![](http://images.spritmonitor.de/307201_2.png) Prius2, Travel, Abstandswarner, Po-Wärmer
![](http://images.spritmonitor.de/307200_2.png) zuvor Ford Mondeo
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Re: neue Kraftfahrzeugsteuer - nicht für uns 23.03.2009 18:07 - vor 15 Jahren, 3 Monaten
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Das schreibt der ADAC:
Sehr geehrter Herr Kurc,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20.03.2009, die zur weiteren Bearbeitung an die Juristische Zentrale - Abteilung Verbraucherschutz - übermittelt wurde. Die hierdurch entstandene Verzögerung in der Beantwortung bitten wir zu entschuldigen.
Wie vom ADAC schon seit 2004 gefordert, wird für Neufahrzeuge die Steuer künftig am CO2-Ausstoss ausgerichtet werden, während sich für Pkw, die vor dem 5.11.2008 erstmals zugelassen wurden, nichts ändert.
Der Gesetzgeber möchte mit der umweltorientierten Neuregelung über finanzielle Anreize einen wirksamen Lenkungseffekt erzielen, d. h. er will beim Fahrzeugkauf die tatsächliche Wahl beeinflussen (konkret in Richtung möglichst verbrauchsarmer Fahrzeuge). Dies ist in sinnvoller Weise natürlich nur bei neu zugelassenen Fahrzeugen möglich. Dagegen ist beim Fahrzeugbestand die Kaufentscheidung bereits gefallen und somit nicht mehr beeinflussbar.
Bestandsfahrzeuge werden wie bisher besteuert. Der ADAC hat sich vehement gegen Pläne der Politik ausgesprochen, diese Fahrzeuge anlässlich der Reform mit einem Steueraufschlag zu belegen und diese damit zu verteuern, und konnte sich in diesem wichtigen Punkt auch durchsetzen (Bestandsschutz).
Die Kfz-Steuer für Bestandsfahrzeuge hängt seit dem Jahr 1997 von der Schadstoffklasse des jeweiligen Pkw ab (Euro 1, 2, 3, 4 usw.). Im Bestand gibt es weiterhin - anders als bei den Neuzulassungen - hinsichtlich des Umweltstandards (sog. "klassische" Luftschadstoffe) ein sehr breites Spektrum unterschiedlicher Qualitäten. Deshalb gilt: Wer einen Pkw mit "schlechtem" Emissionsstandard hat, zahlt eine höhere, wer einen "guten" Standard hat, zahlt eine niedrigere Kfz-Steuer. Diese Regelung wird bis auf Weiteres beibehalten, was umweltpolitisch grundsätzlich auch gerecht und sinnvoll ist.
Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass nicht für sämtliche Bestandsfahrzeuge die für eine Umstellung der Besteuerung auf ein neues System notwendigen (und unverzichtbaren) belastbaren Verbrauchsdaten vorliegen. Auch diese wichtige Tatsache steht einer Einbeziehung dieser Pkw in die neue Besteuerung entgegen.
Nach einer ersten Einschätzung hält der ADAC die Regelungen zur neuen Kfz-Besteuerung für juristisch leider nicht angreifbar.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
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Frage an einen Bundestagsabgeordneten und seine Antwort 26.03.2009 21:37 - vor 15 Jahren, 3 Monaten
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Sehr geehrter Herr ,
wie den Medienberichten bisher zu entnehmen war, sollen nur Neufahrzeugen nach der neuen KFZ-Steuer berechtet werden. Erstzulassung vor dem 5. November 2008 werden weiter wie bisher versteuert.
Ich besitze seit ca. 2 Jahren ein sehr sparsames und umweltfreundliches Fahrzeug. Jedoch müßte ich mehr als das 3fache an KFZ Steuern zahlen als ein anderer Fahrer des gleichen Fahrzeugs(was nach der neuen Regelung besteuert wird). Und das nur weil ich es früher gekauft habe?
Es sollte doch eigentlich um Klima- und Umweltschutz gehen. Warum werden nun gerade die bestraft, die schon in der Vergangenheit an die Umwelt gedacht haben? Oder wird es in solchen Fällen eine Möglichkeit geben die Art der Besteuerung selbst zu wählen?
06.03.2009
Antwort von
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf dieser Homepage zur zum Thema der CO2- und Schadstoffausstoß-orientierten Kfz-Steuer. Zunächst bitte ich Sie um Nachsicht, dass die Beantwortung Ihrer Frage leider etwas länger gedauert hat. Lassen Sie mich dann einmal feststellen, dass ich es sehr begrüße, dass Sie sich schon vor geraumer Zeit ein umweltfreundliches Fahrzeug angeschafft haben.
Leider schreiben Sie mir nicht das genaue Datum der Erstzulassung Ihres Wagens und die von ihm erfüllte Abgasnorm. Daher kann ich Ihnen an dieser Stelle nur sehr grundsätzlich antworten. Die von Ihnen geäußerte Sorge, dass diese Umstellung der Kfz-Steuer für Sie steuerliche Nachteile bringen könnte, grade weil Sie bereits vor geraumer Zeit auf ein umweltfreundliches Fahrzeug umgestiegen sind, kann ich durchaus nachvollziehen.
Die jetzt beschlossene CO2-orientierte Besteuerung für neu, d.h. ab dem 1. Januar 2009, zugelassene PKW mag vor dem Hintergrund ungerecht sein, dass Fahrzeugkäufer, die wie Sie bereits vor dem Inkrafttreten der Neufassung der Kfz-Steuer klimabewusst auf umweltschonendere Fahrzeuge umgestiegen sind, jetzt unter Umständen benachteiligt werden. Leider verhält es sich mit Stichtagsregelungen in der Regel so, dass es oftmals bedauerliche Einzelfälle gibt, die durch eine solche Regelung benachteiligt werden. Zielrichtung der CO2-basierten Steuer ist es aber nicht, bisheriges Verhalten zu belohnen oder zu bestrafen, sondern für die Zukunft zu einem anderen Verhalten anzuregen.
Deshalb werden Bestandsfahrzeuge weiterhin nach derzeit geltendem Kraftfahrzeugsteuerrecht behandelt. Sie werden nach einer Übergangszeit ab 2013 schonend in die CO2-orientierte Kraftfahrzeugsteuer überführt. Die Einzelheiten werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Die Möglichkeit, dass sich die Besteuerung Ihres Pkw noch zum Positiven ändert, kann damit zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden. Zusätzlich erhalten alle Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen besonders schadstoffarmen Euro-5-Pkw fahren, ab dem 1. Januar 2009 eine Steuerentlastung für ein Jahr. Voraussetzung: Der Pkw muss seit dem Tag der Erstzulassung nach dieser Abgasstufe genehmigt sein.
Die inhaltlichen Eckpunkte der Einführung einer C02- und schadstoffabhängigen Kraftfahrzeugsteuer für Pkw sind vom Bundeskabinett am 5. Dezember 2007 als Bestandteil des integrierten Energie- und Klimaprogramms verabschiedet worden. Sie berücksichtigen u. a. die problematische CO2-Datenbasis, die es leider nicht erlaubt, die Steuerbemessung für den vorhandenen Pkw-Bestand auf den CO2-Ausstoß umzustellen. Allgemein müssen die Bemessungsgrundlagen einer Steuer die für Belastungsunterschiede maßgeblichen Relationen realitätsgerecht und folgerichtig abbilden, denn hiervon hängt die gebotene Gleichmäßigkeit der Besteuerung ab.
Wie mir das Bundesfinanzministerium mitgeteilt hat, ist es innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen nicht möglich, die Einbeziehung des gesamten oder eines Teils des Pkw-Bestandes in eine neue Kraftfahrzeugsteuer im Ergebnis vom Vorhandensein vergleichbarer und rechtlich belastbarer CO2-Werte abhängig zu machen. Eine Nachweispflicht zum CO2-Ausstoß der Pkw vorzusehen, wäre ebenfalls nicht haltbar, denn dies hätte ggf. hohe Kosten für viele betroffene Steuerpflichtige zur Folge. Die Neuregelung soll deshalb erst für alle ab dem 1. Januar 2009 erstmals zugelassenen Pkw wirksam werden. Die Verfügbarkeit gesicherter CO2-Daten und Möglichkeiten ihrer nachträglichen Ermittlung hat das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingehend geprüft, zuletzt unter Einbeziehung der Automobilhersteller.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es sich bei der emissionsbezogenen Kraftfahrzeugsteuer bereits seit 1985 neben Begünstigungen für emissionsarme Pkw immer zugleich um Mehrbelastungen für weniger umwelt- und klimafreundliche Pkw handelt. Bei den hierfür notwendigen politischen Abwägungen des Gesetzgebers geht es um ökologische, wirtschaftliche und finanzielle Ziele sowie um soziale Aspekte.
Die weiteren Eckpunkte der Neuregelung für die neue Kfz-Steuer im Einzelnen:
* Ein an den Vorgaben der Europäischen Union orientierter CO2-Ausstoß für Pkw bleibt steuerfrei. Der CO2-Freibetrag bis 2011 gilt für Pkw mit einem CO2-Ausstoß von 120 Gramm pro Kilometer, bis 2012/2013 für Pkw mit 110 g/km und ab 2014 für Pkw mit 95 g/km.
* Es wird ein linearer Steuertarif eingeführt, der jedes über die Zielvorgaben hinausgehende Gramm pro Kilometer gleich belastet: Es fallen 2 Euro je g/km an.
* Der Sockelbetrag ist abhängig von Antriebsart und Hubraumgröße: 2 Euro je angefangene 100 cm3 für Otto-Motoren und 9,50 Euro je angefangene 100 cm3 für Diesel-Motoren.
* Es gilt eine befristete Steuerbefreiung für jene Pkw mit Dieselmotor, die die Euro-6-Abgasvorschrift erfüllen. Insgesamt wird die Steuerbefreiung in den Jahren 2011 bis 2013 auf 150 Euro festgelegt.
* Künftig übernimmt der Bund nicht nur die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer, sondern ihm fließen auch die Einnahmen zu. Bisher erhielten die Länder die Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer. Der finanzielle Ausgleich der Länder für die Übertragung der Kraftfahrzeugsteuer an den Bund wird in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt.
Mit freundlichen Grüßen
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![](http://www.w-zindler.de/Prius/P.jpg) Meine Antwort auf die Umweltplakette
Prius 2 Sol, 04/2007, polarsilber (in Besitz seit 08/08) ![](http://images.spritmonitor.de/293210_5.png)
Prius 4 Comfort, 11/2015, mica blau (in Besitz seit 09/16) ![](http://images.spritmonitor.de/787187_5.png)
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Re: Frage an einen Bundestagsabgeordneten und seine Antwort 27.03.2009 08:38 - vor 15 Jahren, 3 Monaten
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Tja...
so ist das mal wieder....langsam frage ich mich, warum ich mir so ein teueres spritsparendes und umweltfreundliches Auto gekauft habe...vermutlich nur für mein Gewissen...und dann auch nur Euro 4...
Wie gut, das der neue Q5 (SLine TDI), mit dem unser zweiter Geschäftsführer heute morgen das erste Mal mit auf dem Hof gefahren ist, schon die Euro 5 erfüllt...
Mit nachdenklichen Grüßen
Matthias
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Zafira von 25.04.99 - 28.03.2008 9,9l
Prius SOL Travel Onyxschwarz ab 28.03.2008 5,1l bis 12.03.2011
Derzeit Honda Deauville und Kettler Alurad....
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Re: Frage an einen Bundestagsabgeordneten und seine Antwort 27.03.2009 10:23 - vor 15 Jahren, 3 Monaten
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bedauerliche Einzelfälle ? Es sind doch wohl bedauerliche Tausendfälle. Wir sollten einen knackingen Brief aufsetzen. Mit schlagkräftigen Argumenten. Anschließend sammeln wir Email Adressen von Personen die was zu sagen haben. Von ADAC bis zur EU. An einem bestimmten Termin hauen wir alle gleichzeitig die Mails raus. Oder jeder schickt eine pro Tag. Denen soll das Mail Konto platzen ![](https://priusfreunde.de/portal/components/com_kunena/template/priusfreunde15/images/german/emoticons/angry.png) Keine Ruhe sollen die mehr haben.
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Re: Frage an einen Bundestagsabgeordneten und seine Antwort 27.03.2009 18:47 - vor 15 Jahren, 3 Monaten
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Gute Idee, ich wär dabei!
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Re: Frage an einen Bundestagsabgeordneten und seine Antwort 27.03.2009 19:00 - vor 15 Jahren, 3 Monaten
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Die andere Frage ist, ob die lokalen Steuerbehörden überhaupt wissen, das man Bestandsfahrzeuge nicht umschlüsseln kann, ich würds einfach mal probieren mich auf irgendeinen obskuren Paragraphen zu beziehen
Alternativ einfach auf der Steuererklärung als zu viel bezahlte Steuer angeben
Vielleicht geben sie ja nach, wenn der Verwaltungsaufwand für sämtliche Eingaben und Widersprüche größer ist als die 101&#8364;, wäre ja zumindest wirtschaftlich...
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Abschluß des Petitionsverfahrens 28.04.2009 13:08 - vor 15 Jahren, 2 Monaten
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Das erhielt ich heute:
Der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 26.03.2009 beschlossen:
Das Petitionsverfahren ist abzuschließen.
Es folgt damit der Beschlussempfehlung des Petittionsausschusses (BT-Drucksache 16/12445), dessen Begründung beigefügt ist.
Posting geändert von: Luzifer, am: 28/04/2009 13:16<br><br>Posting geändert von: Luzifer, am: 30/04/2009 09:01
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Re: Abschluß des Petitionsverfahrens 29.04.2009 09:01 - vor 15 Jahren, 2 Monaten
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![](https://priusfreunde.de/portal/components/com_kunena/template/priusfreunde15/images/german/emoticons/angry.png) Eintrag unwichtig und unerwünscht ![](https://priusfreunde.de/portal/components/com_kunena/template/priusfreunde15/images/german/emoticons/blush.png)
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Letzte Änderung: 24.12.2010 00:37 von Pflegeprius.
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Re: Abschluß des Petitionsverfahrens 06.05.2009 23:54 - vor 15 Jahren, 2 Monaten
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Das richtig komische an der Sache ist ja aber das es jetzt absolut unmöglich ist, doch ab 2013 zahlen wir plötzlich die neue Steuer! Mir ist noch immer unklar wo da die "tragfähigen Co2 Daten" herkommen werden die man jetzt angeblich noch nicht hat.
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Re: Abschluß des Petitionsverfahrens 08.05.2009 15:45 - vor 15 Jahren, 1 Monat
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Genau diese Frage geht mir auch schon seit geraumer Zeit durch den Kopf. Irgendwie fehlt mir da die Logik (aber vielleicht ist es einfach zu naiv, hier Logik zu erwarten).
Heri
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Prius 2, seit 11/2008 (EZ), arctisblau, Executive mit Navi (2008/2009 Ver.1), nach 276.000 km: 5.1 l/100km
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Re: Abschluß des Petitionsverfahrens 08.05.2009 22:03 - vor 15 Jahren, 1 Monat
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![](https://priusfreunde.de/portal/components/com_kunena/template/priusfreunde15/images/german/emoticons/angry.png) Eintrag unwichtig und unerwünscht ![](https://priusfreunde.de/portal/components/com_kunena/template/priusfreunde15/images/german/emoticons/blush.png)
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Letzte Änderung: 24.12.2010 00:37 von Pflegeprius.
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2013 01.02.2013 17:11 - vor 11 Jahren, 5 Monaten
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Nun kann man sich komplett verarscht fühlen:
Auch wenn die Angelegentheit schon älter ist!
www.bundesfinanzministerium.de/Content/D...31-elektroautos.html
Das Gesetz gibt außerdem Rechts- und Planungssicherheit für die Halter von mehr als 30 Mio. Pkw mit erstmaligen Zulassungen vor dem Stichtag 1. Juli 2009. Deren Besteuerung wird 2013 nicht geändert. Es erwies sich nach eingehenden Prüfungen als nicht realisierbar, die Kraftfahrzeugsteuer künftig auch für ältere Pkw vorrangig CO2-orientiert zu bemessen. Für rund zwei Drittel dieser Pkw liegen keine rechtssicheren belastbaren CO2-Werte vor oder könnten mit vertretbarem Aufwand nachträglich ermittelt werden. Meist sind vorhandene Werte mit heutigen in den Fahrzeugpapieren angegebenen nicht vergleichbar oder nur unzureichend auf das Fahrzeug bezogen (z. B. nur Mittelwert des jeweiligen Typs). Eine sachgerechte, geeignete Unterscheidung innerhalb dieser Fahrzeuggruppe ist ebenfalls nicht möglich. Umfangreiche Einzelfallprüfungen würden Steuerpflichtige sowie Verkehrs- und Finanzverwaltung überfordern. Die Kraftfahrzeugsteuer wird daher für diese Pkw weiter nach Schadstoffemissionen (den so genannten Euro-Normen) und nach Hubraum bemessen.
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