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Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt
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Erfahrungsberichte, Fragen und Diskussionen von allgemeinem Interesse, die nicht in eine der modellspezifischen Rubriken gehören.
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THEMA: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt
#389684
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 28.02.2017 00:16 - vor 7 Jahren, 4 Monaten  
TF104 schrieb:
Wer redet hier was klein?
Mitnichten! ... Aber die Anklage auf Mord...für eine Waffe brauchst du einen Waffenschein und eine gewisse Eignung.... Und sicher ist die Justiz Schuld. Nämlich bei den Vorstrafen viel zu milde bzw. zu billig gewesen sein.


Ok, ich muss mich happyyaris anschliessen. Das kann ich nicht ernst nehmen.

Mord geht nur mit Waffen? Und dann auch nur mit Waffenschein?

Die Justiz ist zu lasch? Na dann passt es doch jetzt!
rikoler
Beiträge: 159
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Letzte Änderung: 28.02.2017 17:25 von Shar.Grund: Vollzitat eingekürzt
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#389688
Aw: Verkehrsrecht 28.02.2017 00:39 - vor 7 Jahren, 4 Monaten  
Broesel schrieb:
Hallo,

Nun fuhren die beiden beim Rennen aber BEWUSST nur ein Rennen, nicht BEWUSST in eine Menschenmenge.

Dafür hätten sie den Unfall "ernsthaft für möglich" halten müssen. Das ist grad ein der "Raserszene" eher unwahrscheinlich, da sie Schäden an ihren Autos mit Sicherheit nicht billigend in Kauf nehmen, stellen sie doch ein Statussymbol und Liebhaberobjekt dar.


Das Rennen fand in einer auch von anderen Verkehrsteilnehmern belebten Gegend statt. Mehrere rote Ampeln wurden überfahren, so habe ich gelesen. Außerdem war die Geschwindigkeit massiv überhöht.

Die Fahrer waren allesamt erwachsene Menschen, die einmal den Führerschein gemacht haben.
Bei diesem Fahrverhalten sollte jedem, wirklich jedem klar sein, dass andere Menschen sehr konkret in Gefahr gebracht werden. Jeder weiß, dass selbst kleine Autos heute über eine Tonne Gewicht mitbringen. Jeder weiß, dass mit Autos bei Kollsionen große Schäden verursacht werden.
Fährt man mit einem Auto absichtlich in solch verantwortungsloser Weise, wie beschrieben wurde, ein Rennen, so werden Schäden billigend inkauf genommen.
Das Argument, dass sie einen Unfall nicht ernsthaft für möglich gehalten hätten, zieht nicht, denn man muss einem erwachsenen Menschen mit Führerschein zunächst einmal unterstellen, dass er weiß, was er tut.
Rennen werden nicht aus Versehen gefahren.

Hier liegt doch offenbar ein Fall vor, wo das absichtliche Fahrverhalten sehr weitab lag von jeder erlaubten Norm mit schrecklichem Ergebnis. Es gab auch keinen rechtfertigenden Notstand.
RobinLott
Beiträge: 553
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#389689
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 28.02.2017 00:40 - vor 7 Jahren, 4 Monaten  
Jeder der ein Auto bewegen will muss einen Führerschein machen.
Es gelten Regeln die jeder verstehen und anwenden muss.
Dies ist offenbar nicht der Fall gewesen , deshalb gab es schon vorher Verfahren. Deren Ergebnisse waren Urteile die wohl offenbar keine wirklichen Sanktionen zur Folge hatten und deshalb nicht ernst genommen wurden.
Also wurde weiter gerast.
Deswegen hat aus meiner Sicht die Justiz da schon versagt.

Nur darf Mord nicht als Unfallfolge gehandelt werden.
Es steigt Niemand- auch diese Vollpfosten- in ein Auto mit dem Vorsatz: Jetzt fahre ich einen platt.
Das ist Blödsinn.

Gehe ich jetzt los und will das Leben eines anderen Menschen beenden, dann ist dies wohl zweifelsfrei Mord.

Das kann aber nicht mit der Raserei in Verbindung gebracht werden, egal wie rücksichtslos und verntwortungslos dies geschieht. Da muss es andere Gründe geben denen den Zugang zu jeglichen Fahrzeugen auf Lebenszeit zu verweigern. Notfalls durch das Mittel Haft.

Aber es kann in meinen Augen niemals solch gezielter Mord vorgeworfen werden. Da muss es zum tatsächlichen/klassischen Mord ein gewisser Abstand gewahrt werden.
Zudem muss zweifelsfrei geklärt sein dass Person X eine Person Y töten wollte. Womit und wie auch immer.

Allgemein zu schnelles fahren damit zu verknüpfen halte ich für sehr gefährlich. Wo fängt dann der mögliche Mord an?
Wieviel ist rasen, ab wann versuchte Tötung?

Reicht das Strafmaß für eine harte Strafe in dem Fall nicht aus, dann muss das angepasst werden das man eben auf Lebenszeit solchen Gestalten den Zugriff auf motoriserte Fortbewegung verwehrt. Aber nicht ein vom Grundsatz her anderer Straftatbestand herangezogen werden.
Ist das so schwer zu verstehen?
ex_TF104
Beiträge: 6999
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#389691
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 28.02.2017 01:45 - vor 7 Jahren, 4 Monaten  
Wegsperren ist die einzige Lösung in meinen Augen und das so lange wie irgend möglich.

Lappen abmehmen? Haha, das wird die Affen sicher am fahren hindern. Weil...?

Neulich erst ein Gespräch mitbekommen "warum soll ich Führerschein machen, fahr ich seit 19 Jahren, nix passiert".
freaktuner
Beiträge: 1261
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P+ 2013
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#389694
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 28.02.2017 07:06 - vor 7 Jahren, 4 Monaten  
@broesel

Das war kein Unfall. Sonst müsstet du den Anschlag von Braebik in Norwegen auch als Unfall bezeichnen. Wenn man in der Stadt mit 160Km/h über mehrere rote Ampeln fährt, ist das, als würde man mit einer automatischen Schnellfeuerwaffe in eine Menschenansammelung schiessen. Diese Freaks sind genau so schlimm wie vernagelte Terrorristen. Die gehören nicht ins Gefängnis sobdern lebenslang in die Irrenanstalt. Denn aus dem Gefängnis kommen sie jawieder raus.

Ja, hier wurden Leben zerstört. Das Leben des Jeepfahrers wurde unwirderbringlich ausgelöscht und das der Angehörigen des Jeepfahters wurde zerstört. Mich stört, dass Du dich so sehr um die Täter sorgst und um das Leid der Opfer dich so wenig scheerst. Das steht nicht in relation. Du kannst nicht einen Umfall, der aus Unschtsamkeit, technischen Degekt oder Fehleinschätzung mit dieser Tat, die mit brutalet Rücksichtslosigkeit ausgeübt worde, wo zwei geisteskranke Egoshooter Russisch Rolet mit dem Leben unschuldiger Menschen gespielt haben. Getreu nach dem Motto ätsch Du hast verloren, jetzt bist Du tot.

Yaris Gerd
YarisGerd
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#389700
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 28.02.2017 07:57 - vor 7 Jahren, 4 Monaten  
@YarisGerd

Nö, bei Breivik das war ein Anschlag und Mord, da er BEWUSST in eine Menschenmenge geschossen hat.
Ebenso Nizza und beim Weihnachtsmarkt in Berlin: Ganz klar Mord, da BEWUSST in eine Menschenmenge gefahren wurde.

Bei dem hier vorliegenden Fall wurde nur BEWUSST ein Rennen gefahren.... Dabei kam es zu einem Unfall.
Sicher vermeidbar, aber das sind alle Unfälle schon per Definition.


Wie Du darauf kommst das mich das Leid der Opfer nicht interessiert, kann ich nicht nachvollziehen, und es ist eine haltlose Unterstellung von Dir.
Lebendig werden die Opfer nicht wieder, egal wie das Urteil ausfällt.

Genau so eine Unterstellung deinerseits ist, das die Fahrer mit der Einstellung "ätsch du hast verloren, jetzt bist du tot." unterwegs waren. Oder weißt du sicher das es so war?



Mich stört das Urteil und dessen Begründung, weil unser ehemals vernünftiger Rechtsstaat damit in die Richtung abdrifted, die wir bei anderen Kulturen verurteilen: Rache statt Strafe, Vergeltung statt Besserung.

Das das so viele Gut heißen, und auch noch froh darüber sind, ist Besorgnis erregend.
Broesel
Beiträge: 51
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Letzte Änderung: 28.02.2017 09:02 von Broesel.
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#389704
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 28.02.2017 08:32 - vor 7 Jahren, 4 Monaten  
@Broesel,


D'accord.
hverheyen
Beiträge: 1715
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Liebe Grüße
Holger


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#389706
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 28.02.2017 08:56 - vor 7 Jahren, 4 Monaten  
@Broesel, denke bei der Sicht sind eigentlich weitere Worte Sinnlos.

Das ganze ist Wort glauberei um sich für spätere mögliche Fehler abzusichern. Wenn es heißt die Fahrer sind BEWUSST das Rennen gefahren, BEWUSST mit einer nicht vertretbaren Geschwindigkeit in der Stadt gefahren, BEWUSST über viele rote Ampeln, dann haben Sie den Tod wissentlich und BEWUSST in kauf genommen.
Was will man da auch nur Ansatzweise für diese Absoluten Vollidioten zugute halten Und das Beispiel mit der Waffe ist doch richtig, nicht umsonst haben die Anderen Idioten LKW in Menschenmengen gesteuert. Wenn zwei Tinnen Stahl mit ~130km/h durch die Stadt rasen und dabei rote Ampeln überfahren ist das sales Bewusst geschehen.

Thomas
GT24
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Super E5
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#389709
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 28.02.2017 09:01 - vor 7 Jahren, 4 Monaten  
GT24 schrieb:
"dann haben Sie den Tod wissentlich und BEWUSST in kauf genommen. "


Ist das so, ist das wirklich beweisbar?

Bei Breivik in Norwegen, beim Attentat in Nizza und auch beim Berliner Weihnachtsmarkt sicher.
Im Fall hier? Eher nicht.

Ist das mit dem Tot fahren wirklich bewusst geschehen?
War es nicht ein einfaches Fehlverhalten mit Selbstüberschätzung? Gefolgt von einem tragischen Unfall?
Sicher das die Fahrer BEWUSST und mit dem Wissen ihr Leben, das von anderen und auch ihr geliebtes Auto zu gefährden, gehandelt haben?

Wäre es nach diesem Urteil nicht auch Mord, wenn der nächste auf einer Landstraße in den Gegenverkehr gerät, weil er die Kurve und sein Können falsch eingeschätzt hat? Auch er weiß das beim Fahren durch Kurven eine Gefährdung auftreten kann....

Ebenso derjenige der an ein Stoppschild an einer schwer einsehbaren Stelle wieder losfährt und sich vortastet.
Wenn er dabei jemanden übersehen hat und daraus ein tötliches Unglück entsteht, wäre das nach Deiner Auffassung auch Mord... Er ist ja bewusst angefahren...

Unfälle müssen Unfälle bleiben dürfen!

Wie hieß es mal: Im Zweifel für den Angeklagten...
Aber Rache und Vergeltung scheint in Mode gekommen zu sein...
Broesel
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Letzte Änderung: 28.02.2017 09:14 von Broesel.
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#389717
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 28.02.2017 09:10 - vor 7 Jahren, 4 Monaten  
Broesel schrieb:

Aber Rache und Vergeltung scheint in Mode gekommen zu sein...


Vielleicht. Vor dem BGH wird das Urteil wohl keinen Bestand haben. Was mir aber wichtig ist: Hier wird mal ein deutliches Zeichen gesetzt.
schrubber
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#389724
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 28.02.2017 09:46 - vor 7 Jahren, 4 Monaten  
Jetzt mal unabhängig von irgendwelchem Fehlverhalten und dergleichen und deren Diskussion drumherum:

Also grundsätzlich war die Ursache für den Unfall ja die nicht angepasste Geschwindigkeit.
Daraus resultierte ein Unfall mit Todesfolge.
So weit so "gut".
Schauen wir uns nun doch mal die Unfallstatisiken sowie immer wieder genannte Gründe für so um die 80% der üblichen Unfälle mit Todesfolge an...
Dort wird was als Grund angeben?
Richtig, zumeist "unangepasste Geschwindigkeit"!

Im Umkehrschluß bedeutet das, das alle Fahrer dieser Autos, jetzt praktisch Mörder sind!
Genauso bedeutet es, das praktisch alle Autofahrer ebenfalls potenzielle Mörder sind.

Na danke...
Noch irgendwelche Fragen oder Anmerkungen zu solchen Denkweisen?


PS: Ich denke nicht, das dieses Thema lange Bestand haben wird, zumindest nicht mit einem "Antworten" Knopf
ex_MezzoL
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#389726
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 28.02.2017 09:53 - vor 7 Jahren, 4 Monaten  
YarisGerd schrieb:
@broesel

Das war kein Unfall. ..<cut>... Wenn man in der Stadt mit 160Km/h über mehrere rote Ampeln fährt, ist das, als würde man mit einer automatischen Schnellfeuerwaffe in eine Menschenansammelung schiessen. Diese Freaks sind genau so schlimm wie vernagelte Terrorristen.
...<cut>

Yaris Gerd


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#389727
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 28.02.2017 10:14 - vor 7 Jahren, 4 Monaten  
MezzoL schrieb:


Im Umkehrschluß bedeutet das, das alle Fahrer dieser Autos, jetzt praktisch Mörder sind!


Diese Fahrer verabreden sich aber nicht dazu, in der Stadt ein Rennen mit 170kmh auszutragen... Die beiden haben Opfer bewusst in Kauf genommen, kein normal denkender Mensch glaubt, dass das gut gehen muss!
schrubber
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Letzte Änderung: 28.02.2017 10:15 von schrubber.
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#389728
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 28.02.2017 10:21 - vor 7 Jahren, 4 Monaten  
@briesel

Du hast doch kein Geständnis von dem "Terrorristen" vom Weihnachtsmarkt. Vielleicht ist er ja nur mit dem Fahrer in Streit geraten und hat dann die Kontrolle über den LKW verloren? Wenn wir deine Ansichtsweise zu Grunde legen, dann kann sich fast jeder rausreden. Ich finde das gut, wenn man solche Verbrecher möglichst lange wegsperrt. Denn während sie inhaftiert sind können sie keine Menschen töten. Ich unterstelle diŕ das nur, weil Du dich so wehement für die Täter einsetzt und erst nachdem ich dich an die Opfer und deren Hinterbliebenen erinnerte, Du zu deiner Verteidigung ein wenig darauf eingegangen bist. Ich finde das beschämend. Das Gericht hat Recht, wenn es den Vorsatz, sich so rücksichtlos mit so einem Risiko, das Leben Anderer gefährdend, sein Ego durchsetztzend, mit einem Vorsatz gleichsetzt. Doieses Verhalte beruht nicht auf Fahrkässigkeit oder auf falscher Einschätzung der Situation. Das war vorsätzlicher misslungener Selbstmord unter billigender Inkaufnahme ande Menschen zu töten mit einer an Sicherheit grenzender Wahrseinlichkeit, dass jemand stirbt oder zu mindest sehr schwer verletzt wird. Das war kein Unfall. Und meine Vergleiche hinken nur in soweit diese Personen den Tötungswillen zugegeben haben. Hätten sie das abgesteitten, dann könnten sie nach deiner Philosophie ja nicht wegen Mord verurteilt werden. Dann könnten sie ja bald wieder weiter machen. Getreu dem Motto, hat doch jeder sein Hobby und Koleteralschäden gibt es überall.

Yaris Gerd
YarisGerd
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#389733
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 28.02.2017 10:51 - vor 7 Jahren, 4 Monaten  
Wer eine öffentliche Verkehrsfläche zur Kampf-Arena umfunktioniert, in der er ohne Rücksicht auf Verluste einen Wettkampf gegen einen gleichermaßen bescheuerten Gegner austrägt, ist kein Verkehrsteilnehmer, sondern ein potentieller Mörder.

Wie man das Abschießen eines Unbeteiligten, indem man im Ortsgebiet mit 160 und bei rot den Querverkehr ignoriert, mit unangepasster Geschwindigkeit gleich setzen kann, verstehe ich nicht.

Ich hoffe, das Urteil hat Bestand und hat auch Beispielwirkung für Österreich und die EU.

Lebenslänglich ist für die bewusste Inkaufnahme des Todes Unbeteiligter kein zu hartes Urteil, wenn es tatsächlich "passiert". Schließlich kommt der Straftäter nach angemessener Zeit wieder frei, während das Leid, das die betroffene Familie zu tragen hat, unendlich ist.
ex_VIP
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Letzte Änderung: 28.02.2017 10:56 von ex_VIP.
Yaris Hybrid
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