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Beinahe-Unfälle mit Fußgängern und Radfahrern...
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Erfahrungsberichte, Fragen und Diskussionen von allgemeinem Interesse, die nicht in eine der modellspezifischen Rubriken gehören.
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THEMA: Beinahe-Unfälle mit Fußgängern und Radfahrern...
#34406
Re: Beinahe-Unfälle mit Fußgängern und Radfahrern... 09.10.2007 00:05 - vor 16 Jahren, 9 Monaten  
coupéspace schrieb:

Was dir passiert ist, kann jedem mal passieren. Hauptsache ist, dass niemanden was geschehen ist.


Ja, und ich wollte eben wissen, ob es anderen Priusfahrern auch schon passiert ist. Was daraus geworden ist hätte ich mir denken können...

Gruß

Matthias
matze
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#34408
Re: Beinahe-Unfälle mit Fußgängern und Radfahrern... 09.10.2007 00:36 - vor 16 Jahren, 9 Monaten  
Für mich ist es auch eine Frage wer früher da ist: Biegt das Auto zuerst ab oder geht der Fußgänger zuerst über die Straße?
Der § 9 Abs. 3 StVO lautet:
Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten.

Das bezieht sich explizit auf die Situation beim Abbiegen.

Und auch "ich war zuerst" gilt nicht für den abbiegenden Autofahrer. Selbst wenn der Autofahrer zuerst abbiegt, und ihn ein Radfahrer dann erst in die Seite fährt, hat der abbiegende Autofahrer Schuld!

Daß man generell verpflichtet ist, einen Unfall zu vermeiden, wenn man kann, ist anderswo geklärt.

Grüße
Malte
sirup
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#34426
Re: Beinahe-Unfälle mit Fußgängern und Radfahrern... 09.10.2007 09:47 - vor 16 Jahren, 9 Monaten  
sirup schrieb:
Für mich ist es auch eine Frage wer früher da ist: Biegt das Auto zuerst ab oder geht der Fußgänger zuerst über die Straße?
Der § 9 Abs. 3 StVO lautet:
Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten.

Das bezieht sich explizit auf die Situation beim Abbiegen.

Und auch "ich war zuerst" gilt nicht für den abbiegenden Autofahrer. Selbst wenn der Autofahrer zuerst abbiegt, und ihn ein Radfahrer dann erst in die Seite fährt, hat der abbiegende Autofahrer Schuld!

Daß man generell verpflichtet ist, einen Unfall zu vermeiden, wenn man kann, ist anderswo geklärt.

Grüße
Malte


Hi Malte,

du verwechselst hier besondere Rücksichtnahme mit Vorfahrt. Das sind zwei verschiedene Dinge.
Wenn ich mal mehr Zeit habe, werde ich diese Frage für das Forum zweifelsfrei klären (Bibliothek, Kommentare, Entscheidungen).

Bis dahin bleibt alles nur bei einer persönlichen Auslegung des § 9 III StVO. Im Übrigen hast du § 25 StVO komplett vergessen oder unterschlagen. Da steht nämlich etwas gegenteiliges drin.

Gruß Jan-Erik
janman666
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#34474
Re: Beinahe-Unfälle mit Fußgängern und Radfahrern... 09.10.2007 16:45 - vor 16 Jahren, 9 Monaten  
janman666 schrieb:
...Wenn ich mal mehr Zeit habe, werde ich diese Frage für das Forum zweifelsfrei klären (Bibliothek, Kommentare, Entscheidungen)....


"Ich hab´s" sagte Wiki und rieb sich die Nase.
Also, hab jetzt mal die Zeit zum nachgucken gefunden.
Der bereits zitierte § 9 III StVO regelt den Vorrang der Fußgänger im Bereich von Kreuzungen. Rücksichtnahme und notfalls Warten heißt hier also, dass Fußgänger im Verhältnis zu abbiegenden Fahrzeugen immer Vorrang haben.

Bsp. Ich will von einer Nebenstraße nach rechts auf die Hauptstraße einbiegen. Rechts vorne von mir stehen Fußgänger, welche die Hauptstraße überqueren wollen --> Ich muss warten.
Autos, die schon auf der Hauptstraße geradeaus weiter fahren müssen natürlich nicht warten.

Für Fußgänger, welche jedoch vor meinem Auto die Nebenstraße überqueren wollen, gilt der ebenfalls oben zitierte § 25 StVG. Da haben die Fußgänger dann nicht Vorrang, Radfahrer auf Radwegen nahe der Straße hingegen schon (ich glaub, dass tangiert auch Holgers Frage in einem anderen Thread).

Ansonsten müssen Fußgänger beim Überqueren der Straße immer auf eine geeignete Verkehrssituation warten, § 25 StVO. Es sei denn es ist ein Fußgängerüberweg, Ampelregelung o.Ä. gegeben.

P.S. die Rechtsprechung hierzu ist sehr umfangreich und wenn es um die Haftung bei Unfällen geht natürlich auch einzelfallbezogen. Obige Ausführung sollten deshalb nur den Grundsatz darstellen.

Was mich jetzt allerdings erstaunt hat: Auch das Ausfahren aus einem Kreisverkehr ist Abbiegen und die Fußgänger haben Vorrang, jedoch nicht beim Einfahren in den Kreisverkehr. Ob das den Fußgängern so bewusst ist?

Gruß Jan-Erik
janman666
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#34478
Re: Beinahe-Unfälle mit Fußgängern und Radfahrern... 09.10.2007 17:05 - vor 16 Jahren, 9 Monaten  
janman666 schrieb:

Was mich jetzt allerdings erstaunt hat: Auch das Ausfahren aus einem Kreisverkehr ist Abbiegen und die Fußgänger haben Vorrang, jedoch nicht beim Einfahren in den Kreisverkehr. Ob das den Fußgängern so bewusst ist?


Ja beim Einfahren in den Kreisverkehr muss nicht geblinkt werden, ist also kein Abbiege-Vorgang. Nur beim rausfahren ist es ein Abbiege-Vorgang!

Was viele auch nicht wissen und wo ich als Fußgänger generell auf mein Vorrecht verzichte ist: abbiegenden Vorfahrtsstraßen.

Hier muss wieder geblinkt werden -> es handelt sich somit wieder um einen Abbiegevorgang, der Fußgänger hat Vorrecht.

Bin aber nicht so lebensmüde, dass ich mein Vorrecht nutzen möchte als Fußgänger.
jones
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#34561
Re: Beinahe-Unfälle mit Fußgängern und Radfahrern... 10.10.2007 20:16 - vor 16 Jahren, 9 Monaten  
jones schrieb:

Was viele auch nicht wissen und wo ich als Fußgänger generell auf mein Vorrecht verzichte ist: abbiegenden Vorfahrtsstraßen.

Hier muss wieder geblinkt werden -> es handelt sich somit wieder um einen Abbiegevorgang, der Fußgänger hat Vorrecht.

Bin aber nicht so lebensmüde, dass ich mein Vorrecht nutzen möchte als Fußgänger.


Ja stimmt, den Text in der Verordnung hab ich auch zum passenden Schild gelesen... das würde ich aber nur ausnutzen, wenn ich meinem Leben ein Ende machen will und die Hinterbliebenen eine schöne Rente bekommen sollen.

Gruß Jan-Erik
janman666
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