snooker schrieb:
marco_aus_bonn schrieb:
Bei dieser Lösung muss der iPod manuell bedient werden. Dies ist, ebenso wie das manuelle Telefonieren mit Handy, zu Recht verboten.
Ist also eine einfache Lösung, aber nur bedingt einsetzbar.
Ist das wirklich so?
Nach meinem bisherigem Verständnis ist es in Deutschland verboten das Telefon (oder iPod o.ä.) zur Bedienung in die Hand zu nehmen.
Ein iPod auf einem handelsüblichen Halter (z.B. für den Becherhalter http://catalog.belkin.com/IWCatProductPa...ss?Product_Id=168531 oder auf dem Amaturenbrett) zusammen mit dieser Lösung sollte also erlaubt sein?
Viele Grüße
So verstehe ich die Gesetzeslage auch.
Wobei das in meinen Augen wieder totaler Humbug ist. Meine Freisprecheinrichtung - besser gesagt die Halterung fürs Handy - wurde vom Händler recht tief angebracht. Dort, wo in einem "normalen" Auto der Schalthebel ist. So zu wählen wäre verantwortungslos (aber erlaubt), als das Teil kurz in die Hand zu nehmen.
Wie ist es eigentlich mit einer Zigarettenschachtel, einer Musikkassette/CD.... warum wird deren Gebrauch während der Fahrt nicht verboten?
Hab jemand ne Ahnung, ob es eine Halterung mit USB gibt, wo ein MP3-Player befestigt werden könnte? Ich habe einen MP3-Player von Creativ, bei dem der Batterieteil abgenommen werden kann. Ich stelle mir vor, diesen über die USB-Schnittstelle mit Spannung zu versorgen und gleichzeitig als Halterung zu benutzen. Müsste doch funktionieren...
Oder hat schon jemand ne gute PDA-Halterung gefunden, die eine Befestigung im Bereich vor der Mittelarmlehne ermöglichen würde? Dann wäre das mit dem MP3-Player überflüssig....
Gruß
Matthias