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Frage zu Schadensersatzforderung nach Unfall
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Erfahrungsberichte, Fragen und Diskussionen von allgemeinem Interesse, die nicht in eine der modellspezifischen Rubriken gehören.
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THEMA: Frage zu Schadensersatzforderung nach Unfall
#229145
Frage zu Schadensersatzforderung nach Unfall 05.11.2013 22:23 - vor 10 Jahren, 8 Monaten  
Hallo,

vielleicht könnt ihr mir hier Tipps geben bevor ich evt. einen Anwalt einschalte.

Anfang März hatte meine 13 jährige Tochter einen Unfall (ist mit dem Rad über einen Zebrastreifen gefahren) und wurde von einem Auto angefahren.

Meiner Tochter ist zum Glück nichts passiert, am Auto war eine Delle erkennbar.

Die Polizei war vor Ort, Unfall wurde aufgenommen, wir haben keine Anzeige erstattet.

Nun erhalte ich vom Fahrer des Fahrzeuges ein Schreiben mit einem angehängten Angebot einer Werkstätte über knapp 1800 Euro und der Aufforderung den Schaden durch meine Haftpflichtversicherung begleichen zu lassen.


Frage:

Kann eine Forderung überhaupt auf Grund eines Angebotes einer Werkstatt erstellt werden?

Ist hier nicht ein Gutachten bzw. eine Rechnung erforderlich?

Das Angebot ist vom August, wer sagt mir, dass der Schaden in den 5 Monaten, zwischen Unfall und Angebot, nicht anderweitig verursacht wurde?

Wie mache ich weiter? Nichts machen, Versicherung informieren, Anwalt einschalten?

Wer hat hier Erfahrung?
Priusman
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#229146
Aw: Frage zu Schadensersatzforderung nach Unfall 05.11.2013 22:28 - vor 10 Jahren, 8 Monaten  
Ich würde das ganze erstmal ignorieren und wenn nötig Anwalt einschalten, je früher desto besser meistens.


Wenn Rechtsschutz vorhanden ist würde ich wohl direkt zum Anwalt.
Erestor
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Letzte Änderung: 05.11.2013 22:30 von Erestor.
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#229147
Aw: Frage zu Schadensersatzforderung nach Unfall 05.11.2013 22:34 - vor 10 Jahren, 8 Monaten  
Priusman schrieb:
Anfang März hatte meine 13 jährige Tochter einen Unfall (ist mit dem Rad über einen Zebrastreifen gefahren) und wurde von einem Auto angefahren.

Meiner Tochter ist zum Glück nichts passiert, am Auto war eine Delle erkennbar.

Die Polizei war vor Ort, Unfall wurde aufgenommen, wir haben keine Anzeige erstattet.

Wieso hättet Ihr auch eine Anzeige erstatten sollen?

Schließlich hat die Tochter dem Autofahrer die Vorfahrt genommen.
(Radfahrer haben auf einem Zebrastreifen keinen Vorrang!)
Datenreisender
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#229148
Aw: Frage zu Schadensersatzforderung nach Unfall 05.11.2013 22:36 - vor 10 Jahren, 8 Monaten  
Datenreisender schrieb:
Priusman schrieb:
Anfang März hatte meine 13 jährige Tochter einen Unfall (ist mit dem Rad über einen Zebrastreifen gefahren) und wurde von einem Auto angefahren.

Meiner Tochter ist zum Glück nichts passiert, am Auto war eine Delle erkennbar.

Die Polizei war vor Ort, Unfall wurde aufgenommen, wir haben keine Anzeige erstattet.

Wieso hättet Ihr auch eine Anzeige erstatten sollen?

Schließlich hat die Tochter dem Autofahrer die Vorfahrt genommen.
(Radfahrer haben auf einem Zebrastreifen keinen Vorrang!)


Sehr hilfreiche Antwort, betrifft aber nicht meine Fragen.
Deine Aussage ist so nicht ganz korrekt (nach Aussage des Polizisten vor Ort). Aber das soll hier nicht das Thema sein.
Priusman
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#229149
Aw: Frage zu Schadensersatzforderung nach Unfall 05.11.2013 22:39 - vor 10 Jahren, 8 Monaten  
Priusman schrieb:
Sehr hilfreiche Antwort,
Ja, hinsichtlich einer evtl. Schadensersatzpflicht ist meine Antwort sogar sehr hilfreich.

Nicht, daß Du mit einer vermeintlichen Schadensersatzforderung erstens ins Leere rennst, zweitens dabei Kosten verursachst und drittens Dich dabei lächerlich machst ...

betrifft aber nicht meine Fragen.
Nein?

Deine Aussage ist so nicht ganz korrekt (nach Aussage des Polizisten vor Ort).
Ich berufe mich auf die Straßenverkehrsordnung (StVO).
Und Du?

Im Zweifel entscheidet das aber natürlich (kostenpflichtig) ein Richter, der sich aber auch an den Wortlaut des Gesetzestextes zu halten hat.
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Letzte Änderung: 05.11.2013 22:42 von Datenreisender.
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#229151
Aw: Frage zu Schadensersatzforderung nach Unfall 05.11.2013 22:44 - vor 10 Jahren, 8 Monaten  
Ich hab echt keine Lust mit dir hier dein profundes Halbwissen über die Rechtslage zu diskutieren.
Juristische Laien, wie Du einer zu sein scheinst, haben oft ein falsches Bild von Gesetz oder Verordnung und geltender Rechtssprechung.

Hier meine Fragen:

Kann eine Forderung überhaupt auf Grund eines Angebotes einer Werkstatt erstellt werden?

Ist hier nicht ein Gutachten bzw. eine Rechnung erforderlich?

Das Angebot ist vom August, wer sagt mir, dass der Schaden in den 5 Monaten, zwischen Unfall und Angebot, nicht anderweitig verursacht wurde?

Wie mache ich weiter? Nichts machen, Versicherung informieren, Anwalt einschalten?

Von getrolle bitte ich abzusehen.
Priusman
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#229152
Aw: Frage zu Schadensersatzforderung nach Unfall 05.11.2013 22:48 - vor 10 Jahren, 8 Monaten  
Priusman schrieb:
Ich hab echt keine Lust mit dir hier dein profundes Halbwissen über die Rechtslage zu diskutieren.
Juristische Laien, wie Du einer zu sein scheinst, haben oft ein falsches Bild von Gesetz oder Verordnung und geltender Rechtssprechung.

Vielen Dank für die Blumen!

Wie mache ich weiter? Nichts machen, Versicherung informieren, Anwalt einschalten?
Private Haftpflichtversicherung einschalten. Diese ist nicht nur für den Ausgleich berechtigter Forderungen da, sondern auch zur Abwehr unberechtigter Forderungen. Gerne erklären die Dir ggfs. auch die Rechtslage:
de.wikipedia.org/wiki/Fu%C3%9Fg%C3%A4nger%C3%BCberweg
Datenreisender
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#229153
Aw: Frage zu Schadensersatzforderung nach Unfall 05.11.2013 22:52 - vor 10 Jahren, 8 Monaten  
Servus.

Naja, so ganz unrecht hat er aber nicht.
Die Frage der Schuld ist in deinem Fall m.E. durchaus von entscheidender Bedeutung, zumal sie auch darüber entscheidet, ob du überhaupt Schadenersatzpflichtig bist.

Auch ist die Frage, ob man für ein 13jähriges Kind haften muss - ich vermute ja, habe hierzu aber kein konkretes Wissen.

Zu der Frage mit dem Fahrrad und der Frage nach dem Vorrang noch.
M.W. haben/dürfen Kinder bis zu einem gewissen Alter den Gehsteig benutzen und vermutlich dann auch den Zebrastreifen.

Zu deinen Fragen.
Sicher kann er eine Forderung auch über einen Kostenvoranschlag stellen.
Es besteht dann aber die Möglichkeit, ein Gutachten einzufordern. Dies läuft dann aber normal/meist über die zu regulierende Versicherung.
EDIT: Wird ein Gutachten gefordert, stehen die Kosten für das Gutachten dann noch im Raum, die der Schadensersatzpflichtige dann auch zu begleichen hat.

Ob/wann der Schaden verursacht wurde, sagt dir so erst einmal keiner.
Lichtbilder kann man natürlich auch einfordern.

Ich würde in dem Fall wie folgt vorgehen:
Wenn es eine Privathaftpflichversicherung gibt bzw. abgeschlossen wurde, denen mal den Vorfall melden, den Sachverhalten darstellen und erkundigen, wie man am besten weiter macht.
Sollte es keine Versicherung geben und/oder je nach Zufriedenheit der Antwort seitens der eigenen Versicherung, würde ich einen Anwalt einschalten.
Gibt es eine Privatrechtsschutzversicherung, würde ich zumindest mal ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen.


Grüße ~Shar~
Shar
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Letzte Änderung: 05.11.2013 22:54 von Shar.
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- Genesis 1986

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#229154
Aw: Frage zu Schadensersatzforderung nach Unfall 05.11.2013 23:14 - vor 10 Jahren, 8 Monaten  
Danke für die Antwort @Shar,

ich denke mittlerweile auch, ich gebe das an meine Haftpflichtverischerung weiter. Die sollen prüfen ob die Forderung berechtigt ist und Fristen und Formen gewahrt sind.

Die Versicherung wird auch Einsicht in das Polizeiprotokoll erhalten was einer Privatperson nicht gewährt wird.

Alles klar soweit.

Gruß
Priusman
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#229155
Aw: Frage zu Schadensersatzforderung nach Unfall 05.11.2013 23:19 - vor 10 Jahren, 8 Monaten  
Ich gehe mal davon aus, dass Du eine Haftpflichtversicherung hast. Es ist so simpel, wie bereits weiter oben geschrieben: Melde der Haftpflichtvers. den Schaden und damit ists im Prinzip für Dich erledigt.

Die Haftpflicht prüft, ob der Anspruch berechtigt ist ("Schuldfrage"). Ist die Schadensersatzforderung berechtigt, wird selbstverständlich auch die Höhe der Forderung in angemessener Form beglichen. Falls keine Schadensersatzpflicht besteht, wird der Anspruch quasi in Deinem Namen abgewiesen.

Unterm Strich ist für Dich entscheidend, dass Du KEIN Kostenrisiko hast. Beratung über Rechtsschutz macht keinen Sinn, da hier genau der entgegengesetzte Fall versichert ist - also Du selbst Schadensersatzansprüche geltend machen willst.

Klagt der Gegner seine Forderung ein, streitet er sich letzlich mit Deiner Haftpflichtversicherung, die auch das Kostenrisiko eines Rechtsstreites trägt.
justin12
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#229182
Aw: Frage zu Schadensersatzforderung nach Unfall 06.11.2013 08:28 - vor 10 Jahren, 8 Monaten  
Also ich würde es auch an die Haftpflicht zur Prüfung weitergeben!

So einfach wird's der Fahrer aber nicht haben! Zwar müssen an Zebrastreifen und Fußgängerampeln Fahrräder grundsätzlich geschoben werden, aber:

Hat er deine Tochter umgefahren, oder ist sie ihm in die Seite gefahren? Wurde jemand durch die Polizei verwarnt?? Das wäre nämlich ein erster Anhalt zur "Schuldfrage".

Wurde der Fahrer verwarnt, hängt sich meist auch die Versicherung an die Entscheidung, dann hat er vermutlich hier was falsch gemacht:

§ 26 Fußgängerüberwege

(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.

und/oder

§ 3 Geschwindigkeit

(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Andererseits kann er argumentieren, dass deine Tochter mit dem Fahrrad nichts auf dem Gehsteig verloren hat und auch hätte absteigen müssen:

§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(5) Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.

Wird aber in jedem Fall spannend, wobei ich denke, dass die Hapftpflicht einfach (zumindest einen Teil) zahlen wird, um es nicht auf einen teuren Prozess und Gutachtenkosten ankommen lassen wird!
Loui
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#229285
Aw: Frage zu Schadensersatzforderung nach Unfall 06.11.2013 19:10 - vor 10 Jahren, 8 Monaten  
Servus.

Priusman schrieb:
ich denke mittlerweile auch, ich gebe das an meine Haftpflichtverischerung weiter. Die sollen prüfen ob die Forderung berechtigt ist und Fristen und Formen gewahrt sind.
Das ist das Beste, wobei ich durchaus auch dazu raten würde, selber noch Erkundigungen einzuholen, hinsichtlich der Schuldfrage.
Versicherer berücksichtigen auch den wirtschaftlichen Aspekt und zahlen teilweise auch Sachen, wie hier schon richtig gesagt wurde, nur damit keine weitere Folgekosten oder mögliche Mehrkosten entstehen, wenn die Sachlage nicht völlig klar und eindeutig ist bzw. Widerstand keinen absolut sicheren Erfolg bietet.


justin12:
Beratung über Rechtsschutz macht keinen Sinn, da hier genau der entgegengesetzte Fall versichert ist - also Du selbst Schadensersatzansprüche geltend machen willst.
Das ist so nicht richtig.
Die Rechtsschutzversicherung ist eine Absicherung gegenüber Kosten, die durch einen Rechtsstreit entstehen. Da spielt es grundlegend erst einmal keine Rolle, ob sie u.a. zur Durchsetzung oder aber auch zu Abwendung von Schadenersatzansprüchen in Anspruch genommen wird.


Grüße ~Shar~
Shar
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#229310
Aw: Frage zu Schadensersatzforderung nach Unfall 06.11.2013 21:43 - vor 10 Jahren, 8 Monaten  
Nochmals danke für eure Antworten.

Ich sehe das inzwischen etwas entspannter und melde es der Versicherung.

Wird man da eigentlich informiert, wie das ausgeht?

Und noch eine Frage an Shar:

Shar schrieb:
Das ist das Beste, wobei ich durchaus auch dazu raten würde, >selber noch Erkundigungen einzuholen, hinsichtlich der Schuldfrage.
Wie kann ich da Erkundigungen einziehen? Akteneinsicht wird, sofern ich informiert bin, von der Polizei nicht für Privatpersonen gewährt. Da müsste ich dann doch einen Anwalt nehmen.
Priusman
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Letzte Änderung: 06.11.2013 21:48 von Priusman.
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#229337
Aw: Frage zu Schadensersatzforderung nach Unfall 07.11.2013 05:54 - vor 10 Jahren, 8 Monaten  
Priusman schrieb:

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Zur Frage 1: Grundsätzlich ist der Kostenvoranschlag (KVA) einer Werkstatt ausreichend.

Zur Frage 2: Das wird der Geschädigte nachweisen müssen.

Zur Frage 3: Du hast die Sache an Deine Haftpflichtversicherung weitergegeben, das ist genau das was man in einer solchen Situation tun sollte.
Ghost
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#229357
Aw: Frage zu Schadensersatzforderung nach Unfall 07.11.2013 09:42 - vor 10 Jahren, 8 Monaten  
Ich kann nur schwer folgen, daher gestatte man mir bitte eine Frage:

Deine Tochter wurde angefahren - von einem "stärkeren" Verkehrsteilnehmer, an einem Zebrastreifen. Wieso stellt der Unfallverursacher euch gegenüber Forderungen ?!?

Danke für eine kurze Aufklärung ...
sven@prius
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