Verkehrsrecht Auskunft über Anzeige 02.09.2012 13:13 - vor 11 Jahren, 10 Monaten
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hallo zusammen,
ich hatte am freitag eine seltsame begebenheit in einem kreisverkehr.
frage: muß die polizei auf anfrage darüber auskunft geben, ob gegen mich eine anzeige vorliegt oder nicht?
gruss roadrunner
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Aw: Verkehrsrecht Auskunft über Anzeige 02.09.2012 13:24 - vor 11 Jahren, 10 Monaten
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Na aber auf jeden Fall, es geht doch schließlich um Dich! Außerdem würden die Dich doch wahrscheinlich sowieso vorladen, um eine Aussage von Dir zu bekommen.
Gehöhrt werden doch immer beide Seiten, ich denke so sollte es sein.
Außerdem muß Dir doch die Chance gegeben werden, Dich dazu zu äußern, oder Dir einen Rechtsbeistand zu besorgen.
Gruß Samo
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Aw: Verkehrsrecht Auskunft über Anzeige 02.09.2012 13:48 - vor 11 Jahren, 10 Monaten
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Keine Sorge, wenn da was kommt dann bekommst du schon eine Info.
Je nach dem was passiert ist würde ich still halten.
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Aw: Verkehrsrecht Auskunft über Anzeige 02.09.2012 13:50 - vor 11 Jahren, 10 Monaten
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Samo schrieb:
Na aber auf jeden Fall, es geht doch schließlich um Dich! Außerdem würden die Dich doch wahrscheinlich sowieso vorladen, um eine Aussage von Dir zu bekommen.
Gruß Samo
soweit soklar. nur bekanntlich mahlen die mühlen der justiz ja langsam. und wenn eine anzeige vorliegt möchte ich so zeitig wie möglich "gegenmaßnahmen" einleiten.
roadrunner
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Aw: Verkehrsrecht Auskunft über Anzeige 02.09.2012 14:10 - vor 11 Jahren, 10 Monaten
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Vergiss die Deutsche Justiz,
ich habe im Frühjahr eine Autofahrerin angesprochen weil diese mit mindestens 60 bis 70 Sachen durch eine Spielstrasse gebrettert ist.
Ein paar Minuten später lag ich bewußtlos niedergeschlagen auf dem Boden weil ich gegen die Übermacht Ihrer Verwandtschafts-Sippe keine Chance hatte.
Originalton Staatsanwältin im Begründungsschreiben: "...die Tritte gegen den am Boden liegenden Geschädigten durch die Beschuldigten, ist nicht mehr durch Nothilfe gedeckt. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Streitigkeit vom Geschädigten ausging ....". Die Aussage des Polizisten bei dem ich übers Handy die Autofahrerin anzeigen wollte und der alles mitbekommen hatte, wurde nicht berücksichtigt.
Das Verfahren wurde gemäß § 153 eingestellt.
Das nächste mal sehe ich weg und halte meinen Rand.
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Letzte Änderung: 02.09.2012 14:16 von Leonardo.
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Aw: Verkehrsrecht Auskunft über Anzeige 02.09.2012 14:32 - vor 11 Jahren, 10 Monaten
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@ Leonardo:
Oh Mann, da geht es fast wie im Ghetto ab...
Willkommen im Absurdistan!
@roadrunner:
Darf man erfahren, was genau passierte im Kreisel?
Vielleicht machst Du Dir Sorgen ohne Grund?
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Aw: Verkehrsrecht Auskunft über Anzeige 02.09.2012 14:47 - vor 11 Jahren, 10 Monaten
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Woody schrieb:
@roadrunner:
Darf man erfahren, was genau passierte im Kreisel?
Vielleicht machst Du Dir Sorgen ohne Grund?
kurzer abriss:
fahre in kreisel ein, es hupt hinter mir. blick in den rückspiegel, verkehr rollt noch. ein fahrzeug dicht hinter mir.
danach vom "huper" über mehere kilometer immer wieder mit lichthupe und blinker rechts belästigt worden.
innerorts dann taucht das fahrzeug neben hupend neben mir auf.
(ein großer SUV, da kann der puls schon mal steigen).
an erster roter ampel steigt der fahrer aus kommt zu mir vor. gestikuliert irgendwas. bei grün biege ich ab und der typ ist weg.
später erfahre ich, dass das ein kripobeamter war.
jetzt überlege ich ernsthaft diesen zeitgenossen wegen nötigung anzuzeigen.
doch bevor ich die lavine lostrete wüßte ich gern, ob eine anzeige gegen mich vorliegt.
roadrunner
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Aw: Verkehrsrecht Auskunft über Anzeige 02.09.2012 14:56 - vor 11 Jahren, 10 Monaten
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Woody schrieb:
@ Leonardo:
Oh Mann, da geht es fast wie im Ghetto ab...
Willkommen im Absurdistan!
Da liegst Du nicht falsch, handelt sich um ein "Ghetto" in einer weltbekannten Kurstadt.
Hier arbeite ich als Technischer Betreuer von Gebäuden mit Sozialwohnungen. Natürlich bin ich der Böse da deutsch, Angestellter im öffentlichen Dienst und mit vernünftiger Ausbildung, dort die arme Immigrantin, arbeitslos, kaum 20 Jahre alt. Dass die sich schlagkräftige Hilfe in Ihrer Verwandschaft/Sippe holt ist nur verständlich und nachzuvollziehen.
P.S. ich bin absolut nicht ausländerfeindlich, sonst hätte ich diesen Job in den letzten 10 Jahren nicht machen können. Ich habe jetzt allerdings keine große Lust mehr...
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Letzte Änderung: 02.09.2012 15:02 von Leonardo.
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Aw: Verkehrsrecht Auskunft über Anzeige 02.09.2012 15:12 - vor 11 Jahren, 10 Monaten
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Hättest Du diese Frau diesbezüglich angesprochen, wenn Sie Deutsche wäre?
Ich vermute, ja.
Siehst Du, das ist ein Problem, wenn die N.-Keule sofort herausgeholt wird...
Aber das passt hier nicht in den Forum, egal wie ernst das Problem auch ist.
Besser wird es auf jeden Fall nicht!
Und kündigen wegen sowas? Lass Dich woanders versetzen!
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Aw: Verkehrsrecht Auskunft über Anzeige 02.09.2012 15:28 - vor 11 Jahren, 10 Monaten
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Ich kenne jetzt den Begriff N-Keule nicht und weiß auch nicht was Du damit meinst.
Logisch hätte ich auch eine Deutsche angesprochen, ich habe damit ja nur aussagen wollen, dass die Justiz manchmal etwas blind ist und sich von Äußerlichkeiten beeinflussen läßt.
Ich kann mich natürlich auch täuschen, aber wenn ich alle Zeugenaussagen korrekt bewerte dann kann so eine Justizbegründung nicht entstehen - Einspruch ist nach Aussage meines Rechtsanwalts nicht möglich , da das Verfahren seitens der Justiz einfach eingestellt wird.
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Letzte Änderung: 02.09.2012 15:29 von Leonardo.
![](http://images.spritmonitor.de/1369852_1.png) Yaris Hybrid Rotmetallic/innen schwarz BJ2015
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![](http://images.spritmonitor.de/470254_1.png) P2 Sol-Travel Schwarzmetallic/beiges Leder BJ2008
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Aw: Verkehrsrecht Auskunft über Anzeige 02.09.2012 15:36 - vor 11 Jahren, 10 Monaten
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Leonardo schrieb:
Ich kenne jetzt den Begriff N-Keule nicht und weiß auch nicht was Du damit meinst.
Würde da etwas in Richtung des damaligen Führers vermuten ![](https://priusfreunde.de/portal/components/com_kunena/template/priusfreunde15/images/german/emoticons/wink.png)
...und ja, egal was man als "Deutscher" sagt oder macht, sobald es in irgendeiner Art und Weise gegen "jemand anderen" geht, ist immer gleich von "Ja aber damals mit soundso" die Rede...
Nervt mich auch
Ich kann mich natürlich auch täuschen, aber wenn ich alle Zeugenaussagen korrekt bewerte dann kann so eine Justizbegründung nicht entstehen - Einspruch ist nach Aussage meines Rechtsanwalts nicht möglich , da das Verfahren seitens der Justiz einfach eingestellt wird.
Wenn es Dir hilft:
Ist bei mir genauso. Es geht zwar nur um meine ehemalige Hausverwaltung, doch den egal, der Sinn bleibt der gleiche...
Prozess gewonnen, Kosten trage ich(!) und ein Einspruch(Berufung oder wie das im Verwaltungsdeutsch heißt) ebenfalls nicht möglich...
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Aw: Verkehrsrecht Auskunft über Anzeige 02.09.2012 17:12 - vor 11 Jahren, 10 Monaten
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Vielleicht ist es ganz sinnvoll, mal wieder auf die eingangs gestellte Frage zurückzukommen: Nein, die Polizei ist nicht grundsätzlich verpflichtet, eine entsprechende Auskunft zu erteilen (Behördengrundsatz Nr.3: "da könnte ja jeder kommen"; im Ernst: damit würde man jede Behörde stilllegen können, da dann ja jeder und ständig fragen könnte: Ist da was?). Aber: wenn sich aus einer Anzeige ein Owi- oder Strafverfahren ergibt, hat der/die Beschuldigte natürlich alle Rechte aus den jeweiligen Verfahrensordnungen. Also: Ruhe bewaren!
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Aw: Verkehrsrecht Auskunft über Anzeige 03.09.2012 11:22 - vor 11 Jahren, 10 Monaten
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roadrunner schrieb:
kurzer abriss:
fahre in kreisel ein, es hupt hinter mir. blick in den rückspiegel, verkehr rollt noch. ein fahrzeug dicht hinter mir.
danach vom "huper" über mehere kilometer immer wieder mit lichthupe und blinker rechts belästigt worden.
innerorts dann taucht das fahrzeug neben hupend neben mir auf.
(ein großer SUV, da kann der puls schon mal steigen).
an erster roter ampel steigt der fahrer aus kommt zu mir vor. gestikuliert irgendwas. bei grün biege ich ab und der typ ist weg.
später erfahre ich, dass das ein kripobeamter war.
jetzt überlege ich ernsthaft diesen zeitgenossen wegen nötigung anzuzeigen.
Hm, ich will dir auf keinen Fall zu nahe treten. Aber könnte es nicht sein, dass der Beamte (das wusstest du in dem Moment nicht, ändert aber nichts) dich zum Anhalten bewegen wollte, weil er etwas (was auch immer) klären wollte? Da du nicht reagiert hast und dich aus dem Staub gemacht hast, könnte der Beamte die Sache durchaus weiter verfolgen. Da fallen mir ein paar Delikte ein, die er zitieren könnte.
Der Beamte hatte sich nicht zu erkennen gegeben? Sein Verhalten war schon seltsam. Er hätte z.B. die Haltekelle zeigen können. Dann wird's amtlich. Woher weißt du, dass es einer von der Kripo war? Fragen über Fragen. Bleibe ruhig und warte einfach ab, was passiert.
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verschiedene Hybriden von Toyota und Honda seit 2006
Alle Streitigkeiten entstehen daraus, dass einer dem anderen seine Meinung aufzwingen will.
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Aw: Verkehrsrecht Auskunft über Anzeige 03.09.2012 11:41 - vor 11 Jahren, 10 Monaten
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Dieter40 schrieb:
Hm, ich will dir auf keinen Fall zu nahe treten. Aber könnte es nicht sein, dass der Beamte (das wusstest du in dem Moment nicht, ändert aber nichts) dich zum Anhalten bewegen wollte, weil er etwas (was auch immer) klären wollte? Da du nicht reagiert hast und dich aus dem Staub gemacht hast, könnte der Beamte die Sache durchaus weiter verfolgen. Da fallen mir ein paar Delikte ein, die er zitieren könnte.
Der Beamte hatte sich nicht zu erkennen gegeben? Sein Verhalten war schon seltsam. Er hätte z.B. die Haltekelle zeigen können. Dann wird's amtlich. Woher weißt du, dass es einer von der Kripo war? Fragen über Fragen. Bleibe ruhig und warte einfach ab, was passiert.
Das ist Unsinn!
Zumindest hat der "Unbekannte" nach dem kurzen Abriss weder ein Blaulicht benutzt noch später an der Ampel einen Dienstausweis vorgezeigt.
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04 / 2006
VW Polo 6N (mit großem Schiebedach)
08 / 2010
Prius III (mit nachgerüstetem Tempomat und Sitzheizung)
P.R.I.U.S.: Positronic Robotic Individual Used for Sabotage
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Aw: Verkehrsrecht Auskunft über Anzeige 03.09.2012 17:32 - vor 11 Jahren, 10 Monaten
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Zurück zum Ausgangsthema.
Wenn Du Dir nichts hast zu schulden kommen lassen, musst Du nichts befürchten.
Den anderen anzuzeigen bringt nichts, da du offenbar nicht einmal sein Kennzeichen oder gar seinen Namen kennst. Da sich offenbar nicht als Beamter hat zu erkennen gegeben und kein amtliches Hilfsmittel benutzte, Dich zum anhalten aufzufordern kann auch von dieser Seite nichts kommen.
Nachfragen bei der Polizei bringt nichts. Wenn eine Anzeige gegen Dich vorliegt, werden sie sich schon melden. So, wie du denn Fall geschildert hast, wird wohl nichts weiter passieren.
Gruß Holger
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01/05-03/05: Prius II Executive, arctisblau, mit Navi, fiel einem Auffahrunfall von hinten zum Opfer
04/05-05/20: Prius II Executive, arctisblau, mit Navi und Einparkhilfe TPA400
Seit 05/20: Prius IV Comfort (Facelift), reflex blau, mit Einparkassistent, MM17, Toyota Touch 2 Plus
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