Bußgeld 16.02.2012 08:43 - vor 12 Jahren, 4 Monaten
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gestern bekam ich ein Bußgeldbescheid über 63 Euro + 2 Punkte für ein abgestelltes Fahrzeug ohne HU mit Kennzeichen auf einem Privatgrundstück
Neu war mir hierbei das das eine Ornungwidrigkeit ist selbst auf einem Privatgrundstück (fast überall Zaun aussenrum). Der Polizeibeamte erklärte mir, selbst wenn das Fahrzeug in einer abgeschlossenen Garage stehen würde wäre das eine.
Ehrlich gesagt möchte ich den Verkehrsverstoss nicht zugeben. Zahlen muss ich wahrscheinlich trozdem. Wenn ich gegen den Verkehrverstoss vorgehe fällt da dann die Strafe evtl. noch höher aus?
Ist das eine neues EU Recht (Verstoss) ?
hätte ich nur das amtliche!!! Kennzeichen abgemacht
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Letzte Änderung: 16.02.2012 08:53 von Allerweill.
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Aw: Bußgeld 16.02.2012 08:58 - vor 12 Jahren, 4 Monaten
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Hallo,
ich bin der Neue hier und kann gleich mal klugshicen
Dein Fall widerspricht dem gesunden Menschenverstand und innerlich sträubt sich alles, aber es ist tatsächlich so.
Guck mal
Grüße,
Martin
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Aw: Bußgeld 16.02.2012 09:37 - vor 12 Jahren, 4 Monaten
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Also in einem solchen Fall das Kennzeichen abmontieren - fertig.
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Aw: Bußgeld 16.02.2012 10:36 - vor 12 Jahren, 4 Monaten
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Hallo,
Kennzeichen abmontieren reicht nicht! Der Wagen ist beim Straßenverkehrsamt für den öffentlichen Straßenverkehr als zugelassen gemeldet, ob mit oder ohne Kennzeichen und egal wo er steht. Es hilft nur Abmelden; wie beim Motorrad im Winter.
Gruß Deka
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Aw: Bußgeld 16.02.2012 11:01 - vor 12 Jahren, 4 Monaten
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Wenn das Kennzeichen abgeschraubt ist, sieht aber niemand die abgelaufene HU. Die wird ja den Zulassungsämtern nicht mitgeteilt.
Das geht natürlich nur auf Privatgrundstück.
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Aw: Bußgeld 16.02.2012 11:11 - vor 12 Jahren, 4 Monaten
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Privatgrundstück, klar. Vom öffentlichen Verkehrsraum sind wir ja auch gar nicht ausgegangen
Wenn das Kennzeichen abmontiert ist, ist das Fahrzeug zwar noch zugelassen, nur sieht das niemand mehr und kann es meist auch gar nicht zuordnen. Und geht vor Allem nicht davon aus, das das Fahrzeug mal eben in Verkehr gebracht wird.
Ich halte diese Art der Rechtsprechung anfechtbar, da es keine Rechtssicherheit einschliesst.
Aus die Maus.
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Aw: Bußgeld 16.02.2012 17:58 - vor 12 Jahren, 4 Monaten
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Was noch verrückter ist: Mit diesem Auto kann man so wie es ist nicht zur Hauptuntersichung fahren.
Meldet man dagegen ein Kurzzeitkennzeichen mit gelbem Streifen an, darf man damit eine Woche lang herumfahren wie man will - natürlich auch zum TÜV.
Ist das nicht verrückt?
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01/05-03/05: Prius II Executive, arctisblau, mit Navi, fiel einem Auffahrunfall von hinten zum Opfer
04/05-05/20: Prius II Executive, arctisblau, mit Navi und Einparkhilfe TPA400
Seit 05/20: Prius IV Comfort (Facelift), reflex blau, mit Einparkassistent, MM17, Toyota Touch 2 Plus
![](http://images.spritmonitor.de/112799_5.png)
![](http://images.spritmonitor.de/1143980.png)
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Aw: Bußgeld 16.02.2012 21:39 - vor 12 Jahren, 4 Monaten
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Danke für die Beteiligung hier im Forum an meinem vervigen Thema.
Mit meinem Wohnwagen zum Tüv zu fahren ist jetzt mit dem aktuellen Kennzeichen verkehrswidrig laut Holger.
So, kosten für das Kurzkennzeichen ca 50 Euro. Nochmal erwischt zu werden kostet fast genausoviel nur das ich Freude am Punkte sammeln empfinden sollte. ![](https://priusfreunde.de/portal/components/com_kunena/template/priusfreunde15/images/german/emoticons/laughing.png)
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Letzte Änderung: 16.02.2012 22:00 von Allerweill.
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Aw: Bußgeld 16.02.2012 22:11 - vor 12 Jahren, 4 Monaten
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Das mit dem 5-Tage-Kennzeichen ist, so wie Holger es schildert falsch! Es ist festgelegt und bei Strafe verboten, dass ein Fahrzeug gleichzeitig zwei gültige Knnzeichen hat. Laut Zulassungsordnuing darf man ein Fahrzeug nur dann mit einem 5-Tage-Kennzeichen bewegen, wenn es abgemeldet ist. Das gilt sogar für Saisonkennzeichen: Außerhalb der Saison darf man, strneg genommen das Auto auch nicht mit einem 5-Tage-Kennzeichen bewegen!
Übrigens kostet ein 5-Tage-Kennzeichen bei weitem keine 50 Euro. Das teuerste daran ist die Versicherung und die kostet nichts extra, wenn man das Fahrzeug danach direkt weiter versichert. Das Kennzeichen mit Gebühren kostet dann max. ca. 26 Euro.
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Outlander PHEV - das ist 50km elektrisches Fahren und nur noch selten eine Tankstelle besuchen.
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Aw: Bußgeld 17.02.2012 00:13 - vor 12 Jahren, 4 Monaten
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Ich hab's nicht falsch geschildert sondern unvollständig.
Wenn ich es aber richtig verstanden habe bekommt eine Schrottmöhre mit gebrochenen Federn und total ausgefallener Bremsanlage Kurzzeitkennzeichen und kann im Prinzip im Straßenverkehr genutzt werden.
Um eine hoffnungslos abgelaufene HU-Plakette erneuern zu lassen wäre ein rechtmäßiger Weg vermutlich nur noch ein Abschleppwagen. Dabei am besten auch die Kennzeichen abbauen oder abdecken.
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01/05-03/05: Prius II Executive, arctisblau, mit Navi, fiel einem Auffahrunfall von hinten zum Opfer
04/05-05/20: Prius II Executive, arctisblau, mit Navi und Einparkhilfe TPA400
Seit 05/20: Prius IV Comfort (Facelift), reflex blau, mit Einparkassistent, MM17, Toyota Touch 2 Plus
![](http://images.spritmonitor.de/112799_5.png)
![](http://images.spritmonitor.de/1143980.png)
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Aw: Bußgeld 17.02.2012 04:15 - vor 12 Jahren, 4 Monaten
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Klappohr schrieb:
Übrigens kostet ein 5-Tage-Kennzeichen bei weitem keine 50 Euro. Das teuerste daran ist die Versicherung und die kostet nichts extra, wenn man das Fahrzeug danach direkt weiter versichert. Das Kennzeichen mit Gebühren kostet dann max. ca. 26 Euro.
Da würde ich meine Hand nicht unbedingt ins Feuer legen wollen ![](https://priusfreunde.de/portal/components/com_kunena/template/priusfreunde15/images/german/emoticons/wink.png)
Im Zuge "meiner Überführung" habe ich (um die Aussagen des Händler nachzuvollziehen) mal danach gesucht und es ist doch höchst unterschiedlich was die Kurzeitkennzeichen kosten.
Da kommt es wohl darauf an, wo man es beantragt...
...und ein Fzg. mit so einem Kennzeichen muß sehrwohl verkehrssicher sein. Nur das für diesen Zustand niemand anderes als der Fahrer selbst verantwortlich ist.
Das ändert natürlich nix am Umstand, das man trotzdem mit ner Gurke problemlos am Straßenverkehr teilnehmen kann.
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Letzte Änderung: 17.02.2012 04:17 von ex_MezzoL.
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Aw: Bußgeld 17.02.2012 11:05 - vor 12 Jahren, 4 Monaten
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Der Gesetzgeber geht halt davon aus, dass ein angemeldetes Fahrzeug auch benutzt wird.
Dass Fahrzeuge auf dem Privatgrund kontroliert werden ist ungewöhnlich aber rechtlich in Ordnung solange das Fahrzeug frei zugänglich ist. Die rechtliche Situation ist in vielen Ländern ähnlich wie in Deutschland.
Das entfernen des Kennzeichens ohne Abmeldung des Fahrzeuges hätte dir übrigens deutlich mehr Ärger bereitet.
Ich würde das Bußgeld zahlen, da die Aussichten auf erfolgreichen Widerspruch gering sind und bei Widerspruch weitere Verfahrenskosten auf dich zukommen.
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Aw: Bußgeld 17.02.2012 12:04 - vor 12 Jahren, 4 Monaten
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Mit abgelaufener HU darfst Du den direkten Weg zum TÜV (am besten mit bestätigtem Termin) selbstverständlich fahren!
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Aw: Bußgeld 17.02.2012 12:07 - vor 12 Jahren, 4 Monaten
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@Mezzol:
Kurzzeitkennzeichen kann man generell nur bei den Zulassungsstellen erhalten. Dort kosten sie nun mal nicht mehr. Dass es dubiose Vermittler gibt, die solche Dinger auf Vorrat kaufen, um sie dann mit Gewinn zu Zeiten, in denen keine Zulassungsstelle mehr geöffnet hat, weiterzuverkaufen ist leider so, auch wenn es illegal ist.
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Outlander PHEV - das ist 50km elektrisches Fahren und nur noch selten eine Tankstelle besuchen.
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Aw: Bußgeld 17.02.2012 12:54 - vor 12 Jahren, 4 Monaten
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alexauto321 schrieb:
Der Gesetzgeber geht halt davon aus, dass ein angemeldetes Fahrzeug auch benutzt wird.
Dass Fahrzeuge auf dem Privatgrund kontroliert werden ist ungewöhnlich aber rechtlich in Ordnung solange das Fahrzeug frei zugänglich ist. Die rechtliche Situation ist in vielen Ländern ähnlich wie in Deutschland.
Das entfernen des Kennzeichens ohne Abmeldung des Fahrzeuges hätte dir übrigens deutlich mehr Ärger bereitet.
Ich würde das Bußgeld zahlen, da die Aussichten auf erfolgreichen Widerspruch gering sind und bei Widerspruch weitere Verfahrenskosten auf dich zukommen.
selbst wenn das Fahrzeug nich zugänglich auf einem Privatgrundstück ist, ist es verboten eine Fahrzeug abzustellen ohne TÜV mit Kennzeichen.
Zahlen werde ich wohl
Übrigens den Anhänger darf ich mit 8 Monate abgelaufenen Tüv mit meinem Kennzeichen zum Tüv fahren. Unglaublich, ein Lichtblick ![](https://priusfreunde.de/portal/components/com_kunena/template/priusfreunde15/images/german/emoticons/smile.png)
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Letzte Änderung: 17.02.2012 16:50 von Allerweill.
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