Priusfreunde.de

Willkommen, Besucher
Bitte anmelden oder registrieren.    Passwort vergessen?
Erfahrungsberichte, Fragen und Diskussionen von allgemeinem Interesse, die nicht in eine der modellspezifischen Rubriken gehören.
Zum Ende gehenSeite: 12
THEMA: Bußgeld
#155204
Bußgeld 16.02.2012 08:43 - vor 12 Jahren, 4 Monaten  
gestern bekam ich ein Bußgeldbescheid über 63 Euro + 2 Punkte für ein abgestelltes Fahrzeug ohne HU mit Kennzeichen auf einem Privatgrundstück


Neu war mir hierbei das das eine Ornungwidrigkeit ist selbst auf einem Privatgrundstück (fast überall Zaun aussenrum). Der Polizeibeamte erklärte mir, selbst wenn das Fahrzeug in einer abgeschlossenen Garage stehen würde wäre das eine.

Ehrlich gesagt möchte ich den Verkehrsverstoss nicht zugeben. Zahlen muss ich wahrscheinlich trozdem. Wenn ich gegen den Verkehrverstoss vorgehe fällt da dann die Strafe evtl. noch höher aus?

Ist das eine neues EU Recht (Verstoss) ?


hätte ich nur das amtliche!!! Kennzeichen abgemacht
Allerweill
Beiträge: 504
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Letzte Änderung: 16.02.2012 08:53 von Allerweill.
Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
 
#155205
Aw: Bußgeld 16.02.2012 08:58 - vor 12 Jahren, 4 Monaten  
Hallo,

ich bin der Neue hier und kann gleich mal klugshicen

Dein Fall widerspricht dem gesunden Menschenverstand und innerlich sträubt sich alles, aber es ist tatsächlich so.

Guck mal

Grüße,
Martin
craze
Beiträge: 4
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
 
#155206
Aw: Bußgeld 16.02.2012 09:37 - vor 12 Jahren, 4 Monaten  
Also in einem solchen Fall das Kennzeichen abmontieren - fertig.
hverheyen
Beiträge: 1715
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Liebe Grüße
Holger


P3 Life mit Komfortpaket

www.verheyen-foto.de
Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
 
#155207
Aw: Bußgeld 16.02.2012 10:36 - vor 12 Jahren, 4 Monaten  
Hallo,
Kennzeichen abmontieren reicht nicht! Der Wagen ist beim Straßenverkehrsamt für den öffentlichen Straßenverkehr als zugelassen gemeldet, ob mit oder ohne Kennzeichen und egal wo er steht. Es hilft nur Abmelden; wie beim Motorrad im Winter.
Gruß Deka
Deka
Beiträge: 659
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
 
#155208
Aw: Bußgeld 16.02.2012 11:01 - vor 12 Jahren, 4 Monaten  
Wenn das Kennzeichen abgeschraubt ist, sieht aber niemand die abgelaufene HU. Die wird ja den Zulassungsämtern nicht mitgeteilt.

Das geht natürlich nur auf Privatgrundstück.
craze
Beiträge: 4
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
 
#155209
Aw: Bußgeld 16.02.2012 11:11 - vor 12 Jahren, 4 Monaten  
Privatgrundstück, klar. Vom öffentlichen Verkehrsraum sind wir ja auch gar nicht ausgegangen

Wenn das Kennzeichen abmontiert ist, ist das Fahrzeug zwar noch zugelassen, nur sieht das niemand mehr und kann es meist auch gar nicht zuordnen. Und geht vor Allem nicht davon aus, das das Fahrzeug mal eben in Verkehr gebracht wird.

Ich halte diese Art der Rechtsprechung anfechtbar, da es keine Rechtssicherheit einschliesst.

Aus die Maus.
hverheyen
Beiträge: 1715
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Liebe Grüße
Holger


P3 Life mit Komfortpaket

www.verheyen-foto.de
Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
 
#155242
Aw: Bußgeld 16.02.2012 17:58 - vor 12 Jahren, 4 Monaten  
Was noch verrückter ist: Mit diesem Auto kann man so wie es ist nicht zur Hauptuntersichung fahren.

Meldet man dagegen ein Kurzzeitkennzeichen mit gelbem Streifen an, darf man damit eine Woche lang herumfahren wie man will - natürlich auch zum TÜV.

Ist das nicht verrückt?
Holger
Beiträge: 6951
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
01/05-03/05: Prius II Executive, arctisblau, mit Navi, fiel einem Auffahrunfall von hinten zum Opfer
04/05-05/20: Prius II Executive, arctisblau, mit Navi und Einparkhilfe TPA400
Seit 05/20: Prius IV Comfort (Facelift), reflex blau, mit Einparkassistent, MM17, Toyota Touch 2 Plus


Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
 
#155269
Aw: Bußgeld 16.02.2012 21:39 - vor 12 Jahren, 4 Monaten  
Danke für die Beteiligung hier im Forum an meinem vervigen Thema.

Mit meinem Wohnwagen zum Tüv zu fahren ist jetzt mit dem aktuellen Kennzeichen verkehrswidrig laut Holger.

So, kosten für das Kurzkennzeichen ca 50 Euro. Nochmal erwischt zu werden kostet fast genausoviel nur das ich Freude am Punkte sammeln empfinden sollte.
Allerweill
Beiträge: 504
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Letzte Änderung: 16.02.2012 22:00 von Allerweill.
Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
 
#155271
Aw: Bußgeld 16.02.2012 22:11 - vor 12 Jahren, 4 Monaten  
Das mit dem 5-Tage-Kennzeichen ist, so wie Holger es schildert falsch! Es ist festgelegt und bei Strafe verboten, dass ein Fahrzeug gleichzeitig zwei gültige Knnzeichen hat. Laut Zulassungsordnuing darf man ein Fahrzeug nur dann mit einem 5-Tage-Kennzeichen bewegen, wenn es abgemeldet ist. Das gilt sogar für Saisonkennzeichen: Außerhalb der Saison darf man, strneg genommen das Auto auch nicht mit einem 5-Tage-Kennzeichen bewegen!

Übrigens kostet ein 5-Tage-Kennzeichen bei weitem keine 50 Euro. Das teuerste daran ist die Versicherung und die kostet nichts extra, wenn man das Fahrzeug danach direkt weiter versichert. Das Kennzeichen mit Gebühren kostet dann max. ca. 26 Euro.
Klappohr
Beiträge: 1207
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Outlander PHEV - das ist 50km elektrisches Fahren und nur noch selten eine Tankstelle besuchen.
Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
 
#155280
Aw: Bußgeld 17.02.2012 00:13 - vor 12 Jahren, 4 Monaten  
Ich hab's nicht falsch geschildert sondern unvollständig.

Wenn ich es aber richtig verstanden habe bekommt eine Schrottmöhre mit gebrochenen Federn und total ausgefallener Bremsanlage Kurzzeitkennzeichen und kann im Prinzip im Straßenverkehr genutzt werden.

Um eine hoffnungslos abgelaufene HU-Plakette erneuern zu lassen wäre ein rechtmäßiger Weg vermutlich nur noch ein Abschleppwagen. Dabei am besten auch die Kennzeichen abbauen oder abdecken.
Holger
Beiträge: 6951
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
01/05-03/05: Prius II Executive, arctisblau, mit Navi, fiel einem Auffahrunfall von hinten zum Opfer
04/05-05/20: Prius II Executive, arctisblau, mit Navi und Einparkhilfe TPA400
Seit 05/20: Prius IV Comfort (Facelift), reflex blau, mit Einparkassistent, MM17, Toyota Touch 2 Plus


Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
 
#155283
Aw: Bußgeld 17.02.2012 04:15 - vor 12 Jahren, 4 Monaten  
Klappohr schrieb:
Übrigens kostet ein 5-Tage-Kennzeichen bei weitem keine 50 Euro. Das teuerste daran ist die Versicherung und die kostet nichts extra, wenn man das Fahrzeug danach direkt weiter versichert. Das Kennzeichen mit Gebühren kostet dann max. ca. 26 Euro.

Da würde ich meine Hand nicht unbedingt ins Feuer legen wollen
Im Zuge "meiner Überführung" habe ich (um die Aussagen des Händler nachzuvollziehen) mal danach gesucht und es ist doch höchst unterschiedlich was die Kurzeitkennzeichen kosten.
Da kommt es wohl darauf an, wo man es beantragt...


...und ein Fzg. mit so einem Kennzeichen muß sehrwohl verkehrssicher sein. Nur das für diesen Zustand niemand anderes als der Fahrer selbst verantwortlich ist.
Das ändert natürlich nix am Umstand, das man trotzdem mit ner Gurke problemlos am Straßenverkehr teilnehmen kann.
ex_MezzoL
Beiträge: 6926
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Letzte Änderung: 17.02.2012 04:17 von ex_MezzoL.
Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
 
#155288
Aw: Bußgeld 17.02.2012 11:05 - vor 12 Jahren, 4 Monaten  
Der Gesetzgeber geht halt davon aus, dass ein angemeldetes Fahrzeug auch benutzt wird.

Dass Fahrzeuge auf dem Privatgrund kontroliert werden ist ungewöhnlich aber rechtlich in Ordnung solange das Fahrzeug frei zugänglich ist. Die rechtliche Situation ist in vielen Ländern ähnlich wie in Deutschland.

Das entfernen des Kennzeichens ohne Abmeldung des Fahrzeuges hätte dir übrigens deutlich mehr Ärger bereitet.

Ich würde das Bußgeld zahlen, da die Aussichten auf erfolgreichen Widerspruch gering sind und bei Widerspruch weitere Verfahrenskosten auf dich zukommen.
alexauto321
Beiträge: 393
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
P2 Sol mit Navi
Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
 
#155293
Aw: Bußgeld 17.02.2012 12:04 - vor 12 Jahren, 4 Monaten  
Mit abgelaufener HU darfst Du den direkten Weg zum TÜV (am besten mit bestätigtem Termin) selbstverständlich fahren!
craze
Beiträge: 4
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
 
#155294
Aw: Bußgeld 17.02.2012 12:07 - vor 12 Jahren, 4 Monaten  
@Mezzol:

Kurzzeitkennzeichen kann man generell nur bei den Zulassungsstellen erhalten. Dort kosten sie nun mal nicht mehr. Dass es dubiose Vermittler gibt, die solche Dinger auf Vorrat kaufen, um sie dann mit Gewinn zu Zeiten, in denen keine Zulassungsstelle mehr geöffnet hat, weiterzuverkaufen ist leider so, auch wenn es illegal ist.
Klappohr
Beiträge: 1207
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Outlander PHEV - das ist 50km elektrisches Fahren und nur noch selten eine Tankstelle besuchen.
Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
 
#155297
Aw: Bußgeld 17.02.2012 12:54 - vor 12 Jahren, 4 Monaten  
alexauto321 schrieb:
Der Gesetzgeber geht halt davon aus, dass ein angemeldetes Fahrzeug auch benutzt wird.

Dass Fahrzeuge auf dem Privatgrund kontroliert werden ist ungewöhnlich aber rechtlich in Ordnung solange das Fahrzeug frei zugänglich ist. Die rechtliche Situation ist in vielen Ländern ähnlich wie in Deutschland.

Das entfernen des Kennzeichens ohne Abmeldung des Fahrzeuges hätte dir übrigens deutlich mehr Ärger bereitet.

Ich würde das Bußgeld zahlen, da die Aussichten auf erfolgreichen Widerspruch gering sind und bei Widerspruch weitere Verfahrenskosten auf dich zukommen.

selbst wenn das Fahrzeug nich zugänglich auf einem Privatgrundstück ist, ist es verboten eine Fahrzeug abzustellen ohne TÜV mit Kennzeichen.

Zahlen werde ich wohl

Übrigens den Anhänger darf ich mit 8 Monate abgelaufenen Tüv mit meinem Kennzeichen zum Tüv fahren. Unglaublich, ein Lichtblick
Allerweill
Beiträge: 504
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Letzte Änderung: 17.02.2012 16:50 von Allerweill.
Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
 
Zum Anfang gehenSeite: 12
Moderation: JoAHa, KSR1, Timico, Shar