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THEMA: Bußgeld
#155300
Aw: Bußgeld 17.02.2012 13:33 - vor 12 Jahren, 4 Monaten  
@Allerweill
Ja, aber wenns nicht frei zugänglich macht sich die Polizei wegen Hausfriedenbruch strafbar.
Ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss wegen Verdachtes auf fehlenden TÜV dürfte wohl kaum möglich sein. Auch Gefahr im Verzug halte ich für eher unwahrscheinlich .
alexauto321
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#155311
Aw: Bußgeld 17.02.2012 15:59 - vor 12 Jahren, 4 Monaten  
Also ich gebe zu mich mit so etwas noch nie befasst zu haben und daher bitte ich ausdrücklich um eine eventuelle Erklärung dazu...

Also, ich finde die Aussage der Pozilei reichlich komisch. Wo soll(te) denn dann bitte ein Gefährt mit z.B. Saisonkennzeichen abgestellt werden, wenn nicht einmal Garage erlaubt ist?
Das gleiche mit dem Privatgrund-das ist eigener Grund und Boden, wo ist das Problem. Wenn das wirklich so wäre, dann müsste ja auch Betriebsgelände (ist ja auch Privatgrund) so behandelt werden...


Verstehe wer will...ich tue das derzeit (noch) nicht
ex_MezzoL
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#155319
Aw: Bußgeld 17.02.2012 16:59 - vor 12 Jahren, 4 Monaten  
MezzoL schrieb:
Also ich gebe zu mich mit so etwas noch nie befasst zu haben und daher bitte ich ausdrücklich um eine eventuelle Erklärung dazu...

Also, ich finde die Aussage der Pozilei reichlich komisch. Wo soll(te) denn dann bitte ein Gefährt mit z.B. Saisonkennzeichen abgestellt werden, wenn nicht einmal Garage erlaubt ist?
Das gleiche mit dem Privatgrund-das ist eigener Grund und Boden, wo ist das Problem. Wenn das wirklich so wäre, dann müsste ja auch Betriebsgelände (ist ja auch Privatgrund) so behandelt werden...


Verstehe wer will...ich tue das derzeit (noch) nicht


wenn die Saison für ein Saisonkennzeichen um ist dann ist das Fahrzeug wie abgemeldet. Also darfst Du das Fahrzeug auf Privatgrund abstellen auch wenn der Tüv abgelaufen ist.

wenn vom öffentlichen Gelände der Wohnwagen einsehbar ist mit dem vermeintlichen abgelaufenen Tüv dann dürfen " unsere Freunde und Helfer" dir ein Ticket geben ohne auf Dein noch so schönes Grundstück betreten zu müssen.
Allerweill
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Letzte Änderung: 17.02.2012 17:00 von Allerweill.
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#155471
Aw: Bußgeld 19.02.2012 18:39 - vor 12 Jahren, 4 Monaten  
lese mir so den Thread durch und bin erstaunt und schüttel nur den Kopf mit dieser BRD.
Wenn ich es aber richtig verstanden habe bekommt eine Schrottmöhre mit gebrochenen Federn und total ausgefallener Bremsanlage Kurzzeitkennzeichen und kann im Prinzip im Straßenverkehr genutzt werden.
Man kann mit so einer total fertigen Kiste zur HU fahren?, bis sie ihn dann dort sofort still legen. Ok. Das macht ja auch so viel Sinn. Kurzkennzeichen hin oder her.HU usw. Es ist hier teilweise absolut eine Frechheit, wie diese Bananenrepublik seine Bürger gängelt und andere durch Riesen Schlupflöcher kommen. Ich kenne einen Fall. Schrotthändler, immer rote Nummer an seinem Wagen. Immer als mögliches Verkaufsmodell etc. Dieser Wagen hat nie AU/HU oder sonst was gesehen. Ging dann vielleicht doch in den Schrott. Das ging über viele Jahre so. Keine Ahnung ob er das noch immer machen kann.
Ich weiß nicht, ob man mit so einer Kiste ohne HU zum TÜV fahren kann, wenn technisch erkennbar wäre, dass da was nicht stimmt. Anders ist es dann aber, wenn man ein Auto wieder fit macht Oldtimer etc. darf man das doch wieder oder nicht?
Mit abgelaufener HU darfst Du den direkten Weg zum TÜV (am besten mit bestätigtem Termin) selbstverständlich fahren!
Kann man machen und sicherlich nur mit bestätigten Termin, aber was ist mit dem Versicherungsschutz? Hebt der sich nicht auf, wenn man ohne gültige HU Plakette fährt?
Ich war vor Jahren schockiert, dass man plötzlich zur Zulassung mit seinem Wagen darf, ohne gültige Stempel. Da war ja schon fast, wie in den USA, wo man sowieso ohne Kennzeichen zum Teil fahren kann.
selbst wenn das Fahrzeug nicht zugänglich auf einem Privatgrundstück ist, ist es verboten ein Fahrzeug abzustellen ohne TÜV mit Kennzeichen.
Das ist mir auch nicht bekannt, aber sicherlich ein Vorbote der totalen Überwachung. Mein Privatgrundstück darf keiner ohne Erlaubnis betreten. Dumm bzw. gut zu wissen, dass man das Fahrzeug aus dem öffentlichen Blickfeld stellt.
Kennzeichen abnehmen wäre ja auch eine Idee, egal ob nun richtig oder nicht, denn was ist mit den ganzen deutschen Urlaubern, die mit ihrem Wagen im Ausland fahren und dort wohnen und ohne HU durch die Straßen donnern? Da wird ein Auge zu gedrückt, obwohl man dort auch zu einer Vertragswerkstatt fahren könnte und sich den einwandfreien technischen Zustand bestätigen lassen könnte.
Deshalb finde ich diese Regelung hier auf privaten Boden Strafzettel zu verteilen, aber im Ausland alles i.O. bis man wieder die BRD befährt. Finde ich doch sehr merkwürdig.
Zudem kommt doch noch hinzu, dass die Ordnungsämter bei korrektem Verhalten, Auto abmelden und eben nicht mit abgelaufener HU auf PRIVATBODEN abstellt, die nach 6 Monaten mehr oder weniger nachfragen, was ist mit dem Wagen. Wo ist der, was passiert damit, weil so unendlich darf er dann auch nicht stehen.
Soweit meine damaligen Infos, denn ich hatte früher mal gedacht, ich melde meinen alten Toyota ab und lass ihn gut verpackt und ohne Bedrohung für die Umwelt auf meinem Grundstück stehen, um ihn vielleicht nach 10 oder mehr Jahren wieder als Oldtimer anzumelden. Schließlich war er schon 15Jahre alt.
Ich finde, HU ok und berechtigt, aber z.B. AU für mein Moped eine absolute Frechheit. Kein Land der Welt ist mir bekannt, wer so etwas verlangt. Überlegt man sich nur, wie spät damals die AU für LKWs kam.
Freut euch schon mal alle auf OBD-3, dann wird nichts mehr unerkannt bleiben.
Was ich viel schlimmer und bedrohlicher finde, sind die ganzen ausländischen Fahrzeuge auf unseren Straßen, die in den jeweiligen Ländern keine HU kennen (EU Ländern)und hier lächelnd an uns mit schlechten AU Werten etc. durch die Landen brausen.
Ja, ja, wir deutschen bekommen eingedampft, dass wir die Welt mit unseren Vorschriften retten werden. Ein absoluter Irrglaube. Sehen wir doch schon am Beispiel einweg Flaschenpfand. Ich kenne kein Land, nicht mal Schweden, die schon lange vor uns Dosenpfand hatte, dies so durchführen bzw. ein Land das solche Regelungen haben.
latigo
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Letzte Änderung: 19.02.2012 18:45 von latigo.
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#155481
Aw: Bußgeld 19.02.2012 21:39 - vor 12 Jahren, 4 Monaten  
Mir geht das auch alles ziemlich gegen den Strich. Ich uberlege mir im Augenblick eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch gegen den Polizisten aufzugeben. Dazu mochte ich noch Rat von ein befreundenten Anwalt einholen. Nach dem Moto"Kleinkariert sticht Kleinkariert"
Allerweill
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#155495
Aw: Bußgeld 20.02.2012 09:44 - vor 12 Jahren, 4 Monaten  
Allerweill schrieb:
Mir geht das auch alles ziemlich gegen den Strich. Ich uberlege mir im Augenblick eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch gegen den Polizisten aufzugeben. Dazu mochte ich noch Rat von ein befreundenten Anwalt einholen. Nach dem Moto"Kleinkariert sticht Kleinkariert"

Na ja, Hausfriedensbruch besteht nur bei unbefugten betreten eines Grundstücks. Das Gucken ist nicht verboten.
Ich finde diese Korintenkackerei aber auch für ziemlich weit hergeholt.
Ich glaube, der anzeigende Polizeier hat das Bedürfnis sich zu profilieren. So lange ich mich nicht mit einem Fahrzeug, dass eine Gefährdung hervorruft, nicht im öffentlichem Raum bewege, sollte es dem Gesetzgeber einen feuchten Dreck angehen.

Ich zitiere hier mal einen Polizisten der zu mir sagte: Bei Ordnungswidrigkeiten müssen wir nicht, wir können.
Oder ist Dein "Vergehen" als Straftat zu bewerten? Ich glaube wohl nicht.

Viel Glück wünscht Dir, Harzbube.
harzbube
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Meine Hybridvergangenheit anno 1956, damaliger Antrieb: Muskel-Benzin, Systemleistung 1,5 PS.
Damals, kein TÜV, keine ASU, keine ABE, kein Führerschein.
PRIUS fahn is wi wennze fliechst!
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#155571
Aw: Bußgeld 21.02.2012 11:12 - vor 12 Jahren, 4 Monaten  
Mir geht das auch alles ziemlich gegen den Strich. Ich uberlege mir im Augenblick eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch gegen den Polizisten aufzugeben. Dazu mochte ich noch Rat von ein befreundenten Anwalt einholen. Nach dem Moto"Kleinkariert sticht Kleinkariert"

Spar dir die Mühe - für das Geld und die Zeit - geh lieber schön Essen oder gönne dir was - da hast du sicher mehr von deinem Geld und deiner Zeit.

Aktiv würde ich erst werden - wenn du dauerhaft im Visier eines Beamten bist - was ich in meiner Familie schon erlebt habe. Bei uns war das Fahrzeug abgemeldet und gegen auslaufendes Öl usw. gesichert und stand auf einem einzäunten Privatgrundstück. Am Ende hat der Beamte sich entschuldigt und soweit ich gehört habe - wurde er auch versetzt (ob auf eigenen Wunsch oder auf Anforderung der Behörde weiß ich nicht) und damit war dann Ruhe.

VG
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#155573
Aw: Bußgeld 21.02.2012 12:31 - vor 12 Jahren, 4 Monaten  
Wenn ich es aber richtig verstanden habe bekommt eine Schrottmöhre mit gebrochenen Federn und total ausgefallener Bremsanlage Kurzzeitkennzeichen und kann im Prinzip im Straßenverkehr genutzt werden.

Mit o. g. Fahrzeug darf man nicht zum TÜV fahren.
Es kann nur dann im Straßenverkehr genutzt werden, wenn das Fahrzeug verkehrstechnisch kein wesentlichen Mängel hat. Die TÜV-Plakette sagt doch nur, dass das Fahrzeug am Tag der Überprüfung ok war und das Nummernschild hat keinerlei Bezug zur Verkehrssicherheit. Der Fahrer ist voll für die Verkehrssicherheit verantwortlich. Er hat nur bessere Karten vor Gericht, wenn er seine Sorgfalspflicht eindeutig belegen kann.

Nachfolgend der entsprechende Auszug StVO § 23

Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(2) Der Fahrzeugführer muß das Fahrzeug auf dem kürzesten
Weg aus dem Verkehr ziehen, falls unterwegs auftretende Mängel, welche die
Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht alsbald beseitigt werden;
dagegen dürfen Krafträder und Fahrräder dann geschoben werden.
erirad
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Bis heute noch keine Defekte. Ganzjahresreifen.
Km-Stand Februar 2015: 99 999 km

Es ist schwieriger ein Vorurteil zu zerstören, als ein Atom.
Zitat von Albert Einstein
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