Hallo liebes Forum,
seit knapp 2 Monaten gehören wir auch zum Kreis der Priusfahrer, dies ist mein erster Post hier. Vor dem Kauf eines gebrauchten P3 VFL hatte ich mich hier im Forum ausführlich kundig gemacht. Die Informationsfülle ist echt super!
Nun haben wir leider das erste ernste Problem mit dem P3 (oder besser mit dessen Bereifung), bei dem ich nicht mehr weiter weiß und dass vermutlich auch für den Einen oder Anderen hier relevant sein könnte.
Beim Kauf des gebrauchten P3 hatte uns der Händler 'unter der Hand' (also ohne Erwähnung im Kaufvertrag) einen Satz gut erhaltener Winterreifen auf Stahlfelgen vom Vorbesitzer vermacht. Wir haben diese dann auch gleich gegen die Sommerräder tauschen lassen, denn zwei der Sommerreifen waren sehr runter und der Winter kommt ja bald.
Da ich aufgrund des Verhaltens des Händlers etwas misstrauisch war, habe ich mich jetzt nocheinmal schlau gemacht, wie es mit der Zulässigkeit der Winterräder steht. Und wenn ich mich nicht täusche, dann sind diese nicht (mehr!) zugelassen.
Die Stahlfelgen haben den Aufdruck:
KFZ 7910 / 16 x 6J H2 / ET45 / 05-12 / KBA43738 / KBA46543
Es sind also 6J x 16 H2 von Kromag Metallindustrie GmbH mit dem Herstellungsdatum 05/12 und der für Toyota relevanten KBA 46543.
Zu dieser KBA findet man eine ABE 46543 vom 17.03.2006 mit Nachtragsgutachten 366-0116-06-MURD/N1 vom 25.09.2009 und darin eine Freigabe für den Prius 3 'XW3(a)', gültig 'bis zur Erteilung der ABE'.
Leider findet man auch eine ABE 46543*02 vom 14.02.2012 mit einem maßgeblichen zweiten Nachtragsgutachten 366-0116-06-WIRD/N2 vom 01.12.2011, die jeweils an Stelle der vorherigen Dokumente gelten.
In diesem Gutachten vom 01.12.2011 steht nun neu die Auflage 76U:
'Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.'
Also ist die fragliche Felge nicht für unseren P3 zugelassen, da er in Life Ausfürung ist und in der Zulassungsbescheinigung die 17 Zoll Felgen stehen hat.
Unser Auto ist damit wohl praktisch stillgelegt, bis es wieder andere Räder bekommen hat. Sich im Falle eines Falles auf die vormals vorhandene ABE zu berufen, ist wohl rechtlich nicht ganz eindeutig, insbesondere, da die Felgen erst nach dem aktuellsten Gutachten produziert wurden und damit bei Kauf/ Erstmontage der Felgen dieses schon gültig war bzw. die ABE weg.
Gibt es hier evtl. noch weitere Betroffene? Evtl. jemand, der die Felgen gekauft hat, bevor die ABE für seinen P3 wieder entzogen wurde?
Etwas verzweifelte Grüße
Philipp
edit: Zweites Dokument angehängt