Okay, wenns dir einer einträgt so...hier jedenfalls nicht. Das war mal.
Laut Aussagen vom TÜV zählt jedes Bauteil muss mit jedem im Zusammenhang geprüft sein. Also auch die Scheibe. Jedes Glas bricht das Licht und kann die Richtung des Lichts verändern.
Bei mir sind H11 Leuchtmittel verbaut.
In einer Linse.
Das Licht unterscheidet sich nur in der Quelle vom Xenonbrenner. Also sollte man einfach eine entsprechende Fassung (damit die Xenonlampe/LED Leuchte richtig im Scheinwerfer platziert ist)nehmen können und gut. Wie soll der anders ausleuchten wenn halt nur die Lichtquelle heller ist?
Und da kam eben das der Scheinwerfer nicht auf anderes Leuchtmittel abgenommen wurde.
In meinen Augen Blödsinn. Aber eben die offizielle Antwort.
"Besorg dir Xenonleuchten und gut ist es. Die vorhandenen Leuchten kannst du nicht umbauen."
Nimmt man eine herkömmliche Lampe und wechselt da das Leuchtmittel muss die Fassung passen. Das da herauskommende Licht hat immer die gleiche Ausleuchtung. Je nach Quelle halt unterschiedlich in Helligkeit, Färbung, Stromverbrauch aber
immer mit dem gleichen ausgeleuchteten Bereich.