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Letzte Änderung: 02.06.2015 19:53 von Ernie.
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Aw: Versicherung des Ladekabels ? 31.05.2015 15:53 - vor 9 Jahren, 1 Monat
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Servus.
heavyeddy schrieb:
Seine Antwort:
Versichert sind nur Teile, welche am Fahrzeug fest verbaut sind. Also nicht das Ladekabel!
Was in der pauschalen Form nicht korrekt ist.
Ein Fotoapparat in Höhe von bis zu ca. 60€ ist z.B. oft auch mit versichert.
Darüber hinaus ist normal auch das (nicht fest verbaute) Boardwerkzeug, Tirefit/Kompressor, Verbandskasten & Co. oder auch Ersatzrad mit versichert.
Oder, je nach Versicherung, sogar der entwendete lose Winterradsatz im Keller (also nicht am Fahrzeug!).
Ich würde die These aufstellen, daß das Ladekabel (was ja zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehört, oder nicht?), je nach Versicherung, durchaus mit versichert sein kann.
Vergl. z.B. AKB der HUK:
A.2.1.2
Vom Versicherungsschutz umfasst sind auch unter den Voraussetzungen
von A.2.1.3 bis A.2.1.5 als mitversichert aufgeführte Fahrzeugteile und als mitversichert aufgeführtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind.
und
A.2.1.3
Ohne Beitragszuschlag mitversichert sind folgende Teile, soweit sie im Fahrzeug unter Verschluss verwahrt oder an ihm befestigt sind:
– Heckgepäck- und Dachträger
– Zubehör, soweit das Mitführen gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Pannenhilfe dient
- Fotoapparat bis 60 €
– Schutzhelme ohne Lautsprecher bzw. Funkanlage für Zweiradfahrer,
sofern diese über eine abgeschlossene Halterung fest mit dem Zweirad verbunden sind
Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Teile
und ergänzend:
A.2.1.6
Nicht versicherbar – soweit nicht unter A.2.1.3 bis A.2.1.5 genannt sind beispielsweise:
– Ersatzteile und Werkzeuge (soweit nicht serienmäßig)
Grüße ~Shar~
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Shar
Moderator
Beiträge: 6989
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{...} There's too many men, too many people, Making too many problems
And not much love to go'round, Can't you see this is a land of confusion? {...} .
It’s about how we live in a very nice world, and what a mess we’re making of it. How it should all be so easy and it’s all so difficult.
- Genesis 1986
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Aw: Versicherung des Ladekabels ? 07.07.2015 17:57 - vor 9 Jahren
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Hallo zusammen.
von meiner Versicherung (HUK-Coburg) erhielt ich Anfang des Jahres schriftlich (E-Mail) Auskunft, dass das Ladekabel bei der Verwendung an öffentlichen Ladestationen im Rahmen der Teilkasko (also Vollkasko sowieso) vollumfänglich gegen Diebstahl versichert ist.
Gruß
J.
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Letzte Änderung: 07.07.2015 17:59 von ganymed.
Prius !
Die Zukunft wird kommen!
Wir sind schon da.
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