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THEMA: Abwrackprämie
#603149
Aw: Corona-Abwrackprämie 04.06.2020 11:08 - vor 4 Jahren  
Knuddel1987 schrieb:
Die Basisausstattung spielt die entscheidende Rolle. Dann gilt das Modell als förderfähig.

Kostet die Basis 39990€ und die nächste teurere Ausstattung 49990€ dann ist auch dieses voll förderfähig.

Genau aus dem Grund hat ja auch schon Tesla nach der letzten Erhöhung der Prämie die Modellpalette beim Model 3 umgestaltet. Vorher war jede Akku-Ausführung ein eigenes Modell, jetzt kauft man immer einen SR+ mit den Zusatzoptionen "großer Akku", "Allrad", "Premium-Innenraum" und auf Wunsch auch "Performance-Paket". Somit bekommen alle Model 3 die höhere Förderung, da der Nettolistenpreis für den SR+ ganz knapp unter den 40 T€ liegt. Vom Bafa ist das ganze so abgesegnet.
Vogelsberger
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#603185
Aw: Corona-Abwrackprämie 04.06.2020 14:07 - vor 4 Jahren  
Zur Information:

- Ich will keinen Diesel-Plugin sondern einen Yaris.
- Bei den Diesel-Plugins ging es um "deutsche" Hersteller, wo auch immer sie produzieren lassen.
- Bei der Berechnung der MwSt.-Differenz ist mir gestern nacht offenbar ein Fehler unterlaufen. Sorry! Es sind 559 Euro. Allerdings möchte ich nicht an der Lotterie teilnehmen; ob das überhaupt durchgereicht wird und nicht noch vorher eine Preiserhöhung kommt, ist mir zu heiß.
autogasprius_berlin
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#603199
Aw: Corona-Abwrackprämie 04.06.2020 14:40 - vor 4 Jahren  
autogasprius_berlin schrieb:
Allerdings möchte ich nicht an der Lotterie teilnehmen; ob das überhaupt durchgereicht wird und nicht noch vorher eine Preiserhöhung kommt, ist mir zu heiß.Wenn man heute bestellt, gilt der heutige Netto-Preis, zuzüglich des MWST-Satzes, der bei Auslieferung gültig ist.

Nur wenn zwischen der Bestellung und der Auslieferung mehr als 4 Monate liegen, darf eine zwischenzeitliche Preiserhöhung in Rechnung gestellt werden. Sofern diese alte Regel noch gültig ist.

eppf
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#603208
Aw: Corona-Abwrackprämie 04.06.2020 15:07 - vor 4 Jahren  
Wenn ich einen Kaufvertrag mit MwSt unterschreibe und danach die MwSt wieder hoch geht, muss ich trotzdem nur die 16% bezahlen oder bin ich hier im falschen Film?

Man kann ja das Fahrzeug auch sofort bar bezahlen noch vor der Auslieferung.
Knuddel1987
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#603209
Aw: Corona-Abwrackprämie 04.06.2020 15:12 - vor 4 Jahren  
Als ich meinen P2 bestellte, wurde zwischen der Bestellung und der Auslieferung die MwSt erhöht. Bezahlt habe ich aber den Bestellpreis, also noch die niedrigere MwSt.

MfG Harzbube.
harzbube
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Meine Hybridvergangenheit anno 1956, damaliger Antrieb: Muskel-Benzin, Systemleistung 1,5 PS.
Damals, kein TÜV, keine ASU, keine ABE, kein Führerschein.
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#603220
Aw: Corona-Abwrackprämie 04.06.2020 15:57 - vor 4 Jahren  
Es wird immer die MWST bezahlt, die bei Leistungserbringung gültig ist, beim Fahrzeugkauf ist es der Zeitpunkt, ab dem der Kunde über das Auto verfügen kann.

Siehe z.B. hier:
www.mittelstandswiki.de/wissen/Mehrwertsteuererh%C3%B6hung_2007

Ich gehe davon aus, dass diese Regeln für die anstehende MWST-Änderung genauso gültig sind.

Mit einer Bezahlung vor Lieferung kann man also eine später höhere MWST nicht umgehen. Das wird noch "spannend", wenn ab 1.1.2021 wieder der alte Satz gelten soll. Entweder bleibt bei einer Festpreisbezahlung vor dem 1. Januar der Händler auf den Kosten sitzen, oder eben der Käufer. Entscheidend, ob der Staat die höhere Steuer kassiert, ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Von wem das Geld kommt, ist dem Staat egal.

Jetzt denken wir aber einmal weiter. Wenn sich jetzt Leute z.B. ein BEV bestellen wollen, wann müssen sie das tun, um bei den aktuellen Lieferzeiten die Kiste noch im laufenden Jahr zu erhalten?

Im Prinzip ist die MWST-Senkung für alle Güter, die mehrere Monate Lieferzeit haben, eine Schnapsidee, weil von dem halben Jahr nicht viel übrig bleiben wird. Für alle kurzfristig lieferbaren Dinge des Lebens ist die beschlossene MWST-Senkung in Anbetracht der klammen Kassenlage durch Corona rausgeschmissenes Geld. Mit gezielter sinnvoller Förderung hat das gar nichts zu tun.

eppf
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#603222
Aw: Corona-Abwrackprämie 04.06.2020 16:08 - vor 4 Jahren  
Du hast nen Passus übersehen!


Wurde für eine Leistung im alten Jahr noch ein Festpreis vereinbart, der mit 16 % kalkuliert wurde, und wird die Leistung erst im neuen Jahr erbracht, sind auf der Rechnung 19 % Mehrwertsteuer auszuweisen. Wurde der Nettoerlös mit 16 % kalkuliert, gehen die 3 % Differenz zum neuen Steuersatz zu Lasten des Leistungserbringers (Dienstleister, Lieferant, Bauunternehmen).
Kataloge werden oft weit im Voraus gedruckt und enthalten Endkundenpreise. Wer vermeiden will, die Steuerdifferenz von 3 Punkten für Lieferungen im neuen Jahr selbst zu berappen, muss in den über das Jahresende hinaus geltenden Katalogen seinen Kunden genau erklären, wann welche Preise zu zahlen sind.

Hat der Kunde 2006 zu 16 % bestellt, muss er bei Lieferung auch nur 16 % zahlen, denn Preiserhöhungsklauseln in AGB wie „Es gilt der bei Lieferung jeweils gültige Mehrwertsteuersatz“ wären nach Paragraf 309 Nummer 1 BGB unzulässig. Der Händler muss trotzdem die höhere Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen.
Knuddel1987
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Letzte Änderung: 04.06.2020 16:09 von Knuddel1987.
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#603224
Aw: Corona-Abwrackprämie 04.06.2020 16:16 - vor 4 Jahren  
KSR1 schrieb:
Sind nicht die meisten Modell über €40.000 Listenpreis, wenn man nicht gerade das Basismodell möchte? Hyundai, Kia, BMW, da hat man doch schnell die 4 vorne.


Es geht immer um den NETTO-Listenpreis des Basismodells - ohne die MWSt - und ohne Zusatzausstattungen
Ernie
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Viele Grüße
Ernst
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#603225
Aw: Corona-Abwrackprämie 04.06.2020 16:28 - vor 4 Jahren  
Danke für Eure Erklärungen.

LG
Klaus
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#603241
Aw: Corona-Abwrackprämie 04.06.2020 18:16 - vor 4 Jahren  
Knuddel1987 schrieb:
Hat der Kunde 2006 zu 16 % bestellt, muss er bei Lieferung auch nur 16 % zahlen, denn Preiserhöhungsklauseln in AGB wie „Es gilt der bei Lieferung jeweils gültige Mehrwertsteuersatz“ wären nach Paragraf 309 Nummer 1 BGB unzulässig. Der Händler muss trotzdem die höhere Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen.In §309 steht aber immerhin noch die 4-Monatsklausel drin und eines ist doch klar. Ein Händler, der absieht, dass eine Lieferung erst im nächsten Jahr möglich sein könnte, wird das DEFINITIV im Kaufpreis berücksichtigen.

Der Hauptpunkt hat jedenfalls Bestand, wenn erst im Januar geliefert wird, sind wieder 19% fällig. Selbst freiwillig vorher bezahlen, hilft hier nicht weiter.

Gibt es zu §309 schon einschlägige Urteile bzw. sind diese auf ungültige Formulierungen zurückzuführen?

Sollte die Begründung darin liegen, dass der Privatkunde prinzipiell einen Bruttobetrag genannt bekommen muss, dann müsste im Umkehrschluss gelten, dass bei einer MWST-Senkung zwischen Bestellung und Lieferung der Händler den Vorteil selbst einsacken darf. Das wäre natürlich dämlich.

eppf
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#603251
Aw: Corona-Abwrackprämie 04.06.2020 19:22 - vor 4 Jahren  
Ich weise darauf hin, daß in der Pressekonferenz gestern nacht die Rede davon war, daß die MwSt. für diejenigen gesenkt wird, die sie abzuführen haben. Das ist in diesem Falle der Händler.

Außerdem wurde von verschiedener Seite die Hoffnung geäußert, daß dies an den Kunden weitergereicht wird.

Wenn ich als Privatkunde, also nicht Vorsteuerabzugsberechtigter, einen Gegenstand kaufe, kaufe ich ihn zum Brutto-Endpreis. Dabei ist es unerheblich, ob die MwSt. i.H.v. 12 (vor der Einheit), 13 (vor dem 1990er Golfkrieg), 14 (danach), 19 (große Koalition, "keine MwSt.-Erhöhung" CDU, 15 % SPD, das "Mittel" aus 14 und 15 waren dann 19) oder 16 % (Corona) enthalten ist. Der Endpreis ist das Ergebnis der Kalkulation des Verkäufers.

Deshalb besteht aus meiner Sicht kein Rechtsanspruch auf Preissenkung bei vereinbartem Preis und kein Rechtsanspruch auf Durchsetzung niedrigerer Listenpreise - im Gegenteil, sie dürften, rein rechtlich gesehen, sogar steigen.

Es gibt in der freien Marktwirtschaft (mit Ausnahme im Mietrecht und beim Ankauf von Rohalkohol) keinen staatlichen Einfluß auf Verkaufspreise.
autogasprius_berlin
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Letzte Änderung: 04.06.2020 19:28 von autogasprius_berlin.



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#603258
Aw: Corona-Abwrackprämie 04.06.2020 19:42 - vor 4 Jahren  
In meinem Bestellungvertrag steht dass der für den Auslieferungstermin geltende Mehrwertsteuersatz gilt. Ich schätze, dass das alle Händler rein schreiben. Denn sie könnten ja nicht wissen, ob der Mehrwertsteuer Satz steigt. Außerdem steht drin, dass 19% gerechnet wurde.

Gerd
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#603259
Aw: Corona-Abwrackprämie 04.06.2020 19:46 - vor 4 Jahren  
Man will ja Verkaufszahlen ankurbeln, in sofern klar, man senkt die Steuer für die Firmen. Wie gesagt kalkulieren Händler Netto und führen die Steuer ab, die sie auf den Kalkulationspreis aufschlagen. Von daher müsste der Steuervorteil an die Kunden weitergegeben werden. Aber natürlich kann man nicht ausschließen , das hier Händler anderweitig den Gewinn erhöhen wollen. So würde ich z.B. bei gebrauchten BEV nicht erwarten, daß sich das für potentielle Kunden positiv auswirkt.

LG
Klaus
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#603303
Aw: Corona-Abwrackprämie 04.06.2020 22:46 - vor 4 Jahren  
www.sueddeutsche.de/wirtschaft/finanzen-...101-200604-99-308587

Anders sieht es beim sogenannten "Bruttoangebot" aus, aus dem sich die einzelnen Posten nicht ergeben, sondern nur der Endpreis. "Bleibt der Händler oder Dienstleister bei seinem Endpreis, muss er sich dann aber die Frage gefallen lassen, warum er die Steuersatzsenkung nicht an den Kunden weitergibt
Knuddel1987
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#603305
Aw: Corona-Abwrackprämie 04.06.2020 23:07 - vor 4 Jahren  
Eben sowohl im "heute-journal" als auch in den "Tagesthemen" in Bezug auf das Durchreichen der MwSt.-Senkung an den Kunden:

Hoffen, erwarten, empfehlen, bitten, entgegensehen...

Ich schließe daraus, daß es KEINE rechtliche Verpflichtung dazu gibt. Selbst mögliche Preiserhöhungen wurden ins Spiel gebracht.

Ich warte nicht mehr bis zum Juli.
autogasprius_berlin
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