Grundsätzliches zum Leasing: Wenn ein Kunde dem Leasingvertrag zustimmt, verkauft der Händler das Fahrzeug dem Leasinggeber (Bank). Und zwar für den zwischen dem Kunden und dem Verkäufer vereinbarten Konditionen.
Wenn zwischen Kunde und Verkäufer beim Gespräch einen Restwert von 48 % vereinbart haben, ist das Autohaus nach Leasingende verplichtet, daß Fahrzeug für diesen Restwert von der Bank zurückzukaufen. Somit geht das Auto in den Bestand des Händlers über.
Möchte der Kunde das Auto nicht übernehmen, so haftet er für optische und technische Schäden an dem Fahrzeug, die nicht der Laufleistung entsprechen. Bei einer Laufzeit von 48 Monaten und einer Gesamtfahrleistung von 60.000 Km sind abgefahrene Reifen normaler Verschleiß und können dem Kunden nicht berechnet werden. Ein Beule im Kotflügel hingegen schon. Diese Mängel werden dem Kunden in Rechnung gestellt, falls er sie nicht schon vor Leasingrückgabe beseitigt hat.
Sollte der Kunde das Leasingauto jedoch übernehmen wollen, ist der Zustand des Autos völlig egal. Ob Topzustand oder Beulen, Motorschäden oder ähnliches. Als Händler kann ich dem Kunden den Restwert sehr wohl garantieren. Ich bin daran interessiert, daß nach 2 oder 3 Jahren ein Folgegeschäft realisiert wird. Ich bin daran interessiert, daß der Kunde sein Auto in unsere Werkstatt zur Wartung oder Reparatur bringt. Und ich bin an seinen Empfehlungen interessiert. Ich spreche aus Erfahrung, denn ich bin Autoverkäufer. Meine Kunden zahlen nach Leasingende den Restwert und fertig. Und meine Kunden sprechen Empfehlungen aus, von denen mein Arbeitgeber und ich existieren...
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