Priusfreunde.de

Willkommen, Besucher
Bitte anmelden oder registrieren.    Passwort vergessen?

Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt
(1 Leser) (1) Besucher
Erfahrungsberichte, Fragen und Diskussionen von allgemeinem Interesse, die nicht in eine der modellspezifischen Rubriken gehören.
Zum Ende gehenSeite: 12345678...11
THEMA: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt
#389735
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 28.02.2017 10:55 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
MezzoL schrieb:
Noch irgendwelche Fragen oder Anmerkungen zu solchen Denkweisen?
Du unterschlägst dabei aber, dass die Täter bereits mehrere Vorstrafen in ähnlichen Angelegenheiten hatten. Von daher darf man sehr wohl "Vorsatz" unterstellen. Viele Raser die tödliche Unfälle verursachen können kein solches Vorstrafenregister vorweisen von daher muss man zwischen zweiteren und den jetzt in Berlin Verurteilten unterscheiden.
joker4791
Beiträge: 561
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Das Thema wurde geschlossen!
 
#389736
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 28.02.2017 11:06 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
@ , ich bin raus aus der Nummer.

Thomas
GT24
Beiträge: 2511
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Aygo X ab ~09/2023, Air Explore mit CVT Getriebe ,AHK für Fahrradträger, Standheizung, Toyota Versiegelung von PKW, Felgen, Sitze, JBL ,Cardamom Green Metallic mit ein paar roten Akzenten.

Super E5
Das Thema wurde geschlossen!
 
#389738
Aw: Verkehrsrecht 28.02.2017 11:08 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
Shar schrieb:
Ich halte es für absolut unangebracht die Herkunft des Straftäters zu Thematisieren und so mit der Straftat in Verbindung zu bringen.
Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun!

Das ist Deine Sicht, aber ich sehe das aus Sicht der Zwischenrufe des Hamadi H. bei der Urteilssprechung und bringe nicht die Tat mit seiner Herkunft in Verbindung.
"Was wollt ihr denn." Also "ihr" die ihr hier Recht sprechen wollt. Ich gehe aufgrund seines Namens von einer muslimischen Herkunft aus. Statistisch festgestellt, betrachten 50% der Muslime in Deutschland den Koran als Gesetzbuch und nicht das Grundgesetz.
Auf diesem Hintergrund stütze ich meine Meinung. Ich beabsichtigte keine politische Diskussion, aber darf mich aufgrund der Unterstellung verteidigen.

Nun haut verbal auf mich ein.

MfG Harzbube.
harzbube
Beiträge: 15199
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Letzte Änderung: 28.02.2017 17:29 von Shar.Grund: Doppelzitat entfernt
Prius II Facl. 09.2006
Prius III Vorfl. 12.2009
Prius IV Vorfl. 05.2016

Meine Hybridvergangenheit anno 1956, damaliger Antrieb: Muskel-Benzin, Systemleistung 1,5 PS.
Damals, kein TÜV, keine ASU, keine ABE, kein Führerschein.
PRIUS fahn is wi wennze fliechst!
Das Thema wurde geschlossen!
 
#389748
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 28.02.2017 11:37 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
@YarisGerd:

Der Täter vom Weihnachtsmarkt hat den eigentlichen Fahrer erschossen...
Das ist schon eine andere Situation, meinst du nicht auch?

Ich verteidige mich auch nicht - ich stell nur klar das du mir etwas unterstellst.
Ferner nehme ich nicht die Täter in Schutz - auch um die reine Strafhöhe ging es nur am Rande.

Zeigt aber wie versessen ihr versucht das Unrecht des Urteils für Recht zu verkaufen...
Das meiner Meinung nach aus der puren Befriedigung eines Rachegelüsts.
Weder Ihr noch die Hinterbliebenen haben einen direkten merklichen Effekt aus dem Urteil.

Die Toten bleiben tot!

Und ein Unfall ist kein Mord!
Broesel
Beiträge: 51
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Letzte Änderung: 28.02.2017 11:52 von Broesel.
Das Thema wurde geschlossen!
 
#389758
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 28.02.2017 12:08 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
Bei welcher Wahrscheinlichkeit, mit der mein bewusstes Verhalten zum Tod anderer führt, ist genau die Grenze zum Mord?

Wenn ich morgens in die Arbeit fahre und das Tempolimit moderat missachte, liegt sie erfahrungsgemäß weit unter 1%. Wenn ich mit 170 mitten durch ne Stadt fahre und rote Ampeln missachte, nahe 100%. In beiden Fällen nehme ich in Kauf, dass ich anderen schade. Der einzige Unterschied ist die Wahrscheinlichkeit, dass dies eintritt. Wo genau ist die Grenze und warum?

Die einzig richtige Antwort: ein neutraler, unbeteiligter Richter muss das für jeden Schadensfall einzeln beurteilen.
fkr
Beiträge: 198
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Letzte Änderung: 28.02.2017 12:09 von fkr.
Fahrrad statt Prius
Das Thema wurde geschlossen!
 
#389761
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 28.02.2017 12:19 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
MezzoL schrieb:
Daraus resultierte ein Unfall mit Todesfolge.
...
Schauen wir uns nun doch mal die Unfallstatisiken sowie immer wieder genannte Gründe für so um die 80% der üblichen Unfälle mit Todesfolge an...
...
Richtig, zumeist "unangepasste Geschwindigkeit"!

Im Umkehrschluß bedeutet das, das alle Fahrer dieser Autos, jetzt praktisch Mörder sind!
Genauso bedeutet es, das praktisch alle Autofahrer ebenfalls potenzielle Mörder sind.


Genau so ist es!
Mit diesem Urteil, sollte es Bestand haben wird das Autofahren zum potentiellen Mord. Und JEDER Autofahrer zum potentiellen Mörder!

Was diese Spinner da gemacht haben gehört bestraft, einzig die Anklage auf Mord ist falsch, da in sämtlichen Fällen wo unangepasste Geschwindigkeit tragische Folgen hat, dieses (Grundsatz) Urteil herangezogen werden kann.
Es ist nur eine Frage der Zeit bis ein LKW am Stauende einen vollbesetzten PKW aufraucht und eine ganze Familie auslöscht. Die Anklage lautet dann möglicherweise auf zigfachen Mord...

Und nochwas
schrubber schrieb:
Diese Fahrer verabreden sich aber nicht dazu, in der Stadt ein Rennen mit 170kmh auszutragen... Die beiden haben Opfer bewusst in Kauf genommen, kein normal denkender Mensch glaubt, dass das gut gehen muss!

Und genau da liegt der Denkfehler!
In diesem Fall mag es ja so sein.
Die illegalen Rennen werden verabredet, der Tod anderer aber wirklich in Kauf genommen?
Ich denke nicht und ich glaube nicht dass man sich dazu verabredet. Und genau da liegt der Unterschied zum Mord. Der wird bewußt geplant. Beim Rennen eher wohl nicht.
Eher wird das ausgeblendet weil eben diese Klientel einfach irgendwo in der Pubertät hängen geblieben ist.Da ist dann die Frage nach der Eignung zum Fahren zu stellen.

Was aber interessant ist, ist in meinen Augen das Thema überhöhte Geschwindigkeit.
Eine feste Definition gibt es nicht.
Ich war selbst schon mal Opfer bei einem VKU der auf überhöhte Geschwindigkeit geschoben wurde. Bei Blitzeis Aufgrund der besonderen Fahrbahneigenschaften ist mir ein Auto mit geschätzten 15km/h draufgerutscht...sicher in dem Fall ohne Folgen.
Was aber wenn genau in der Situation ein Mesch statt des Autos dasteht der unglücklich stürzt und stirbt?
Dann hat man dieses klassische Szenario und eine Anklage auf Mord wäre möglich.
Und genau darum geht es.

Sicher kann ein Fahrzeug als Mordwaffe benutzt werden wie beim berliner Weihnachtsmarktattentat.
Aber das hatte ja die volle Absicht Menschen mit einem in die Menschenmenge rasenden LKW zu töten.
Im oben genannten Unfall am Stauende sollte es aber eben nicht in Richtung Mord gehen dürfen auch wenn das Ergebnis gleich ist.

Ist es so schwer zu verstehen?

Und auf den berliner Fall.
Lappen auf Lebenszeit weg und wegen der Gefahr dass dies ignoriert wird einfach für diese Dauer Haft ohne Freigang.
ex_TF104
Beiträge: 6999
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Letzte Änderung: 28.02.2017 17:35 von Shar.Grund: Zitate gekürzt / entfernt
Das Thema wurde geschlossen!
 
#389764
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 28.02.2017 12:43 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
Vielleicht kann man in Zukunft junge Leute - wie im vorliegenden Fall - bereits nach 2-3 schweren Vergehen im Straßenverkehr als "Gefährder" einstufen und gemäß der CSU-chen Umsetzung in Bayern erstmal auf unbefristete Zeit wegsperren...
joker4791
Beiträge: 561
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Das Thema wurde geschlossen!
 
#389770
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 28.02.2017 13:38 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
Es geht hier im Verantwortung und Rücksichtsnahme bezüglich Gesundheit und Leben von Menschen im öffentlichen Leben. Und wer keinen Respekt davor hat gehört dort nicht hin. Ich hab plausibel erklärt, warum ich den Richterspruch gehen einen Wiederhohlugsverbrecher für gerechtfertigt halte. Jeder kann mahl die zulässige Geschwindigkeit überachreiten. Das hat aber auch gar nichts mit diesem vorsätzliche Fall eines illegalen Autorennens zu tun. Wenn man nich hart genug dagegen vorgeht, wird es immer öffter passieren. Er hat doch offensichtlich nichts aus den letzen Malen gelernt. Es geht nicht um Rache sondern daru die übrige Menschen in unserem Land vor ihm zu schützen. Bei steigender Geschwindigkei steigt nicht nur die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls. Es wächt auch die Aufprallwucht im Quadrat zur Geschwindigkeit. Die allermeisten tötlichen Unfälle gehen auf zu hoher Geschwindigkeit zurück. Deshalb sind in Deutschland die Strafen dafür viel zu niedrig. Zu mindest bei starken Überschreitungen müssen die Strafe viel härter werden. In fast allen europäischen Ländern sind die Strafen fü Geschwindigkeitsüberschreitungen voel höher als im Deutschland. Ich bin dafür, nicht jede kleine Überschreitung zu ahnden aber wer mehr als doppelt so schnll fährt wie erlaubt muß bestraft werden. Aber das übertriff normales Rasen bei weiten.


Yaris Gerd
YarisGerd
Beiträge: 4864
Benutzer online Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Das Thema wurde geschlossen!
 
#389786
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 28.02.2017 15:39 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
Richter übem mit solchen Urteilen Druck auf die Politik aus. Mord ist in dem Fall wohl kaum haltbar beim BGH, soll aber die Legislative und die Exekutive aus ihrer Trägheit holen und auf ein reales Problem aufmerksam machen. Dafür gibt es die Legislative, die Exekutive und eben auch die Judikative schliesslich.

Solche Fälle und die damaligen niedrigen, absolut nicht abschreckenden Strafmasse haben in der Schweiz zu einem sog. Rasergesetz geführt, Siehe hier

Das nennt sich Via sicura (Sichere Strasse) und hat zur Folge, dass Raserexzesse von allen anderen Übertretungen gesondert behandelt werden. Es ist klar definiert, wer ein Raser ist und wer nicht. Und nur darum geht es; Gerechtigkeit, auch in den Augen der Bevölkerung. Seither ist es besser geworden.

Und so sieht das aus:
„Ein Raserdelikt liegt vor, wenn die vorgeschriebene Geschwindigkeit wie folgt überschritten wird:

in der 30km/h-Zone: um 40 km/h
innerorts (50km/h): um 50km/h
ausserorts (80km/h): um 60km/h
auf Autobahnen (120km/h): um 80 km/h.

Man darf sogar die Autos einkassieren, egal wem diese gehören. Trotz Besitzstandwahrung im Gesetz! Und das, liebe Priusfreunde, ja das tut dem Raser am meisten weh! Denn das Auto ist ja heilig Und die Fahrerlaubnis kann im Wiederholungsfall lebenslang entzogen werden! Harte Übertretungen werden hier also hart sanktioniert.

Und das muss so sein, wegen der abschreckenden Wirkung solcher Strafen. Ganz im Sinne der Prävention. Denn jeder Raser fängt mal klein an. Und nicht mit solchen Übertretungen.

Dieser Fall lässt sich leider nicht mehr verhindern. Aber er kann Anstoss für taugliche, präventiv wirksame Gesetzesänderungen werden. Hoffen wir, dass dieser Prozess erfolgreich gelingt.
Knoli
Beiträge: 520
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Letzte Änderung: 28.02.2017 15:57 von Knoli.
Aktuell: Nissan Leaf Tekna 2018 in rot mit 40kWh Akku und aktuell >100'000km, keine Reparaturen, Wartung immer rund CHF 150-200.
Vorher: Für problemlose 170000km ein Prius 2
Das Thema wurde geschlossen!
 
#389792
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 28.02.2017 16:37 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
@ YarisGerd

Das man sich über Raser ärgert ist klar aber deswegen muss man ein gewisses Ausgenmaß beachten. Und da ist die Grenze nie klar. Auch mit einem Hybrid kann ein übersehenes Schild schnell mal auch dich zum Raser machen!
Und dann?
Die Gefahr ist dass der Zusammenhang zwischen Nichtbeachtung der Geschwindigkeit, eine nicht angepasste Geschwindigkeit und einer Mordanklage (mal vielleicht pro Forma auf versuchten Mord, denn es hätten ja Leute in Gefahr kommen können usw.)rechtlich verankert wird.
Weil dann dein übersehenes Schild und ggf. deine Uneinsicht (Da sind immer 100 gewesen, das 30er Schild -wegen einer Baustelle am nächsten Tag- stand da nicht...)den Richter zum Schluß kommen lässt dich auf Moderversuch hin ruhig zu bekommen. Schließlich sind 100 beim Rasentrimmen an der Leitplanke für den Bauarbeiter gefährlich ...sogar tödlich im Falle eines Falles.
(Nicht persönlich nehmen...)




Da der Vergleich zwischen Waffen und Autos hier schon kam.
Wozu ist eine Waffe gebaut?
Um etwas abzuschießen. Man kann damit nicht wirklich viel Anderes machen.
Ein Unterschied zum Automobil.

Klar, passieren kann immer was. Nur eine Waffe ist in meinen Augen reinweg zu garnichts gut.
ex_TF104
Beiträge: 6999
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Das Thema wurde geschlossen!
 
#389793
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 28.02.2017 16:45 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
Du vergisst in deiner Argumentation etwas ganz wichtiges: Den Vorsatz. Die beiden Todesraser sind vorsätzlich zu schnell gefahren. Sie haben sich zu einem Rennen verabredet und dabei nicht nur Unschuldige gefährdet, sondern deren Tod bewusst in Kauf genommen. Anders kann ich mir nicht erklären, wie jemand auf die Idee kommt, mit 170 durch die Stadt zu heizen. Die beiden können nicht ernsthaft angenommen haben, dass das gut ausgeht.
schrubber
Beiträge: 6411
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Letzte Änderung: 28.02.2017 16:47 von schrubber.
Real men make twins!

Love ist: Staying together after trying to park the camper.
Das Thema wurde geschlossen!
 
#389796
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 28.02.2017 16:51 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
Nochmal, Vorsatz ist ICH TÖTE JETZT!
Und nicht, Na wenn einer draufgeht, dann ist es so.

Vorsatz ist das hier:
www.bild.de/regional/berlin/polizistenmo...n-50640496.bild.html

Und genau deswegen muss es einen Unterschied geben.
Ob ich gezielt flüchte, egal was oder wer sich mir in den Weg stellt oder ich werde das Rennen gewinnen...


Und nochmal, wegen vieler Dinge im Straßenverkehr kommt es zur Eignungsuntersuchung. Warum nicht bei dem Dauerverehrssünder?
Spätestens dann würde ein funktionierendes Straf.- und Kontrollsystem erkennen müssen dass dieser Mensch psychisch nicht in der Lage ist ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Eben wegen des Vorsatzes.
Allerdings ist der Vorsatz zu rasen, nicht Leute umzubringen. Ihr könnt da nchts reininterpretieren.
ex_TF104
Beiträge: 6999
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Letzte Änderung: 28.02.2017 16:52 von ex_TF104.
Das Thema wurde geschlossen!
 
#389802
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 28.02.2017 17:13 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
Nur mal so als Beispiel zum Thema Vorsatz:

Einbrecher, die von den Eigentümern eines Hauses/Wohnung überrascht werden und diese dann erschlagen werden regelmäßig wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge, allenfalls wegen Totschlag verurteilt. Ganz selten wegen Mord. Auch wenn sie sogar Messer oder Baseballschläger dabei haben...

Und zwar weil eben durch den reinen Einbruch (auch eine Straftat wie das bewusste überfahren einer roten Ampel) nicht der Vorsatz des Tötens unterstellt werden kann.
Er wollte ja nur einbrechen...

Auch der Einbrecher weis, das er eventuell von den Besitzern überrascht werden kann, er hat sogar extra eine Waffe mitgebracht...

Und das gleiche Rechtssystem urteilt nun wegen Mord, wo nichtmal eine extra Waffe mitgebracht wurde?
Und ihr findet das auch noch gut, obwohl damit der Autofahrer eigentlich definitiv mit einem Bein schon im Knast steht.

Sorry Leute, wacht mal auf...
Broesel
Beiträge: 51
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Letzte Änderung: 28.02.2017 17:15 von Broesel.
Das Thema wurde geschlossen!
 
#389803
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 28.02.2017 17:26 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
Leute, könnte es sein, dass die Diskussion hier gerade ein bisschen entgleitet?
RobinLott
Beiträge: 553
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Das Thema wurde geschlossen!
 
#389805
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 28.02.2017 17:33 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
@ Broesel, das Auto war eine gefährliche Waffe.

@ Harzbube, Du hast auf der ganzen Linie Recht, meine volle Zustimmung.
Resi
Beiträge: 1217
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Ab 2013 Prius II, seit 01.10.2020 Prius III Plug in mit E-Kennzeichen
Das Thema wurde geschlossen!
 
Zum Anfang gehenSeite: 12345678...11
Moderation: JoAHa, KSR1, Timico, Shar