Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 29.06.2018 13:23 - vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 29.06.2018 15:01 - vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Geht (m.M.n.) nicht!
Zitat:
Die Beamten ermitteln derzeit auch gegen Motorradfahrer, die Polizeiwagen in der Rettungsgasse hinterhergefahren sind. "So eine Dreistigkeit muss bestraft werden", sagte ein Sprecher.
Habt Verständnis, wenn ein Motorradfahrer im Stau weiterrollen muss. Alternativ kann man bei entsprechendem Wetter auch einfach abwarten, bis der Biker zusammenklappt und dann selbst den Notarzt benötigt .
Viele Grüße, yarison
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Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 29.06.2018 15:16 - vor 5 Jahren, 10 Monaten
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yarison schrieb:
Habt Verständnis, wenn ein Motorradfahrer im Stau weiterrollen muss. Alternativ kann man bei entsprechendem Wetter auch einfach abwarten, bis der Biker zusammenklappt und dann selbst den Notarzt benötigt .
Sorry, in diesem Zusammenhang passt das gar nicht.
Die sind nicht in einem normalen Stau weitergerollt, sondern hinter Einsatzfahrzeugen!
Damit war klar zu erwarten, dass man mit einer Standzeit rechnen muss und was spricht in diesem Fall dagegen, sich des Helms zu entledigen und den heißen Motor unter sich zu verlassen?
Vor allem, es hatte an diesem Tag, ca. 1h nach dem Unfall 20 Grad, also hier von einer Not zu sprechen, dass es den Bikern zu heiß wird, ist ohnehin nicht angebracht.
Man sollte wirklich nicht alles schönreden, was beim besten Willen nicht mehr zum Schönreden ist.
Aber noch zur Rettungsgasse an sich:
Sicherlich setzt die Ankündigung der Polizei, über 100 Fahrer mit 200 EUR und 2 Punkten zu belegen, ein richtiges Zeichen.
Aber wie schon weiter oben im Thread gesagt, würde ich es mir viel mehr wünschen, wenn man nicht über 50kmh schneller als erlaubt fahren muss, um überhaupt in diese Strafenregion zu kommen!
eppf
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Letzte Änderung: 29.06.2018 15:22 von eppf.
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Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 29.06.2018 15:21 - vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Ich habe Verständnis für Motorradfahrer, die sich im Stau noch vorne durchmogeln. Hab selbst mal unter der Dunstglocke im schwarzen Leder ausharren müssen. Da lässt sich aus der klimatisierten Kabine gut meckern.
MfG Harzbube.
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Prius II Facl. 09.2006
Prius III Vorfl. 12.2009
Prius IV Vorfl. 05.2016
Meine Hybridvergangenheit anno 1956, damaliger Antrieb: Muskel-Benzin, Systemleistung 1,5 PS.
Damals, kein TÜV, keine ASU, keine ABE, kein Führerschein.
PRIUS fahn is wi wennze fliechst!
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Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 29.06.2018 15:29 - vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Nochmals:
- hier kein normaler Stau, sondern klar erkennbar Unfall!
- 20 Grad Lufttemperatur
Da gebietet es jeder Anstand, zunächst einmal alle Einsatzfahrzeuge durchfahren zu lassen und wenn man nach angemessener Wartezeit glaubt, es sind alle durch, kann man im Falle heißen Wetters daran denken, weiterzurollen. Dann wird auch die Polizei nichts dagegen unternehmen.
Aber wer direkt Einsatzfahrzeugen nachfährt, der hat doch den Schuss nicht gehört.
eppf
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Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 29.06.2018 15:29 - vor 5 Jahren, 10 Monaten
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eppf schrieb:
Damit war klar zu erwarten, dass man mit einer Standzeit rechnen muss und was spricht in diesem Fall dagegen, sich des Helms zu entledigen und den heißen Motor unter sich zu verlassen?Da muss ich Dir widersprechen. Den Autofahrern ist es verboten das Auto im Stau zu verlassen, was aber immer wieder gern getan wird. Motorradfahrer aber sollen es tun, da sie nach der Entledigung ihre Helmes, öffnen der Jacke und aufgebockter Maschine nicht so schnell wieder in die Gänge kommen können? Selbst bei 20°C ist es nicht gerade angenehm unter der Kluft.
MfG Harzbube.
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Prius II Facl. 09.2006
Prius III Vorfl. 12.2009
Prius IV Vorfl. 05.2016
Meine Hybridvergangenheit anno 1956, damaliger Antrieb: Muskel-Benzin, Systemleistung 1,5 PS.
Damals, kein TÜV, keine ASU, keine ABE, kein Führerschein.
PRIUS fahn is wi wennze fliechst!
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Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 29.06.2018 15:50 - vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Sorry, was soll diese Relativierung zwischen einem Verbot und einem anderen?
Klar ist es offiziell verboten, a) das Fahrzeug zu verlassen, aber es ist ebenso offiziell verboten, b) im Stau vorbeizurollen.
b) zu tolerieren findest du ok, aber bei a) kommt gleich die Verbotskeule?
Also entweder bei a) und b) den gesunden Menschenverstand einsetzen, oder komplett nach den Paragraphen des Gesetzes, aber keine Rosinenpickerei. Dass es nicht hoppladihopp weitergeht, nachdem eine ganze Kavallerie an Einsatzfahrzeugen durchgefahren ist, dazu braucht es keine Hellseherei.
Vor allem, ein direktes Nachfahren hinter den Einsatzfahrzeugen ist so daneben, dass es unbeschreibbar ist.
Wie ich schon sagte, ein ausreichend zeitlich verzögertes Durchrollen, nachdem sicher kein weiteres Einsatzfahrzeug mehr kommt, hätte garantiert keine Strafe nach sich gezogen. Da hätte schon ein arger Hardliner von Polizist vor Ort sein müssen.
eppf
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Letzte Änderung: 29.06.2018 15:53 von eppf.
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Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 29.06.2018 15:52 - vor 5 Jahren, 10 Monaten
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in Deutschland wird immer gern über "die anderen" gemeckert ohne viel Empathie. Aber wo ist das Problem, wenn ein Motorrad an einem stehenden Stau vorbei rollt.
Natürlich nicht mit Tempo 200 und nicht haarscharf an aussteigende Autofahrer vorbei. Das versteht sich eigentlich von selbst.
Und wenn man dabei hinter Einsatzfahrzeugen her fährt, behindert es doch niemanden. Kommt natürlich auch wieder darauf an, weil wenn sich die Autofahrer dahinter wieder einfädeln ist es doof.
Aber wenn man mit eingeschalteten Menschenverstand denkt, redet und handelt, dann wird das schon. Immer stur die Gesetze befolgen ist nämlich auch nicht möglich. Deswegen gibt es ja auch Rechtsverdreher, die auch nicht umsonst so heißen.
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Finde zu dir selbst - Bleibe dir treu - Höre auf dein Herz
Variiere deine Sichtweise - aber - stehe nie über den Dingen
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Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 29.06.2018 16:08 - vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Entschuldigung, dass ich selbst derjenige war, der vom Thema abgebracht hat. Ich bin dakor, dass Behinderung der Rettungsdienste geahndet werden sollte. Die Aussage des Sprechers „So eine Dreistigkeit muss bestraft werden“ ist mir aber schon bei der Pressemeldung aufgestoßen, da von ihm anscheinend das „Vorfahren“ (siehe www.bikerwelt.at/oe_info/schlaengeln.php) schlimmer wie Behinderung der Rettungsdienste eingestuft wird und das Bikerbashing ungemildert den Weg in mehr als eine Handvoll Presseberichte gefunden hat. BTT
VG, yarison
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Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 29.06.2018 16:28 - vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Timo1 schrieb:
Aber wo ist das Problem, wenn ein Motorrad an einem stehenden Stau vorbei rollt. Ist ja auch kein Problem.
Und wenn man dabei hinter Einsatzfahrzeugen her fährt, behindert es doch niemanden. Es ist hier keine Frage der Behinderung. Solange in der Rettungsgasse Einsatzfahrzeuge zugange sind, ist diese absolut tabu, Punkt, aus, fertig. Wie du es auch richtig ansprichst, könnte sich der nächstbeste hirnlose Autofahrer ermutigt fühlen, es den Bikern nachzutun.
Da gibt es nichts zu relativieren. Oder soll man es an der Anzahl der Biker festmachen? Eine Handvoll kann noch schnell zwischen PKWs wieder einscheren, falls noch ein weiteres Rettungsfahrzeug nachkommt. Eine Horde von 50 Bikern aber nicht mehr so leicht.
Dazu kommt eventuell noch, dass sich die Polizei zusätzlich darum kümmern muss, die Biker von der eigentlichen Unfallstelle fernzuhalten, weil sie dort nichts zu suchen haben, selbst wenn keine Gaffer dabei sind. Ich kann es sehr gut verstehen, wenn die Polizei genau das nicht haben will. Man hat vermutlich schon genug damit zu tun, anfangs die uneinsichtigen Autofahrer von der direkten Unfallstelle wegzuschicken.
Es ist wirklich schade, wenn hier gleich wieder ein Biker-Bashing gesehen wird, wenn sich ein paar von ihnen unterirdisch benommen haben, sollte man es aber sagen dürfen.
Dass es bei diesem Vorfall nicht nur hirnlose Biker, sondern auch hirnlose Autofahrer gab, war jedenfalls eindeutig aus dem Bericht herauszulesen.
Die Betonung liegt also auf hirnlos, UNABHÄNGIG vom Gefährt!
eppf
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Letzte Änderung: 29.06.2018 18:09 von eppf.
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Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 29.06.2018 18:37 - vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Timo1 schrieb:
Und wenn man dabei hinter Einsatzfahrzeugen her fährt, behindert es doch niemanden.
War es das letzte Einsatzfahrzeug oder hat man noch welche erwartet? Wo steht der/die Motorradfahrer, wenn er am Anfang des Staus angekommen ist? Vermutlich für nachrückende Einsatzfahrzeuge im Weg und da ist das Problem.
In manchen Fällen reicht Kraftfahrerdenke allein eben nicht aus.
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Letzte Änderung: 29.06.2018 18:46 von ex_Daihatsu-Fahrer.
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Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 05.07.2018 17:13 - vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Motivation für Lernen sind Lob und Tadel. Hier mal ein Lob:
Zitat:
Nach Einsatz an der A9 bei Coswig - Polizei bedankt sich für vorbildliche Rettungsgasse.- www.mz-web.de/dessau-rosslau/nach-einsat...tungsgasse--30732532
Viele Grüße, yarison
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Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 05.07.2018 17:56 - vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Gut, das wenigstens dieses geklappt hat.
Bei diesem Waldbrand direkt neben der A9 war eine Vollsperrung nötig, da die Wege für die Feuerwehr immens lang waren. Wassernachschub wäre von der Einsatzstelle gute 20 Minuten gewesen, während es entgegen der Fahrtrichtung etwas mehr als 5 Minuten waren.
Allerdings interessierte es 5 ganz clevere Autofahrer nicht. Und diese schlauen Fahrer werden hoffentlich für ihr äußerst dämliches und gefährliches Verhalten entsprechend belohnt...
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Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 13.07.2018 15:14 - vor 5 Jahren, 9 Monaten
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Zitat:
Neulich in der Rettungsgasse. Im Stau lernt der Autofahrer Demut und Dankbarkeit. Raffiniertes Stau-Management gehört zu den Überlebenstechniken im modernen Alltag.
- www.waz.de/meinung/neulich-in-der-rettun...sse-id214830651.html
Vor Gott und im Stau sind alle gleich. Nur manche sind gleicher.
Viele Grüße, yarison
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