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Handy am Steuer: Motor an Ampel aus, dann erlaubt
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Audio- und Navi-Systeme, inklusive der seit Modelljahr 2012 verbauten "Touch"-Serie in diversen Varianten.
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THEMA: Handy am Steuer: Motor an Ampel aus, dann erlaubt
#266312
Handy am Steuer: Motor an Ampel aus, dann erlaubt 28.10.2014 15:17 - vor 9 Jahren, 6 Monaten  
hab ich heute in der Zeitung gelesen:

www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.tele...b6-6a82e549fc18.html

Also so ein bescheuertes Urteil hab ich selten gelesen. Das Auto ist doch betriebsbereit, also läuft der Motor doch gewissermaßen? Und überhaupt wie ist das dann bei unseren Hybriden? Läuft er dann wenn der Verbrenner aus ist oder nicht?

Oder ein Elektroauto, das steht, da läuft er doch im Grunde auch wenn er auf READY steht?

Manchmal fragt man sich schon, was un so einem Richterkopf vorgeht.

Gruß

Luckibus
luckibus
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#266300
Aw: Sachen, die eh keinen interessieren oder die sonst 28.10.2014 13:15 - vor 9 Jahren, 6 Monaten  
Moin,

klasse Richterspruch...

click

Wenn der ICE aus ist, darf man mit dem Mobile telefonieren? Aber wenn der ICE in der Warmlaufphase ist, oder in Stage3, dann nicht !

Gruß,
Walter
cirr_s
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#266318
Aw: Handy am Steuer: Motor an Ampel aus, dann erlaubt 28.10.2014 15:36 - vor 9 Jahren, 6 Monaten  
Die Frage habe ich mir auch schon gestellt. Wann ist denn ein Motor aus? Für mich ist er aus wenn er sich nicht dreht oder stromlos ist. Damit Wäre sowohl beim Hybriden wie beim E-Auto der Motor an der Ampel aus.

Solaris
Solaris
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1990 - 2011 mini el Serie 1 (city el) 80Tkm, 2009 - 2015 PIII 215Tkm, 2015 - Tesla MS 195Tkm
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#266327
Aw: Handy am Steuer: Motor an Ampel aus, dann erlaubt 28.10.2014 16:04 - vor 9 Jahren, 6 Monaten  
Cool, dann wird ab jetzt an der Ampel fertig telefoniert und danach kann man in aller Ruhe ungestört weiterfahren. Ich hoffe nur, dass eventuelle Hupkonzerte nicht den Telefonierenden stören.

Grüße & *Kopfschüttel*,
j.
joker4791
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#266328
Aw: Handy am Steuer: Motor an Ampel aus, dann erlaubt 28.10.2014 16:09 - vor 9 Jahren, 6 Monaten  
Das passiert eben, wenn der Gesetzgeber von der technischen Entwicklung überholt wird. Da es im Gesetz aber nicht um die Ablenkung während der Fahrt geht, sondern um das in die Hand nehmen des Telefons, ist die Entscheidung konsequent.
ex_emuman
Beiträge: 755
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#266336
Aw: Handy am Steuer: Motor an Ampel aus, dann erlaubt 28.10.2014 16:58 - vor 9 Jahren, 6 Monaten  
Das kann bei einem Hybriden doch tatsächlich ein Problem werden. Während der Motor beim konventionellen Start/Stop System so lange aus bleibt, bis der Fahrer
a)entweder zu Ende telefoniert hat
b)er die Kupplung tritt und das Telefonat leider abbrechen muss
c)den Fuß von der Bremse nimmt (springt er dann eigentlich schon
an?),

erweist sich der Hybrid als Verräter, weil er ohne weiteres Handeln den Motor an der Ampel unversehens anwirft, weil

a) ihm gerade zu kalt ist
b) der SOC zu niedrig ist
c) er seinem Fahrer eh schon lange einen reinwürgen wollte und den
lauernden Polizisten am Straßenrand bemerkt hat und somit seinem
Fahrer/Fahrerin einen gebührenpflichtigen Denkzettel verpassen
kann

Soooo lang sind die Rotphasen nun auch wieder nicht, als dass man da zwanglos telefonieren kann. Ein recht praxisfremdes Urteil. In Schweden hat man m. W. erkannt, dass telefonieren während der Fahrt zu viel Aufmerksamkeit abzieht (egal ob mit oder ohne Freisprech) und es konsequent verboten.
sportback
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Letzte Änderung: 28.10.2014 16:59 von sportback.
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#266386
Aw: Sachen, die eh keinen interessieren oder die sonst 29.10.2014 08:31 - vor 9 Jahren, 6 Monaten  
cirr_s schrieb:
Moin,

klasse Richterspruch...

click

Gruß,
Walter


Ich frage mich, was das für ein Journalismus ist:
Mittlerweile besitzen fast alle Neuwagen eine solche Start-Stopp-Funktion, entweder serienmäßig - wie bei BMW - oder gegen Aufpreis.
Noch beknackter kann man Schleichwerbung nicht platzieren?

Wenn der ICE aus ist, darf man mit dem Mobile telefonieren? Aber wenn der ICE in der Warmlaufphase ist, oder in Stage3, dann nicht !

Oder wenn die S-S-Automatik nicht funktioniert, weil es zu kalt ist oder Starterbatterie zu leer, wenn die ICE läuft um die herkömmliche Klima anzutreiben...
Ich kenne die Urteilsbegründung nicht. Dem Spiegel-Artikel entnehme ich wenig. Vielleicht ist die Begründung, daß man im Stehenden Verkehr telefonieren darf?

Menno, ohne das richtig Sommer war ist der Herbst da. Die letzten Abende bin ich bei 9-7° und feuchtem Wetter zur Arbeit gefahren und morgens bei der Heimfahrt ebenso. Heute mit Heizung und Heckscheibenheizung wegen beschlagener Scheiben. Keine Chance auf "weniger als Normverbrauch" für 2014, trotz der Milden ersten Monate. Außerdem mußte ich heute für nötigen Sicherheitsabstand nach hinten Sorgen. Alberner Touran, dem ich anscheinend nicht schnell genug durch die Kurven an der Untermosel lang gedonnert bin. Ich habe einfach keine Lust, einen Radfahrer oder Fußgänger über den Haufen zu fahren, bloß weil viele Leute meinen, das man die Kurven mit 120 fahren kann. Physikalisch gesehen haben sie ja erst mal recht...
Alter Spruch der Arbeitsschutzabteilung meines Arbeitgebers: ein Unfall ist kein Zufall. In sehr vielen Fällen trifft das zu.

LG
Klaus
KSR1
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#266390
Aw: Sachen, die eh keinen interessieren oder die sonst 29.10.2014 08:42 - vor 9 Jahren, 6 Monaten  
Man könnte über einen ODB-Adapter und ein kleines Tool natürlich das Gespräch auf dem Telefon unterbrechen, sobald der Motor anspringt.
ex_emuman
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#266427
Aw: Handy am Steuer: Motor an Ampel aus, dann erlaubt 29.10.2014 15:06 - vor 9 Jahren, 6 Monaten  
luckibus schrieb:
Also so ein bescheuertes Urteil hab ich selten gelesen.
Genau genommen ist es gesetzgeberisches Versagen. Der Richter hat lediglich ein schlecht formuliertes Gesetz angewendet.
Wen schert es denn, ob der Motor läuft oder nicht? Das Fahrzeug befindet sich mitten im Verkehrsgeschehen und "steht" somit eben nicht, auch wenn es sich nicht bewegt. Das ist wie beim Halten, was eine gewollte Fahrtunterbrechung ist. In diesem Sinne "hält" man eben nicht vor einer roten Ampel. Man nimmt weiterhin am Verkehr teil, auch wenn sich das Fahrzeug verkehrsbedingt gerade nicht bewegt.
Darüber hinaus ist auch und gerade an einer roten Ampel die Aufmerksamkeit des Fahrers gefordert, denn die Ampel wird irgendwann wieder auf grün umschalten und spätestens dann ist eine sofortige Reaktion gefordert.
Ob Hybrid, elektrisch oder Otto spielt hier meiner Meinung nach keine Rolle. Wer am Verkehrsgeschehen teilnimmt, darf nicht telefonieren.
CA-Klaus
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Letzte Änderung: 29.10.2014 15:14 von CA-Klaus.
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#266430
Aw: Handy am Steuer: Motor an Ampel aus, dann erlaubt 29.10.2014 15:20 - vor 9 Jahren, 6 Monaten  
Das Urteil ist m.E. völlig logisch und folgerichtig.

Der Regelungsgeber ist bescheuert. Anstatt sich eindeutig zu äussern, dass Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung bei unmittelbar fahrbereitem Auto (oder besser wie bereits beschrieben - am Verkehrsgeschehen unmittelbar teilnimmt) verboten ist, kommt der auf die bescheuerte Idee, die Fahrbereitschaft vom laufenden Motor abhängig zu machen. Nebeneffekt: also dürfen Taxi mit laufenden Motor an der Wartestelle (die dürfen an der Wartestelle aus Heizungsgründen den Motor laufen lassen) nicht telefonieren. Oder gibt es in diesem Gesetz entsprechende Ausnahmeregelungen?

Die Richter zwingen den Regelungsgeber mit diesem Urteil indirekt zur Nachbesserung des entspr. Gesetzes.

Richtig so.

Wäre auch nicht traurig, wenn damit nicht ein bestimmtes Bild auf unsere Regelungsgeber hervorgerufen würde.

BTW: weshalb einfach, wenn es auch kompliziert geht. Schliesslich wollen Anwälte beschäftigt werden.

hverheyen
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Liebe Grüße
Holger


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#266435
Aw: Handy am Steuer: Motor an Ampel aus, dann erlaubt 29.10.2014 15:41 - vor 9 Jahren, 6 Monaten  
Aus der StVO:

§ 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
(1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch [...] Geräte [...] beeinträchtigt werden.
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.


Hier könnte man trefflich darüber streiten, wann ein Motor ausgeschaltet ist. Analog zum Fernseher, der im Standby-Modus eben nicht ausgeschaltet ist, könnte man bei einem Motor, der mittels Stop-Start-Automatik abgestellt wurde argumentieren, er stehe eben nicht. Dies gilt umso mehr, als der Motor ohne weiteres Zutun des Fahrzeugführenden wieder anspringen kann.
So oder so greift meiner Ansicht nach aber immer noch Absatz (1).
CA-Klaus
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#266438
Aw: Handy am Steuer: Motor an Ampel aus, dann erlaubt 29.10.2014 16:12 - vor 9 Jahren, 6 Monaten  
CA-Klaus schrieb:
Aus der StVO:

§ 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
(1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch [...] Geräte [...] beeinträchtigt werden.
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.


Hier könnte man trefflich darüber streiten, wann ein Motor ausgeschaltet ist. Analog zum Fernseher, der im Standby-Modus eben nicht ausgeschaltet ist, könnte man bei einem Motor, der mittels Stop-Start-Automatik abgestellt wurde argumentieren, er stehe eben nicht. Dies gilt umso mehr, als der Motor ohne weiteres Zutun des Fahrzeugführenden wieder anspringen kann.
So oder so greift meiner Ansicht nach aber immer noch Absatz (1).


Ich sehe das so, dass der Motor eben nicht aus ist, nur weil sich die Kurbelwelle gerade nicht dreht. Sobald die jederzeitige Betriebsbereitschaft gegeben ist, ist doch eigentlich der Motor an - bei einem Elektroauto ist der Motor doch auch nicht aus an der Ampel!?

Ausserdem gibt es bei der Start/Stop-Technik inzwischen Ventile oder Pumpen, die einen Gewissen Druck vorhalten, so dass das Anspringen und losfahren so gut wie gleichzeitig von statten geht auch ohne Elektromotor - siehe:

www.autobild.de/artikel/start-stopp-syst...im-test-3393285.html

So gesehen ist für mich der Richtersproch völlig daneben, weil der Begriff "Motor ausgeschaltet" aus dem Gesetz falsch interpretiert wurde. Es ist offensichtlich, wie der Gesetzgeber das gemeint hat.

Gruß

Luckibus
luckibus
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#266444
Aw: Handy am Steuer: Motor an Ampel aus, dann erlaubt 29.10.2014 16:40 - vor 9 Jahren, 6 Monaten  
der Richterspruch ist völlig richtig, der Gesetzgeber hat geschludert.

Wenn Urteile von der persönlichen Interpretation eines Richters abhängig wäre, wäre der Rechtsstaat gefährdet. (ist er so schon, aber das ist ein anderes Thema).
hverheyen
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Liebe Grüße
Holger


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#266445
Aw: Handy am Steuer: Motor an Ampel aus, dann erlaubt 29.10.2014 16:43 - vor 9 Jahren, 6 Monaten  
hverheyen schrieb:
der Richterspruch ist völlig richtig, der Gesetzgeber hat geschludert.

Wenn Urteile von der persönlichen Interpretation eines Richters abhängig wäre, wäre der Rechtsstaat gefährdet. (ist er so schon, aber das ist ein anderes Thema).


Dann definiere doch bitte mal "Motor ausgeschaltet" bei einem E-Auto?
luckibus
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#266446
Aw: Handy am Steuer: Motor an Ampel aus, dann erlaubt 29.10.2014 16:49 - vor 9 Jahren, 6 Monaten  
luckibus schrieb:
hverheyen schrieb:
der Richterspruch ist völlig richtig, der Gesetzgeber hat geschludert.

Wenn Urteile von der persönlichen Interpretation eines Richters abhängig wäre, wäre der Rechtsstaat gefährdet. (ist er so schon, aber das ist ein anderes Thema).


Dann definiere doch bitte mal "Motor ausgeschaltet" bei einem E-Auto?

Nicht in Ready. MfG Harzbube.
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