Servus.
heavyeddy schrieb:
Seine Antwort:
Versichert sind nur Teile, welche am Fahrzeug fest verbaut sind. Also nicht das Ladekabel!
Was in der pauschalen Form nicht korrekt ist.
Ein Fotoapparat in Höhe von bis zu ca. 60€ ist z.B. oft auch mit versichert.
Darüber hinaus ist normal auch das (nicht fest verbaute) Boardwerkzeug, Tirefit/Kompressor, Verbandskasten & Co. oder auch Ersatzrad mit versichert.
Oder, je nach Versicherung, sogar der entwendete lose Winterradsatz im Keller (also nicht am Fahrzeug!).
Ich würde die These aufstellen, daß das Ladekabel (was ja zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehört, oder nicht?), je nach Versicherung, durchaus mit versichert sein kann.
Vergl. z.B. AKB der HUK:
A.2.1.2
Vom Versicherungsschutz umfasst sind auch unter den Voraussetzungen
von A.2.1.3 bis A.2.1.5 als mitversichert aufgeführte Fahrzeugteile und als mitversichert aufgeführtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind.
und
A.2.1.3
Ohne Beitragszuschlag mitversichert sind folgende Teile, soweit sie im Fahrzeug unter Verschluss verwahrt oder an ihm befestigt sind:
– Heckgepäck- und Dachträger
– Zubehör, soweit das Mitführen gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Pannenhilfe dient
- Fotoapparat bis 60 €
– Schutzhelme ohne Lautsprecher bzw. Funkanlage für Zweiradfahrer,
sofern diese über eine abgeschlossene Halterung fest mit dem Zweirad verbunden sind
Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Teile
und ergänzend:
A.2.1.6
Nicht versicherbar – soweit nicht unter A.2.1.3 bis A.2.1.5 genannt sind beispielsweise:
– Ersatzteile und Werkzeuge (soweit nicht serienmäßig)
Grüße ~Shar~
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