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Versicherung des Ladekabels ?
(1 Leser) (1) Besucher
Hier geht es um den Prius 3 PHEV (Plugin Hybrid) sowie um Toyotas zeitlich davor angesiedelte Plugin-Testflotte.
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THEMA: Versicherung des Ladekabels ?
#288488
Aw: Versicherung des Ladekabels ? 30.05.2015 14:38 - vor 8 Jahren, 11 Monaten  
Das Schloss hier ist anstatt 3mm 2 mm und passt auch (habe es bestellt und ausprobiert und verwende es):
www.amazon.de/gp/product/B000UYWJRI?psc=...i_detailpage_o00_s00
Ernie
Beiträge: 1459
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Letzte Änderung: 02.06.2015 19:53 von Ernie.
Viele Grüße
Ernst
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#288532
Aw: Versicherung des Ladekabels ? 31.05.2015 15:53 - vor 8 Jahren, 11 Monaten  
Servus.

heavyeddy schrieb:
Seine Antwort:
Versichert sind nur Teile, welche am Fahrzeug fest verbaut sind. Also nicht das Ladekabel!

Was in der pauschalen Form nicht korrekt ist.
Ein Fotoapparat in Höhe von bis zu ca. 60€ ist z.B. oft auch mit versichert.
Darüber hinaus ist normal auch das (nicht fest verbaute) Boardwerkzeug, Tirefit/Kompressor, Verbandskasten & Co. oder auch Ersatzrad mit versichert.
Oder, je nach Versicherung, sogar der entwendete lose Winterradsatz im Keller (also nicht am Fahrzeug!).

Ich würde die These aufstellen, daß das Ladekabel (was ja zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehört, oder nicht?), je nach Versicherung, durchaus mit versichert sein kann.
Vergl. z.B. AKB der HUK:
A.2.1.2
Vom Versicherungsschutz umfasst sind auch unter den Voraussetzungen
von A.2.1.3 bis A.2.1.5 als mitversichert aufgeführte Fahrzeugteile und als mitversichert aufgeführtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind.

und
A.2.1.3
Ohne Beitragszuschlag mitversichert sind folgende Teile, soweit sie im Fahrzeug unter Verschluss verwahrt oder an ihm befestigt sind:
– Heckgepäck- und Dachträger
– Zubehör, soweit das Mitführen gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Pannenhilfe dient
- Fotoapparat bis 60 €
– Schutzhelme ohne Lautsprecher bzw. Funkanlage für Zweiradfahrer,
sofern diese über eine abgeschlossene Halterung fest mit dem Zweirad verbunden sind
Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Teile

und ergänzend:
A.2.1.6
Nicht versicherbar – soweit nicht unter A.2.1.3 bis A.2.1.5 genannt sind beispielsweise:
– Ersatzteile und Werkzeuge (soweit nicht serienmäßig)



Grüße ~Shar~
Shar
Moderator
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#292079
Aw: Versicherung des Ladekabels ? 07.07.2015 17:57 - vor 8 Jahren, 9 Monaten  
Hallo zusammen.

von meiner Versicherung (HUK-Coburg) erhielt ich Anfang des Jahres schriftlich (E-Mail) Auskunft, dass das Ladekabel bei der Verwendung an öffentlichen Ladestationen im Rahmen der Teilkasko (also Vollkasko sowieso) vollumfänglich gegen Diebstahl versichert ist.

Gruß
J.
ganymed
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Letzte Änderung: 07.07.2015 17:59 von ganymed.
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