Wenn Du an Dein Auto Felgen oder anderes eintragungspflichtiges Zubehör ohne ABE dranschraubst erlischt die Betriebserlaubnis. Die Versicherung wird einem im Schadensfall in Regress nehmen (Haftpflicht) oder gar nicht erst zahlen (Kasko). Egal, ob die Veränderung ursächlich für den Schaden war oder nicht.
Die Argumentation, dass das auch auf Grund von Manipulation seitens des Herstellers gilt kann ich folgen. Ob das ein Gericht auch so sehen würde? Schließlich ist dieser Umstand auch bei den Behörden aktenkundig und niemand hat dort Anstalten gemacht, die Plaketten von den betroffenen Fahrzeugen zu kratzen.
Da die angesprochene Versicherung mitunter im Ruf steht, eine
diskussionswürdige Zahlungsmoral aufzuweisen wäre diese sicher ein heißer Kandidat für einen Präzedenzfall. Da an diesem die betroffenen Hersteller keinerlei Interesse haben werden, dürfte das außergerichtlich zwischen Hersteller und Versicherer geregelt werden.