Aw: Frage zu LED Bremsleuchte 08.12.2018 15:34 - vor 5 Jahren, 4 Monaten
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Egon schrieb:
Sind dann die gelben LEDs ausgefallen und als Ersatz werden die roten verwendet? Oder sind das einfach nur Fehlfunktionen der Steuergeräte?
Grüße, Egon
Könnten das Exportversionen (für USA?) sein, die hier zugelassen sind (Werkswagen)? Ein Bekannter hatte vor Jahren mal einen Export-Passat mit Ami-Licht.
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Hyundai Ioniq 5
Basis
73kWh
Mystic Olive
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Aw: Frage zu LED Bremsleuchte 08.12.2018 15:37 - vor 5 Jahren, 4 Monaten
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autogasprius_berlin schrieb:
D
Die ?verlötete? Glühlampe im Joystick ist defekt.
Beim Prius 2 ist der Schalthebel mit einer kleinen Bajonettbirne beleuchtet, wie auch die anderen Schalter.
Zum Wechsel muß man den Hebel ausbauen, irgendwo hatte ich mal die Anleitung gesehen. Mein Prius II hatte diesen Ausfall nicht, nur die Birne der EV-Taste.
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Hyundai Ioniq 5
Basis
73kWh
Mystic Olive
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Aw: Frage zu LED Bremsleuchte 08.12.2018 17:01 - vor 5 Jahren, 4 Monaten
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...die ja wiederum eine LED sein sollte.
Ansonsten fallen mir beim P2 aber keine Schalter ein, die mittels Glühlampe beleuchtet sind.
Timo
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07/03 - 03/12: Audi A2 1.4, EZ 04/02
03/12 - 05/13: Audi A2 1.4, EZ 11/04
05/13 - 04/19: Prius II Travel, EZ 11/08
04/19 - irgendwann: Ioniq Hybrid, EZ 02/18
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Aw: Frage zu LED Bremsleuchte 08.12.2018 20:56 - vor 5 Jahren, 4 Monaten
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Schoettker schrieb:
Zum Wechsel muß man den Hebel ausbauen, ...
... und dafür das Armaturenbrett von links unten bis Mitte oben zerlegen. Das ist es mir nicht wert.
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seit 07/20 ohne Autogas und ohne Prius unterwegs
Hybrid-Historie:
Yaris Style Selection White seit 07/20
Prius II, 03/07 bis 10/20, EXE, silber, ab km-Stand 42.000 auch auf LPG, hat immerhin 382.160 km gehalten
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Aw: Frage zu LED Bremsleuchte 09.12.2018 11:15 - vor 5 Jahren, 4 Monaten
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@ Egon,
...die 3.Bremsleuchte ist nicht HU relevant.Man bekommt trotz Totalausfall die Plakette erteilt.
Das habe ich letztens erst bei meinem Sohn seinem Hyundai Getz erfahren müssen.Wie gesagt,die 3.Bremsleuchte zählt nicht zur Hauptbeleuchtung.Natürlich wird es zwar im "TÜV" Bericht vermerkt,dass ist aber auch schon alles....
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Aw: Frage zu LED Bremsleuchte 09.12.2018 11:20 - vor 5 Jahren, 4 Monaten
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Sicher?
Ich kenne einen Fall wo ein Prüfer wegen einer (von 2) defekten Kennzeichenleuchte die Plakette im ersten Anlauf verweigert hat.
Natürlich ist es absolut sicherheitsrelevant das ein an sich reflektierendes Schild beleuchtet wird.
Nach der Logik relevanter als das möglicherweise notfallmäßige Verzögern eines Fahrzeugs anzuzeigen...
Mal ehrlich, wo ein Bremslicht defekt ist fallen erfahrungsgemäß nach und nach mehrere aus.
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Aw: Frage zu LED Bremsleuchte 09.12.2018 11:33 - vor 5 Jahren, 4 Monaten
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@Heiko: kann ich nicht nachvollziehen. Die dritte Bremsleuchte ist Vorschrift, und so sollte ein Totalausfall HU-relevant sein. Vielleicht hat der Prüfer einfach nur gnädig beide Augen zugedrückt.
Timo
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Aw: Frage zu LED Bremsleuchte 09.12.2018 11:40 - vor 5 Jahren, 4 Monaten
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Servus.
Die dritte Bremsleuchte ist durchaus für die HU relevant.
Im Detail:
btgl. Funktion:
Lichtquelle schadhaft (MehrfachLichtquelle, bei LED bis zu 1/3 nicht funk tionstüchtig) = geringer Mangel
EinzelLichtquellen; bei LED weniger als 2/3 funktions tüchtig = erheblicher Mangel
Keine Lichtquelle funktions tüchtig (also keine einzige Bremsleuchte geht) = gefährlicher Mangel
bzgl. Zustand:
Leuchte oder Streu/Ab schlussscheibe leicht beschädigt (kein Einluss auf Lichtausstrahlung) = geringer Mangel
Leuchte oder Streu/Abschlussscheibe schwer beschädigt Lichtausstrahlung beeinträchtigt = erheblicher Mangel
bzgl. Befestigung:
Befestigung mangelhaft = geringer Mangel
...mit Gefahr des Verlierens oder mit Beeinträchtigung der Leuchtwirkung = erheblicher Mangel
Grüße ~Shar~
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Shar
Moderator
Beiträge: 6889
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Letzte Änderung: 09.12.2018 11:41 von Shar.
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Aw: Frage zu LED Bremsleuchte 09.12.2018 17:18 - vor 5 Jahren, 4 Monaten
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Mir scheint,dass wir etwas aneinander vorbeireden.
Es geht darum, ob die 3.Bremsleuchte Plaketten relevant ist oder nicht.
Und genau das ist sie nicht !
Natürlich wird sie als "Mangel"(leicht) aufgeführt und ja ,der Halter ist verpflichtet diesen umgehend zu beheben.
Das wird auch aus dem Grunde festgehalten,weil es bei einer späteren Verkehrskontrolle,relevant werden kann (Bußgeld).
Darüber hinaus ,ist die Beleuchtung ganz klar in der StZVO (für den der sich nicht mit den Gesetzbüchern und dessen Inhalt auskennt,in dem Land in dem er lebt)Straßen-Zulassungsverordnung, geregelt.Wenn mich nicht alles täuscht,fängt es ab §50 an und was die Rückleuchten angeht,denke ich an §53.
Ich weiß,dass es eine EU Verordnung gibt die besagt,dass ab 1998 alle in dem Jahr Gehandelten/Zugelassenen Fahrzeuge mit einer 3. Bremsleuchte ausgestattet sein müssen.
Und hier noch der GTÜ-Bericht vom Hyundai Getz
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Letzte Änderung: 09.12.2018 17:56 von Timico.
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Aw: Frage zu LED Bremsleuchte 09.12.2018 17:44 - vor 5 Jahren, 4 Monaten
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Servus.
Doch, sie ist Relevant.
EM (erheblicher Mangel) = keine Plakette.
Ist die 3.BL entsprechend ausgefallen, ist es ein EM:
Shar schrieb:
EinzelLichtquellen; bei LED weniger als 2/3 funktions tüchtig = erheblicher Mangel
Wie in deinem Bericht nachzulesen wurde jedoch folgender Mangel beanstandet:
Zitat aus deinem Prüfbericht:
4.3.1a Bremsleuchte mitte eine von mehr als Zwei leuchtet nicht (GM)
Shar schrieb:
Lichtquelle schadhaft (MehrfachLichtquelle, bei LED bis zu 1/3 nicht funk tionstüchtig) = geringer Mangel
Geringer Mangel (GM) = Plakette zugeteilt
Grüße ~Shar~
edit: Sollte die Umschreibung des Mangels auf dem Prüfprotokoll nicht der Wahrheit entsprochen haben, wird es auf Hinblick des auf dem Prüfbericht lesbaren verantwortlichen Prüfers in Verbindung mit deiner Aussage hier langsam kritisch.
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Shar
Moderator
Beiträge: 6889
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Letzte Änderung: 09.12.2018 17:57 von Shar.
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Aw: Frage zu LED Bremsleuchte 09.12.2018 17:55 - vor 5 Jahren, 4 Monaten
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..der Getz hat keine Led sondern nur eine Glühobstlampe...
Bevor Du weiter deinen Glaubenssätzen frönst,empfehle ich einen Blick in die StZVO....
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Letzte Änderung: 09.12.2018 17:58 von Heiko28.
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Aw: Frage zu LED Bremsleuchte 09.12.2018 17:59 - vor 5 Jahren, 4 Monaten
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Ich hab den HU-Bericht aufs Nötigste beschnitten - bitte nix posten, womit man jemand anderen in Schwierigkeiten bringen könnte!
Und wie ich weiter oben schon schrieb: da hat der Prüfer gnädig beide Augen zugedrückt. Er hätte auch einen erheblichen Mangel notieren und die Plakette verweigern können. Nimm es einfach so hin und freu dich drüber!
PS: Shar ist vom Fach, also glaub ihm ruhig, was er schreibt.
Timo
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Letzte Änderung: 09.12.2018 18:01 von Timico.
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Aw: Frage zu LED Bremsleuchte 09.12.2018 18:11 - vor 5 Jahren, 4 Monaten
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Ich lebe nicht nach Glauben sondern nach Wissen.Die StZVO ist da klar und eindeutig nach dem die Prüforganisationen agieren.
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Aw: Frage zu LED Bremsleuchte 15.12.2018 17:00 - vor 5 Jahren, 4 Monaten
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Servus.
Nachdem ich kein allwissender Gott bin, erkundigte ich mich in der Arbeit zu dem Thema, um Klarheit zu schaffen.
* Geht eine von drei oder mehr am Fahrzeug vorhandenen Bremsleuchten (egal welche!) nicht, gilt dies als geringer Mangel (GM).
* Gehen zwei oder mehr (auch 3.BL) von drei oder mehr am Fahrzeug vorhandenen Bremsleuchten nicht, gilt dies als erheblicher Mangel (EM).
* Hat das Fahrzeug nur eine oder zwei Bremsleuchten und geht eine nicht, gilt dies als EM.
* Für LED gilt: wurde im Fahrzeug die Ausfallkontrolle aktiviert oder ist bei nicht vorhandener Ausfallkontrolle mehr als eine Lichtquelle (einzelne oder in Reihe geschaltete LED/-module) ausgefallen, gilt dies, unter Berücksichtigung der jeweiligen Einstufung zur lichttechnischen Einrichtung, als EM.
Bei einem EM ist die Zuteilung der Plakette und damit das bestehen der HU zu verwehren.
Die Plakette kann jedoch selbst bei einem GM durch den ausführenden Prüfingenieur verwehrt werden. Die dritte Bremsleuchte ist für die HU bzw. für ein Bestehen damit durchaus relevant, vor allem in Verbindung mit weiteren Mängeln.
Aber, geht nur die dritte Bremsleuchte nicht, die übrigen jedoch, wird man wahrscheinlich die Zuteilung der Prüfplakette bekommen; ein Garant dafür gibt es jedoch nicht, da eben selbst bei einem GM die Zuteilung verwehrt werden kann.
Ergänzend dazu ist man als Halter verpflichtet, auch geringe Mängel zitat:"unverzüglich" abzustellen bzw. beheben zu lassen, unabhängig davon, ob die HU bestanden wurde.
Wurde ein (oder mehrere) Mängel festgestellt und die Prüfung nicht bestanden, so sind für eine erfolgreiche Nachprüfung alle Mängel, egal ob GM oder EM (oder gar VU), zu beseitigen.
Grüße ~Shar~
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Shar
Moderator
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Letzte Änderung: 15.12.2018 17:14 von Shar.
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