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Mit 417 km/h auf der German Autobahn
(2 Leser) Timico, (1) Besucher
Umwelt-Themen, Vergleich von Antriebstechniken etc.
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THEMA: Mit 417 km/h auf der German Autobahn
#716220
Aw: Mit 417 km/h auf der German Autobahn 08.04.2022 14:12 - vor 2 Jahren  
Äh, sorry, quatsch, ist ein alter Artikel den ich verlinkt habe.
Ich habe den Text wieder gelöscht.

Aber um was zum Thema aktuell zu bringen:

Es ist nix passiert seit dem. Nix aktuelles zu erg00geln.
...und weiter fallen die Kalenderblätter...
cirr_s
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Letzte Änderung: 08.04.2022 14:25 von cirr_s.
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#718059
Aw: Mit 417 km/h auf der German Autobahn 22.04.2022 15:04 - vor 2 Jahren  
Verfahren eingestellt

Ist damit Ende Gelände oder gibt es noch weitere "Instanzen"?
P_Arthur
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#718062
Aw: Mit 417 km/h auf der German Autobahn 22.04.2022 15:40 - vor 2 Jahren  
Vielen Dank für den Link.

Damit sind wir also am Ende / Abschluß der Threads.

Nein, da es kein Gerichtsverfahren gab, war es das!

- = Ende = -
cirr_s
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#718086
Aw: Mit 417 km/h auf der German Autobahn 22.04.2022 16:51 - vor 2 Jahren  
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war das Verhalten legal, und es lag keine Gefährdung des Straßenverkehrs und kein illegales Alleinrennen vor, denn

- die Fahrt wurde am sehr frühen Morgen (4 Uhr etwas) bei fast leerer Straße durchgeführt,
- der Fahrer fuhr nicht rücksichtslos,
- niemand wurde gefährdet
und
- das Fahrzeug ist für diese und höhere Geschwindigkeiten ausgelegt.

Das Verfahren gegen einen tschechischen Millionär, der mit bis zu 417 Kilometern pro Stunde über die Autobahn 2 gefahren sein soll, ist eingestellt worden. Für eine Anklageerhebung gebe es keinen ausreichenden Tatverdacht, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stendal in Sachsen-Anhalt am Freitag. Es habe umfassende Prüfungen des Vorfalls gegeben, eine Befragung des Beschuldigten sei nicht nötig gewesen.

Dem Raser war ein verbotenes Rennen im Sinne einer Einzelfahrt vorgeworfen worden. Nach dem Strafgesetzbuch ist auch ein sogenanntes Alleinrennen strafbar, wenn sich der Fahrer "mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen". Alle drei Tatbestandsvoraussetzungen liegen aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht vor, wie der Sprecher sagte.

www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/04/bu...ren-eingestellt.html

Damit ist alles gesagt, es sei denn, der zuständige Oberstaatsanwalt oder der Landesjustizminister von Sachsen-Anhalt weist den Staatsanwalt an, weiter zu ermitteln. Dies kommt allerdings nur sehr selten vor.

Allen, die sich jetzt aufregen (möchten) empfehle ich, sämtliche Argumente dem Petitionsausschuß des Dt. Bundestages, den Abgeordneten aller Parteien zu den üblichen Sprechzeiten im Wahlkreis vor Ort, dem Verkehrs- und Justizministerium sowie den Fraktionsvorsitzenden aller im Bundestag vertretenen Fraktionen ausführlichst zu übermitteln.

Wir hier im Forum haben sie bereits mehrfach gelesen, ein weiteres Einrennen offener Türen nervt nur. Bei den o.g. Adressen kann man sich auspowern, vielleicht bringt es sogar was.

_____________________________

Privatmeinung von mir: die Bugatti-Fahrt auf der A10 zwischen Dreieck Spreeau und Hellersdorf mit "nur" 350 km/h bei voller Autobahn, Lückenspringen, Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes qualifiziert sich aus meiner Sicht schon eher für eine Straftat. Da Geschwindigkeitsübertretungen bei Geschwindigkeitsbegrenzungen bei Erkner (Brücken über die Löcknitz), den Rüdersdorfer Brücken (Kalkgrabenbrücken) und kurz vor Hellersdorf selbst gefilmt wurden, hätte der Fahrer wunderbar selbst die Beweise zumindest für Ordnungswidrigkeiten geliefert. Diese dürften mittlerweile aber verjährt sein.
autogasprius_berlin
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Letzte Änderung: 22.04.2022 16:58 von autogasprius_berlin.



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#718096
Aw: Mit 417 km/h auf der German Autobahn 22.04.2022 17:44 - vor 2 Jahren  
Vielleicht lässt du dich von zufielen Gefühlen leiten. Die Richter nehmen als Grundlage nun mal Fakten und Rechtsgrundlagen. Nüchtern halt.
ex_TF104
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#718115
Aw: Mit 417 km/h auf der German Autobahn 22.04.2022 19:16 - vor 2 Jahren  
autogasprius_berlin schrieb:

- das Fahrzeug ist für diese und höhere Geschwindigkeiten ausgelegt.

Diese Tatsache dürfte bei jedem Fahrzeug zutreffen, dass auf legalem Weg eine Straßenzulassung erhalten hat, zutreffen. Insofern eine Nullaussage.

Wenn ein freundlicher Graukittel seinen Stempel unter die §19-Abnahme drückt und es handelt, gehört auch die entsprechende Anpassung von Fahrwerk und Bremsen zur Abnahmeprozedur.

Selbst wenn es einen fiktiven Fiat 126-Umbau mit Düsenjägertriebwerk und Straßenzulassung gäbe. Die Sonderabnahme würde es nur geben, wenn Fahrwerk und Bremsen für die so vielleicht erreichbaren 567 km/h ausgelegt wären.

Oder etwas realistischer: Der aufgemotzte Polo Gti, der tatsächlich 250 km/h eingetragen hat und auch fährt.

Nach meinem laienhaften juristischen Halbwissen wären vermutlich ausgerechnet die sorgfältigen Vorbereitungen am ehesten geeignet, ein illegales Autorennen herbeizuführen. Denn diese wurden getroffen, um die Höchstgeschwindigkeit tatsächlich erzielen zu können.
SchaunWirMal
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#718121
Aw: Mit 417 km/h auf der German Autobahn 22.04.2022 19:28 - vor 2 Jahren  
Meinst du mich?

Nö, gar nicht. Ich hatte auch keine Strafbarkeit gesehen, weil ich keine konkrete Gefährdung von bestimmten Menschen oder bedeutenden Sachwerten (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) gesehen hatte. Am Anfang des Threads habe ich das, zum Leidwesen und Unverständnis einiger PFe) mehrfach ausgedrückt und auf das rechtsstaatliche Verfahren verwiesen. Die genauen Voraussetzungen für ein verbotenes Alleinrennen kannte ich damals noch nicht.

Das Ergebnis überrascht mich nicht.

Ich fahre vom Herzen her auch gerne schnell. Mein Verstand sagt mir aber, daß das nicht mehr zeitgemäß ist. Deshalb würde ich ein Tempolimit widerstandslos hinnehmen und mit leicht geballter Faust in der Tasche mittlerweile sogar begrüßen.

Im "Tempolimit-Thread" hatte ich schon vor einiger Zeit geschrieben, daß Deutschland sich mit 120/90/50 (und lokalem Tempo 30) keinen Zacken mehr aus der Krone brechen würde. Ja, schade um die Möglichkeit des schnellen Fahrens, es hat Spaß gemacht. Aber es paßt nicht mehr.
autogasprius_berlin
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#718127
Aw: Mit 417 km/h auf der German Autobahn 22.04.2022 19:47 - vor 2 Jahren  
SchaunWirMal schrieb:
autogasprius_berlin schrieb:

- das Fahrzeug ist für diese und höhere Geschwindigkeiten ausgelegt.

Diese Tatsache dürfte bei jedem Fahrzeug zutreffen, dass auf legalem Weg eine Straßenzulassung erhalten hat, zutreffen. Insofern eine Nullaussage.

Nein, keine Nullaussage. Ein unbeladener LKW, der bei 93 oder 85 km/h abgeregelt ist, darf bei einem Seitenwind, der unbeladen nur 60 km/h erlaubt, nicht schneller als 60 fahren.

Wenn ich mit einem Trabant, der eine offizielle Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h hat, bergab schneller als 140 fahre und unten auf Grund der Auslegung der Bremsen nicht rechtzeitig zum Stehen komme, fahre ich schneller als für das Auto vorgesehen. Somit ist eine Voraussetzung für ein illegales Alleinrennen gegeben.

Wenn ein freundlicher Graukittel seinen Stempel unter die §19-Abnahme drückt...
Das ist nun wirklich eine Nullaussage.

Nach meinem laienhaften juristischen Halbwissen wären vermutlich ausgerechnet die sorgfältigen Vorbereitungen am ehesten geeignet, ein illegales Autorennen herbeizuführen. Denn diese wurden getroffen, um die Höchstgeschwindigkeit tatsächlich erzielen zu können.
Und die andere Hälfte des juristischen Verstandes schaut in den Gesetzestext, konkret in § 315d StGB.:

Seit 2017 gelten illegale Autorennen als Straftatbestand. Der neue § 315d Strafgesetzbuch (StGB) enthält jedoch auch eine Besonderheit: Demnach sind nicht nur illegale Kraftfahrzeugrennen unter Beteiligung mehrerer Fahrer strafbar, sondern auch sogenannte “Alleinrennen”. Demnach kann auch ein Einzelfahrer wie Teilnehmer an illegalen Kraftfahrzeugrennen bestraft werden, wenn er sich “mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen” (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB).
www.bussgeldkatalog.org/news/alleinrenne...ftatbestand-3920039/

Zur Strafbarkeit müssen ALLE 3 Voraussetzungen erfüllt sein. Dies sieht die Staatsanwaltschaft als nicht gegeben an.

Wenn du einigermaßen sichere Anhaltspunkte hast, daß ALLE 3 Voraussetzungen gleichzeitig zusätzlich zur Vorbereitung zur Erreichung einer möglichst hohen Geschwindigkeit erfüllt sind, kannst du diese dem Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt darlegen und ihn bitten, den Staatsanwalt in Stendal aufzufordern, die Ermittlungen unter Einbeziehung deiner Erkenntnisse wieder aufzunehmen.

Ansonsten: nulla poene sine lege (Keine Strafe ohne Gesetz). Wir haben ein einigermaßen funktionierendes Rechtssystem, deshalb haben wir das so zu schlucken, wie es ist.
autogasprius_berlin
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#718137
Aw: Mit 417 km/h auf der German Autobahn 22.04.2022 21:07 - vor 2 Jahren  
autogasprius_berlin schrieb:
Ansonsten: nulla poene sine lege (Keine Strafe ohne Gesetz). Wir haben ein einigermaßen funktionierendes Rechtssystem, deshalb haben wir das so zu schlucken, wie es ist.
In Bezug auf die Ahndung bin ich bei Dir. Aber akzeptieren, dass auf Straßen mit fast halber Schallgeschwindigkeit gefahren werden darf, muss man dennoch nicht. Man darf den Menschen, die Einfluss auf unsere Gesetzgebung nehmen durchaus darauf hinweisen, dass man erwartet, dass die entsprechenden Gesetze geschaffen bzw. angepasst werden. Durch ein Tempolimit, und seien es 200 km/h.
SchaunWirMal
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#718139
Aw: Mit 417 km/h auf der German Autobahn 22.04.2022 21:32 - vor 2 Jahren  
An dem Punkt gehört eigentlich die StVZO abgeändert.
Fahrzeuge die derartig viel Leistung haben gehören für die zivile Nutzung einfach nicht zugelassen. Für sportliche Veranstaltungen sicher mit Ausnahmen aber für den Normalfahrer sind Fahrzeuge die in 3s von Null auf 100 fahren einfach nicht zu beherrschen und legal auszufahren sind sie auch nicht wirklich.

Dieses Alleinfahrerrennen ist an sich Blödsinn.
Habe ich ein leistungsstarkes Fahrzeug, warum darf ich dann nicht auf einer mehrspurigen Straße wo 100 erlaubt ist von einer Ampel weg diese Leistung nutzen?
Zumal ja sogar die saubere E-Mobilität fragwürdige Züge annimmt. Ich sage nur Ludicrous Modus im Tesla. Unter 3s auf 100. Sicher macht es Spaß. Macht es aber Sinn?
Und ist es im Alltag beherrschbar?

Also solch (Fehl)Entwicklungen einfach ohne Straßenzulassung umsetzen, dann braucht man keine Haarspalterei bei solchen Ereignissen.

Und wer solche Fahrzeuge hat, der kann sie ja im Rahmen einer Veranstaltung bewegen.
ex_TF104
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#718142
Aw: Mit 417 km/h auf der German Autobahn 22.04.2022 21:49 - vor 2 Jahren  
SchaunWirMal schrieb:
Man darf den Menschen, die Einfluss auf unsere Gesetzgebung nehmen durchaus darauf hinweisen, dass man erwartet, dass die entsprechenden Gesetze geschaffen bzw. angepasst werden.
Nichts anderes schreibe ich seit Wochen.

Priusfreunde.de ist aber die falsche Adresse. Auch das schreibe ich seit Wochen.

autogasprius_berlin schrieb bereits am 07.02.2022:
Wenn du politisch was erreichen möchtest, kopiere deine Texte und schicke sie an:

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: +49 (0)30 227 35257
Fax: +49 (0)30 227 36053
E-Mail: post.pet@bundestag.de

www.bundestag.de/petitionen

Argumentationen für ein Tempolimit kannst du unter gleicher Adresse auch an die 6 Fraktionsvorsitzenden im Bundestag schicken. Sprechstunden deines Bundestagsabgeordneten vor Ort findest du bitte selbst heraus. Das Verkehrsministerium erreichst du unter

www.bmvi.de/DE/Meta/Buergerservice/buergerservice.html

bzw.

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Invalidenstraße 44
D-10115 Berlin

Telefon: +49 30 18 300-0

Fax: +49 30 18 300 1920

E-Mail Bürgerservice: buergerinfo@bmdv.bund.de

www.bmvi.de/DE/Meta/Impressum/impressum.html

Viel Erfolg!
autogasprius_berlin
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#718146
Aw: Mit 417 km/h auf der German Autobahn 22.04.2022 22:02 - vor 2 Jahren  
TF104 schrieb:

Zumal ja sogar die saubere E-Mobilität fragwürdige Züge annimmt.


Gut und treffend ausgedrückt.
Wisedrum
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Prius 4 Basis, Bj.3/2016, 128.324km, 3,5l/100km durchschnittlich
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#718150
Aw: Mit 417 km/h auf der German Autobahn 22.04.2022 22:36 - vor 2 Jahren  
Heute war ich ein ganzes Stück alleine auf der AB unterwegs.

So bin ich mal knapp 8 km mit VMax (GPS 230 km/h) meines A3 gefahren. Auch mal nett.

Auch mal nett.

Die Öltemperatur ging auf 97°C.


Interessant auch das er beim Beschleunigen von 120 nochmals in den vierten Gang wechselt...


Auch bei Vmax absolut stabil bei vertretbarer Geräuschekulisse zu fahren.


Aber ich bleibe bei meinen 120 als AB-Reisegeschwindigkeit.


Diese AB war es:

www.isentalautobahn.de/projekt/projekt-beschreibung

Relativ neu gebaut.
Gulfoss
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Es ist leichter die Menschen zu täuschen, als davon zu überzeugen, dass sie getäuscht worden sind. (Mark Twain)
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#718153
Aw: Mit 417 km/h auf der German Autobahn 22.04.2022 23:07 - vor 2 Jahren  
Gulfoss schrieb:
... 230 km/h...

... bei vertretbarer Geräuschekulisse zu fahren.


Vertretbar? Für wen?
Ja die Immisionen für Dich vielleicht mit guter Dämmung.

Aber Deine (nicht nur akustischen) Emissionen haben sich vervielfacht!
Bravo, die Umgebung freut sich immer über Verkehrsteilnehmer, die Krach für 10 machen...

Sorry, aber bei solchen Aussagen brauche ich wohl Nachhilfe in puncto Verständnis.
Dix
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Letzte Änderung: 22.04.2022 23:09 von Dix.
Tierische Grüße
Dirk
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#718154
Aw: Mit 417 km/h auf der German Autobahn 22.04.2022 23:12 - vor 2 Jahren  
... zumal die letzten Beiträge keinen Bezug zum Thema haben.
autogasprius_berlin
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