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Wann hat das endlich ein Ende? (Raser)
(1 Leser) (1) Besucher
Umwelt-Themen, Vergleich von Antriebstechniken etc.
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THEMA: Wann hat das endlich ein Ende? (Raser)
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#780610
Aw: Wann hat das endlich ein Ende? (Raser) 16.11.2023 21:21 - vor 6 Monaten  
Zitat:
"Unverständliche Raserei"
Fünf Jahre Haft wegen tödlicher Raserfahrt durch Augsburg

Mit seinem PS-starken Auto gibt ein Mann im August 2022 richtig Gas, beim Parkplatz eines Möbelhauses bei Augsburg verliert er die Kontrolle und eine junge Frau ihr Leben. Dafür wird er nun verurteilt.
- www.n-tv.de/panorama/Fuenf-Jahre-Haft-we...article24535616.html

Grüße, Egon
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#780627
Aw: Wann hat das endlich ein Ende? (Raser) 16.11.2023 23:18 - vor 6 Monaten  
Habe ich heute auch in den Nachrichten gehört.
5 Jahre Haft und 4 Jahre Führerscheinentzug, finde den Fehler!

Wow, selbst bei einer vorzeitigen Entlassung nach minimal der halben Haftstrafe dürfte der Raser nach läppischen 1 1/2 Jahren wieder ans Steuer.

Oder belehrt mich jemand des Besseren, dass der Führerscheinentzug zeitlich erst nach der Haftentlassung beginnt?

Das käme aber bei unserer Verkehrsrechtsprechung einem Wunder gleich.

Eine Anrechnung der tatsächlichen abgesessenen Gefängnisstrafe auf die Dauer des Führerscheinentzugs ist in meinen Augen mit Schildbürgerstreich noch viel zu harmlos umschrieben!

eppf
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#780629
Aw: Wann hat das endlich ein Ende? (Raser) 16.11.2023 23:49 - vor 6 Monaten  
Absolut unverständlich warum das lebenslange Fahrverbot, welches von der Staatsanwaltschaft gefordert wurde nicht gegeben wurde. Wer sich so auf einer Straße verhalten hat sollte nicht einmal mehr mit einer bestandenen MPU fahren dürfen. Nachdem die Staatsanwaltschaft das gefordert hat sollte es rechtlich auch möglich sein und in so einem rücksichtslosen Fall auch durchgesetzt werden.

Aber wir sind halt ein Autostaat.

www.br.de/nachrichten/bayern/nach-toedli...ahre-in-haft,TvlFYGG

Anklage hatte härteres Urteil gefordert

Als der Vorsitzende Richter Michael Schneider das Urteil verkündet, ist es erst mucksmäuschenstill im Saal. Dann aber beginnt eine Frau aus dem Angehörigenkreis sofort an zu weinen, als verkündet wird, dass dem Angeklagten der Führerschein nur für vier Jahre entzogen werden soll. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger hatten ein lebenslanges Fahrverbot wegen der Todesfahrt vom August 2022 gefordert.
Andi_mit_i
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#780642
Aw: Wann hat das endlich ein Ende? (Raser) 17.11.2023 09:35 - vor 6 Monaten  
Vor allem auch, da es ja offensichtlich ein Wiederholungstäter ist!
RaiLan
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#780645
Aw: Wann hat das endlich ein Ende? (Raser) 17.11.2023 10:01 - vor 6 Monaten  
Ich finde durchaus Widersprüche im Bericht:

www.br.de/nachrichten/bayern/nach-toedli...ahre-in-haft,TvlFYGG
(der selbe Link wie oben)

Zunächst:
"Er hielt sich immer wieder in der Tunerszene an einer Tankstelle im Augsburger Norden auf, fährt aber normalerweise wie ein Rentner, so hat es ein Zeuge formuliert."

Dann:
"Ein Zeuge einer früheren Fahrt hatte angegeben, das Auto sei wie von einer Steinschleuder abgeschossen losgerauscht. Der Zeuge hatte es bei der Fahrt "mit der Angst bekommen", der Angeklagte hätte darauf "herablassend" reagiert und auf dem Rückweg extra noch einmal beschleunigt."

Zunächst:
"Das Auto sei technisch in Ordnung gewesen"

Dann:
"Das Geländefahrzeug habe zudem keine gültige Betriebserlaubnis gehabt"

Wenn man dann noch Vokabeln wie "Profilierungssucht" liest, wird es immer unverständlicher, wie man auf die 4 Jahre Führerscheinentzug kommen kann.

eppf
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#780691
Aw: Wann hat das endlich ein Ende? (Raser) 17.11.2023 22:21 - vor 6 Monaten  
Servus.

eppf schrieb:
Wenn man dann noch Vokabeln wie "Profilierungssucht" liest, wird es immer unverständlicher, wie man auf die 4 Jahre Führerscheinentzug kommen kann.Welches Strafmaß bzgl. FE-Entzug gibt den die Gesetzgebung bei so einem Delikt her?


Grüße ~Shar~
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#780711
Aw: Wann hat das endlich ein Ende? (Raser) 18.11.2023 09:11 - vor 6 Monaten  
Gegenfrage:
Welche Gesetzgebung schreibt vor, dass man im vorliegenden Fall nicht über 4 Jahre gehen durfte? Wir befinden uns doch in einem Fall wie hier eindeutig außerhalb einer "katalogisierten" Führerscheinentzugsdauer.
(ernstgemeinte Frage).

Sollte es im Ermessen des Gerichts liegen, auch einen längeren Führerscheinentzug zu verhängen, dann sollte bzw. muss der Sachverhalt Profilierungssucht durchaus in die Strafbewertung mit eingehen.

Falls das bereits mit bewertet wurde, würde es im Umkehrschluss bedeuten, dass ohne dieses charakterliche Fehlverhalten weniger als 4 Jahre herausgekommen wären und damit in meinen Augen jegliche Verhältnismäßigkeit mit Füßen getreten würde.

eppf
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#780713
Aw: Wann hat das endlich ein Ende? (Raser) 18.11.2023 09:22 - vor 6 Monaten  
Servus.

eppf schrieb:
Gegenfrage:
Welche Gesetzgebung schreibt vor, dass man im vorliegenden Fall nicht über 4 Jahre gehen durfte? Wir befinden uns doch in einem Fall wie hier eindeutig außerhalb einer "katalogisierten" Führerscheinentzugsdauer.
Ich weiß es nicht, daher frage ich nach, welches Strafmaß bzg. FE-Entzug die Gesetzgebung hier überhaupt vorgibt.
Solange das nicht bekannt ist, braucht man sich nicht über das vom Richter festgelegte Strafmaß echauffieren, weil sich ohne diese Information eigentlich kein Urteil bilden lässt.

Hintergrund, der Gesetzgeber gibt nach meinem Kenntnisstand das mögliche zu verhängende Strafmaß vor und soweit ich weiß kann der Richter hier kein höheres Strafmaß erlassen, mit Ausnahme bei der Feststellung (aber m.W. nur im Rahmen des StGB) einer besonderen schwere Schuld, hieß es glaube ich. Aber auch dann ist m.W. klar festgelegt, welche Erhöhung möglich ist.

Es ist ein essenzieller Punkt der Rechtsgebung und Rechtsprechung, daß auch das mögliche Strafmaß geregelt ist.

Daher nochmals die Frage (ich kenne die Antwort nicht, die Frage ist also nicht rhetorischer Natur): Welches Strafmaß sieht die Gesetzgebung in so einem Fall hinsichtlich dem Entzug der FE vor? Idealer Weise mit Quellenangabe zum entsprechenden Gesetzestext.


Grüße ~Shar~
Shar
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Letzte Änderung: 18.11.2023 09:59 von Shar.
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#780715
Aw: Wann hat das endlich ein Ende? (Raser) 18.11.2023 09:30 - vor 6 Monaten  
Jetzt ist mir noch folgender Aspekt eingefallen:
Wenn der Staatsanwalt einen lebenslangen Führerscheinentzug forderte, dann kann es eigentlich nur 2 Möglichkeiten geben:
a) Dieses Strafmaß ist rechtlich möglich
b) Der Staatsanwalt kennt die Gesetze nicht.

eppf
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#780716
Aw: Wann hat das endlich ein Ende? (Raser) 18.11.2023 09:41 - vor 6 Monaten  
Servus.

Echt müßig...

Ich habe jetzt einmal selber recherchiert.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 69a Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis


(1) Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.

(2) Das Gericht kann von der Sperre bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen ausnehmen, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, daß der Zweck der Maßregel dadurch nicht gefährdet wird.

(3) Das Mindestmaß der Sperre beträgt ein Jahr, wenn gegen den Täter in den letzten drei Jahren vor der Tat bereits einmal eine Sperre angeordnet worden ist.

(4) War dem Täter die Fahrerlaubnis wegen der Tat vorläufig entzogen (§ 111a der Strafprozeßordnung), so verkürzt sich das Mindestmaß der Sperre um die Zeit, in der die vorläufige Entziehung wirksam war. Es darf jedoch drei Monate nicht unterschreiten.

(5) Die Sperre beginnt mit der Rechtskraft des Urteils. In die Frist wird die Zeit einer wegen der Tat angeordneten vorläufigen Entziehung eingerechnet, soweit sie nach Verkündung des Urteils verstrichen ist, in dem die der Maßregel zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden konnten.

(6) Im Sinne der Absätze 4 und 5 steht der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis die Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins (§ 94 der Strafprozeßordnung) gleich.

(7) Ergibt sich Grund zu der Annahme, daß der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben. Die Aufhebung ist frühestens zulässig, wenn die Sperre drei Monate, in den Fällen des Absatzes 3 ein Jahr gedauert hat; Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 gelten entsprechend.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de/stgb/__69a.html


Folge einer FE-Entzugs im Vergleich zu einem Fahrverbot:
Führerscheinentzug: Verlust der Fahrerlaubnis

Anders als beim Fahrverbot erhält der Fahrer seinen Führerschein beim Führerscheinentzug nicht so einfach nach Ablauf einer Frist wieder. Denn das Dokument wurde nicht nur in amtliche Verwahrung genommen. Vielmehr wurde ihm die Erlaubnis, ein Fahrzeug zu führen, die er mit Bestehen der Fahrprüfung erworben hat, abgesprochen.

Dies kann per Gericht oder durch die Fahrerlaubnisbehörde als vorläufige oder endgültige Maßnahme angeordnet werden. Nach einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten bekommt der Fahrer nur dann die Fahrerlaubnis und das Führerscheindokument zurück, wenn er bestimmte Maßnahmen absolviert. Dies kann beispielsweise eine Nachschulung sein, oder ein medizinisch-psychologsiches Gutachten (MPU).
Quelle: www.bussgeldrechner.org/fuehrerscheinent...all_durch_Fahrfehler


Grüße ~Shar~
Shar
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Letzte Änderung: 18.11.2023 10:00 von Shar.
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#780720
Aw: Wann hat das endlich ein Ende? (Raser) 18.11.2023 10:07 - vor 6 Monaten  
Shar schrieb:
Es ist ein essenzieller Punkt der Rechtsgebung und Rechtsprechung, daß auch das mögliche Strafmaß geregelt ist.
Danke!

LG
Klaus
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#780721
Aw: Wann hat das endlich ein Ende? (Raser) 18.11.2023 10:08 - vor 6 Monaten  
Ich lese zumindest daraus, dass man problemlos 5 Jahre hätte verhängen können, wenn man nicht zum Schluss kommt, dass ein dauerhafter Entzug angesagt war. Was bei 5 Jahren Freiheitsstrafe sicherlich keine allzu schwere Entscheidung gewesen wäre.

Dann hätte man bei einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und einer Entlassung bei guter Führung nach 2 1/2 Jahren zumindest noch einen nennenswert "wirksamen" Führerscheinentzug.

Es wäre auch für die Angehörigen besser vermittelbar, wenn der Richter ausgeführt hätte, man sei bei der Länge des Führerscheinsentzugs auf die gesetzliche Höchstfrist gegangen. Einen lebenslangen Entzug hätte man nur bei einer mehr oder weniger gesicherten drohenden weiteren Gefahr durch den Unfallverursacher verhängen können.

Eigentlich sollte man die Gesetzeslücke dahingehend schließen, dass die Aufenthaltszeit im Knast nicht auf die Zeit des Führerscheinentzugs angerechnet wird, das wäre dann eine runde Sache. Also den vorläufigen Entzug bis zur Verhandlung anrechnen, die Zeit in der JVA aber nicht.

Wenn man im Extremfall am Tag nach der Entlassung aus dem Knast den Führerschein wieder beantragen darf (ggf. mit MPU-Auflage), gehört meiner Meinung nach die Gesetzeslage neu justiert.

eppf
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#780988
Aw: Wann hat das endlich ein Ende? (Raser) 20.11.2023 12:05 - vor 6 Monaten  
Tödlicher Unfall in Delmenhorst: Polizei sucht flüchtigen SUV-Fahrer

Die Polizei Delmenhorst fahndet nach einem tödlichen Verkehrsunfall nach dem Fahrer eines dunklen SUV. Der Mann soll am Sonntagabend einen 58-jährigen Fußgänger erfasst und tödlich verletzt haben.

...

Der Unfall ereignete sich in einer Tempo-30-Zone in einem Wohngebiet.


www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/old...delmenhorst1334.html
ex_Daihatsu-Fahrer
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#780990
Aw: Wann hat das endlich ein Ende? (Raser) 20.11.2023 12:12 - vor 6 Monaten  
Man kann wohl davon ausgehen, dass der mutmaßliche Todesfahrer mit weit überhöhter Geschwindigkeit in dieser 30er-Zone unterwegs war.

Das Risiko, als Fußgänger bei einer Kollision mit einem Auto getötet zu werden, ist bei Tempo 50 etwa 5x höher als bei Tempo 30.

Wann lernen die Leute endlich mal, dass zu schnelles Fahren kein Kavaliersdelikt ist? Das gleiche Spiel bei uns zu Hause in der Straße, die ein verkehrsberuhigter Bereich ist, in dem Schrittgeschwindigkeit gilt. Da hält sich kaum jemand dran. Im Gegenteil wurde ich sogar schon von Autofahrern beschimpft, die ich darauf hingewiesen habe, dass hier Schrittgeschwindigkeit gilt, während ich mit den Kids draußen auf der Straße war.
marratj
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#780999
Aw: Wann hat das endlich ein Ende? (Raser) 20.11.2023 14:18 - vor 6 Monaten  
Ich wohne auch in so einer Spielstrasse .
Aber selbst die Eltern , die kleine Kinder haben , 5 Jahre , fahren zu schnell ! Gruß Heinz!
heinz die speiche
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