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Philips LED Daytime Lights
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THEMA: Philips LED Daytime Lights
#106509
Re: Philips LED Daytime Lights 03.03.2010 14:46 - vor 14 Jahren, 4 Monaten  
Kreitschie schrieb:
Ich muss DrStefano zustimmen, dass der Ton auf seine Antworten bereits direkt nach seiner Frage nicht gerade höflich war. Ich denke, ein Prius-Neuling mit Prius III kann und muss nicht erraten oder gar wissen, wie wenig Unterschiede es zwischen Prius II und III gibt.

Ich bitte die betreffenden Herren zukünftig um mehr Höflichkeit.
Damit wollen wir es in diesem Thread belassen.
kreitschie


Volle Zustimmung!
Auch wird man hier von einigen "niedergemacht", wenn man es wagt, berechtigte Kritik an Toyota zu Äussern.

Schade....Schade...Schade:unsure:
hawk5
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PII Bj 2007 Marlingrau
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#106525
PIII: Alternativen zu Philips LED Daytime Lights 03.03.2010 17:07 - vor 14 Jahren, 4 Monaten  
Hallo da, ihr "Lieben" ,

Wie schon hier (am 13/10-2009) geschrieben (wo übrigens der elektrische Anschlußprozedur für den PIII auch genau beschrieben ist) gibt's einige kleine Bedingungen, die eingehalten werden müssen, um am PIII stabförmige TFL's im unteren Kühllufteinlaß gesetzeskonform montieren zu können.

Erstens darf man keine Angst haben, die äußeren Enden der Kühllufteinlaß-Abdeckung per Teppichmesser o.Ä. zu bearbeiten. Leute, die ihr PIII in Leasing haben, sollten sich vor dem Eingriff über die Kosten für ein "Rückbau" erkundigen - wahrscheinlich nicht sehr hoch, da es sich um zwei im Super-Leichtbau verarbeitete Kunstoffblenden handelt, aber man kann nie wissen . Wenn man die TFL's nicht an die absolut äußerste Begrenzung der Kühllufteinlaß-Abdeckung (mittig) platziert kriegt man Probleme, um den Mindesabstand zur Fahrzeugaußenseite (400 mm) einzuhalten.

Zweitens dürfen die verwendeten TFL's eine Breite von max. 180 mm haben, um die vorgeschriebene Mindestabstand zwischen die beiden TFL's einhalten zu können (wenn man horizontal platzierte, stabförmige TFL's verwendet). Da scheiden leider ziemlich viele TFL's auf dem Markt aus, hierunter, wie ganz korrekt weiter oben von André/aubroehr geschrieben, wahrscheinlich auch die in dieses Thema genannten Philips TFL's, die eine Länge von 182 mm haben. Ärgerlich für den darin interessierten Forumsteilnehmmer , aber wenn er auf ein pingeliger TÜV-Mitarbeiter (oder wie die entsprechende Behörde in Österreich nun benannt wird) stoßen sollte zählt eben jede Millimeter .

Es konnte natürlich auch möglich sein daß diese TFL's bei sehr genauer Montage (ganz extrem außen im unteren Kühllufteinlaß, ohne jedoch die Stoßstange zu zerschneiden) das 600 mm-Mindestmaß einhalten konnte, dafür braucht's aber ein genaueres Studium, wofür ich mit das Geld nicht aufkommen werde .

Wie schon geschrieben passen die "alten" Hella-TFL's:



perfekt, sind aber auch nicht ganz billig.

Als ich heute die Maße der Philips-TFL's kontrollierte, habe ich einige preiswertere, jedoch anscheinend recht ordentlich verarbeitete, Alternativlösungen gefunden:

Für die waagerechte Montage empfehlen sich:



für 89,90 EUR die "devil eyes LED Tagfahrlicht ECE R87 Tagfahrleuchten 5 LEDs", die hier beschrieben und bestellbar sind. Die Maße sind Tiefe: 55mm X Breite: 160mm X Höhe: 25mm - also voll innerhalb der Toleranzen. Die sind (im Gegenteil zu dem Philips-Produkt?) abgeschrägt und passen dann auch im unteren Kühllufteinlaß.

Vom selben Hersteller gibt's auch diese Version:



für 99 EUR. Die Maße sind hier Tiefe: 56mm X Breite: 147mm X Höhe: 49mm. Referenz- und Bestellseite hier.

Für 109 EUR kriegt man eine 4-LED-Version:



mit den Ausmaßen Tiefe: 52,8mm X Breite: 120mm X Höhe: 36mm. Die sind natürlich prinzipiell für eine waagerechte Montage vorgesehen, und ich habe nicht an mein PIII nachgemessen, aber eine senkrechte Montage wäre bei 120 mm vielleicht drin - und dabei konnte man sogar die TFL's VOR dem unteren Kühllufteinlaß anbringen (Leasing-freundlich, sozusagen).

Wer keine stabförmige TFL's mag kann ggf. zu dieses Modell:



- ebenfalls für 109 EUR erhältlich - greifen. Die Ausmaßen sind Tiefe 50 mm und Diameter 70 mm. Diesen Typ ließe sich recht leicht in (oder vor) die äußeren Enden der Kühllufteinlaß-Abdeckung anbringen, und würde dort sozusagen die Nebelscheinwerfer "komplimentieren".

Möglichkeiten gibt's also schon jetzt reichlich, auch ohne auf mehr oder weniger zweifelhaften Ebay-Angebote zurückgreifen zu müssen. Und je näher 2011 rückt, um so mehr Angebote (gute und schlechte) wird's geben.
krouebi
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#106580
Re: PIII: Alternativen zu Philips LED Daytime Lights 03.03.2010 23:54 - vor 14 Jahren, 4 Monaten  
Danke...und warum geht das nicht gleich? Genau so eine Antwort hat mir zu 100% weiter geholfen!

Warum muss erst so eine miese Stimmung entstehen bevor wieder normal geschrieben wird...hätten uns alle ein paar graue Haare erspart

Ach ja...bekommt man diese "alten" Hellas noch oder werden die nicht mehr gebaut?

Was meinst du denn mit &quot;...und dabei konnte man sogar die TFL's VOR dem unteren Kühllufteinlaß anbringen&quot; bei der 4LED Variante? Wo genau meinst du damit?<br><br>Posting ge&auml;ndert von: DrStefano, am: 04/03/2010 00:37
DrStefano
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#106582
Re: PIII: Alternativen zu Philips LED Daytime Lights 04.03.2010 01:13 - vor 14 Jahren, 4 Monaten  
Hallo da,

Zuerst atme ich mal zehn- bis tausendmal TIEF durch, bevor ich antworte .

Wenn du nicht gerade im äussersten Busch wohnst (und ich glaube wahrhaftig nicht daß Wien dazu gehört) hättest du auch die heute von mir eingestellten TFL's ausfindig machen. Ich war heute zufällig in ein Autozubehörladen unterwegs und habe die Produkte &quot;live&quot; erlebt, und die haben keinen schlechteren Eindruck als die Philips-TFL's gemacht - bei einen weit niedrigeren Preis. Die waren mir aber durch einfaches Google-Suchen schon seit vielen Monaten bekannt. Eine &quot;Empfehlung&quot; kann ich jedoch nur über Produkte, die ich echt gesehen habe, ausstellen.

Natürlich sind die &quot;alten&quot; Hella-TFL's weiterhin lieferbar - eine einfache Google-Suche genügt um recht viele Angebote hervorzurufen.

Meine Aussage &quot;VOR dem unteren Kühllufteinlaß anbringen&quot; bezieht sich auf die beiden 4LED Varianten (rund und stabförmig - der letztere jedoch senkrecht platziert) Ganz einfach heißt das, das wenn man auf eine flachenbündige Montage verzichten kann, die Dinger auch auch ohne Bohren, Schneiden oder sonstwas ganz einfach wie geschrieben VOR dem unteren Kühllufteinlaß anbringen kann - die werden nicht vorstehen, denn den unteren Kühllufteinlaß ist bekanntlich einige Zentimeter hinter den eigentlichen Stoßfänger angebracht, und formt eine Nische.

Über die &quot;Stimmung&quot; möchte ich hier im Moment nichts sagen - nur das: In der nicht allzu fernen Vergangenheit sind etliche Forumsneulinge von anderen &quot;Forumsfossilen&quot; weitaus derber, unhöflicher und krasser wegen &quot;Dummfragens&quot; in die Schranken verwiesen worden.

Ich benutze diese Gelegenheit um mich wegen mein &quot;fehlender&quot; Antwort auf deine vor langen verschickte PN nicht geantwortet zu haben zu entschuldigen - aber wenn die Forumssoftware keine Mitteilung über eingegangene PN's vermittelt ist es eben schwierig zu antworten. Vielleicht - nein: Mit aller Wahrscheinlichkeit wäre es mit eine effizienter fungierende Forumssoftware auch möglich gewesen viele von diese Mißverständnisse vermeiden zu können.<br><br>Posting ge&auml;ndert von: krouebi, am: 04/03/2010 01:17
krouebi
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#106590
Re: PIII: Alternativen zu Philips LED Daytime Lights 04.03.2010 07:27 - vor 14 Jahren, 4 Monaten  
Beispiel Einbauanleitung als pdf
Dateianhang:
Dateiname: 67907_Tagfahrleuchten_UM.pdf
Dateigröße: 352137
aubroehr
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#106591
Re: PIII: Alternativen zu Philips LED Daytime Lights 04.03.2010 07:43 - vor 14 Jahren, 4 Monaten  
Hier mal ein Schreiben von der Dekra.


Nach wie vor gilt:
Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen,
...) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.

Nur solange genehmigte Teile (erkennbar am Genehmigungszeichen auf dem
Bauteil, in der Regel &quot;E&quot; oder &quot;e&quot; im Kreis bzw. Rechteck oder Wellenlinie
mit folgender Genehmigungsnummer) verwendet werden, ist dies zulässig.
Anbaumaße, -lage und -Vorschriften müssen dabei beachtet werden.

Zu den Tagfahrleuchten noch einige ergänzende, ggf. interessierende
Hintergrundinformationen:

An Fahrzeugen dürfen im öffentlichen Straßenverkehr gem. §49a StVZO nur die
vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten Lichttechnischen
Einrichtungen angebracht sein und betrieben werden.

Das EG- bzw. ECE-Prüfzeichen für lichttechnische Einrichtungen weist in
Verbindung mit dem darüber befindlichen Code der Leuchtenklasse eindeutig
auf einen Verwendungsbereich hin.

Der Code bzw. die Kennung/Kategorie für die jeweilige Leuchtenklasse (z. B.
&quot;A&quot; [Begrenzungsleuchten], &quot;RL&quot; [Tagfahrleuchten oder &quot;B&quot; [Nebelschein-
werfer] muss sich über oder neben dem &quot;E&quot;/&quot;e&quot; der Genehmigungsnummer
befinden.

Die zusätzlichen ECE Prüfzeichen könnten für Begrenzungsleuchten z.B.
E4-7R-12345 und bei Tagfahrleuchten E4-87R-12345 lauten.

Dann sollten noch die im Dokument angesprochenen Begrifflichkeiten geklärt
werden.

Als Standlicht, eigentlich Begrenzungsleuchten (Kennung &quot;A&quot;), sind zwei,
höchstens auch vier Zulässig wenn sich davon zwei in den Scheinwerfern
befinden.

Eine „Begrenzungsleuchte“ ist die Leuchte, die dazu dient, das
Vorhandensein und die Breite des Fahrzeugs nach vorn anzuzeigen.

Die vorderen weißen Begrenzungsleuchten müssen im Fahrbetrieb immer
gemeinsam mit dem Abblendlicht eingeschaltet sein und die vorderen
Scheinwerfer dürfen nicht ohne die vorderen und hinteren
Begrenzungsleuchten einschaltbar sein.


&quot;Positionsleuchten&quot; gibt es am Fahrzeug und im Straßenverkehrsrecht nicht.

Der Begriff taucht in den Vorschriften nicht auf. In sofern sind die
Positionsleuchten schon 100%-ig legal. Nur der Anbau am Kfz. als
Begrenzungs-, Schluss-, Park- oder Umrissleuchte ist unzulässig.

&quot;Umrissleuchte&quot; nach ECE-Regelung Nr. 7 (im eigentlichen Sinne
&quot;Positionsleuchten&quot;)
„Umrissleuchte“ ist eine Leuchte, die so nahe wie möglich an den äußersten
Punkten der Gesamtbreite des Fahrzeugs und so hoch wie möglich am Fahrzeug
angebaut ist und dazu dient, die Gesamtbreite deutlich anzuzeigen; sie soll
bei bestimmten Kraftfahrzeugen und Anhängern die Begrenzungsleuchten und
die Schlussleuchten ergänzen und besondere Aufmerksamkeit auf den
Fahrzeugumriss lenken.
Diese Einrichtungen der Kategorie R oder R1 oder R2 sind vorgeschrieben an
Fahrzeugen, die breiter als 2,10 m sind und wahlfrei an Fahrzeugen mit
einer Breite von 1,80 m bis 2,10 m. Bei Fahrgestellen mit Fahrerhaus sind
hintere Umrissleuchten wahlfrei.


„Tagfahrleuchte“ Kennung &quot;RL&quot; ist eine nach vorn gerichtete Leuchte, die
dazu dient, das Fahrzeug bei Fahrten am Tag besser kenntlich zu machen.


Die Bestimmungen zum Tagfahrlicht besagen:
Tagfahrleuchten müssen automatisch eingeschaltet werden, wenn die
Einrichtung, die den Motor startet oder ausschaltet, in einer Stellung
ist, die es ermöglicht, dass der Motor in Betrieb ist.

Die Tagfahrleuchte muss sich automatisch ausschalten, wenn die
Scheinwerfer oder Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden; dies gilt nicht,
wenn mit den Scheinwerfern kurze Warnsignale abgegeben werden.


Zu beachten ist, dass die TFL bei eingeschalteten Scheinwerfern nicht
&quot;gedimmt&quot; werden dürfen. Es gibt derartige Lösungen, bei denen das
&quot;Dimmen&quot; der Leuchte eine andere Funktion erfüllt, Dabei haben die
Leuchten jedoch Kennzeichnungen für Begrenzungsleuchten (A) als gedimmte
Einrichtung und TFL (RL) mit voller Leuchtstärke. U.U. sind dann andere
Begrenzungsleuchten auszuschalten.

Die Einbaulage muss in diesem Falls so erfolgen, dass die Bestimmungen
beider Leuchtenklassen erfüllt sind (siehe verlinkte Broschüre).


Nach EG-Recht sind nur bei PKW nur 2 Begrenzungsleuchten zulässig.


Jedoch gilt u.a. nach nationalem deutschem Recht, der StVZO
§ 51 Absatz 1:
&quot; Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und
Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1 000 mm - müssen zur
Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit
2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, ... Zulässig sind 2 zusätzliche
Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. ...&quot;

Nach unseren nationalen Deutschen Verordnungen sind demnach unter den
genannten Bedingungen bis zu 4 Begrenzungsleuchten zulässig, nicht
Pflicht.


Welche Vorschriften anzuwenden sind hängt von der übrigen Ausrüstung und
Ausgestaltung entsprechend der Bau- und Betriebsvorschriften der Fahrzeuge
ab.

Wenn es sich um neuere Serienfahrzeuge mit EG-Typgenehmigung handelt, sind
i.d.R. die EG-Richtlinien anzuwenden. Für die EG-Typgenehmigungserteilung
ist selbstverständlich das EG-Recht verbindlich. Und nach der EG-Richtlinie
76/756/EWG gelten die technischen Vorschriften der Abschnitte 2, 5 und 6
und der Anhänge 3 bis 11 der UN/ECE-Regelung Nr. 48.

Es muss aber immer die gesamte Lichttechnik der EG oder StVZO entsprechen.
Beliebige Mischungen nach einem &quot;Günstigkeitsprinzip&quot; sind nicht zulässig!


Bei den angesprochenen Tagfahrlichtmodulen, handelt es sich um
elektrischen/elektronischen Fahrzeugkomponenten die EG-genehmigt sein
müssen. Ein GS-Prüfzeichen z. B. reicht nicht.


Mit dem 01.10.2002 wurde die e-Kennzeichnung für Geräte oder Baugruppen,
die am Bordnetz von Kraftfahrzeugen während der Fahrt betrieben werden
können, verpflichtend. Die Einhaltung der Richtlinien 72/245/EWG
&quot;Funkentstörung&quot; und 95/54/EG &quot;Elektromagnetische Verträglichkeit&quot;
(alternativ ECE-Regelung ECE-R 10) vorgeschrieben.

Die &quot;Innenraumbeleuchtung&quot; ist in den Vorschriften zur StVZO nicht
explizit aufgeführt, die Farbe des Lichts ist nicht festgelegt. Das
gleiche gilt für eine nach innen wirkende Fußraumbeleuchtung. Auch für
diese Beleuchtung gelten aber die §§19, 30 StVZO.
Innenbeleuchtungen müssen nicht bauartgenehmigt sein.

Dringt die Innenbeleuchtung oder die Fußraumbeleuchtung nach außen und
beeinträchtigt z.B. die Wirkung der vorgeschriebenen lichttechnischen
Einrichtungen oder verändert das Signalbild des Fahrzeugs, so ist dies
unzulässig weil andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden
können. Das gleiche gilt, falls der Fahrer während der Fahrt durch die
Beleuchtung abgelenkt oder behindert werden könnte.

Dies gilt auch für den ruhenden Verkehr im öffentlichen Verkehrsraum.



Die Anbauvorschriften/Maße und eine gute Übersicht über den Anbau von
lichttechnischen Einrichtungen im Allgemeinen finden Sie in der
Broschüre &quot;Lichttechnik&quot;, die Sie über folgenden Link runterladen können:

www.dekra.de/c/document_library/get_file...mp;amp;groupId=10100

bzw.

www.dekra.de/de/c/document_library/get_f...mp;amp;groupId=10100
bzw.

www.dekra.de/de/1471?teaser=1

Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
aubroehr
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#106596
Re: PIII: Alternativen zu Philips LED Daytime Lights 04.03.2010 08:44 - vor 14 Jahren, 4 Monaten  
Woher weiß ich ob sich das TFL beim einschalten der Hauptscheinwerfer komplett ausschaltet oder nur &quot;gedimmt&quot; wird? (Wenn es RL in der Bezeichnung hat dann schaltet es aus, oder verstehe ich das falsch)?

@krouebi: Ich meinte bzgl. dem Einbau wie man das dort &quot;ohne Spuren&quot; montieren kann. Ich habe schon verstanden dass du vertikal VOR dem Kühlergrill meinst. Dann spart man sich das zersägen der Lamellen, aber man muss trotzdem die Montagebügel auf die Frontschürze schrauben, oder? Mit Klettband oder dgl. wird es wahrscheinlich nicht genügen halt haben...
DrStefano
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#106597
Re: PIII: Alternativen zu Philips LED Daytime Lights 04.03.2010 08:46 - vor 14 Jahren, 4 Monaten  
Hallo André,

Das war aber ein gewaltiger Brocken - herzlichen Dank!

Die von mir weiter oben erwähnten TFL von der Firma Devil-Eyes erfüllen natürlich, wenn ordnungsgemäß eingebaut, diese Bestimmungen.

Und bevor jetzt jemand über mich fällt: Nein, ich habe keinerlei Beziehungen zu dem Firma!!
krouebi
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Krouebi
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#106600
Re: PIII: Alternativen zu Philips LED Daytime Lights 04.03.2010 09:39 - vor 14 Jahren, 4 Monaten  
krouebi schrieb:
Hallo André,

Das war aber ein gewaltiger Brocken - herzlichen Dank!


Danke für die Blumen, aber wie gesagt, dabei handelt es sich um die Antwort eines DEKRA MItarbeiters, welcher mir dies per Mail zukommen lassen hat. Somit Dank an Hr. F. aus Stuttgart.

Ist übrigens toll was man für richtige Informationen von Fachleuten bekommt, wenn man diese fragt. Im Forum ist es bis auf wenige Ausnahmen immer nur könnte, eventuell oder sonstiges gefährliches Halbwissen. Aus diesem Grund kann es wirklich nicht schaden ab und an mal über den Tellerrand hinaus zu schauen und von Fachleuten Infos einholen. Diese dann kann man hier - Einverständniserklärung vorrausgesetzt - einstellen. Dann wird das Forum auch das was es mal war.
aubroehr
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#106601
Re: PIII: Alternativen zu Philips LED Daytime Lights 04.03.2010 09:40 - vor 14 Jahren, 4 Monaten  
Hallo Zusammen,

da gibt's doch in der Bucht auch soetwas:

LED Tagfahrlicht-Set 12V

Zulassung mit RL E 11 000033 und ECE R87-Prüfung!

Schaltmodul im Tagfahrlich verbaut d.h. nur 3 Drähte anschließen und fertig!
Klarglas, mit fünf langlebigen, superhellen und blendfreien LED pro Leuchte. Das
flache Slimline Gehäuseprofil ermöglicht die Montage an schmalen Stellen im
Front- und Stoßstangenbereich. Stehende oder hängende Befestigung möglich.
Automatische Einschaltung über die Zündung. Aluminiumgehäuse,
spritzwassergeschützt.
Inkl. Direktanschlusskabel und Einbauanleitung.
Abmessungen (BxHxT) 160 x 25 x 15-35 mm
Einbautiefe 45-65 mm incl. Halterung
Vorteile der LED Technik
- starker Sicherheitsgewinn
- kein Mehrverbrauch gegenüber Fahren ohne Licht
- kraftstoffsparend durch niedrigen Stromverbrauch
- Spannung/ Verbrauch 12V/6W

Inhalt 2 Stück = Set

MfG
Heidjer<br><br>Posting ge&auml;ndert von: Heidjer, am: 04/03/2010 09:46
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#106603
Re: PIII: Alternativen zu Philips LED Daytime Lights 04.03.2010 10:54 - vor 14 Jahren, 4 Monaten  
Und hier das dazugehörige Bild: <br><br>Posting ge&auml;ndert von: Heidjer, am: 04/03/2010 10:58
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