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TÜV Bescheinigung für Stahlfelgen ?
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THEMA: TÜV Bescheinigung für Stahlfelgen ?
#35184
Re: TÜV Bescheinigung für Stahlfelgen ? 21.10.2007 13:17 - vor 16 Jahren, 8 Monaten  
Paule schrieb:
Hallo gcf,

das kommt mir bekannt vor. Ich habe auch so einen Zettel.

Beim Prius findest Du die folgende Schlüsselnummer in der letzten Spalte: "A01" und weitere.

Und der Text "A01" verrät, dass eine Einzelabnahme beim TÜV o.Ä. fällig wird!

A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.


MfG Paule

PS.: Hier noch alle weitern Auflagen die für den Prius gelten:

Auf Seite 3 gelten alle Auflagen!

K42
An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.<br><br>Posting geändert von: Paule, am: 21/10/2007 12:01


Hallo Paule,
und was ist mit meinem "Wisch"???
Kannst du oder Andre da mal kurz schauen?
Danke im voraus.
Dateianhang:
Dateiname: Gutachten-8d1e18a3894ba94ffc4abbca7489daf8.pdf
Dateigröße: 36436
Spinni
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Bis der Tage.
Jürgen
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#35185
Re: TÜV Bescheinigung für Stahlfelgen ? 21.10.2007 13:33 - vor 16 Jahren, 8 Monaten  
Hallo Jürgen,

mal abgesehen davon, dass der "Wisch" nicht komplett ist, steht oben ganz groß darauf was er soll: Gutachten xxx zur Erteilung der ABE"! Wie ich hier schon mehrmals geschrieben habe, dient dieses Schreiben lediglich einer vereinfachten EINZEL-Prüfung durch sachverständige Personen![b]

MfG Paule
Paule
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#35187
Re: TÜV Bescheinigung für Stahlfelgen ? 21.10.2007 13:50 - vor 16 Jahren, 8 Monaten  
gcf schrieb:
Und hat der Prüfer etwas an den Radhauskanten gemacht?

Wenn nicht - warum muß überhaupt eine Einzelabnahme erfolgen? Ist ein Prius anders als der Andere?

->absolute Willkür <br><br>Posting geändert von: gcf, am: 21/10/2007 13:00


Hallo gcf,

wenn der Prüfer an dem Prius rumgesäbelt hätte (was auch nicht seine Aufgabe ist), "hätte ich ihn wohinne gedappet"!

Alles ist eine Frage des Geldes!

Warum hast Du nicht die originalen Alufelgen gekauft, dann wäre alles gesetzlich in Ordnung. Selbst mit "T"-Winterreifen wäre keine TÜV-Prüfung nötig gewesen.

Toyota denkt sicher auch nicht im Traum daran, durch eine, für sie kostenpflichtige Zulassung von billigeren Zulieferfelgen, sich das Geschäft verderben zu lassen. Die Zulieferer wiederum sparen sich die Kosten für eine ABE, weil sie dann möglicherweise auf den selben Preis wie die Orginalfelgen kommen würden.

Übrigens, mal unabhängig vom Zeitaufwand, wir sprechen von einem Betrag zwischen 30 und 40 Euro für die erforderliche Prüfung.

MfG Paule
Paule
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#35188
Re: TÜV Bescheinigung für Stahlfelgen ? 21.10.2007 13:55 - vor 16 Jahren, 8 Monaten  
Hallo,

also es ist doch ganz einfach...und auch von Anfang an klar gewesen (und wird es auch bleiben)...Paule erklärt es ja schon bis zum "erbrechen"

Ist im beiliegenden Wisch das Wort "Gutachten" oder "Gutachten zur Erteilung der ABE" enthalten ist dies Felge (welche auch immer) abnahmepflichtig!
Aus!


PS: Schöne Gegend wo Du Dein Haus hast Paule
ex_MezzoL
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#35192
Re: TÜV Bescheinigung für Stahlfelgen ? 21.10.2007 14:03 - vor 16 Jahren, 8 Monaten  
MezzoL schrieb:
Schöne Gegend wo Du Dein Haus hast Paule

OT:

Hallo René,

stimmt, genau 111m von der A7 entfernt. Kannst mich ja mal besuchen, ich hab noch 'ne Schippe.

MfG Paule
Paule
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#35208
Re: TÜV Bescheinigung für Stahlfelgen ? 21.10.2007 15:24 - vor 16 Jahren, 8 Monaten  
Paule
aubroehr
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#35213
Re: TÜV Bescheinigung für Stahlfelgen ? 21.10.2007 15:59 - vor 16 Jahren, 8 Monaten  
Paule schrieb:


Warum hast Du nicht die originalen Alufelgen gekauft...


letztes Jahr dachte ich auch zuerst daran mir die originalen Alufelgen zu kaufen, bis mir mein Händler den Preis nannte: 400 EUR / Stück

Gruß
Stefan
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#35216
Re: TÜV Bescheinigung für Stahlfelgen ? 21.10.2007 16:59 - vor 16 Jahren, 8 Monaten  
Paule schrieb:
Hallo Jürgen,

mal abgesehen davon, dass der "Wisch" nicht komplett ist, steht oben ganz groß darauf was er soll: Gutachten xxx zur Erteilung der ABE"! Wie ich hier schon mehrmals geschrieben habe, dient dieses Schreiben lediglich einer vereinfachten EINZEL-Prüfung durch sachverständige Personen![b]

MfG Paule


Alles klar und danke. Dann werd ich mal beim TÜV antanzen --ich bin voll begeistert
Spinni
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Jürgen
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#35252
Re: TÜV Bescheinigung für Stahlfelgen ? 22.10.2007 10:53 - vor 16 Jahren, 8 Monaten  
Hallo,

jetzt überlege ich aber schon, ob ich die Originalfelgen mal für den halben Neupreis anbieten sollte.

MfG Paule
Paule
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#35268
Re: TÜV Bescheinigung für Stahlfelgen ? 22.10.2007 17:59 - vor 16 Jahren, 8 Monaten  
MezzoL schrieb:
Hallo,

also es ist doch ganz einfach...und auch von Anfang an klar gewesen (und wird es auch bleiben)...Paule erklärt es ja schon bis zum "erbrechen"

Ist im beiliegenden Wisch das Wort "Gutachten" oder "Gutachten zur Erteilung der ABE" enthalten ist dies Felge (welche auch immer) abnahmepflichtig!
Aus!



FALSCH!
Ich komm gerade vom TÜV. Und ich hab zur Felgen ABE ein oben genanntes Gutachten zur Erteilung der ABE!
Entscheidend ist nach Aussage des TÜV folgender Satz in der ABE-"Abweichend von den Bestimmungen des § 27 STVO ist bei der Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen-oder Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu veranlassen".
Aussage des TÜV Mannes-- ich brauch nix extra!
Und nu ?
Spinni
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Jürgen
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#35270
Re: TÜV Bescheinigung für Stahlfelgen ? 22.10.2007 18:18 - vor 16 Jahren, 8 Monaten  
Hallo Jürgen,

Du hast sicher den Namen des Prüfers, das Datum und die Uhrzeit der Aussage aufgeschrieben, falls jemand kommt der dies anders sieht. Du hast damit Dein Soll erfüllt, mehr "brauchts net"! Offensichtlich sind in dieser Frage auch Prüfer nicht (alle) einer Meinung.

Bei dem zitierten Paragraphen hast Du dich bestimmt verschrieben. Du meinst sicher den §27 STVZO der die Meldepflicht des Halters behandelt.

MfG Paule
Paule
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#35271
Re: TÜV Bescheinigung für Stahlfelgen ? 22.10.2007 18:20 - vor 16 Jahren, 8 Monaten  
Hallo Jürgen,

gute Frage, nächste Frage
Was besagt denn der Paragraph? Ich kann den nirgends mehr finden...und ja, ich habe nach stvZo gesucht, denn STVO §27 beschreibt "Verbände" und das isses nun wirklich nicht

Ich hätte da aber noch eine...stimmen die Stahlfelgenmaße in allen Maßen mit denen der originalen überein?
Wenn nein...Felge nicht eingetragen uswusw...<br><br>Posting ge&auml;ndert von: MezzoL, am: 22/10/2007 18:31
ex_MezzoL
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#35273
Re: TÜV Bescheinigung für Stahlfelgen ? 22.10.2007 18:23 - vor 16 Jahren, 8 Monaten  
Und hat der Prüfer etwas an den Radhauskanten gemacht?

Wenn nicht - warum muß überhaupt eine Einzelabnahme erfolgen? Ist ein Prius anders als der Andere?


Der Prüfer macht gar nichts am Auto. Er &quot;prüft&quot; nur ob alles in Ordnung ist. Das mit den Radhauskanten ist ganz sicher nicht nötig. Das macht man nur wenn man wesentlich größere Räder hat als vom Hersteller vorgesehen.


Aussage des TÜV Mannes-- ich brauch nix extra!

Und nu ?


Aber die ABE muß du immer dabeihaben?
mlc
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#35277
Re: TÜV Bescheinigung für Alu-Felgen 22.10.2007 19:21 - vor 16 Jahren, 8 Monaten  
Liebe Priusfreunde,
mir Spannung verfolge ich die Diskussion um die Winterreifen auf Stahlfelgen.

Bereits 2006 haben wir dieses Thema genau so (darf man &quot;konfus&quot; sagen) geführt.
Da drehte sich alles um

Fremd-Alu-Felgen.
(Also nicht originale TOYOTA-ALU-Felgen).

Sicherlich ist auch bei Neu-Priusfahrern mit neuer
Winterbereifung auf ALU die Frage aufgetaucht :

Darf ich - mit TÜV, mit ABE, mit oder ohne, oder wie oder was.

Darf ich da noch einmal auf diesen Link hinweisen.?

hier beginnt es

easyroller
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#35292
Re: TÜV Bescheinigung für Stahlfelgen ? 22.10.2007 21:09 - vor 16 Jahren, 8 Monaten  
Paule schrieb:
Hallo Jürgen,

Du hast sicher den Namen des Prüfers, das Datum und die Uhrzeit der Aussage aufgeschrieben, falls jemand kommt der dies anders sieht. Du hast damit Dein Soll erfüllt, mehr &quot;brauchts net&quot;! Offensichtlich sind in dieser Frage auch Prüfer nicht (alle) einer Meinung.

Bei dem zitierten Paragraphen hast Du dich bestimmt verschrieben. Du meinst sicher den §27 STVZO der die Meldepflicht des Halters behandelt.

MfG Paule


Hast recht Paule, StVZO meinte ich. Aufgeschrieben hab ich mir nix--
Ich dachte eigentlich, die Sache ist erledigt, aber wenn ich nicht mal dem TÜV-Mann trauen kann--prost Mahlzeit
Spinni
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