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Betriebserlaubnis für CAN-Bus-Monitore
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THEMA: Betriebserlaubnis für CAN-Bus-Monitore
#25370
Betriebserlaubnis für CAN-Bus-Monitore 01.06.2007 13:28 - vor 17 Jahren, 1 Monat  
Moin, eine Frage an die Juristen unter uns.

Nachdem sich CAN-Bus-Monitore wie Scangauge einer gewissen Beliebtheit erfreuen, hat mich die Nachricht etwas geschockt, daß die Dinger ... heikel ... seien.

Das Stichwort ist "E-Nummer", aka "allgemeine Betriebserlaubnis". Meines Wissens haben die CAN-Bus-Monitore samt und sonders keine, und dürfen daher nicht eingebaut werden.

Tut man es trotzdem, erlischt die gesamte Betriebserlaubnis des Wagens! Das gilt sogar für Blinkerbirnchen, wenn sie nicht den Stempel drauf haben.

Genau, alles was in irgendeiner Weise am Bordnetz hängt, und nicht lose herumfliegt und abziehbar ist, ist "sicherheitsrelevant" und daher E-Nummer-pflichtig.

So Sachen wie Stoßdämpfer und Kupplungen sind das nicht, und - hat mein Kollege geprüft - daher freibleibend und brauchen auch nicht eingetragen werden. Auch ohne E-Nummer.

Die großen Hersteller freuen sich natürlich über diese stillschweigende Verschärfung der Zulassungsbedingungen. Lauter wunderschöne kleine Helferlein dürfen nicht mehr in neue Wagen (Erstzulassung ab 1997, so auch die aktuellen Prius) eingebaut werden. Die Hersteller dürfen ihren Murks um so ungehinderter für teueres Geld verbauen.

Gemeinerweise dürfen E-Nummern-lose Sachen verkauft und gekauft werden, ohne jede Warnung, auch wenn sie nicht eingesetzt werden dürften. Nur wenn man sie einbaut, dann darf der Wagen stillgelegt werden.

Schuft, wer Arges dabei denkt.

Moral: Ein CAN-Bus-Monitor, der lose auf dem Beifahrersitz herumfliegt, ist demnach unkritisch?!<br><br>Posting ge&auml;ndert von: doc, am: 01/06/2007 13:32
doc
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Euer "doc"

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#25373
Re: Betriebserlaubnis für CAN-Bus-Monitore 01.06.2007 14:06 - vor 17 Jahren, 1 Monat  
Na ja, abziehbar ist der Scangauge ja. Wenn man das Ding dann nur per Klettband befestigt, hat man alle Kriterien erfüllt. Also abziehbar und abnehmbar, es ist nicht fest mit dem Auto verbunden. Das ist dann so ähnlich wie mit einem mobilen Navi. Das ist auch temporär mit dem KFZ verbunden, einige Geräte haben sogar einen FM-Transmitter eingebaut.
Dampfnudel
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Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd.
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Prius II SOL, 2006er Ausführung, Navachorot, Sitzheizung, iPod Anschluß, Wurzelholz. Und Lenkrad, Türen und Sitze
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#25378
Re: Betriebserlaubnis für CAN-Bus-Monitore 01.06.2007 15:17 - vor 17 Jahren, 1 Monat  
Hallo doc,

ich habe ja auch stets meine Bedenken gegen &quot;nicht systemkomforme Einbau- Anbauteile&quot;.

Klar, der TÜV fragt stest nach einer ABE.

Aber es lassen sich ja beliebig viele &quot;Dinge&quot; anschließen.
Müßte ich denn nun eine Kühltasche bzw Kühlbox, einen ext. DVD Player,
ein potable Navi, prüfen lassen ?
Oder die Monster-Musikanlagen in den Fahrzeugen mit X - Verstärkern, gespeist vom Bordnetz ?
-------------------------
Ich habe auf Deinen Hinweis &quot;Lämpchen ohne E-Nummer&quot; - noch einmal meine
X-treme Philips-Lampen angesehen, die ja bekanntlich eine (Europa-)
Zulassung im Sinne der StVZO haben....und : keine E-Nummer.

Tja, schauen wir mal, was da alles so kommt.

easyroller
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Prius III....


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#25379
Re: Betriebserlaubnis für CAN-Bus-Monitore 01.06.2007 15:20 - vor 17 Jahren, 1 Monat  
Hallo easyroller,

easyroller schrieb:
Ich habe auf Deinen Hinweis &quot;Lämpchen ohne E-Nummer&quot; - noch einmal meine
X-treme Philips-Lampen angesehen, die ja bekanntlich eine (Europa-)
Zulassung im Sinne der StVZO haben....und : keine E-Nummer.


Stimmt NICHT...(ich habe Bilder von meinen Lampen...und für &quot;Deine&quot; Lampen brauch ich kein Bild, die liegen grad neben mir )


Gruß René<br><br>Posting ge&auml;ndert von: MezzoL, am: 01/06/2007 15:24
ex_MezzoL
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#25380
Re: Betriebserlaubnis für CAN-Bus-Monitore 01.06.2007 15:24 - vor 17 Jahren, 1 Monat  
Hallo Renè,

ich habe dies doch noch - nach Deinem Einwand - gefunden :

Strassenzugelassen konform nach ECE R37 (E1) und somit legal im Bereich der STVZO !

Isses das ?

Wenn es so ist : danke - gut aufgepaßt !




easyroller
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#25383
Re: Betriebserlaubnis für CAN-Bus-Monitore 01.06.2007 15:34 - vor 17 Jahren, 1 Monat  
Keine Ahnung wo Du das nun wieder her hast, denn das finde ich nun wieder nicht
(außer Du meinst das Zeichen auf der Verpackungsrückseite-zweites von rechts)...



Hier mal meine im eingebauten Zustand...dürfte bei Dir (und anderen) sogar an der gleichen Stelle stehen...
...oder doch BRILLE...(Tschuldigung, der musste jetzt mal sein )<br><br>Posting ge&auml;ndert von: MezzoL, am: 01/06/2007 15:45
ex_MezzoL
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#25388
Re: Betriebserlaubnis für CAN-Bus-Monitore 01.06.2007 17:14 - vor 17 Jahren, 1 Monat  
doc schrieb:

Moral: Ein CAN-Bus-Monitor, der lose auf dem Beifahrersitz herumfliegt, ist demnach unkritisch?!


Das ist dann wohl wie mit dem Radarwarner der im Navi drin ist oder als Einzelteil rumliegt: solange es betriebsbereit ist - und das bedeutet im Radarwarner-Fall auch durch einige Tastendrucke - ist es nicht erlaubt.
kennung geloescht
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#25414
Re: Betriebserlaubnis für CAN-Bus-Monitore 01.06.2007 20:15 - vor 17 Jahren, 1 Monat  
Aus meiner Sicht ist das Unfug: &quot;....alles was nicht lose rumfliegt ist E-Nummern-pflichtig.....&quot;.
Mir will doch bestimmt keiner erzählen, dass ein IPOD, den ich wegen Akkuladen mit Docking-Station ins Auto einbaue E-Nummern-pflichtig ist?
Oder ein beleuchteter Paperkorb im Fußraum des Beifahrers? E-Nummern-pflichtig????? Wenn ich den einbaue, erlischt die Betriebserlaubnis????
Da muss man auch mal mit logischem Menschenverstand rangehen, auch wenn einige Gesetze nicht danach gehen!
Genauso kann mir keiner erzählen, dass ein Messinstrument, wie der ScanGauge, das lediglich verfügbare Informationen liest, E-Nummern-pflichtig ist.
Klappohr
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Outlander PHEV - das ist 50km elektrisches Fahren und nur noch selten eine Tankstelle besuchen.
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#25462
Re: Betriebserlaubnis für CAN-Bus-Monitore 02.06.2007 12:48 - vor 17 Jahren, 1 Monat  
Klappohr schrieb:
Aus meiner Sicht ist das Unfug: &quot;....alles was nicht lose rumfliegt ist E-Nummern-pflichtig.....&quot;.

Da muss man auch mal mit logischem Menschenverstand rangehen, auch wenn einige Gesetze nicht danach gehen!
.


Stimme ich Dir voll zu--nur--es interessiert die Damen und Herren &quot;da oben&quot; doch einen feuchten Kehricht was die Bevölkerung als logisch empfindet.Man sollte stets
auch mit dem Unlogischsten rechnen. LEIDER!
Spinni
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Bis der Tage.
Jürgen
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#25594
Re: Betriebserlaubnis für CAN-Bus-Monitore 04.06.2007 10:36 - vor 17 Jahren, 1 Monat  
Klappohr schrieb:
dass ein IPOD, den ich wegen Akkuladen mit Docking-Station ins Auto einbaue E-Nummern-pflichtig ist?
Oder ein beleuchteter Paperkorb im Fußraum des Beifahrers? E-Nummern-pflichtig????? Wenn ich den einbaue, erlischt die Betriebserlaubnis????


Wenn das Material fest mit elektrischen Netzen des Autos verbunden ist, so ist das wohl genau so gedacht.

Nicht der iPOD ruiniert demnach die Betriebserlaubnis Deines Autos, sondern die Dockingstation, sofern sie aus dem Bordnetz versorgt wird. Bei Sachen, die &quot;nur&quot; am AUX-Eingang eines Radios angeschlossen werden, habe ich keine Vorstellung, denn dazu müßte ich die EU-Vorschriften lesen, und für diese Feierabendlektüre fehlt mir die Zeit.

Die genannten Kühlboxen sind kein Problem, solange sie an einer 12-Volt-Steckverbindung hängen, mithin im Rgelbetrieb getrennt werden können.

Eine Tief-Wummer-Anlage ohne E-Nummer dagegen verwirkt die Betriebserlaubnis des Autos, spätestens weil sie den Strom vom Auto nimmt und damit nach Bürokratenmeinung &quot;sicherheitsrelevant&quot; ist.

Wohl gemerkt: Man mag es nicht glauben, aber meines Wissens fallen tatsächlich Stoßdämpfer nicht unter diesen Knebel, denn sie sind ja nicht elektrisch. Besser erst gar nicht drüber nachdenken, wie die Bürokraten &quot;Sicherheitsrelevanz&quot; definieren. Oder genau lesen und einen Kabarettbeitrag draus machen.

&quot;Herr Priol, bitte zum Diktat!&quot;

Messinstrument, wie der ScanGauge, das lediglich verfügbare Informationen liest, E-Nummern-pflichtig ist.

Am CAN-Bus hängt alles mögliche, und Störungen auf den CAN-Bus könnten (nun wirklich) sicherheitsrelevante Systeme des Autos beeinträchtigen. Da würde es sogar einen gewissen Sinn ergeben, wenn man da nicht &quot;einfach irgendwas&quot; anschließen kann.

Meine Frage bezog sich ja auch daher darauf, ob der CAN-Bus tatsächlich von diesen Regeln abgedeckt ist, und wie man es anstellen muß, daß man trotzdem sein Helferlein einbauen kann, ohne deutlichen Ärger beispielsweise bei einer Kontrolle zu riskieren.

Es gibt tatsächlich Polizisten, die eine ausgesprochene Leidenschaft dafür entwickelt haben, Fahrzeuge nach solchen Formalia abzufilzen und dem Fahrer jede Menge &quot;Spaß&quot; zu bescheren, nachzuweisen, daß alles seine Richtigkeit hat. Ein Kolege von mir hat das schon wiederholt erleben müssen.

Ob nun der Prius diese Subspezies anzieht, das ist dann eine andere Frage. Hängt vielleicht von den Felgen ab...

Der Haken ist halt, wie ich schrub, daß damit der Markt für relativ kleine, preiswerte, nützliche Zusatzinstrumente sehr sher schwierig wird, denn für die Hersteller oder Importeure sind diese E-Nummern sicher nur mit erheblichen Schmerzen und Kosten zu bekommen. Ein Automobilhersteller macht das dann eher aus der berühmten Portokasse.<br><br>Posting ge&auml;ndert von: doc, am: 04/06/2007 10:37
doc
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#25664
Re: Betriebserlaubnis für CAN-Bus-Monitore 05.06.2007 07:52 - vor 17 Jahren, 1 Monat  
Ich hab eben den Prius zur 45.000-er Durchsicht gebracht. Bei der Annahme nur darauf verwiesen, dass am OBD ein Gauge angeschlossen ist und wenn sie den Stekcher ziehen ihn danach wieder ansetzen möchten.

Alles klar, machen wir war die Antwort. Gut meiner ist unterhalb vom Radio hinter der Klappe und wird eh nicht gesehen, nur wer Zweifel hat kann ihn ja vor der Vorstellung bei der HU entfernen.

Ich weiß es nicht zu 100%, denke aber dass es nicht untersagt ist. Man kann ja externe Drehzahlmesser pp. anschließen und nichts von wegen Erlöschen der BE.

Anders verhält sich das mit Pedalen oder eben zusätzlicher Inneraum oder Außenbeleuchtung, wie z.B. Unterbodenbeleuchtung. Zu Showzwecken ja Während der Fahrt nein.

Auch da gibt es Ausnahmen, mir ist kein Trucker bekannt, welcher in der Weihnachtszeit seinen kleinen Tannebaum entfernen oder den LKW stehen lassen mußte.

Es wird nicht immer alles so heiß gegessen wie es gekocht wird.
aubroehr
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#25718
Re: Betriebserlaubnis für CAN-Bus-Monitore 05.06.2007 14:51 - vor 17 Jahren, 1 Monat  
Schaun mer mal, was der ADAC dazu sagt.

Volker
neanderix
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#25719
Re: Betriebserlaubnis für CAN-Bus-Monitore 05.06.2007 15:02 - vor 17 Jahren, 1 Monat  
neanderix schrieb:
Schaun mer mal, was der ADAC dazu sagt.

Dann kann man sich genauso gleich am nächsten Stammtisch informieren.

Richard W. B.
ErWeeBee
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#26031
Re: Betriebserlaubnis für CAN-Bus-Monitore 08.06.2007 17:21 - vor 17 Jahren  
ErWeeBee schrieb:
neanderix schrieb:
Schaun mer mal, was der ADAC dazu sagt.

Dann kann man sich genauso gleich am nächsten Stammtisch informieren.

Richard W. B.


Wie kommst du zu dieser Aussage?

Für alle, die nicht dieser Stammtisch-voreingenommenheit unterliegen, hier die Auskunft vom ADAC:

die OBD-Buchse ist gemäß der Betriebsanleitung des Fahrzeugs ausschließlich für die Diagnose vorgesehen. Eine anderweitige Nutzung gilt als unzulässiger Eingriff in die Fahrzeugelektronik und lässt die Allgemeine-Betriebs-Erlaubnis (ABE) des Fahrzeugs erlöschen.


Selbst das Einlöten der Anschlüsse des Geräts in den Kabelstrang des Autos ist nur dann erlaubt, wenn mit dem Gerät keine unzulässigen Eingiffe in die Motorsteuerung usw. genommen werden kann. Denn sonst gilt der Eingriff als elektronisches Tuning, welches eintragungspflichtig ist und ohne Eintragung ebenfalls die Fahrzeug ABE erlöschen ließe.


Im Fahrzeug verwendete elektronische Geräte, die mit dem Bordnetz des Fahrzeugs verbunden sind, müssen seit dem 1.1.1996 einen Prüfnachweis zur elektromagnetischen Verträglichkeit haben. Er wird durch ein &quot;CE&quot; oder &quot;e&quot; dargestellt. Das &quot;CE&quot; darf vom Hersteller bei Einhaltung der Prüfkriterien selbst vergeben werden, das &quot;e&quot; wird von den Behörden der einzelnen europäischen Länder vergeben, die deutsche Behörde wäre das Kraftfahrt-Bundes-Amt. Deshalb ist das &quot;e&quot; nicht alleine stehen, sondern es folgt eine Zahlenkombination, in Deutschland könnte das z.B. e1-02148 lauten.


Also den Scangauge am besten so anbringen, dass er bei einer &quot;Allgemeinen&quot; für die Streifenhörnchen nicht sichtbar ist - und vor der HU entfernen.

Volker
neanderix
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#37169
Re: Betriebserlaubnis für CAN-Bus-Monitore 15.11.2007 12:25 - vor 16 Jahren, 7 Monaten  
Weihnachten droht, und ich erlaube mir einfach mal, den alten Thread wiederaufzuwärmen.

Hat der Scangauge II eigentlich eine E1-Nummer?

Wenn nein: Wer kennt Monitore mit E1-Nummer? Welche, die vielleicht sogar Werte loggen können?
doc
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