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Betriebserlaubnis für CAN-Bus-Monitore
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THEMA: Betriebserlaubnis für CAN-Bus-Monitore
#37260
Re: Betriebserlaubnis für CAN-Bus-Monitore 15.11.2007 22:45 - vor 16 Jahren, 7 Monaten  
Mir ist kein Gerät mit e-Nummer bekannt. Die meisten sind sogar Bastel-Geräte oder Kleinst-Stückzahlen und kommen von der Qualität an den Scangauge nicht heran.

Der Scangauge würde ein e-Prüfzeichen sofort erhalten. Das Problem ist nur, dass daür ein europäischer Allein-Importuer oder eine Niederlassung des Herstellers in Europa sein muss und dass das Verfahren für die Abnahme in Deutschland ca. 3000-5000 € kostet. Der Hersteller will aber weder einen Alleinimporteur noch eine Niderlassung für die kleinen Stückzahlen in Europa.

Unabhängig davon würde eine e-Zulassung die Geräte durch die o.g. Verfahrenskosten gewaltig verteuern.

Und so stellt sich weiterhin die Frage: Hat eine Kühltasche oder ein IPOD auch eine e-Nummer??

Übrigens: Beim Prius haben noch nicht einmal die Rückleuchten ein e-Prüfzeichen.....
Klappohr
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Outlander PHEV - das ist 50km elektrisches Fahren und nur noch selten eine Tankstelle besuchen.
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#37326
Re: Betriebserlaubnis für CAN-Bus-Monitore 16.11.2007 18:23 - vor 16 Jahren, 7 Monaten  
Wer also mit Herzschrittmacher oder Hörgerät rumläuft hat auch keine ABE mehr
gcf
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#37328
Re: Betriebserlaubnis für CAN-Bus-Monitore 16.11.2007 18:32 - vor 16 Jahren, 7 Monaten  
Wenn diese Diskussion zu Ende ist können wir ja als nächstes darüber reden:

"Meine Oma hat mit mir ihrer alten Singer-Nähmaschine ein Kissen für meinen Prius genäht. Leider hatte die Nähmaschine kein E-Prüfzeichen. Ist es überhaupt zulässig, das Kissen in den Prius zu legen?"

Holger
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#37369
Re: Betriebserlaubnis für CAN-Bus-Monitore 16.11.2007 23:05 - vor 16 Jahren, 7 Monaten  
Na ja, hier sind alles erwachsene Leute, und da ist jeder in der Lage, Entscheidungen selbst zu fällen und dafür gerade zu stehen.

Meine Frage war allerdings ganz und gar ernst gemeint. Denn wenn man an der Autoelektrik und erst recht an den Kommunikationsbussen Sachen anflanscht, hat das deutlich andere Konsequenzen als ein Kissen, und das sollte einfach jedem klar sein.

Mir ist das jedenfalls klar, und wenn die nützlichen Helfer allesamt keine E1-Nummer haben, werde ich einen Teufel tun, mir so ein Ding einzubauen, denn dann erlischt die ABE für das ganze Auto, und das ist kein Spaß. Jedenfalls spätestens dann nicht, wenn ich in einen Unfall verwickelt werde, und das habe ich schließlich nur teilweise in der Hand.

Der Verlust der existenzsichernden Versicherungen wäre jedenfalls mir ein deutlich zu hoher Preis für meine Neugier. Aber das muß jeder mit sich selbst (und allen Beteiligten für den Fall der Fälle) ausmachen.

Danke jedenfalls für die Info.

PS: Die Rückleuchten und serienmäßigen Teile brauchen keine Nummer, weil das gesamte Fahrzeug eine Nummer hat. Die E-Nummer ist m.W. ja keine Prüfnummer, sondern hat etwas mit Typzulassungen udgl. zu tun. Da kann man sich als Hersteller sicher das Verfahren etwas straffen.

Was anderes ist natürlich, wenn man Ersatzteile z.B: von Dritten einbaut. Dann muß die Musterzulassung natürlich vorhanden sein.
doc
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Euer "doc"

Sol/IPA, navachorot. Statt 5,8l/100km auf dem Golf-TDI.
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#37373
Re: Betriebserlaubnis für CAN-Bus-Monitore 16.11.2007 23:16 - vor 16 Jahren, 7 Monaten  
Hallo doc,

das erinnert mich an folgenden Fall:

www.priusfreunde.de/portal/index.php?opt...amp;amp;limitstart=0

Greene schrieb:
Ich ahne was passiert ist.
Ich hatte das Kabel für meinen OBD2-Scanner noch stecken. Es besteht aus einem Adapter (Wandler) von CAN nach V.24 für meinen Notebook. Der Adapter steckt in der OBD2-Buchse und danach kommt ein 1,8 Meter ungeschirmtes serielles Kabel. Selbst wenn es geschirmt wäre - es gibt am OBD ja keinen Schirm.

Wenn jetzt in 2 Meter Entfernung jemand den Sendeknopf seiner Kurzwellenfunke (5 watt ?) drückt, dann spuckt der V.24 / CAN-Bus Wandler (der vielleicht auch nicht so ganz EMV-Gerecht ist) den CAN-Bus praktisch dicht. Fehlerhafte Daten können durch den CRC nicht übertragen werden. Aber die ECU sagt: Hier stimmt was nicht, ich fahr den Motor erst mal runter.



Gruß, Günter
Kanjuka
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#37374
Re: Betriebserlaubnis für CAN-Bus-Monitore 16.11.2007 23:27 - vor 16 Jahren, 7 Monaten  
doc schrieb:

Meine Frage war allerdings ganz und gar ernst gemeint. Denn wenn man an der Autoelektrik und erst recht an den Kommunikationsbussen Sachen anflanscht, hat das deutlich andere Konsequenzen als ein Kissen, und das sollte einfach jedem klar sein.


Oh ja, das kann sehr böse Folgen haben...
Es gab mal einen Verweis auf ein Forum von ??? (weiß ich nicht mehr), da hatte auch einer einen PC mit wasweißich für Sachen drauf an sein Bordnetz angeschlossen.<br><br>Posting ge&auml;ndert von: MezzoL, am: 17/11/2007 00:20
ex_MezzoL
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#37379
Re: Betriebserlaubnis für CAN-Bus-Monitore 17.11.2007 00:02 - vor 16 Jahren, 7 Monaten  
Hallo Rene,

das ist mein Lieblingsartikel: www.mikrocontroller.net/topic/33809

Gruss Kai
ksb
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#37382
Re: Betriebserlaubnis für CAN-Bus-Monitore 17.11.2007 00:21 - vor 16 Jahren, 7 Monaten  
Hallo Kai,

genau den meinte ich...ich habe meinen Beitrag mal gekürzt, denn den kann man ja nun bei Dir durchlesen
Danke
ex_MezzoL
Beiträge: 6926
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#37396
Re: Betriebserlaubnis für CAN-Bus-Monitore 17.11.2007 08:25 - vor 16 Jahren, 7 Monaten  
Also dem würde ich den Führerschein wegnehmen - und den Lötkolben.
Absolut lernresistent.
gcf
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