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Letzte Änderung: 15.05.2022 13:02 von Blackmen.
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Aw: Yaris Cross Zubehör 17.05.2022 21:56 - vor 1 Jahr, 11 Monaten
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Fahre seit längerem schon gut mit der Vantrue N4. Damit kann ich nach vorne, nach hinten und innen in einer sehr guten Qualität aufzeichnen.
Hab gerade mal nach den Daten der Toyota Cam gegoogelt. 1080p/30fps od. 720p/60fps, 140 Grad Blickwinkel. Für den aufgerufenen Preis etwas mager finde ich. Soll sich wohl auch erst mit dem Starten des Fahrzeugs einschalten. Wenn es eine Lösung vom Hersteller sein soll, sollte sie auf jeden Fall auch einen Parkmodus besitzen. Eine feste Fixierung mit Klebeband ist auch nicht mein Fall. In Österreich ist der Betrieb ja nicht erlaubt. Da möchte ich sie dann auch nicht an der Scheibe kleben haben. Über die Stromversorgung hab ich leider nichts gefunden.
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seit 6/2022 Yaris Cross AWD Adventure
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Aw: Yaris Cross Zubehör 17.05.2022 22:46 - vor 1 Jahr, 11 Monaten
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MarkusYC schrieb:
In Österreich ist der Betrieb ja nicht erlaubt. Da möchte ich sie dann auch nicht an der Scheibe kleben haben. sagt wer?
dieses thema wurde in den vergangenen jahren hier ausführlichst behandelt - daher der hinweis - die private nutzung - für private zwecke ist in A erlaubt - jedoch das veröffentlichen im netz ist untersagt - vor gericht und polizei - zum unschuldsnachweis dürfen sie verwendet werden & werden von den gerichten auch anerkannt!
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Aw: Yaris Cross Zubehör 18.05.2022 20:22 - vor 1 Jahr, 11 Monaten
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Na, dann werde ich mir das noch mal überlegen.
Andere Frage:
Die Elegantversion hat ja 18 Zoll. Sind denn in den Fahrzeugpapieren auch die 16 oder 17 Zoll Räder für Winterbereifung eingetragen?
Die meisten Gutachten von Zubehörfelgen wollen eine nachträgliche Eintragung in die Papiere, wenn diese Größen nicht drin enthalten sind...
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Letzte Änderung: 18.05.2022 20:22 von Blackmen.
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Aw: Yaris Cross Zubehör 18.05.2022 23:20 - vor 1 Jahr, 11 Monaten
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@peterAL
So ziemlich jede Seite, die ich gegoogelt habe. Habe mich aber falsch ausgedrückt. Der Betrieb ist nicht verboten, letztlich ist wohl entscheidend, ob die Aufnahmen als Überwachungstätigkeit oder als private Aufnahme der schönen Landschaft interpretiert werden. Was wohl in der Regel bei Kontrollen so gesehen wird und es deshalb die Polizei nicht interessiert.
Möchte es aber aufgrund der hohen Strafen trotzdem nicht darauf ankommen lassen und entferne deshalb die Cam in Österreich.
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seit 6/2022 Yaris Cross AWD Adventure
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Aw: Yaris Cross Zubehör 19.05.2022 01:48 - vor 1 Jahr, 11 Monaten
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@MarkusYC
gerade als deutscher tourist ist das völlig unverfänglich - da ja schon deshalb eine private urlaubsfahrt praktisch nachgewiesen ist
zitat: Erlaubt: Aufnahmen für private Zwecke:
1. Aufnehmen:
Möglich ist natürlich, dass jemand einfach nur die schöne Landschaft oder eine Fahrt mit Auto, Motorrad oder Fahrrad dokumentieren möchte. Wenn ein Video rein für private Zwecke aufgenommen wird, verstößt es auch dann nicht gegen den Datenschutz, wenn dabei andere Personen oder Kennzeichen erfasst werden. Es darf sich aber eben nicht um eine systematische Überwachungstätigkeit oder um bewusstes Sammeln von möglichem Beweismaterial handeln.
2. Speichern und verwenden:
Werden Aufnahmen gespeichert, muss man - falls man hierüber befragt wird - Auskunft erteilen und bei Wunsch durch Berechtigte die Daten auch löschen. Es empfiehlt sich, schon beim Speichern Kennzeichen und Gesichter unkenntlich zu machen.
3. Verbreiten bzw. veröffentlichen:
Das Verbreiten, Weiterleiten und Veröffentlichen von Daten, die Rückschlüsse auf die betroffene Person zulassen, ist ebenfalls unzulässig. Das heißt, Anhaltspunkte auf Personen, Identifikationsmerkmale wie etwa Kennzeichen, müssen in diesem Fall nicht wiederherstellbar unkenntlich gemacht werden. Hinweis: einen schwarzen Balken in eine Datei einzufügen kann unter Umständen zu wenig sein, wenn dieser Balken entfernt werden kann.
Nachweis der eigenen (Un-)Schuld:
Wird man selbst beanstandet und kann anhand eines zufällig vom Straßenrand oder aus dem Auto aufgenommenen Videos einen vorgeworfenen Sachverhalt oder Tatbestand widerlegen, stellt die Übermittlung der Daten dann keine Datenschutzgesetzverletzung dar, wenn auf der übermittelten Passage keine personenbezogenen Daten unbeteiligter Personen erkennbar sind. Unklar ist, ob man aufgenommene Daten hergeben muss, anhand derer man sich selbst belasten würde. In Deutschland wollte vor einiger Zeit ein Radfahrer durch Vorlage eines Videos die Klärung einer Schuldfrage in seinem Sinne beeinflussen. Stattdessen hat er sich durch das Video dann aber selbst belastet. www.oeamtc.at/thema/vorschriften-strafen...ssenverkehr-16180594
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Egon
Admin
Beiträge: 77172
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Elektrisch mobil in Farbe
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Aw: Yaris Cross Zubehör 25.08.2022 11:03 - vor 1 Jahr, 8 Monaten
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Ich würde gerne für die Motorhaube so Haubenlifter/Gasdruckfedern verbauen.
Gibt des da eine Empfehlung?
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Aw: Yaris Cross Zubehör 26.08.2022 09:07 - vor 1 Jahr, 8 Monaten
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so ein Cam hat auch Tesla verbaut darf der dann nicht österreich fahren!
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