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Gesetzesänderung zur Rettungsgasse
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Erfahrungsberichte, Fragen und Diskussionen von allgemeinem Interesse, die nicht in eine der modellspezifischen Rubriken gehören.
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THEMA: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse
#710634
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 02.03.2022 05:35 - vor 2 Jahren, 1 Monat  
Stimmt. Beim nächsten Mal aber hoffentlich offen.
autogasprius_berlin
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#710637
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 02.03.2022 06:55 - vor 2 Jahren, 1 Monat  
Vmax165 schrieb:
Ich kann gar nicht nachvollziehen, wieso ein(e) LKW-Fahrer(in) andere Verkehrsteilnehmer massregelt - und dann noch derart positiv darüber berichtet wird.

Wahrscheinlich aus dem selben Grund, warum ich Gehwegparker vor der Grundschule meiner Tochter selbst anspreche, wenn sie da alles zuparken und sie zum wegfahren auffordere. Weil erfahrungsgemäß den Behörden viele Verkehrsvergehen, bei denen nicht unmittelbar jemand zu Schaden kommt, schnurzegal sind.
marratj
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#710674
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 02.03.2022 10:33 - vor 2 Jahren, 1 Monat  
Ich sehe da einen großen Unterschied, wenn man einersets mit seinem LKW die Rettungsgasse blockiert oder andererseits in freundlicher, aber bestimmter Weise jemand auf sein Fehlverhalten hinweist.

Ich hätte Verständnis, wenn die Polizei auch die LKW-Fahrerin bestraft, entweder wegen Nötigung oder weil sie selbst die Rettungsgasse blockiert hat.

Jemanden auf Fehlverhalten ansprechen halte ich prinzipiell für eine Bereicherung für uns alle. Eine Gesellschaft, in der sich Individuen Feedback geben, hat am Ende weniger Probleme, daran glaube ich. Dieses Feedback zu geben ist allerdings eine Kunst. Ich wage nicht zu behaupten, dass ich diese Kunst beherrsche, und will auch nicht ins Detail gehen, das würde hier zu weit gehen.
Vmax165
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#710681
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 02.03.2022 11:04 - vor 2 Jahren, 1 Monat  
Vmax165 schrieb:
Jemanden auf Fehlverhalten ansprechen halte ich prinzipiell für eine Bereicherung für uns alle.
Das gilt aber nur, wenn sich der Angesprochene seines Fehlers nicht bewusst war. Das kann aber wohl im Falle von Falschparker*Innen ausgeschlossen werden.
Ansonsten: Moralapostel mag keiner und bewirken in der Regel wenig. In vielen Situationen eskalieren sie eher anstatt zu kalmieren.
Smoothie
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#710682
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 02.03.2022 11:06 - vor 2 Jahren, 1 Monat  
So sieht es leider aus. Wenn keine Einsicht herrscht und der Vorsatz durch die betreffende Person damit auch noch bekräftigt wird, geht in dem Fall dann auch einfach ein Foto mit Anzeige ans Ordnungsamt. Das ist schließlich dazu, das Recht durchzusetzen.
marratj
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#710690
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 02.03.2022 12:09 - vor 2 Jahren, 1 Monat  
Selbstjustiz geht gar nicht, wir sind nicht im Wilden Westen.

Das Problem bei uns ist, dass Verkehrsrowdies wie dieser Rettungsgassendrängler von der Justiz mit Samthandschuhen angefasst werden wenn sie überhaupt belangt werden. Daher kann ich den Unmut der LKW-Fahrerin schon gut verstehen, die erlebt das ja tagtäglich.


Deutlich mehr Kontrollen und härtere Bestrafungen für rücksichtsloses Verhalten und notorische Wiederholungstäter wären das einzige was hilft. Am besten an Ort und Stelle Führerschein und Fahrzeug einkassieren. Und dabei soll nicht Rücksicht darauf genommen werden ob der seinen Lappen für seinen Beruf braucht oder ob das Auto jemand anderen gehört. Das hätte der Verkehrsrowdy vorher sich überlegen sollen.

Was wird es jetzt so an Strafe geben? Vermutlich ein bißchen Geld und wenn es für ihn dumm läuft für ein paar Wochen/Monate den Führerschein weg, wobei der sich dann den Termin auf seine Urlaubszeit legen kann. Lächerlich, eine Strafe muss wehtun, damit es jemand lernt, bzw. damit es abschreckt.
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#710702
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 02.03.2022 13:54 - vor 2 Jahren, 1 Monat  
Bei Fahrtverbot kann man sich die Zeit ohne Führerschein in gewissem Rahmen aussuchen, bei 3 Monaten würde es aber schwierig.
Bei einer Straftat (Nötigung, Bedrohung, Beleidigung) wird der Führerschein aber eingezogen, der Zeitpunkt ist bestimmt durch Straßenverkehrsamt/Staatsanwalt/Polizei. Wenn dann wegen Verhaltensauffälligkeit noch die charakterliche Fahreignung angezweifelt würde, käme noch die MPU vor Neuerteilung des Scheines.
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#715566
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 04.04.2022 22:58 - vor 2 Jahren  
1 Minute falsch verhalten kann teuer werden (und das ist gut so...):

Zu einem viermonatigen Fahrverbot und einer Geldstrafe in Höhe von 7.150 Euro wurde ein Autofahrer vom Oberlandesgericht Hamm verurteilt, weil er einen Rettungseinsatz behindert hatte.

...

Das OLG geht davon aus, dass sich durch das Verhalten des Angeklagten die Versorgung der Patienten insgesamt um mindestens eine Minute verzögerte.

...

Das Fahrverbot beruht auf der Tatsache, dass der Autofahrer sein Fahrzeug in schwerwiegender Weise im Straßenverkehr missbraucht hätte. Das Fahrverbot sei daher ein „zusätzlicher Denkzettel“.


www.rettungsdienst.de/news/gericht-verha...7999?xing_share=news
ex_Daihatsu-Fahrer
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#715583
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 05.04.2022 07:56 - vor 2 Jahren  
Meiner Meinung nach muss man dem Herren leider die charakterliche Eignung zur Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr komplett absprechen. So jemand darf einfach kein Auto mehr fahren, wer weiß was sein nächster Aussetzer bewirkt.
schrubber
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Letzte Änderung: 05.04.2022 07:56 von schrubber.
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#742399
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 29.10.2022 14:47 - vor 1 Jahr, 5 Monaten  
Keine Überlegungsfrist bei Bildung einer Rettungsgasse

Wenn auf der Autobahn der Verkehr zum Stillstand kommt, muss man eine Rettungsgasse bilden. Diese einfache, aber möglicherweise lebensrettende Methode, um Rettungsfahrzeugen ungehindert Zugang zu einer Unfallstelle zu gewährleisten, ist mittlerweile allgemein bekannt. Aber ab wann muss eine solche Rettungsasse gebildet werden? Hierzu hat das Oberlandesgericht Oldenburg jetzt entschieden.

Ein Autofahrer aus Gütersloh war auf der A 1 Richtung Osnabrück in Höhe Lohne unterwegs. Der Verkehr auf der dreispurigen Autobahn war ins Stocken geraten und teilweise zum Erliegen gekommen. Viele Fahrzeuge hatten bereits eine Rettungsgasse gebildet. Der Mann befuhr dagegen die mittlere Spur eher linksseitig, während die anderen Fahrzeuge sich möglichst rechts auf der Mittelspur hielten.

Das Amtsgericht Vechta verurteilte den Mann zu einer Geldbuße von 230 Euro.


oberlandesgericht-oldenburg.niedersachse...ngsgasse-216654.html
ex_Daihatsu-Fahrer
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#742415
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 29.10.2022 15:33 - vor 1 Jahr, 5 Monaten  
Der 1. Satz ist falsch. Man muß die Rettungsgasse bereits bilden, wenn die Möglichkeit einer Staubildung besteht!

Wenn alle stehen kann sich niemand mehr bewegen und so auch keine Gasse mehr bilden.
autogasprius_berlin
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#742420
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 29.10.2022 16:28 - vor 1 Jahr, 5 Monaten  
Die "Möglichkeit einer Staubildung" besteht immer, sobald man den Parkplatz bzw. die Garage verlässt.

LG
Klaus
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#742516
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 30.10.2022 11:20 - vor 1 Jahr, 5 Monaten  
autogasprius_berlin schrieb:
Der 1. Satz ist falsch. Man muß die Rettungsgasse bereits bilden, wenn die Möglichkeit einer Staubildung besteht!Es gibt hier nur einen entscheidenden Unterschied zwischen Theorie und Praxis.

Auf zweispurigen Autobahnen kann man ggf. sehr schön erkennen, welche Autofahrer ihrer Pflicht zur Rettungsgasse nicht ausreichend nachkommen. Bei dreispurigen Autobahnen wird das aber für die Nutzer der mittleren Spur, vorsichtig ausgedrückt, etwas schwierig.

Wenn diese bereits bei einer "möglichen Staubildung" in den Rettungsgassemodus gehen und somit einen halben bis ganzen Meter auf die rechte Spur einschwenken, dann wäre der nächste Unfall im Stau sowas von vorprogrammiert.

In vielen Fällen haben also die Nutzer der mittleren Spur gar keine Chance, früher als "direkt vor Stillstand", teilweise die rechte Spur zu "betreten".

Ein bloßes rechtsseitiges Fahren ohne Übergang zur rechten Spur wird jedenfalls kaum ausreichen, um für eine adäquate Rettungsgasse zu sorgen, wo auch schwere Einsatzfahrzeuge durchpassen. Dazu müssten schon die Fahrer auf der linken Spur die 75cm Begrenzungsstreifen vollumfänglich nutzen. Wenn da einer nur mit dem linken Rad auf der äußeren Begrenzungslinie fährt, reicht es nicht mehr aus.

Wenn sich wie im aufgezeigten Urteil jemand linksseitig auf der Mittelspur aufhält, dann ist das Vergehen natürlich offensichtlich und die Bestrafung auch gerechtfertigt.

eppf
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#742546
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 30.10.2022 16:25 - vor 1 Jahr, 5 Monaten  
Schwierigkeiten, die sich aus der Sicht unangepaßter Geschwindigkeit ergeben, entbinden nicht von einer bestehenden Rechtspflicht.
autogasprius_berlin
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#744343
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 14.11.2022 17:00 - vor 1 Jahr, 5 Monaten  
Chaos auf der A9 bei Leipzig: Wegen fehlender Rettungsgasse muss die Feuerwehr zu Fuß zu einem Unfall laufen. Dabei wird sie von Autofahrern beschimpft.

...

Dabei seien sie von im Stau stehenden Autofahrern übel beschimpft worden: "Wichser", "Arschloch" und "Verpisst euch" sei ihnen zugerufen worden. Die Polizei Leipzig bestätigte t-online auf Anfrage die Vorkommnisse.


www.t-online.de/region/leipzig/id_100079...ilometer-laufen.html

Da kann ich nur mal wieder eine ehemalige Kollegin zitieren: ich hasse Menschen!

Mein Respekt an die Kollegen/Kameraden, die sich derart beleidigen lassen mussten und dennoch keinen derjenigen Großfressen aus dem Auto gezogen haben. Meine Contenance wäre dabei im 3km entfernten Feuerwehrfahrzeug vergessen gewesen.
ex_Daihatsu-Fahrer
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