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E-Ladestelle braucht keine Zustimmung der Nachbarn
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priusfreunde.de befasst sich nicht nur mit den Hybriden des Toyota-Konzerns, sondern blickt gerne über den Tellerrand. In dieser Rubrik geht es um die Elektromobilität.
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THEMA: E-Ladestelle braucht keine Zustimmung der Nachbarn
#667441
Aw: E-Ladestelle braucht keine Zustimmung der Nachbarn 05.06.2021 09:00 - vor 2 Jahren, 10 Monaten  
Ein zunehmender Trend in diesem Zusammenhang: Hausverwaltungen wie auch Privatleute bekommen oft Angebote von Stromversorgern, die ein mehr oder minder günstig erscheinendes Komplettpaket anbieten.

Aktuelles Beispiel:

- www.autobild.de/artikel/vattenfall-charg...mtarif-19518231.html

Natürlich sind solche Angebote immer mit einem Strombezugsvertrag gekoppelt, also einem bestimmten Stromanbieter und einem bestimmten Stromtarif. Damit gibt man die Freiheit auf, sich Anbieter und Tarif selbst aussuchen und jederzeit wechseln zu können.

Das ist in jeder Hinsicht eine gefährliche Sache, nicht nur finanziell. Es betrifft natürlich auch den eigenen Mieter. Was, wenn dieser seinen Ladestrom aus anderer Quelle beziehen möchte (darauf hat er einen Rechtsanspruch)? Es gibt noch keine mir bekannten Urteile in dieser Sache, aber die werden kommen.

Generell erscheint es kurzsichtig, sich derart knebeln zu lassen. So verlockend können die Angebote gar nicht sein. Das gilt selbstverständlich nicht nur für Hausverwaltungen, sondern auch für Privatleute.

Grüße, Egon
Egon
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#669739
Aw: E-Ladestelle braucht keine Zustimmung der Nachbarn 21.06.2021 16:33 - vor 2 Jahren, 10 Monaten  
Was bei der Ladestation nicht funktioniert - für Politiker muß die WEG zureckstecken:

www.tagesspiegel.de/berlin/mieter-veraer...uetzer/27303544.html
gcf
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#669758
Aw: E-Ladestelle braucht keine Zustimmung der Nachbarn 21.06.2021 18:32 - vor 2 Jahren, 10 Monaten  
Leider kann ich da keinen direkten Zusammenhang mit Ladestationen entdecken...?

Gruß
Martin
weinfux
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Letzte Änderung: 21.06.2021 18:37 von weinfux.
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#669762
Aw: E-Ladestelle braucht keine Zustimmung der Nachbarn 21.06.2021 18:53 - vor 2 Jahren, 10 Monaten  
Was für ein blöder Artikel!

Ich zitiere aus der angegebenen Quelle:
Der war vor ein paar Wochen mit seiner Ehefrau... aus einer Wohnung in der exklusiven Berliner Vorstadt in ein Domizil in feiner Lage gezogen, einen 2016 im Renaissancestil neu errichteten Palazzo...
1. Olaf Scholz ist unbeachtet seiner politischen Positionen ein Mensch. Einen männl. Menschen kann man mit dem Personalpronomen "er" bezeichnen. Sachen bezeichnet man am Satzanfang mit "der", Menschen jedoch nicht.
2. Der o.g. Satz ist voll von polemischen und abwertenden unsachlichen Äußerungen. Das ist kein Zeitungsbericht, das ist Stimmungsmache.
3. Angehörige von BKA/LKA kommen ihrer gesetzlichen Pflicht nach. Aus dem Bericht geht nicht hervor, daß die Anwohner die Beamten gebeten haben, den Scheinwerfer anders aufzustellen oder die Nutzung zu verändern. Stattdessen versuchten sie, auf dem Gerichtsweg ein Hausverbot zu erwirken, ohne die nötigen Voraussetzungen zu prüfen. Meinerseits schon mal Glückwunsch zu dieser diplomatischen Glanzleistung einer Deeskalation.
4. Angeblich bemängeln die Anwohner, daß BM Scholz sich nicht schriftlich vorgestellt hat. Aha. Sehen Hausordnung oder Mietvertrag das vor? Wie viele der anderen Anwohner haben sich beim Einzug gegenseitig schriftlich vorgestellt? Was wäre gewesen, BM Scholz hätte den Wunsch hellsehen können und es getan? Wären dann Strafanzeigen wg. unverlangt zugesendeter Werbung gekommen?

Sorry, ich kann diese Art von "Journalismus" nicht mehr ernstnehmen.

Und jetzt vielleicht wieder back to topic.
autogasprius_berlin
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Letzte Änderung: 21.06.2021 19:16 von autogasprius_berlin.



seit 07/20 ohne Autogas und ohne Prius unterwegs
Hybrid-Historie:
Yaris Style Selection White seit 07/20
Prius II, 03/07 bis 10/20, EXE, silber, ab km-Stand 42.000 auch auf LPG, hat immerhin 382.160 km gehalten
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#681286
Aw: E-Ladestelle braucht keine Zustimmung der Nachbarn 09.09.2021 13:38 - vor 2 Jahren, 7 Monaten  
Was ich gestern bei einer Wohnungseigentümerversammlung (zum Glück nicht direkt in eigener Sache) erlebt habe, spottet jeder Beschreibung.

Kommerzielle Verwalter verwenden mittlerweile ein durchgeplantes Prozedere, um jede Aktion im Keim erfolgreich zu ersticken. Dies natürlich umso mehr, wenn sie bemerken, dass der Eigentümer-Beirat nicht hinter dem entsprechenden Antrag steht.

Aus aktueller Sicht kann ich nur jedem Mitglied oder Mieter einer WEG raten, auf eine Steckdose am Stellplatz hinzuarbeiten. Durch den offiziellen Antrag auf eine Wallbox hat man ansonsten sehr gute Chancen, sich auf Jahre hinaus von der E-Mobilität selbst auszuschließen.

Der Gesetzgeber muss das erst 12/2020 reformierte WE-Gesetz schnellstmöglich erneut reformieren. In der derzeitigen Form ist es in erster Linie geeignet, die Verhinderer bestmöglich zu unterstützen.

Grüße, Egon
Egon
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#681401
Aw: E-Ladestelle braucht keine Zustimmung der Nachbarn 10.09.2021 09:17 - vor 2 Jahren, 7 Monaten  
Vor allem der Passus mit der "Beeinträchtigung" der Miteigentümer ist sehr schwammig ausgedrückt und lässt zu viel Ermessensspielraum.
Ist das Anbohren von Wänden im Gemeinschaftseigentum schon unzulässig?
Stört sich jemand am neuen Kabel, das durch den Keller verlegt ist?
Soll man sich mit Klagen durchsetzen, gegen Miteigentümer, mit denen man weiterhin zusammenwohnen will/muss?

Gruß
Helmut
ellert_de
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#690082
Aw: E-Ladestelle braucht keine Zustimmung der Nachbarn 05.11.2021 09:04 - vor 2 Jahren, 5 Monaten  
Zitat:
Ladestation für E-Auto
Dürfen Mieter den Anbieter selbst wählen?

Elektroautos gehört die Zukunft. Aber wo können Mieter ihre Autos laden? Klar ist: Wollen sie ihre eigene Ladestation installieren, hat der Vermieter ein Wörtchen mitzureden.
- www.n-tv.de/ratgeber/Duerfen-Mieter-den-...article22908473.html


Grundsätzlich kann ich das Urteil durchaus nachvollziehen, das im Wesentlichen auf einer Aussage zu basieren scheint:
Nur dieser Versorger könne genügend Ladestationen ohne Überlastung der Hausanschlüsse gewährleisten.
Aber ist das so? Wie gewährleistet er das denn? Was macht er physikalisch-praktisch anders als andere Stromanbieter?

Grüße, Egon
Egon
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#690093
Aw: E-Ladestelle braucht keine Zustimmung der Nachbarn 05.11.2021 09:45 - vor 2 Jahren, 5 Monaten  
Der "Versorger" (VNB) stellt den Netzanschlusspunkt mit einer definierten Leistung, z.B. 3x 63A. Sollte er für viele Wallboxen eine höhere Leistung installieren als der Anschlusspunkt bietet, muss er vorher den Anschlusspunkt ausbauen, sprich von der Leistung erhöhen. Den Anschlusspunkt kann nur der lokale Versorger ändern, nicht irgendein anderer Stromanbieter, der nur Strom abrechnungstechnisch durchleitet.
Bei Photovoltaikanlagen ist das ähnlich: Da muss der VNB auch den Anschlusspunkt ausbauen, wenn eine PV-Anlage hoher Einspeiseleistung angeschlossen werden soll.
Gruß Thorsten
priusb78
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#690094
Aw: E-Ladestelle braucht keine Zustimmung der Nachbarn 05.11.2021 09:46 - vor 2 Jahren, 5 Monaten  
VNB = Verteilnetzbetreiber, also der, dem das Netz gehört und der es betreibt und pflegt.
Jorin
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#690110
Aw: E-Ladestelle braucht keine Zustimmung der Nachbarn 05.11.2021 11:54 - vor 2 Jahren, 5 Monaten  
Ja danke, vom Prinzip her ist mir das klar. Ich sehe nur den Widerspruch nicht, den das Gericht hier sieht.

Benötigt ein Haus eine höhere Anschlussleistung als aktuell vorhanden (oder ist sonst etwas zu ändern oder zu reparieren), ist der lokale Netzbetreiber gefragt, völlig klar. Dass er dafür bezahlt wird, ist auch klar.

Aber weshalb muss ein Bewohner dann auch seinen Strom von ihm beziehen oder gar eine Ladestation von ihm mieten? Diese Bindung hat man doch schon vor über 20 Jahren abgeschafft. Wieso soll sie ausgerechnet hier wieder in Kraft treten?

Grüße, Egon
Egon
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#690155
Aw: E-Ladestelle braucht keine Zustimmung der Nachbarn 05.11.2021 16:03 - vor 2 Jahren, 5 Monaten  
Nein, ich denke, das muss er nicht. Wenn die Eigentümergemeinschaft den VNB beauftragt und bezahlt, den Hausanschluss von der Leistung zu erhöhen, ist danach eine freie Auswahl von Stromlieferanten für jeden einzelnen Zähler möglich.

Es könnte allerdings sein, dass der VNB die Ausrüstung mit Wallboxen anbietet und eine evtl. Hochrüstung des Hausanschlusses auf seine Kosten übernimmt. Dann ist man natürlich an ihn gebunden.

Ob er grundsätzlich eine Erhöhung der Anschlussleistung (unabhängig von WBs) durchführen muss, wenn Eigentümer das verlangen, weiß ich nicht. Kann sein, dass er das verweigern kann.

Gruß Thorsten
priusb78
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#690708
Aw: E-Ladestelle braucht keine Zustimmung der Nachbarn 09.11.2021 00:50 - vor 2 Jahren, 5 Monaten  
Zitat:
Wallbox: Auch Mieter haben Anrecht auf Installation

[...] Mussten früher etwa für eine Installation in der gemeinsamen Tiefgarage alle Miteigentümer ihre Zustimmung geben, reicht seither eine einfache Mehrheit in der Eigentümerversammlung. Bei zugewiesenen Parkplätzen darf zudem der Wunsch nach einer selbst finanzierten Wallbox nicht mehr abgelehnt werden.

- www.autogazette.de/laden/chip/hybrid/wal...ation-989409679.html

Grüße, Egon
Egon
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#690755
Aw: E-Ladestelle braucht keine Zustimmung der Nachbarn 09.11.2021 10:21 - vor 2 Jahren, 5 Monaten  
Das mit der einfachen Mehrheit bei einer Eigentümerversammlung hat einen wesentlichen Haken.
Wenn beschlossen wird, eine Lösung für alle Eigentümer zu machen, kann es weitere Jahre dauern, bis man einen Ladepunkt erhält.
Unabhängiger Sachverständiger, Ausschreibung und so weiter.
Dummerweise haben Nichtinteressierte keine Eile damit.

Gruß
Helmut

(ETV am 17.11.21)
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#690816
Aw: E-Ladestelle braucht keine Zustimmung der Nachbarn 09.11.2021 16:36 - vor 2 Jahren, 5 Monaten  
Ich sage mal "Good luck", aber Du weißt vielleicht, wie das enden kann? "Taken" mit Liam Neeson....

Gruß
Martin
weinfux
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#710358
Aw: E-Ladestelle braucht keine Zustimmung der Nachbarn 27.02.2022 19:22 - vor 2 Jahren, 1 Monat  
Urteil: Parkverbot für elektrischen Pkw in Tiefgarage unzulässig
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) darf die Nutzung einer Tiefgarage durch Elektroautos nicht generell untersagen. Das entschied das Amtsgericht Wiesbaden in einem Urteil vom 4. Februar 2022, es gab damit einer Eigentümerin recht. Der entsprechende WEG-Beschluss verstoße „gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung“, hieß es zur Begründung. Denn damit laufe der „nicht abdingbare“ Rechtsanspruch auf eine Lademöglichkeit, der seit Ende 2020 besteht, ins Leere.

ecomento.de/2022/02/25/urteil-parkverbot...fgarage-unzulaessig/

LG
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