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Mit 417 km/h auf der German Autobahn
(1 Leser) (1) Besucher
Umwelt-Themen, Vergleich von Antriebstechniken etc.
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THEMA: Mit 417 km/h auf der German Autobahn
#720588
Aw: Mit 417 km/h auf der German Autobahn 09.05.2022 16:27 - vor 1 Jahr, 11 Monaten  
Sag's Deinem Abgeordneten vor Ort!
autogasprius_berlin
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#720598
Aw: Mit 417 km/h auf der German Autobahn 09.05.2022 17:08 - vor 1 Jahr, 11 Monaten  
In diesem Sinne bräuchte es eigentlich nur eine Begrenzung der Leistung für Straßenfahrzeuge über die StVZO. Also ein Limit von Leistung und Gewicht.
Muss man Autos haben die unter 3s von 0 auf 100 kommen?
Wenn ja, zu welchem Zweck?

Sportgeräte als Rennwagen brauchen keine Zulassung für den Straßenverkehr.
Und wenn, dann könnte diese als Sondererlaubnis erfolgen. Zum Zwecke der Teilnahme am Wettbewerb.
ex_TF104
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#720600
Aw: Mit 417 km/h auf der German Autobahn 09.05.2022 17:29 - vor 1 Jahr, 11 Monaten  
Mit dem organisatorischen Aufwand liegt die Selbst-Auto-Rennen-Absicht doch auf der Hand!
Er stellt sogar Streckenposten auf!
Dix
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Tierische Grüße
Dirk
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#720601
Aw: Mit 417 km/h auf der German Autobahn 09.05.2022 17:43 - vor 1 Jahr, 11 Monaten  
Sag's dem Staatsanwalt in Stendal . Um mal meinen Vorredner abgewandelt zu zitieren.
cirr_s
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#720607
Aw: Mit 417 km/h auf der German Autobahn 09.05.2022 18:24 - vor 1 Jahr, 11 Monaten  
Immer wieder toll, wie "diskutiert" wird,

- ohne das Video gesehen zu haben,
- ohne Kenntnis der Rechtslage,
- ohne die bisherigen Beiträge zur Kenntnis genommen zu haben,
aber
- mit Wiederholung von bereits wiederholt Geäußertem, als wäre es was neues.

autogasprius_berlin
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#720617
Aw: Mit 417 km/h auf der German Autobahn 09.05.2022 19:57 - vor 1 Jahr, 11 Monaten  
Dix schrieb:
Mit dem organisatorischen Aufwand liegt die Selbst-Auto-Rennen-Absicht doch auf der Hand!
Er stellt sogar Streckenposten auf!


Das ist oberflächlich richtig, dennoch finde ich die rechtliche Nähe zu offiziellen Rennveranstaltungen völlig falsch.
Ich bin selbst in meiner Freizeit in einem Organisationsteam und wenn mal nichts zu Organisieren ist geht's an die Absicherung. Auf abgesperrten öffentlichen Wegen oder eben auf der Rundstrecke.
Da steckt richtig viel mehr dahinter als das man es mit dem abgesicherten Versuch des Extrem Schnellfahrens auf einer Autobahn vergleichen könnte.
Allein die Tatsache das bei "meinen" Veranstaltungen jeder Teilnehmer weiß das der Teilnehmer ist, das er das Risiko bewusst in Kauf nimmt, dass das Risiko auch finanziell abgesichert ist und nicht zuletzt die Öffentlichkeit von der Strecke fern gehalten wird.
Das ist wohl alles nicht der Fall.
ex_TF104
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#732667
Aw: Mit 417 km/h auf der German Autobahn 09.08.2022 09:55 - vor 1 Jahr, 8 Monaten  
Aus gegebenem Anlass (aus einem anderen Thread) möchte ich hier nochmals ein abschließendes Statement abgeben.

Klar, auch ich habe mitbekommen, dass der Staatsanwalt das Verfahren eingestellt hat. Man sollte deshalb aber nicht auf die Idee kommen, dass dies automatisch so einzustufen ist, als wäre bei einem Gerichtsverfahren ein Freispruch herausgekommen.

Es ist immer noch ein großer Unterschied, ob eine weisungsgebundene Staatsanwaltschaft ein Verfahren einstellt, oder ob ein unabhängiger Richter ein Urteil fällt.

Nein, auch ich habe keinerlei Hinweise, dass eine Weisung im Spiel gewesen sein könnte. Der Staatsanwalt mag durchaus nach bestem Wissen und Gewissen anhand des vorliegenden Sachverhalts seine Entscheidung getroffen haben.

Dass aber Gerichte zu vorher unvorstellbaren Grundsatzentscheidungen in der Lage sind, beweist doch das BGH-Urteil zur Richtgeschwindigkeit. Konnte es sich jemand auch nur ansatzweise vorstellen, dass der BGH auf eine Mithaftung entscheidet, wenn bei Geschwindigkeiten jenseits der 130kmh ein Unfall passiert, ohne dass der Betroffene auch nur einen Fehler im Sinne der StVO begangen hat? Also durch dieses Urteil nachfolgend selbst dann, wenn ein total besoffener Autofahrer 10m vor einem ausschert und man nicht die geringste Chance hat, den Unfall zu vermeiden.

Damals kam es halt infolge eines konkreten Unfalls zu einem Gerichtsverfahren, welches schlussendlich zum o.g. BGH-Urteil führte. Das OLG Hamm hat übrigens zwischenzeitlich im Jahr 2018 eine Grenze von 20kmh Überschreitung gezogen, bis zu der von einer Mithaftung abzusehen ist.

Es wäre sicherlich interessant gewesen, was Gerichte zu den 417kmh gesagt hätten, wenn man sie gefragt hätte. Ist es wirklich so abwegig, dass ein physikalisch bewanderter Richter zu dem Schluss kommen könnte, dass ein Bremsweg von 500m und eine Bewegungsenergie von ca. eineinhalb vollbeladenen 40-Tonnern bei 80kmh nicht mehr mit einem Normalbetrieb, sondern nur noch mit einem unerlaubten Rennbetrieb in Verbindung gebracht werden kann?

Das wäre wohl auch bis zum BGH hoch gewandert. Natürlich könnte auch der BGH bei den vorliegenden Umständen abschließend auf Freispruch entscheiden. Dann wäre es eine klare Angelegenheit, auf die man sich berufen kann. So ist es eine Einzelentscheidung einer Staatsanwaltschaft, ohne dass diese zwingend als Blaupause für ggf. weitere Vorfälle verwendet werden kann bzw. muss.

Vielleicht hätte aber auch das Gericht geurteilt, dass man auf Grund der Rechtslage freisprechen muss, diese Rechtslage aber massiv kritisiert wird, wie z.B. beim Maskendeal.

Siehe: www.berliner-kurier.de/politik-wirtschaf...en-zaehnen-li.246044

"Die Münchner Richter machten keinen Hehl daraus, dass sie mit der Gesetzeslage selbst unzufrieden sind: Dass sogar „die missbräuchliche Kommerzialisierung des Mandats unter Ausnutzung einer nationalen Notlage von beispielloser Tragweite“ nach aktueller Rechtslage straflos bleibe, erscheine kaum vertretbar und stehe in eklatantem Widerspruch zum allgemeinen Rechtsempfinden."

Das wäre zumindest schon einmal eine Ansage in die richtige Richtung.

Aber was haben wir jetzt beim 417kmh-Vorfall?
Eine Einstellung des Verfahrens im Sinne einer Einzelfallentscheidung, in der Hoffnung, dass bei Nachahmern auch alles gutgehen wird. Und einen Porschefahrer in der Regierung, der daraufhin nicht einmal über eine 300kmh-Grenze auf Autobahnen nachdenkt.

Dass es garantiert ein paar Leute gibt, die sich irgendwann daran machen werden, diesen Rekord knacken zu wollen, liegt doch auf der Hand.

eppf
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#732674
Aw: Mit 417 km/h auf der German Autobahn 09.08.2022 10:42 - vor 1 Jahr, 8 Monaten  
"ein physikalisch bewanderter Richter"

Als jemand, der als Student der technischen Fakultät mit einem Jura-Studenten 4 Jahre lang das Zimmer geteilt hat, ist das für mich nur sehr schwer vorstellbar.
Smoothie
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#732681
Aw: Mit 417 km/h auf der German Autobahn 09.08.2022 11:39 - vor 1 Jahr, 8 Monaten  
Es reicht ja, wenn es ihm dämmert, welche extremen Parameter hier vorliegen und er jemand fragt, der sich damit auskennt.

Er also nicht nur nach dem Motto unbegrenzt = unbegrenzt urteilt, sondern auch noch den Menschenverstand einschaltet, was für einen Fahrer noch beherrschbar ist.

Ich hab's ja schon einmal geschrieben, selbst im Rennsport wie bei den 24h von Le Mans hat man schon seit über 30 Jahren Geschwindigkeiten jenseits von 400kmh eine klare Absage erteilt, weil sie einfach nicht mehr zu verantworten waren. Und da waren echte Profis auf wirklich abgesperrten Strecken unterwegs. Wenn der Staatsanwalt diesen Sachverhalt im Kopf gehabt hätte, wäre er vielleicht den Weg gegangen, den Vorfall von einem unabhängigen Gericht überprüfen zu lassen.

Es gibt jede Menge Gesetze, die erst mit nachträglich erlassenen Auslegungsrichtlinien an die Praxis angepasst wurden. Der Gesetzestext selbst ist meist sehr allgemein gehalten und die Gerichte füllen es dann mit Leben.

Es ist alles andere als aus der Welt gegriffen, dass der BGH eine Ausführungsbestimmung zu §315d in die Welt setzen könnte, dass spätestens alles, was über den Renngeschwindigkeiten der Rennsport-Königsklassen liegt, per Definition als Rennen eingestuft werden muss. Man müsste es dem BGH halt einmal zur Entscheidung vorlegen, dann würde man schon sehen, was dabei herauskommt.

Wie schon gesagt, die Gefährdungshaftung bei einem Überschreiten der Richtgeschwindigkeit steht auch mit keinem Wort im Gesetzestext.

eppf
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#732682
Aw: Mit 417 km/h auf der German Autobahn 09.08.2022 11:39 - vor 1 Jahr, 8 Monaten  
Täusche Dich da mal nicht! Vielleicht ist der Schluss von einem Jurastudenten im 4. Semester zu einem/r Strafrichter/in mit 30 Jahren Beufserfahrung nicht ganz glücklich. Ein Richter - zumindest am Amtsgericht - lernt extrem viel aus der Praxis! Wenn unsere Politiker diese Erfahrung auch nur ansatzweise hätten, wären viele Gesetze ganz anders. Aktuelles Beispiel Cannabis...

Gruß Thorsten
priusb78
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#732687
Aw: Mit 417 km/h auf der German Autobahn 09.08.2022 13:34 - vor 1 Jahr, 8 Monaten  
Ja, den Unterschied zwischen 4 Jahre und 4 Semester beherrschen sie sicher.
Smoothie
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#732691
Aw: Mit 417 km/h auf der German Autobahn 09.08.2022 14:03 - vor 1 Jahr, 8 Monaten  
Bist Du kleinlich!
priusb78
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#732696
Aw: Mit 417 km/h auf der German Autobahn 09.08.2022 14:36 - vor 1 Jahr, 8 Monaten  
... und schon wieder hat jemand, offenbar auf Grund von mehrfachen Wiederholungen und der Textlänge, Recht.

Er ist Physiker, Professor für öffentliches Recht und Philosoph.

Der Staatsanwalt ist dagegen offenbar doof, hat sein Studium vor dem 1. Staatsexamen abgebrochen, ist weisungsgebunden und hat auch sonst von nichts 'ne Ahnung, vor allem von der Rechtslage, sonst hätte er ja nicht so entscheiden können.
autogasprius_berlin
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#732711
Aw: Mit 417 km/h auf der German Autobahn 09.08.2022 17:03 - vor 1 Jahr, 8 Monaten  
autogasprius_berlin schrieb:
... und schon wieder hat jemand, offenbar auf Grund von mehrfachen Wiederholungen und der Textlänge, Recht.Wie kommst du darauf, dass ich auf "Recht" aus bin, wenn ich mehr oder weniger nur gern sehen würde, dass dieser Sachverhalt durch ein unabhängiges Gericht wie der BGH geklärt wird? Natürlich in der Hoffnung, dass es die Gerichte ähnlich sehen wie ich, aber ich habe kein Problem dabei, ein anderes Urteil anzuerkennen.

Was stört dich denn an der Textlänge, wenn man damit die verschiedenen Punkte besser aufdröselt und Gegenbeispiele aufzeigt, wie es in der Justiz in eine Richtung laufen kann, die niemand zuvor erwartet hat?

Bei Rechthaberei hätte ich jedenfalls nicht so häufig den Konjunktiv im Text verwendet, oder ist dir das nicht aufgefallen?

Dass viele Gesetze jedoch erst mit der Zeit durch Ausführungsauslegungen der Gerichte so richtig mit Leben gefüllt werden, kann man dagegen als Tatsache kaum abstreiten. Gerade der 315d ist noch so neu, dass es hier erst noch Erfahrung zu sammeln gilt, wie man diesen § am besten anwendet.

Der Staatsanwalt ist dagegen offenbar doof...Wie du diese Unterstellung aus meinem Text herauslesen konntest, bleibt dein einsames Geheimnis!

Was ist denn deiner Meinung nach am folgenden Absatz Staatsanwaltsschelte?
"Nein, auch ich habe keinerlei Hinweise, dass eine Weisung im Spiel gewesen sein könnte. Der Staatsanwalt mag durchaus nach bestem Wissen und Gewissen anhand des vorliegenden Sachverhalts seine Entscheidung getroffen haben."

Gerichte könnten das aber unter Umständen anders sehen und genau das wird man wohl noch sagen dürfen, ohne dass der Staatsanwalt dabei als "doof" hingestellt wird.

eppf
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Letzte Änderung: 09.08.2022 17:04 von eppf.
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#733260
Aw: Mit 417 km/h auf der German Autobahn 15.08.2022 21:50 - vor 1 Jahr, 8 Monaten  
Auch wenn 200km/h aus meiner Sicht noch zu viel sind es wäre ein erster Schritt. Es bewegt sich doch was durch diese rücksichtslose Raserei.

Die Problematik der deutschen Gesetzgebung und der mangelnden Strafbarkeit wurde hier im Thread auch schon besprochen. Letztendlich absurd, dass es kein generellen Paragraphen gibt der nicht explizit durch Gesetze abgedeckte rücksichtsloses Verhalten ahndet.

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