Ende November letzten Jahres lag dieses Angebot auf meinem Schreibtisch:
Kurz zuvor hatte meine Tesla-Versicherung den Beitrag um 20 Prozent auf 1500 Euro/Jahr erhöht, also eine willkommene Gelegenheit. Schon wenige Minuten nach Eingabe der Daten hatte ich das Ergebnis: Knapp 5800 Euro pro Jahr (fünftausendachthundert) lautete das Angebot der HUK für mein Tesla Model S.
Dazu muss man allerdings wissen, dass meine Tesla-Versicherung einen Einheitstarif anbietet. Das bedeutet, individuelle Merkmale wie Fahrleistung, Stellplatz, Wohneigentum etc. werden nicht berücksichtigt, jeder Versicherte zahlt denselben Betrag. Dem entsprechend wurde das auch von der HUK bei der Berechnung nicht berücksichtigt, sonst wäre das Angebot sicher nicht ganz so krass ausgefallen.
Jedenfalls eine klare Sache, wie ich dachte: 1500 gegen 5800 Euro, man kann mir also keinen günstigeren Tarif bieten, ergo habe ich die Wette gewonnen und bekomme somit einen Einkaufsgutschein über 50 Euro.
Haha - denkste!
Zunächst forderte man gut lesbare Fotos von 1. allen Seiten meiner Beitragsrechnung für 2018, von 2. den Fahrzeugpapieren und 3. von allen Seiten des Versicherungsscheins an. Ok, so steht es in den Teilnahmebedingungen, also habe ich das alles fotografiert und zeitnah übersandt.
Danach herrschte wochenlang Funkstille. Zwei Nachfragen wurden jeweils mit einem Textbaustein beantwortet, in dem erneut auf die einzureichenden Unterlagen hingewiesen wurde.
Als ich fast acht Wochen (!) später Zeichen der Ungeduld erkennen ließ und mich erneut erkundigte, wie lange die Prüfung der Unterlagen wohl noch dauern würde, erhielt ich zum ersten Mal eine persönliche Antwort.
Darin hieß es, die individuellen Versicherungsmerkmale wie Fahrleistung, Stellplatz, Wohneigentum etc. seien aus den übersandten Unterlagen nicht erkennbar und ich solle sie nachliefern. Ich entgegnete, diese seien nicht Grundlage des bestehenden Versicherungsvertrags und deshalb nicht im Versicherungsschein aufgeführt.
Vor meinem geistigen Auge konnte ich sehen, wie man sich daraufhin auf der Gegenseite den Kopf darüber zerbrochen hat, wie man sich um die Einlösung der Wettschuld drücken kann. Ich war sehr gespannt, was man sich wohl einfallen lässt.
Schließlich hat man sich für folgenden Kniff entschieden:
Zitat:
Da Elektrofahrzeuge ein Sonderkennzeichen erhalten, sind Sie leider von der Wette ausgeschlossen und wir können Ihren Fall nicht weiter bearbeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
In den Teilnahmebedingungen steht als Voraussetzung unter anderem:
Es handelt sich um einen Pkw ohne Saison oder Sonderkennzeichen
Damit ist gemeint, dass keine PKW mit zum Beispiel Ausfuhr-, Überführungs- oder Händler-Kennzeichen teilnehmen können, keine Behörden-Fahrzeuge und auch keine steuerbefreiten Autos mit grünen Kennzeichen.
Ein BEV oder PHEV erhält aber mitnichten ein Sonderkennzeichen in diesem Sinn. Es
kann auf Wunsch ein E-Kennzeichen erhalten, aber es muss nicht.
Ich halte das daher für eine faule Ausrede, die man sich aus den Fingern gesaugt hat, um die Wettschuld nicht einlösen zu müssen. Naja, alles andere hätte mich auch gewundert.
Grüße, Egon