Man darf gerne etwas genauer hinschauen. Sowohl was die Partikelanzahl als auch die Stickoxide angeht, ist das eine einzige Verarsche! Das hat natürlich nichts mit einem bestimmten Hersteller zu tun.
Für Benziner gilt schon seit 09/2009 (Euro 5a) ein Stickoxid-Grenzwert von 60 mg/km, der durch Einführung der Euro 6d TEMP-Norm massiv
aufgeweicht wurde, weil man ihn nun legal überschreiten darf. Man hat gezielt eine Hintertür eingebaut ("Konformitätsfaktor"), die es den Herstellern erlaubt, den Prüfstandgrenzwert der Stickoxid-Emissionen im RDE-Zyklus um zunächst das 2,1-fache, später weiterhin um das 1,5-fache zu überschreiten.
Das mag unglaublich erscheinen, ist aber Tatsache:
Es gibt aktuell überhaupt keine Abgasanorm, die ein Einhalten der Grenzwerte wenigstens irgendwann erfordert. Stattdessen dürfen bei den Benzinern die bereits seit 2009 geltenden Grenzwerte noch 11 Jahre später mehr als doppelt so hoch sein, und erst ab dann auf unbestimmte Zeit, in jedem Fall also bis zum Lebensende des entsprechenden Autos, das Anderthalbfache betragen. Dann sind wir grob im Jahr 2035.
Man darf sich durchaus die Frage stellen, wie es eigentlich sein kann, dass ein PKW völlig legal die geltenden Grenzwerte 25 Jahre lang nicht einhalten muss und wieso das dann als Erfolg verkauft wird.
Benziner
Legale Überschreitung der
seit 2009 geltenden Stickoxid-Grenzwerte
Für Neuwagen:
- bis 12/2020: Grenzwerte dürfen um das 2,1-fache überschritten werden
- ab 01/2021: Grenzwerte dürfen um das 1,5-fache überschritten werden
Für neue Modelle (neue Typzulassungen):
- seit 09/2017: Grenzwerte dürfen um das 2,1-fache überschritten werden
- ab 01/2020: Grenzwerte dürfen um das 1,5-fache überschritten werden
Diesel
Legale Überschreitung der
seit 2014 geltenden Stickoxid-Grenzwerte
Für Neuwagen:
- bis 08/2019: Keine Limitierung, Grenzwerte müssen nicht eingehalten werden
- ab 09/2019: Grenzwerte dürfen um das 2,1-fache überschritten werden
- ab 01/2021: Grenzwerte dürfen um das 1,5-fache überschritten werden
Für neue Modelle (neue Typzulassungen):
- seit 09/2017: Grenzwerte dürfen um das 2,1-fache überschritten werden
- ab 01/2020: Grenzwerte dürfen um das 1,5-fache überschritten werden
EDIT: Für die Partikelanzahl gilt nahezu das gleiche. Siehe
-
de.wikipedia.org/wiki/Abgasnorm
Spätestens 2021 kommt Euro 6d (ohne TEMP) und dadurch RDE verbindlich hinzu. Im Gegensatz zu bisherigen Prüfzyklen erfolgte bei RDE eine Freigabe der Übersetzung und ein vorgeschriebener Anteil von nur 23% oberhalb 90 km/h. Dadurch kann mit einem entsprechend lang übersetzten PKW in niedrigsten Drehzahlbereichen gefahren werden, so dass wie bisher auch schon im Realbetrieb die Emissionen geradezu explodieren dürfen - und das wahrscheinlich auch tun werden.
Grüße, Egon