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Frustrierter Ford Fusion Hybrid Fahrer (Englisch)
(1 Leser) (1) Besucher
Hybrid-Fahrzeuge des Ford-Konzerns.
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THEMA: Frustrierter Ford Fusion Hybrid Fahrer (Englisch)
#248271
Frustrierter Ford Fusion Hybrid Fahrer (Englisch) 26.04.2014 22:45 - vor 9 Jahren, 12 Monaten  
pajas
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#248278
Aw: Frustrierter Ford Fusion Hybrid Fahrer (Englisch) 26.04.2014 23:31 - vor 9 Jahren, 12 Monaten  
Dann wäre er vermutlich auch über einen Toyota Yaris HSD enttäuscht gewesen. Sein Auto wurde mit 47 MPG = 5 l/100km beworben. Geschafft hat er ohne Klimaanlage 41,7 MPG = 5,74 l/100km. Das ist eine Abweichung von +14,8%.

Der Yaris HSD wird mit 3,5 l/100 km beworben. +14,8% wären 4,018 l/100km. Besser hätte er das bei seinem Test auch nicht hinbekommen.
ex_happyyaris
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#248281
Aw: Frustrierter Ford Fusion Hybrid Fahrer (Englisch) 26.04.2014 23:46 - vor 9 Jahren, 12 Monaten  
happyyaris schrieb:
Dann wäre er vermutlich auch über einen Toyota Yaris HSD enttäuscht gewesen. Sein Auto wurde mit 47 MPG = 5 l/100km beworben. Geschafft hat er ohne Klimaanlage 41,7 MPG = 5,74 l/100km. Das ist eine Abweichung von +14,8%.

Der Yaris HSD wird mit 3,5 l/100 km beworben. +14,8% wären 4,018 l/100km. Besser hätte er das bei seinem Test auch nicht hinbekommen.

Nach deutscher Rechtssprechung kann der Kunde den Kaufvertrag für derartige Mogelpackungen wandeln.

Mein Prius verbraucht übrigens weniger als die Herstellerangabe von 3,9 Litern, wenn ich mich so benehme, wie im Youtube-Video dargestellt (bei warmem Wetter, im ECO-Modus, Fenster geschlossen, ausgeschaltete elektrische Verbraucher wie Klima, Navi, Radio).
Datenreisender
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#248282
Aw: Frustrierter Ford Fusion Hybrid Fahrer (Englisch) 26.04.2014 23:57 - vor 9 Jahren, 12 Monaten  
Datenreisender schrieb:
Nach deutscher Rechtssprechung kann der Kunde den Kaufvertrag für derartige Mogelpackungen wandeln.

Für welche Mogelpackung? Für 15% Mehrverbrauch unter Bedingungen, die nicht dem jeweiligen Normzyklustest entsprechen?
ex_happyyaris
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Letzte Änderung: 27.04.2014 00:01 von ex_happyyaris.
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#248283
Aw: Frustrierter Ford Fusion Hybrid Fahrer (Englisch) 27.04.2014 00:16 - vor 9 Jahren, 12 Monaten  
happyyaris schrieb:
Datenreisender schrieb:
Nach deutscher Rechtssprechung kann der Kunde den Kaufvertrag für derartige Mogelpackungen wandeln.

Für welche Mogelpackung? Für 15% Mehrverbrauch unter Bedingungen, die nicht dem jeweiligen Normzyklustest entsprechen?

Dazu das Gericht: „Der Kläger hat unbestritten Hersteller-Prospekte zum streitgegenständlichen Fahrzeug vorgelegt, aus denen sich eindeutig ergibt, dass der Spritverbrauch des Autos bei durchschnittlich 9,3 Liter auf 100 Kilometer liegen soll. Dass dieser Wert tatsächlich nicht im normalen Betrieb des Fahrzeugs erreicht werden kann, ergibt sich aus zwei Tatsachen. Zum einen aus den Angaben der Beklagten selbst, zum anderen aber auch aus den nachvollziehbaren Ausführungen des Sachverständigen. Dieser erläuterte die Art der Ermittlung von Verbrauchswerten nach dem Messverfahren RL 80/1268/EWG. Demnach handelt es sich um Werte, die mit dem tatsächlichen Verbrauch des Fahrzeugs im normalen Straßenverkehr nichts zu tun haben, sondern unter extrem günstigen Bedingungen im Labor simuliert worden sind und lediglich der Vergleichbarkeit verschiedener Fahrzeuge dienen sollen. Gerade dies war für den Käufer aber nicht ersichtlich.“

Lediglich in einer kleinen Fußnote auf Seite 23 des Verkaufs-Prospekt werde auf diese Tatsache hingewiesen. „Allein dieser Hinweis genügt nicht, um den Käufer zutreffend über die Grundlagen der Verbrauchsangaben zu informieren. Der Kunde geht vielmehr vorrangig von den deutlichen Ankündigungen in den sonstigen Veröffentlichungen aus, die gerade den niedrigen Spritverbrauch deutlich in den Vordergrund stellen. In Zeiten ständig steigender Spritpreise ist dies auch unzweifelhaft ein wesentlicher Faktor für die Kaufentscheidung. Es hätte deshalb entweder eines deutlichen Hinweises in der Produktbeschreibung bedurft oder einer entsprechenden Aufklärung beim Beratungsgespräch, dass die Angaben wenig Bezug zum realen Verbrauch bei Nutzung dieses Fahrzeugs haben. Unstreitig ist der Kläger hierüber aber nicht aufgeklärt worden. Seiner Aussage nach wurde der durchschnittliche Verbrauch von 9,3 Litern beim Verkaufsgespräch sogar ausdrücklich bestätigt“, so die Richter.

Quelle: www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/323027/
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#248284
Aw: Frustrierter Ford Fusion Hybrid Fahrer (Englisch) 27.04.2014 00:31 - vor 9 Jahren, 12 Monaten  
Und noch einer:
Überhöhter Kraftstoffverbrauch eines Neuwagens berechtigt zur Wandlung des Kaufvertrages, wenn die Abweichung zur Herstellerangabe nicht unerheblich ist.

Sachverhalt : Der Kläger kaufte vom Beklagten einen fabrikneuen Pkw. Grundlage der Verkaufsverhandlungen war der Herstellerprospekt. Dieser gibt den Kraftstoffverbrauch für den Pkw mit 9,8 l im Stadtverkehr, 6,3 l für eine konstante Geschwindigkeit von 90 km/h und 8,5 l bei konstant 120 km/h an.

Der Kläger trägt vor, daß der tatsächliche Verbrauch im Schnitt bei 11 l / 1oo km liege. Er begehrt die Wandlung des Kaufvertrages wegen erhöhtem Kraftstoffverbrauch.

Im Verlauf dieses Rechtsstreits hat der Senat des BGH festgestellt, wann überhöhter Kraftstoffverbrauch zur Wandlung berechtigt.

Entscheidungsgründe : Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts liegt der vom Sachverständigen ermittelte Kraftstoffverbrauch des verkauften Pkws bei allen 3 Meßzyklen und im sog. Drittelmix über den Herstellerangaben.

Die Abweichung beträgt im Stadtverkehr 0,7 l / 100 km ( + 7 %), bei konstant 90 km/h 1,3 l / 100 km (+ 19 %), bei konstant 120 km/h 1,3 l / 100 km (+ 15 %) und im Drittelmix 1,1 l / 100 km (+ 13 %) .

Wo die Grenze zwischen erheblicher und unerheblicher Abweichung von Verbrauchsangaben liegt, ist bislang höchstrichterlich nicht geklärt. Die bislang diesbezüglich ergangenen Entscheidungen betrafen überwiegend Fälle, in denen die Abweichung mehr als 20 % betrug. Für erheblich werden aber auch schon Verbrauchsabweichungen gehalten, die deutlich unter 20 % liegen ( OLG Oldenburg, NZV'88, 225 : 13 % ; OLG Saarbrücken, zitiert in Reinking / Eggert, Der Autokauf, 5.Aufl.,Rz.417 : Überschreitung im Drittelmix von ca. 15 % ). Der Senat hält eine Abweichung von den Verbrauchsangaben des Herstellers um - wie hier - 13 % im Drittelmix nicht mehr für unerheblich.

Der Kraftstoffverbrauch ist eines der wesentlichen Auswahlkriterien des Neuwagenkäufers. In Zeiten steigender Kraftstoffpreise und eines gesteigerten Umweltbewußtseins kommt ihm verstärkt Bedeutung zu. Der Wert des Fahrzeugs war vorliegend wesentlich gemindert. Der Pkw war somit mangelhaft.

Das Wandlungsbegehren des Klägers ist daher begründet.

BGH VIII ZR 65 / 95, ZIP'96, 597 ff

Quelle: archiv.jura.uni-saarland.de/sr/iv0505.htm
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#248302
Aw: Frustrierter Ford Fusion Hybrid Fahrer (Englisch) 27.04.2014 10:31 - vor 9 Jahren, 11 Monaten  
Das Bild ist aber uneinheitlich. Es lassen sich solche und solche Urteile dazu finden, wobei die Hürde die Verbrauchsfahrt zu sein scheint. Es zählt ja nicht der zur Beanstandung führende individuelle Praxisverbrauch, sondern das Ergebnis einer Verbrauchsfahrt. Dabei liegen die beanstandeten Autos aber nur äußerst selten mehr als 10 Prozent über der Werksangabe nach NEFZ. Bei unter 10 Prozent entscheiden die Gerichte mehrheitlich zugunsten des Händlers.

Der Vollständigkeit halber: Den Begriff Wandelung (nicht "Wandlung") gibt es seit Ende 2001 nicht mehr. Seit 2002 spricht man von der Rückabwicklung des Kaufvertrags. Das habe ich gerade mit juristischem Beistand durchgezogen, sonst wüsste ich das auch nicht.

Gespannt bin ich, wohin die Judikative wohl tendiert, wenn die ersten Fälle von Plugin-Hybriden verhandelt werden. Dort liegt ja nicht der Messzyklus NEFZ zugrunde, sondern die Berechnungsformel ECE R101. Mit Ausnahme des Prius sind doppelte Realverbräuche auf den ersten 100 Kilometern und danach das Vierfache (!) die Regel. Dagegen sind 10 Prozent Abweichung ein Witz.

Grüße, Egon
Egon
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Letzte Änderung: 27.04.2014 10:39 von Egon.Grund: Text ergänzt.
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