Nebelscheinwerfer zu Tagfahrleuchten? 16.10.2020 00:01 - vor 3 Jahren, 6 Monaten
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HI!
Die Nebelscheinwerfer nutze ich praktisch NIE:
Könnte man die nicht zu Tagfahrleuchten umfunktionieren?
Ich meine nicht, andere Leuchtimittel einbauen, sondern einfach die Schaltung so umpolen, dass man die Nebelscheinwerfer EIN schaltet, OHNE das Abblendlicht einzuschalten. Standardmäßig sind die ja kombiniert.
Mir ist klar, dass da in der Elektrik was umgepolt werden muss. Das muss ich aber einem Fachmann überlassen.
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Letzte Änderung: 16.10.2020 00:02 von Primus27.
Prius II Sol v. 2007
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Aw: Nebelscheinwerfer zu Tagfahrleuchten? 16.10.2020 00:59 - vor 3 Jahren, 6 Monaten
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Nein, das ist schlichtweg verboten. Nebelscheinwerfer dürfen nur in Kombination mit Stand- oder Abblend-/Fernlicht eingeschaltet werden und das auch nur, wenn die Sichtweite witterungsbedingt unter 50 Meter beträgt. Ein Umbau der Nebelscheinwerfer mittels anderer Leuchtmittel ist ebenso unzulässig.
Alternativ und legal können anstelle der Nebelscheinwerfer Tagfahrlichter eingebaut werden, siehe www.priusfreunde.de/portal/index.php?opt...tid=27&id=617944
Timo
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07/03 - 03/12: Audi A2 1.4, EZ 04/02
03/12 - 05/13: Audi A2 1.4, EZ 11/04
05/13 - 04/19: Prius II Travel, EZ 11/08
04/19 - irgendwann: Ioniq Hybrid, EZ 02/18
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Aw: Nebelscheinwerfer zu Tagfahrleuchten? 16.10.2020 01:07 - vor 3 Jahren, 6 Monaten
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1) Du musst dir darüber im Klaren sein, dass man den Nebelscheinwerfern ansieht, dass sie nicht den Vorschriften für Tagfahrlicht entsprechen. Das sieht jeder TÜV-Prüfer mit einem Blick.
2) M.W. gelten für Nebelscheinwerfer noch die gleichen Vorschriften, wie vor 40 Jahren, als ich sie an meinen Käfer gegenüber dem Standard modifiziert schaltete:
Nebelscheinwerfer sollten möglichst tief montiert sein, damit sie den Nebel "unterwandern" können, was aber bei hoch angebrachtem Fahrlicht (wie beim Käfer) nur funktioniert, wenn das Fahrlicht abgeschaltet bleibt/wird. Dementsprechend war, und ist vermutlich noch immer, dies auch zulässig, aber natürlich nur mit ebenfalls brennendem Rücklicht und Standlicht!
Mancher TÜV-Prüfer war verblüfft bzw. fragte nach und testete jedes Detail (z.B. Fernlicht an/aus) ganz genau, aber beanstandet wurde es natürlich nie.
[edit] s. folgende Korrektur von Autogasprius_Berlin! Da man - im Gegensatz zur Neblschlussleuchte - jederzeit mit Nebelscheinwerfern fahren darf, leite ich daraus ab, dass du die Nebelscheinwerfer als eine Art Tagfahrlicht IMHO missbrauchen könntest, wenn du das Rücklicht und Standlicht dazu brennen lässt.
somit teils irrelevant:
Du wirst allerdings so deutlich schlechter gesehen. Deshalb rate ich dir davon ab, zumal es relativ einfach ist, echtes Tagfahrlicht nachzurüsten. Dazu gibt es hier etliche, auch aktuelle, Beiträge zum P2.[/edit]
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Letzte Änderung: 16.10.2020 02:32 von DA5301.Grund: Korrektur
Bleibts/werdets gsund! . . . Klaus ...... Prius IV Basis (MJ2018, VFL), EZ 03/2018 ... HSN TSN = 5013 AKE
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Aw: Nebelscheinwerfer zu Tagfahrleuchten? 16.10.2020 01:13 - vor 3 Jahren, 6 Monaten
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Timico schrieb:
... Sichtweite witterungsbedingt unter 50 Meter ... Das ist Vorschrift nur für die Nebelschlussleuchten.
Nebelscheinwerfer sind bei Einschalten des Fernlichts abzuschalten.
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Letzte Änderung: 16.10.2020 01:25 von DA5301.Grund: + Fernlichts
Bleibts/werdets gsund! . . . Klaus ...... Prius IV Basis (MJ2018, VFL), EZ 03/2018 ... HSN TSN = 5013 AKE
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Aw: Nebelscheinwerfer zu Tagfahrleuchten? 16.10.2020 01:37 - vor 3 Jahren, 6 Monaten
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Timico schrieb:
Nebelscheinwerfer dürfen nur in Kombination mit Stand- oder Abblend-/Fernlicht eingeschaltet werden und das auch nur, wenn die Sichtweite witterungsbedingt unter 50 Meter beträgt.
... durch Nebel, Regen oder Schnee eingeschränkt ist (D). In A gilt diese Regel meines Wissens nicht. In der DDR galt es eigentlich nur für Nebel, die Einschränkung der Sichtweite lag damals bei 300 oder 100 m; ich weiß es nicht mehr genau.
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Letzte Änderung: 16.10.2020 01:39 von autogasprius_berlin.
seit 07/20 ohne Autogas und ohne Prius unterwegs
Hybrid-Historie:
Yaris Style Selection White seit 07/20
Prius II, 03/07 bis 10/20, EXE, silber, ab km-Stand 42.000 auch auf LPG, hat immerhin 382.160 km gehalten
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Aw: Nebelscheinwerfer zu Tagfahrleuchten? 16.10.2020 02:40 - vor 3 Jahren, 6 Monaten
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Ich empfehle die entsprechenden Wikipedia-Artikel zu lesen, da man leicht ein Detail im Dschungel von StVO, StVZO und (UN)ECE übersehen kann:
Nebelscheinwerfer
Tagfahrlicht, insb. auch
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Bleibts/werdets gsund! . . . Klaus ...... Prius IV Basis (MJ2018, VFL), EZ 03/2018 ... HSN TSN = 5013 AKE
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Aw: Nebelscheinwerfer zu Tagfahrleuchten? 16.10.2020 09:45 - vor 3 Jahren, 6 Monaten
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Aw: Nebelscheinwerfer zu Tagfahrleuchten? 20.10.2020 23:09 - vor 3 Jahren, 6 Monaten
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Hallo,
ich habe mir die OSRAM LEDriving H4 eingebaut!
Jaaaa ich weis, NICHT erlaubt! Aber das ist mir egal!
Denn für einige Fahrzeuge sind die inzwischen zugelassen!
UND ich habe die Scheinwerfer begutachten lassen und es wurde mir zugesichert das ICH niemanden Blende.
Ich wurde auch noch nie Angeblinkt deswegen ... dann währe es ja offensichtlich!
Ob erlaubt oder nicht ist mir egal, ich gefährde niemanden und im Falle eines Rechtsstreites nehme ich mir einen Sachverständigen.
Wer lange fragt kommt in unserem Überbürokratischem System zu nichts!
ABER ich habe ein RECHT auf gutes Licht, und mit den OSRAM H4 ist es SUPERB!
Gruß
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Aw: Nebelscheinwerfer zu Tagfahrleuchten? 20.10.2020 23:43 - vor 3 Jahren, 6 Monaten
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a) illegal bleibt illegal und es ist damit ausdrücklich nicht zur Nachahmung empfohlen. Über das Für und Wider wurde schon oft genug diskutiert - trotzdem steht es nicht zur Debatte, solange keine Zulassung vorliegt.
b) was hat der Beitrag in einem Thread über Tagfahrleuchten zu suchen?
Timo
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07/03 - 03/12: Audi A2 1.4, EZ 04/02
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