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StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020
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Die Presse über den Prius, die Hybridtechnik, den Toyota-Konzern und andere interessante Themen.
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THEMA: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020
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#608837
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 05.07.2020 08:57 - vor 3 Jahren, 9 Monaten  
Zitat:
Für und Wider zum Bußgeldkatalog
Lühmann: Fahrverbote müssen bleiben

Der neue Bußgeldkatalog sieht seit 1. Mai härtere Strafen für Raser vor. Doch kaum in Kraft wird er von zahlreichen Bundesländern nicht angewendet. Ein Formfehler wird als Begründung angegeben. Die neue Verordnung scheidet die Geister. Sogar für das Verkehrsministerium sind die Strafen zu hart.

- www.n-tv.de/politik/Luehmann-Fahrverbote...article21890130.html

Grüße, Egon
Egon
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#608840
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 05.07.2020 09:01 - vor 3 Jahren, 9 Monaten  
Servus.

Wenn diverse Bundesländer und selbst das Verkehrsministerium die Strafen als zu hoch ansehen, dann frage ich mich aber jetzt doch, wie es zu dem Erlass der Änderung gekommen ist bzw. wer dann überhaupt darüber abgestimmt hat.


Grüße ~Shar~
Shar
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#608855
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 05.07.2020 09:49 - vor 3 Jahren, 9 Monaten  
Die Abstimmung war vor der massiven Lobbyarbeit, vermute ich.
hverheyen
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Holger


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#608857
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 05.07.2020 09:51 - vor 3 Jahren, 9 Monaten  
auch das zeitweise Aussetzen der Regelungen in nur einigen, nicht allen Bundesländern halte ich für rechtlich bedenklich.
hverheyen
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Holger


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#608881
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 05.07.2020 11:39 - vor 3 Jahren, 9 Monaten  
Das ist doch schon jahrelang so hier in Deutschland, dass jedes Bundesland macht, was es will, auch wenn es nicht gesetzeskonform ist.
Alles, wofür die Bundesregierung keinen Arsch in der Hose hat, wird auf die Länder abgewälzt.
RAV4me
Beiträge: 1021
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#609046
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 06.07.2020 08:24 - vor 3 Jahren, 9 Monaten  
RAV4me schrieb:
...
Alles, wofür die Bundesregierung keinen Arsch in der Hose hat, wird auf die Länder abgewälzt.


Dito !!
Oder eben andere "Zielgruppen".
Vgl. Zulage für Pflegepersonal wegen Corona.
Große Versprechen aber wer soll zahlen, Spahns Ministerium jedenfalls nicht.
mfG schwarzvogel
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#609107
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 06.07.2020 12:35 - vor 3 Jahren, 9 Monaten  
Das Problem ist in meinen Augen das die Aufgaben oft von Leuten dirigiert werden die nichts von dem verstehen was sie verantworten.

Eine Reform ist mehr als notwendig.
Warum man dies reinweg nur über Geld und die reine Zahl passiert ist mir unverständlich.
100€ bedeuten für Jeden etwas Anderes.
Während der Eine damit einen Monat lang in echte finanzielle Schwierigkeiten kommt, merkt der Andere den fehlenden Schein aus der Rolle nicht.
Deshalb funktionieren Strafen ausschließlich nur über Tagessätze.
Alles Andere sind Einnahmen.
Und genau dies stand mit der Verschärfung der Messwerte und Erhöhung der Bußgelder wohl im Vordergrund. Einnahmen erhöhen.
Das man nun mäßiges Zuschnellfahren mit Raserei gleichsetzt (Fahrverbote) war da wohl nicht durchdacht.

Und bevor hier wieder welche Ausflippen: Nein, es geht nicht darum den 75km/h im Ort Raser besser zu stellen. Es geht darum das heute mal neu dastehende und übersehene 30er Schild nicht zur persönlichen Katastrophe werden zu lassen.
Der Bussinessraser wird für die führerscheinlose Zeit einfach Homeoffice machen oder einen Fahrer sich leisten müssen.
Der Normalo muss zur Arbeit. Egal wie.
Oder die Arbeit sucht sich Jemand Neues.

Und genau deshalb muss es Jedem gleich weh tun.
100€ bei 1000€ Einkommen müssen 1000€ bei 10000€ einkommen sein.
Und selbst da fehlt dem einen der 100er, während der Andere mit 9000 diesen Monat auskommen muss...
ex_TF104
Beiträge: 6999
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#609113
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 06.07.2020 12:53 - vor 3 Jahren, 9 Monaten  
TF104 schrieb:
...
Warum man dies reinweg nur über Geld und die reine Zahl passiert ist mir unverständlich....

Auch wenn ich dir im Prinzip zustimme, ist das in der Praxis ziemlich schwer umzusetzen. Das Thema "Einkommen" ist extrem schwer gerecht zu beurteilen - dazu gibt es einerseits viel zu viele Sonderfälle (hohes Einkommen aber schwer Schulden/Unterhaltszahlungen/...; niedriges Einkommen aber superreichen Vater/Aktienfond/..., ....)
Außerdem ist Einkommenstransparenz in Deutschland absolutes Tabu (warum auch immer ... finde ich Quatsch, ist aber ein anderes Thema).

Wie das bei Gerichtsurteilen mit der konkreten Umsetzung von "Tagessätzen" ist, weiß ich nicht. Aber ich kann mir vorstellen, dass das von Bussgeldstellen nicht so einfach umzusetzen ist.

Erschwerend kommt noch dazu, dass wir auch über ausländische Verkehrsteilnehmer reden (müssen) - da wird's nicht einfacher mit der Einkommensbestimmung.

Im Endeffekt läuft man Gefahr, in die alte Falle reinzulaufen:
Es soll gerechter (= differenzierter) werden
-> Es wird komplizierter
-> Es entstehen Lücken
-> neue Ungerechtigkeiten entstehen

... und wenn man Pech hat, schafft das neue System mehr Ungerechtigkeiten als es beseitigt.

Und/oder das Ganze wird sehr aufwendig und teuer.


Wie gesagt: Ich würde mir das genauso wünsche, habe aber keine Idee, wir man das sinnvoll umsetzen kann.

Gruß

PMueller
PMueller
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Letzte Änderung: 06.07.2020 12:54 von PMueller.
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#609143
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 06.07.2020 16:27 - vor 3 Jahren, 9 Monaten  
Könnte man da nicht einfach die letzte Einkommensteuererklärung zu Grunde legen?

Für alle für die, die EKSE gerade unauffindbar ist, oder auf Durchreise sind, gilt ein sehr, sehr schmerzhafter Pauschalsatz...

O.
Optimist
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Letzte Änderung: 06.07.2020 16:29 von Optimist.
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#609166
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 06.07.2020 19:07 - vor 3 Jahren, 9 Monaten  
PMueller schrieb:


Wie das bei Gerichtsurteilen mit der konkreten Umsetzung von "Tagessätzen" ist, weiß ich nicht.


Bei einer Straftat hat nur der Anwalt Einsicht in die Akten, der Beschuldigte nicht. Also nimmt man sich einen Anwalt,der fragt nach dem Einkommen und gibt es dem Gericht an. Entweder er glaubt einem oder er möchte einen Nachweis sehen.
Der Tagessatz ist Monatsbrutto abzüglich Existenzminimum/Hartz4-Satz geteilt durch 30 Tage.
Wird der Strafbefehl akzeptiert, gilt der so ermittelte Tagessatz.
Im Falle eines Einspruchs kommt es zum Gerichtsverfahren (nach ca. 6-7 Monaten), dort verlangt der Richter einen Gehaltsnachweis. Sollte das Gehalt dann höher sein, steigt der Tagessatz. Man kann also unter Umständen mehr zahlen, auch wenn die Anzahl der Tagessätze vor Gericht reduziert würde.
Auch ein Führerscheinentzug muß nach dem Gerichtsverfahren noch 6 Wochen bestehen, auch wenn die Frist eigentlich herum wäre, z.B. wenn man 9 Monate Sperre hat, 3-4 Monate auf den Strafbefehl wartet und dann noch 6-7 Monate aufs Verfahren.
Also aufpassen.
Der Tagessatz heißt so, da die Geldstrafe einen Tag Gefängnis ersetzt. Wer nicht zahlen will oder kann, darf oder muß absitzen.
Schoettker
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#609176
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 06.07.2020 20:12 - vor 3 Jahren, 9 Monaten  
@TF104 ...hast meine volle Zustimmung

@PMueller...wo bitte liegt das Problem ?liegt eher daran,dass man nicht über den Tellerrand schauen möchte bzw will?
Denn die Skandinavier machen uns das seit über ein Jahrzehnt vor. Da geht das Busgeld nach Einkommen und Vermögen,Ausländer zahlen eine Festgelegte Pauschale. 2 km/h Außerorts zu viel = 25€ In einer Blitzerzone(Strecke) zählt es doppelt.Hier geht man von Vorsatz aus.
Z.B. Ein Blitzerschild zeigt auf 2 km 1 Blitzer können auch 2 sein,jedenfalls wenn man da Geblitzt wird zahlt man doppelt Es sind feste Blitzer,natürlich Lasert auch die Polizei,vor allem bei Schulen ,Kindergärten ect. und auch bei Maut Bügel wird man erfasst
Heiko28
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#609188
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 06.07.2020 21:25 - vor 3 Jahren, 9 Monaten  
Trotzdem wurde ich in Schweden genötigt schneller zu fahren, 10-20kmh mehr nach dem exakten Teslatacho scheint immer noch nicht genug. Auch LKW.
gcf
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#609211
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 06.07.2020 22:40 - vor 3 Jahren, 9 Monaten  
Optimist schrieb:
Könnte man da nicht einfach die letzte Einkommensteuererklärung zu Grunde legen? ...
Ich befürchte, das hilft nur sehr begrenzt.
Gerade die Einkommensstarken sind in der Lage, ihre Steuerzahlungen stark zu reduzieren.
... und die "faulen Söhne reicher Eltern" kommen dann mit ihren geschenkten Porsches sehr billig davon.

Optimist schrieb:
...
Für alle für die, die EKSE gerade unauffindbar ist, oder auf Durchreise sind, gilt ein sehr, sehr schmerzhafter Pauschalsatz...

O.

Ich wette, dass so eine Regelung sehr schnell von Gerichten kassiert werden würde (deutschen oder europäischen).

Schoettker schrieb:
...

Danke für die Erklärung!

Wieder was gelernt.

Aber für mich scheint das eher zu belege, dass so ein Vorgehen für die Bussgeldermittlung zu aufwendig wäre.
Ganz abgesehen davon, dass die Justiz bestimmt andere Möglichkeiten/Befugnisse hat als eine lokale Bussgeldstelle.

Heiko28 schrieb:
@TF104 ...hast meine volle Zustimmung

@PMueller...wo bitte liegt das Problem ?liegt eher daran,dass man nicht über den Tellerrand schauen möchte bzw will?
Denn die Skandinavier machen uns das seit über ein Jahrzehnt vor. ...:

Vorab: Ich bin sehr für eine Einkommensbezogene Regelung!
Ich sehe nur gröere Hürden in der Umsetzung.

Dann: Aber Skandinavien ist eben auch genau im Punkt
PMueller schrieb:
...ist Einkommenstransparenz in Deutschland absolutes Tabu (warum auch immer ... finde ich Quatsch, ist aber ein anderes Thema)....
gesellschaftlich komplett gegenteilig bewertet.
Soweit ich weiß, sind dort Einkommensverhältnisse sehr stark öffentlich.
Hierzulande ist es ein Kündigungsgrund, wenn man sein Gehalt offenbart, der Zugang zur (eigenen) Steuererklärung wird über 3-Faktor-Authentikation gesichert, ... usw..
Man bedenke nur, welchen Aufruhr der Ankauf der "SteuerCDs" erzeugt hat ... da wurde lange unter Juristen diskutiert, was erlaubt sei und was nicht. Und das, wo es um Straftaten und Millionenbeträge ging.

Vielleicht täusche ich mich ja auch und alles wird tatsächlich einfach.

Gruß

PMueller
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Letzte Änderung: 06.07.2020 22:57 von PMueller.
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#609229
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 07.07.2020 00:27 - vor 3 Jahren, 9 Monaten  
Zitat:
Formfehler stoppt höhere Strafen
Länder sollen alten Bußgeldkatalog nutzen

Innerorts 21 Kilometer pro Stunde, außerorts 26 - wer so weit über dem Tempolimit fährt, soll nach dem neuen Strafenkatalog ein Fahrverbot erhalten. Wegen eines Formfehlers sind die Regelungen aber nichtig. Und Verkehrsminister Scheuer hält die Strafen ohnehin für übertrieben.

- www.n-tv.de/politik/Laender-sollen-alten...article21893550.html

Grüße, Egon
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#609251
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 07.07.2020 07:19 - vor 3 Jahren, 9 Monaten  
Ich bin mal gespannt, wie sich das auf das Fahrverhalten verschiedener Verkehrsteilnehmer auswirken wird.

Ich hatte schon den subjektiven Eindruck, dass die in den letzten Wochen seit den Verschärfungen vermehrt gesittet unterwegs waren.

Na egal, ich fahre halt weiterhin nach Tacho einfach das, was mir die Schilder vorgeben (und damit maximal 2-3 km/h “zu langsam”) und habe auch kein Problem damit, mal einen Kilometer lang einem Fahrradfahrer hinterher zu fahren.

Was das mit dem Blutdruck der mir Nachfahrenden macht, ist mir jetzt mittlerweile echt Wurscht...
marratj
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Letzte Änderung: 07.07.2020 07:20 von marratj.

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